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vwcult33 12.10.2013 11:12

Scheinwerfer Schwärzen was ist erlaubt?
 
Scheinwerfer Schwärzen, oder innen Beckleben oder Beledern, ist ja nichts mehr neues. Nur was ist erlaubt? Soweit ich gelesen habe alles solange der Reflektor nicht mit Lackiert wird. Z.b wie hier bei dem Link.

Zu sehn unter Modifications Lichter & Leuchten.

53i-Styling VW CORRADO

golpher90 12.10.2013 12:37

Gar nichts ist erlaubt, wer die Scheinwerfer öffnet und modifiziert, verliert die ABE und damit die Erlaubnis, diese Leuchten im Straßenverkehr zu fahren.

Man kann übrigens alle geriffelten Flächen des Reflektors lackieren, ohne dass das Lichtbild beeinflusst wird. Der Autor hat da also noch einiges vergessen.
Das heißt nicht, dass die Scheinwerfer noch benutzt werden dürfen.

Dr.Gramot 14.10.2013 16:25

Sicher bin ich mir da nicht...

StVZO - Straenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Ab §49a gehts ums Licht...

Ich hab jetzt nichts gefunden, was die Veränderungen angeht, aber im Falle eines Unfalles ist soetwas immer doof.

moorrunner 14.10.2013 18:00

..wenn man sich das mal genau durchlist stößt man in Richtung "§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile" etwas.
Sinngemäß verstehe ich das so, das der Hersteller (z.B. der Scheinis) zur massenhaften Fertigung eine Bauartgenehmigung braucht und diese auch einhalten muss und mit dem "Zulassungszeichen" dies auch "bescheinigt".
Für mich würde das bedeuten, daß man ein solches zugelassens, abgenommenes Teil nicht verändern darf, da es dann ja nicht mehr der "Massenherstellung" entspricht.

golpher90 14.10.2013 19:41

Wie schon gesagt, ist illegal. Da gibt es nichts dran zu diskutieren, und ist auch nicht erst seit gestern bekannt.

Man verliert die ABE des Scheinwerfers und damit ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Kriegen sie dich bei einem Unfall dran, hat man ganz schlechte Karten.

Bullsrider 14.10.2013 21:05

Wie sieht es eigentlich mit einer Eintragung oder Einzelabnahme aus das sollte dann eigentlich funktionieren habe ich zumindest schon mal so gesehen waren allerdings Rüllis.

mfg Dustin

Peter[OG] 14.10.2013 21:30

Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.

Hier z.B.:

LTIK Lichttechnisches Institut der
Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 6 08 25 51
Fax: (07 21) 66 19 01

oder hier

TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
12681 Berlin
Tel.: (0 30) 64 19 72 32
Fax: (0 30) 64 19 72 33

Sowas kostet allerdings schnell mal mehrere tausend €.
Eine Einzelabnahme nachträglich angepinselgter Beleuchtungen ist nichtmal das Papier Wert auf dem sie drauf steht.

Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz usw. erloschen, ganz einfach !

vwcult33 21.10.2013 17:52

Dann sind diese Scheinis alle nicht legal.

http://www10.pic-upload.de/30.07.12/252ngmjzhw.jpg

ImageShack® - Online Photo and Video Hosting

Also ohne Versicherungsschutz! Und Betriebserlaubnis erloschen. Also da könnte die bei Tuningtreffen einige Still legen wenn es danach geht.

Bullsrider 21.10.2013 18:10

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Das sieht ja bald so aus

raul 24.10.2013 11:59

Zitat:

Zitat von Bullsrider (Beitrag 1646154)
Das sieht ja bald so aus



also der ist auf keinen fall mehr zulässig und da wird auch kein tüver die augen zu drücken,denn da ist die reflektionsfläche vom fernlicht lackiert;)




ich hab mich auch mal mim tüv unterhalten wegen des lackierens an NICHT reflektor teilen im sw,er sagte das ne eintragung kein ding sei,da ja das leucht verhalten das selbe ist und auch wenn es zu nem unfall kommt kann nachgewiesen werden,das keinerlei beieinträchtigung,der leuchtwirkung vorhanden ist. Getönte gläser&rückleuchten sind allerdings total verboten.

Peter[OG] 24.10.2013 17:05

Das ist eine bauartliche Veränderung der Scheinwerfer.

Aber las dir das mal vom dem Tüv Prüfer schriftlich geben. Würde ich gerne mal sehen. Schließlich lernt man nie aus.

G3 Variant 29.10.2013 07:04

Wie bereits geschrieben wurde , ist es illegal und nicht erlaubt.

Ich verstehe auch nicht warum das so viele machen.

Es muss ja nicht gleich bei nem Crash raus kommen und man muss ja auch nicht vom schlimmsten ausgehen,
aber es kann ja zu nem Crash kommen und der andere sagt :
der hatte kein Licht an, ich habe den nicht gesehen oder was auch immer.

Dann nehmen die sich die Scheinwerfer vor und dann ist der A..ch ab.

Das ist Fahren ohne Zulassung und die Versichrung kann sich den Betrag zurückholen und Uhr seid den Rest eures Lebens pleite wenn es zu Personenschäden kommt.

Es wird ja jeder seine eigene Ansicht dazu haben, aber ich finde das einfach gefährlich und das sollte mit Führerscheinentzug betraft werden sowas .....

HEVW81 29.10.2013 23:44

Japp, Führerscheinentzug weil ich die Geriffelten flächen am Scheinwerfer schwarz pinsel...

Danjo 30.10.2013 00:18

Ich weiss jetzt nicht wie weit man neuere scheinwerfer zerlegen kann ich denke wenn man wirklich gezielt zerlegen und reparieren also teile im scheinwerfer selbst austauschen kann kann man das vlt als grauzone sehn ( wie bei der einfassung des xenons beim 5er)

beim dreier golf ist es jedenfalls eindeutig klar. auch wenn wir die eigentlichen reflektorflächen nicht berühren so verändern wir doch den reflektor und das ist nicht zulässig. ausserdem ist der er golf scheinwerfer def nicht zum zerlegen gedacht.

anderes z.bsp. beim e36 dort kann man den kompletten scheinwerfer sauber zerlegen ich glaub sogar bmw selbst bietet umrüstsätze z.bsp. AEs an.

G3 Variant 30.10.2013 06:53

Zitat:

Zitat von HEVW81 (Beitrag 1648557)
Japp, Führerscheinentzug weil ich die Geriffelten flächen am Scheinwerfer schwarz pinsel...

JA !

Das ist ja auch nicht fahrlässig, denn Du weisst es ja das es verboten ist.
Also Vorsatz.

Es ist eine bauliche Veränderung am Scheinwerfer, der dadurch seine Genehmigung für das Fahrzeug verliert.
Somit darf der Wagen im öffentlichen Strassenverkehr nicht mehr bewegt werden.

Du färst also ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz.

Dafür sollte die Pappe gleich mal minimum 6 Monate eingezogen werden.

Golf-Shorty-Berlin 30.10.2013 11:15

Da würde ich es auf ein Vergleich ankommen lassen, da die Doppelkammer beim Golf 3 auch als schwarz verkauft wurden.
Von Dj Auto gab es diese bis vor kurzem auch noch zu kaufen.
Wenn die Scheinwerfer so geschwärzt wurden, wie die orig. von Hella, oder DJ Auto, sehe ich persönlich kein Problem, da die Lichtausbeute so erhalten bleibt.
Viel Mehr Sinn würde es beim folieren von Scheinwerfern machen.
Führerscheinentzug ist aus meiner Sicht völlig überzogen.

G3 Variant 30.10.2013 11:45

Zitat:

Zitat von Golf-Shorty-Berlin (Beitrag 1648635)
Da würde ich es auf ein Vergleich ankommen lassen, da die Doppelkammer beim Golf 3 auch als schwarz verkauft wurden.
Von Dj Auto gab es diese bis vor kurzem auch noch zu kaufen.
Wenn die Scheinwerfer so geschwärzt wurden, wie die orig. von Hella, oder DJ Auto, sehe ich persönlich kein Problem, da die Lichtausbeute so erhalten bleibt.

UND ?

Wenn juckt das denn ?

Dann muss man eben originale schwarze kaufen, das nachträgliche schwärzen ist nicht erlaubt und führt zum erlischen der Betriebserlaubnis des KFZ.

Da kannste dem Richter gerne sagen, aber die gibt es doch auch so zu kaufen.
Der lacht Dich nur aus und das mit Recht.

JSM 30.10.2013 12:04

Sag mal G3 Variant, hast du beruflich einen juristischen Hintergrund?

Golf-Shorty-Berlin 30.10.2013 12:35

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1648650)
UND ?

Wenn juckt das denn ?

Dann muss man eben originale schwarze kaufen, das nachträgliche schwärzen ist nicht erlaubt und führt zum erlischen der Betriebserlaubnis des KFZ.

Da kannste dem Richter gerne sagen, aber die gibt es doch auch so zu kaufen.
Der lacht Dich nur aus und das mit Recht.

Ich habe bei einer Gerichtsverhandlung noch nie ein Richter lachen sehen und in der Woche habe ich zwei davon.
Anscheind hast du nur Theroretisches-Wissen, was auch ok ist. ;)
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Unterschiedliche Sachen hier in Deutschland.
Jeder ist für sich selber und seinem tuen verantwortlich. :winke:

Baxter89 30.10.2013 12:45

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1648650)
Dann muss man eben originale schwarze kaufen, das nachträgliche schwärzen ist nicht erlaubt und führt zum erlischen der Betriebserlaubnis des KFZ.

weiste was? is mir bei so na kleinigkeit voll egal, das soll ma jemand nachweisen das die nich original schwarz waren, bei meinen selbst geschwärzten siehste kein unterschied, nichma gepinselt, man sieht nichma das se jemals offen waren.

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1648650)
Da kannste dem Richter gerne sagen, aber die gibt es doch auch so zu kaufen.
Der lacht Dich nur aus und das mit Recht.

das glaub ich weniger, denn ich habe sie ja nicht selbst geschwärzt sondern original so erworben.

Wenns drauf ankommt und man dem richter einen soclhen fall genau erläutert und aufschlüsselt, das die färbung einheitlich erfolgte wie bei originalen schwarzen und ihn einen vergleichsscheinwerfer vorführt und ihn ein bisschen in das thema involviert dann lacht er die anklage aus!

es erfolgt beim tüv eine scheinwerferprüfung und auch dort wird ein prüfer nichts anderes feststellen könne als das diese perfekt ausgerichtet sind und leuchten!


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