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Golf3 oder VW club in HH Hallo Leudz Ich als Neuling und Neugolf3fahrer obwohl ich schon hart auf die 30 zugehe und wenig bis keine Tuningerfahrung habe suche einen Club in HH oder Schleswig Holstein. Ich selber komme aus der Nähe von Hamburg aus dem schönen Bad Bramstedt. Ich selber fahre nach vielen Veränderungen in meinem Leben einen Golf 3 Bj 92 und möchte da so das Eine oder Andere verändern. Leider fehlt mir das nötige Wissen und die nötigen Leute um es umzusetzen. Also wenn einer von euch einen Club weiss oder einem Angehört oder gar einen eröffnen will dann meldet euch bei mir. Ich würde sogar einen mitbegründen wenn sich der Eine oder Andere mit mir zusammen tut und schon Erfahrungen damit hat. Also dann. Ich freue mich auf zahlreiche Antworten Es grüßt Jan |
Hey Jan. Ich würde mal sagen da suchen wir beide zusammen;-) Aber leider gibt es hier echt kein ordentlicgen Club irgendwie... ich suche schon etwas länger... Wünsch dir aber noch viel Glück bei deiner Suche... MfG Chrissi |
Sehr gut dabei sind z.B. die Elbschrauber ... deren Seite ist aber grad down |
Hm ich habe mich auch schon vergebens umgeschaut. Wäre auch sofort dabei. Komme aus Hamburg West. Habe mal gehört das es einen Vw Club in Finkenwerder geben soll. Gruß Jaim |
Es gab mal nen Schleswig-Flensburg Club, aber der is mittlerweile nicht mehr aktiv. Leider ^^ |
Also hier bei mir in Harburg treffen sich Freitags Abends an der Winsener Straße bei Burger King, ATU und Mc Doof nen paar getunte Karren .. kA ob das nen Club ist |
dann muss ein neuer her :D |
Ich glaub dazu ist in Hamburg die Szene nicht groß genug. Wenn dann müsste es schon ein Markenoffener Club sein |
Zitat:
Die allgemeine Tuningszene ist in HH allerdings vorhanden will ich meinen :D Greetz |
komm zu uns :D ist aber markenoffen |
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das sind 2fast4ya und hot-steel |
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Aber mal schauen^^ kann sein das ich mal aufkreuze greetz Jaim |
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Sonst kannst du ja bei fin mit machen... Ich war sonst auch immer bei denen... hatte aber keine Zeit mehr nachdem ich umgezogen bin.... Mfg JAn |
Hallo Leute Hmm naja die Leute die sich da in Harburg treffen sind doch meines Wissens nach die Elbschrauber oder? Hätte den jemand Zeit,Lust,Interesse und auch Erfahrungen einen Club zu gründen. Ich dachte da an VW Audi Club`?????? Hat jemand schon mal bei einer Gründung mit gewirkt? Dann hätten wir unser Problem ja nicht mehr würde ich sagen Gruß Jan |
Wie gesagt. Ich glaub die Szene ist dazu zu klein. Die meisten sind halt schon bei den Elbschraubern oder so. Kenn zwar viele mit getunten Autos .. Audi Quattros, Audi 80er, A4's, GTI ... sogar nen S8 dabei, weiß aber nicht ob die so mit Herz dabei währen .. lol |
Versuch macht klug denke ich. Vielleicht raufen sich ja hier noch ein paar mehr zusammen und wenn nicht naja dann wird es ein mit kleinen Einschränkungen versehener Marken offener Club denn das erhöht unsere Chancen |
Naja mal sehen ob sich da was bewegt. Wenns einigermaßen klappt bin ich dabei |
Ich wäre auch dabei. Ich trete der Sache ganz zuversichtlich gegenüber. Es braucht halt ein bisschen Zeit um sich zu entwickeln. Ich habe nun nicht wirkliche Großumbauten miterlebt, aber ich stelle mich wenn gerne für sämtliche Grafiksachen zur verfügung (sprich Websites, Logos, Sticker etc.^^) . Mache das beruflich. Greetz |
hey Leute. Das klingt doch Alles ganz vielversprechend würde ich sagen. Dann sollten wir uns mal per ICQ oder PN unterhalten und dann mal Nägel mit Köpfen machen und dann mal schauen. Ich gebe euch gern meine Telenummern und so per PN und ICQ dann können wir das mal bequatschen.... Bis dann und auf gehts..... |
Club/Vereinsgrüdnung Die folgenden Gründungsformalitäten gelten in diesem Umfang nur für den eingetragenen und damit rechtsfähigen Verein, den so genannten e.V.: • Es sind mindestens sieben Personen nötig. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. • Es ist eine Gründungsversammlung abzuhalten. • Auf dieser Gründungsversammlung muss eine schriftliche Satzung beschlossen werden. • Die Satzung muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden. • Auf derselben Versammlung müssen die Organe des Vereins nach den Vorschriften der gerade beschlossenen Satzung gewählt werden. • Über die Wahl muss ein Protokoll angefertigt werden und vom vorher gewählten Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben werden. • Falls die Mitgliederversammlung (laut Satzung) über die Höhe des Mitgliedsbeitrags beschließen soll, muss die Höhe ebenfalls im Protokoll erfasst werden. • Der Vorstand muss den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) schriftlich anmelden. Der Antrag muss von allen vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein; dabei sind Name, Sitz und Anschrift des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung und Name, Beruf und Anschrift der Vorstandsmitglieder anzugeben (§ 59 BGB). • Die Unterschriften des Vorstands müssen öffentlich beglaubigt sein; dies geschieht durch persönliches Erscheinen und Vorlage des Personalausweises / Reisepasses beim Notar. In der Regel reicht danach der Notar eine Anmeldung mit den beglaubigten Unterschriften und Unterlagen beim Registergericht (Amtsgericht) ein. Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. Originalsatzung und Abschrift. Die Satzung muss mindestens enthalten: • Zweck, Name und Sitz des Vereins • Absicht der Eintragung in das Vereinsregister • Regelung über Ein– und Austritt von Mitgliedern • Regelung der Bildung des Vorstands • Regelungen über Mitgliedsbeiträge • Voraussetzungen und Form der Einberufung der Mitgliederversammlung sowie der Dokumentation gefasster Beschlüsse. Die Satzung muss von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben und der Gründungstag vermerkt sein. 2. Gründungsprotokoll. Das Gründungsprotokoll muss mindestens enthalten: • Ort und Zeitpunkt der Versammlung • Zahl der anwesenden Mitglieder • Feststellen der satzungsmäßigen Einberufung • Tagesordnung • Bezeichnung von Versammlungsleiter und Protokollführer • Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitglieder, d.h. es müssen mindestens sieben Mitglieder anwesend sein • Beschlüsse zu folgenden Tagesordnungspunkten (inkl. Art und zahlenmäßigem Ergebnis von Abstimmungen): – Beratung und Annahme der Satzung – Vorstandswahl – Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, falls nicht in der Satzung festgelegt. – Unterzeichnung des Protokolls gemäß der Satzungs bestimmung |
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