golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   TÜV-Board (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=34)
-   -   Muss bald zum TÜV (http://www.golf3.de/showthread.php?t=72844)

GT_Variant 13.04.2010 15:23

Muss bald zum TÜV
 
Huhu, also ich muss noch im April zum TÜV.


Wollte mich mal erkundigen, was die so testen und ob das was ich hier nun aufzähle irgendwie betroffen ist.


Habe einen NSW-Schalter drinnen, aber zur Zeit leider keine NSW mehr eingebaut.
Meine Spritzanlage funktionerit zur Zeit auch nich, wie sie soll.(Seit dem Winter, denke mal Schlauch ist hin)
Spiegel lassen sich auch nicht mehr elektronisch verändern. (Sind eh so eingestellt, wie ich die brauche, finde ich nun nicht so schlimm, wenn liegt es am Schalter)


Habe blaue Led´s in die Türen eingearbeitet, sprich, geht die Tür auf, strahlt auch blaues Licht auf den Boden. Und habe noch blaue Ambientebeleuchtung an der Leselampe, wenn die Zündung angemacht wird. Kann ich da Streß bekommen und sollte lieber die Sicherung für den Innenraumbeleuchtung raus ziehen?


MSD ist rostig und hat ein leichtes Loch glaube ich drin. Werde mir aber noch eine FK Gruppe A Anlage holen.

Und meine VR-Lippe ist zur Zeit ab und dieses Wasserschutz dingens unter der Stoßstange die mit der Lippe verbunden werden muss.


Ist es güntiger, wenn auch noch gleichzeitig dann was eintragen lasse beid er Prüfung, wie z.B. dann die Auspuffanlage?

Danke euch schonmal.

AgentBRD 13.04.2010 15:34

Zitat:

Zitat von GT_Variant (Beitrag 855843)
Habe einen NSW-Schalter drinnen, aber zur Zeit leider keine NSW mehr eingebaut.

Spielt keine Rolle - blindschalter kannst du verwenden soviel du willst - nur blinde Scheinwerfer (nach außen wirkend) dürfen nicht sein.

Zitat:

Meine Spritzanlage funktionerit zur Zeit auch nich, wie sie soll.(Seit dem Winter, denke mal Schlauch ist hin)
Wird seltenst vom Prüfingenieur unter die Lupe genommen - in Ordnung ist es dennoch nicht. gibt - wenn's auffällt - mindestens einen leichten Mangel.
Zitat:

Spiegel lassen sich auch nicht mehr elektronisch verändern.
Siehe Scheibenwaschanlage.
Zitat:

Habe blaue Led´s in die Türen eingearbeitet, sprich, geht die Tür auf, strahlt auch blaues Licht auf den Boden.
Nach außen wirkend - daher immer kritisch. Es liegt in dem Ermessen des Prüfingenieurs, ob die lichttechnische Silouette des Fahrzeugs erheblich beeinflußt ist. Per Ferndiagnose gebe ich dazu keine Prognosen ab.
Zitat:

Und habe noch blaue Ambientebeleuchtung an der Leselampe, wenn die Zündung angemacht wird.
Nach innen wirkende Beleuchtung ist weniger kritisch - solange keine Blendwirkung für den Fahrer vorliegt.
Zitat:

Kann ich da Streß bekommen und sollte lieber die Sicherung für den Innenraumbeleuchtung raus ziehen?
Toller Vorschlag! Mal ernsthaft darüber nachgedacht? Mach' nur so weiter und du bekommst die Ehrenbürgerschaft der Stadt Schilda.
Zitat:

MSD ist rostig und hat ein leichtes Loch glaube ich drin.
Glaube, hätte, könnnte - kannn ich nichts dazu sagen. Das sind vage Angaben. Ist nun ein Loch drin oder nicht? Rost alleine ist bestenfalls ein leichter Mangel - wenn
überhaupt.

Zitat:

Und meine VR-Lippe ist zur Zeit ab und dieses Wasserschutz dingens unter der Stoßstange die mit der Lippe verbunden werden muss.
Egal

Zitat:

Ist es güntiger, wenn auch noch gleichzeitig dann was eintragen lasse beid er Prüfung, wie z.B. dann die Auspuffanlage?
Zeitlich ist es günstiger - preislich nicht.

GT_Variant 13.04.2010 15:37

Die Sachen werde ich ja wieder okay machen, bloss ich habe mich total mit dem TÜV Termin verhauen. -.- Dachte der wäre später. Und zur Zeit habe ich halt weniger Zeit um mich dafür zu kümmern.


Okay, ich danke dir. Zum MSD wurde mir damals was in der Werkstatt gesagt, dass der rostet und wohl ein Loch nun bald durch kommen würde.

Mit der Sicherung war einfach nur mal so gedacht xD Will kein Ehrenbürger bei der Stadt Schilda werden. :P
Danke.

coolfire 13.04.2010 15:44

Hmm, ich glaube ich würd die Sicherung vorsichtshalber ziehen. Es gibt Prüfer die mögen nachträgliche, blaue Beleuchtung überhaupt nicht, egal ob sie blendet oder nicht.

GT_Variant 13.04.2010 15:47

Hmm, das war die Idee ja eben... Denke mal das ne Sicherung nicht so schlimm nun ist, wenn ich die ziehen würde.

Naja, ich werde es mir mal überlegen.

AgentBRD 13.04.2010 15:49

Zitat:

Zitat von coolfire (Beitrag 855869)
Hmm, ich glaube ich würd die Sicherung vorsichtshalber ziehen. Es gibt Prüfer die mögen nachträgliche, blaue Beleuchtung überhaupt nicht, egal ob sie blendet oder nicht.

Das ist kein Argument - das hat nichts, aber auch gar nichts mit Sympathie oder Apathie zu tun. Dein Auto wird selbst dann geprüft, wenn du ungeduscht und ungeschminkt dort ankommst.
Ob der Prüfer das "mag" ist völlig unerheblich.

Wer das möchte, kann auch mit ständig operiernder Leseleuchte herumfahren - die ist weiß und ist nicht zu beanstanden. Entscheidend ist der resultierende Lichtkegel und dessen Richtung - Punkt.

Zitat:

Es gibt Prüfer die mögen nachträgliche, blaue Beleuchtung überhaupt nicht, egal ob sie blendet oder nicht.
Das ist eine unsachliche Scheißhausparole. Pure Dampfplauderei.

rob 13.04.2010 16:01

EDIT: habe mich verlesen...

AgentBRD 13.04.2010 16:04

Zitat:

Zitat von robsldx (Beitrag 855883)
Also wenn die Innenbeleuchtung nicht funkioniert bekommst du auf jeden Fall einen leichten Mangel.

Auch das ist schlicht falsch - Eine Innenbeleuchtung ist in Kraftfahrzeugen nicht vorgeschrieben. Wo zieht ihr nur solche Behauptungen her? Das sind doch blanke Unkenrufe.
Die Innenbeleuchtung wirkt nicht unmittelbar nach außen - daher interessiert sich der Gutachter nur dann dafür, wenn sie einen sicheren Betrieb des Fahrzeugs einschränkt. Dies wäre bspw. durch Blendwirkung gegeben.

Jetzt kommt wohl gleich der Nächste um die Ecke und behauptet, man bekäme keine HU, wenn die Sitzheizung nicht funktioniert. *HandKopfPatschPatschPatsch*

rob 13.04.2010 16:41

Zitat:

Zitat von AgentBRD (Beitrag 855887)
Auch das ist schlicht falsch - Eine Innenbeleuchtung ist in Kraftfahrzeugen nicht vorgeschrieben. Wo zieht ihr nur solche Behauptungen her? Das sind doch blanke Unkenrufe.
Die Innenbeleuchtung wirkt nicht unmittelbar nach außen - daher interessiert sich der Gutachter nur dann dafür, wenn sie einen sicheren Betrieb des Fahrzeugs einschränkt. Dies wäre bspw. durch Blendwirkung gegeben.

Jetzt kommt wohl gleich der Nächste um die Ecke und behauptet, man bekäme keine HU, wenn die Sitzheizung nicht funktioniert. *HandKopfPatschPatschPatsch*

Ja gut ok,

hat mir der Hr. Prof. Dr. TÜV auf die Mängelliste geschrieben, weil die Beleuchtung der Heizung nicht funktioniert hat.

Jetz weiß ich, dass das Unfug ist, danke!

AgentBRD 13.04.2010 16:45

Birnen sind auch keine Zwetschgen.
INNEN-Beleuchtung ist etwas anderes, als INSTRUMENTEN-Beleuchtung.

Bei allem Respekt, aber wenn man mit den Begrifflichkeiten nichts anfangen kann, ist das einer technischen Diskussion eher abträglich. Ohne böse sein zu wollen - aber wenn man so offensichtlich mit gefährlichem Halbwissen argumentiert, ist dem Fragesteller nicht geholfen.

rob 13.04.2010 17:31

Aber nun gut, Fakt ist also:

inaktive/defekte Innenbeleuchtung ist kein Grund für einen Mangel für den TÜV.

Golf3Ganster 13.04.2010 17:55

du darf innen machen was du mchtes außer draußen innenraum brauchst du keine angst haben

AgentBRD 13.04.2010 18:48

Es gibt eine Sache, die mir so richtig auf den Zünder geht und das ist der Fall, wenn ein Fragesteller eine klar umrissene Frage formuliert und darauf Antworten erhält, die falsch oder irreführend sind. Wenn du dich verlesen hast, ist das unglücklich, aber ich kann nur bewerten, was du schreibst - nicht was du denkst.
Und wenn du unwahres und falsches Zeug schreibst, reagiere ich entsprechend deutlich darauf.



Zitat:

Zitat von Golf3Ganster (Beitrag 856008)
du darf innen machen was du mchtes außer draußen innenraum brauchst du keine angst haben

So pauschal würde ich es nicht ausdrücken - das ist so auch nicht richtig. Genaueres findet man in folgenden Regelungen:
  • § 30 StVZO
  • § 49a StVZO
  • ECE R48
Zusammenfassend kann man sagen (auch wenn es nur grob zusammengefasst ist):
  • Die Innenraumbeleuchtung darf den Fahrer nicht blenden,
  • darf die Sicht auf Kontrollinstrumente nicht behindern,
  • darf nicht die nach außen gerichtete Beleuchtung beeinträchtigen, weißes Innenlicht darf nicht nach hinten wirken
  • und darf generell nicht blinken.

Amazing 13.04.2010 23:26

Und es wurde gedrückt!

Agent:

Bitte etwas im Ton mäßigen und den Schreibstil überdenken, wie du siehst, kann man den schnell in den falschen Hals bekommen!

Ich gebe dir noch etwas Zeit, deine Beiträge selbst zu editieren, ansonsten muss ich sie löschen!

MfG

>>Matze<< 14.04.2010 19:14

meine güte, fahr einfach da hin, lass ihn kontrollieren und danach wird er dir schon sagen was is. das sind doch alles nur kleinigkeiten und selbst wenn, ne nachprüfung kostet ja nu nich so viel

GT_Variant 15.04.2010 00:20

Zitat:

Zitat von >>Matze<< (Beitrag 857152)
meine güte, fahr einfach da hin, lass ihn kontrollieren und danach wird er dir schon sagen was is. das sind doch alles nur kleinigkeiten und selbst wenn, ne nachprüfung kostet ja nu nich so viel

Werde ich auch, aber trotzdem kann ich mich doch vorher hier informieren lassen?
Bis jetzt war ich noch nie beim TÜV, daher hatte ich halt meine Bedenken mit den aufgezählten Sachen. ;)

Mooniu 15.04.2010 09:12

Also mein Bruder hat in seinem 4er Golf auch blaue Innenbeleuchtung eingebaut und da hat der TÜV gemeckert, dass er die wieder umbauen müsse, da blau für Einsatzfahrzeuge ala Polizei usw. bestimmt sei :)

Naja ich mag sowieso lieber schönes weißes Licht xD

Amazing 15.04.2010 09:59

Zitat:

Zitat von Mooniu (Beitrag 857566)
Also mein Bruder hat in seinem 4er Golf auch blaue Innenbeleuchtung eingebaut und da hat der TÜV gemeckert, dass er die wieder umbauen müsse, da blau für Einsatzfahrzeuge ala Polizei usw. bestimmt sei :)

Naja ich mag sowieso lieber schönes weißes Licht xD


Das ist der grösste Schwachsinn, den ein Prüfer von sich geben kann!

Einsatzfahrzeuge sind von innen nicht umgebaut. Die Beleuchtungen innen sind Original, wie die Wagen vom Werk kommen.
Blaue Tachobeleuchtung, blaue Schalter, kann sich jeder einbauen.

Dann müsste ja einer bei mir kommen und sagen:

Du, die rote Beleuchtung ( Original Audi ) geht nicht, weil das der Feuerwehr vorbehalten ist :rolleyes:

Es gibt lediglich eine Vorgabe, das Warnhinweise rot sein müssen.

patza 15.04.2010 10:12

Zitat:

Zitat von Mooniu (Beitrag 857566)
Also mein Bruder hat in seinem 4er Golf auch blaue Innenbeleuchtung eingebaut und da hat der TÜV gemeckert, dass er die wieder umbauen müsse, da blau für Einsatzfahrzeuge ala Polizei usw. bestimmt sei :)

Naja ich mag sowieso lieber schönes weißes Licht xD

Welche Innenraumbeleuchtung hatte der 4er Golf deines Bruders denn ab Werk? ;)

Gruß
Patza

*EDIT:
Rot, okay.. Aber die Displays und der Tacho sind blau! :D

Mooniu 15.04.2010 10:18

Zitat:

Zitat von patza (Beitrag 857617)
Welche Innenraumbeleuchtung hatte der 4er Golf deines Bruders denn ab Werk? ;)

Gruß
Patza

*EDIT:
Rot, okay.. Aber die Displays und der Tacho sind blau! :D

Ja ich meinte damit die Beleuchtung oben mitte beim Schiebedach und im Fußraum hatte er auch blau verbaut.
Da hat der TÜV halt gemeckert, aber 4er Golf sind sowieso Rentnerautos :P


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:04 Uhr.

Powered by vBulletin®