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-   -   Werkstattpfusch!!! Was für rechte habe ich nun? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=112887)

naxus 12.03.2013 17:33

Werkstattpfusch!!! Was für rechte habe ich nun?
 
Hallo,
ich habe im November meinen Golf 3 in die Werkstatt Naab in Bingen-Büdesheim gebracht gehabt zwegs Neueinstellung der Spur.
Nun nach gut 5000km ist mit ein seltsames Rutschverhalten aufgefallen... Heute hat es auch angefangen zu Schneien und ich binn kaum noch vom Fleck gekommen...
Also direkt wieder zu Naab hin und nachschauen lassen...
Als ich dann da war und das Problem sah wurde ich Kreide bleich :/
meine vorderen Winterreifen (im Novemer neu drauf, daher auch die Einstellung)
waren außen schon gut runter und ab 1/4 der stecke nach innen GLATT, da war KEIN Profil mehr gewesen...
Der Arbeiter fragte dann ob ich noch die Ergebnisse von dem Einstellen hätte, was ich bejate und ihm sogar noch die von vorher zeigen konnte (habe alles dokumentiert).
Ich habe sogar noch Bilder vom Wechsel auf die Winterreifen wo man deutlich sehen kann das das Profil der Sommerreifen gleichmäßig abgefahren ist und direkt neben dran liegen die Winterreifen mit vollem Profil.

Nun zu meinen Fragen...
Auf welche Ansprüche darf ich bestehen?
bisher muss ich nun 98€ für die beiden Reifen tragen plus 42€ fürs neu aufziehen und wuchten... das "neu" einstellen der Spur sagte dann der herr so freundlich würden sie dann außnahmsweise auf kulanz machen...
Seine "Hauptausrede" war nun gewesen das ich es ja schon früher hätte merken müssen und früher hinnkommen hätte sollen....

Mein Auto steht nun bei denen auf dem Hof...

lg
Naxus

golf3gt94 12.03.2013 17:55

Also wie das genau rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen. Da ich aber selber in einer Werkstatt arbeite würde ich sagen, Fehler können passieren.
Eine faire Lösung für beide wäre, wenn die Werkstatt dir die neuen Reifen zum EK lässt (ca. 70€) und den Rest nicht berechnet. Du hättest nämlich tatsächlich schon viel früher etwas merken können.
Davon abgesehen: Die nehmen 42€ für 2 Reifen zu montieren? Das ist ganz schön heftig. In der Regel kostet sowas 30€.

Golf-3 16V 12.03.2013 18:02

Sind den die Werte von der dahmaligen Spurvermessung korrekt bzw. die werte aus dem ausdruck ? Wenn nicht hätte es dir ja schon damals auffallen müssen. Aber dennoch du wirst keine Chance haben wie willst du das Beweisen , das die Reifen durch die falsche Spur Einstellung abgefahren wurden. Wenn er damals schon nicht spurt treu war , warum biste nicht gleich zurück ?

Raven761 12.03.2013 18:04

Ich denke nach spaetestens 1000km haettest du schon was sehen muessen. Zumindest waere es nicht verkehrt gewesen mal den Verschleiss nachzupruefen. Ich denke du kannst froh sein, dass sie ueberhaupt die Einstellung kostenlos uebernehmen.

Du kannst Ihnen keine Schuld mehr geben. Reklamationen muessen innerhalb von 2-4 Wochen eingehen und das war hier nicht der Fall. Ausserdem muesstest du nachweisen, dass es an der Einstellung lag und nicht eventuell an der Fahrweise. Das herunterrubbeln ist naemlich auch mit schneller Kurvenfahrt und zu wenig Luftdruck moeglich. Man koennte dir auch nahelegen, dass du die Spur- und Sturzeinstellungen durch einen Schlag auf das Rad oder dem haeufigen Auf- und Abfahren von hohen Bordsteinen verstellt hast. Das ist also sehr schwierig!

Mach mal Bilder, wuerde mich und andere bestimmt interessieren, wie der Reifen aussieht. Je nach Abnutzung des Reifens kann sogar darauf zurueckgeschlossen werden, was da los war.

naxus 12.03.2013 18:33

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Leider habe ich heute versäumt davon Bilder zu machen war viel zu geschockt gewesen...
Die Reifen sind BEIDE nach innen hin KOMPLETT abgefahren...
Ich habe noch Bilder vor dem Einbau, da waren die schön gleichmäßig... und auch an den Sommerreifen (vor dieser Einstellung) kann man sehen das der Sturz vorher fast perfekt eingestellt war... hier konnte man nur einen MINIMALEN kaum wahrnehmbaren Unterschied in der Abnutzung feststellen.
Zu wenig Luftdruck hatte ich auch nie drauf!

Zitat:

Zitat von golf3gt94 (Beitrag 1566774)
Also wie das genau rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen. Da ich aber selber in einer Werkstatt arbeite würde ich sagen, Fehler können passieren.

Ja aber diese muss doch dann nicht der Kunde tragen?

Zitat:

Zitat von golf3gt94 (Beitrag 1566774)
Eine faire Lösung für beide wäre, wenn die Werkstatt dir die neuen Reifen zum EK lässt (ca. 70€) und den Rest nicht berechnet. Du hättest nämlich tatsächlich schon viel früher etwas merken können.
Davon abgesehen: Die nehmen 42€ für 2 Reifen zu montieren? Das ist ganz schön heftig. In der Regel kostet sowas 30€.

Ja aber was soll ich da machen?

Zitat:

Zitat von Golf-3 16V (Beitrag 1566782)
Sind den die Werte von der dahmaligen Spurvermessung korrekt bzw. die werte aus dem ausdruck ?

Ka, ich bin kein Fachmann, ein normaler Ottonormalkunde. Hier muss man
sich auf die Werkstatt verlassen können

Zitat:

Zitat von Golf-3 16V (Beitrag 1566782)
Aber dennoch du wirst keine Chance haben wie willst du das Beweisen , das die Reifen durch die falsche Spur Einstellung abgefahren wurden. Wenn er damals schon nicht spurt treu war , warum biste nicht gleich zurück ?

Hatte schon geschrieben das es vorher I.O. war... habe sogar Bilder von den Sommerreifen die Drauf wahren und die Winterreifen BEFOR die einstellung gemacht wurde!


Zitat:

Zitat von Raven761 (Beitrag 1566783)
dass es an der Einstellung lag und nicht eventuell an der Fahrweise. Das herunterrubbeln ist naemlich auch mit schneller Kurvenfahrt und zu wenig Luftdruck moeglich.

sry wenn du diese Reifen siehst dann WEIST du das die scheiße gebaut haben! dies haben sie auch auf anhieb zugegeben...


... leider habe ich keine möglichkeit davon mehr Bilder zu machen.
habe das Auto direkt stehen gelassen... und mich hat ein Bekanner abgeholt.

So sah alles vorher aus:
http://www.golf3.de/attachment.php?a...1&d=1363109735

:::edit:::
und nein sowas würde man an der karrosserie an meinem Auto sehen wenn ich gegen einen Boardstein oder so gekommen wäre....

Golf-3 16V 12.03.2013 18:42

Lad doch mal das Bild hoch von dem Dokument.

JoJoh 12.03.2013 19:14

Zitat:

Zitat von Raven761 (Beitrag 1566783)
Du kannst Ihnen keine Schuld mehr geben. Reklamationen muessen innerhalb von 2-4 Wochen eingehen und das war hier nicht der Fall.

Wie soll er das denn nach 2 Wochen merken? Es gibt ja auch so etwas wie Gewährleistung.

Zitat:

Zitat von Raven761 (Beitrag 1566783)
Ausserdem muesstest du nachweisen, dass es an der Einstellung lag und nicht eventuell an der Fahrweise. Das herunterrubbeln ist naemlich auch mit schneller Kurvenfahrt und zu wenig Luftdruck moeglich. Man koennte dir auch nahelegen, dass du die Spur- und Sturzeinstellungen durch einen Schlag auf das Rad oder dem haeufigen Auf- und Abfahren von hohen Bordsteinen verstellt hast. Das ist also sehr schwierig!


Er hat doch das Vermessungsprotokoll. Wenn die einen Fehler gemacht haben, kann er das also nachweisen. Würde dann noch das neue Vermessungsprotokoll zu Rate ziehen, dann kann er ja sehen, ob sich noch was verändert hat.


Mal abgesehen davon: Wenn er den Fehler an den Reifen sehen kann, ist der Zug ohnehin abgefahren, denn dann sind sie ja defekt. Gab also keine Chance für ihn, den Schaden zu verhindern.

Und zum Thema er hätte den Fehler am Protokoll erkennen müssen: Das ist ja absurd und wirklich nicht seine Verpflichtung als Kunde, die Achsgeometrie beurteilen zu können.

Edit: Wenn die Dir gar nicht weiter entgegen kommen, würde ich dort weder die neuen Reifen kaufen, noch die Montage zu diesen Mondpreisen vornehmen lassen. Räder HA nach vorne, Spur einstellen lassen, hinten Sommerreifen drauf und ab zum nächsten Reifendienst.

Golf-3 16V 12.03.2013 19:19

So kann man das natürlich auch verstehen...
Aber wenn man zu einer Achsvermessung fährt , und das Auto hält nicht die Spur sollte man schon stutzig werden oder nicht ? Lad mal das Protokoll hoch da sehen wir ja ob die werte stimmen oder nicht...

In Flames 12.03.2013 19:23

Zitat:

Das ist ja absurd und wirklich nicht seine Verpflichtung als Kunde, die Achsgeometrie beurteilen zu können.
Dazu sind auf den Protokollen die unpassenden Werte Rot. Die allermeisten können die Achsgeometrie nicht bewerten, weder Kunde, noch Mechaniker.

Wer weiß ob die Vermessung richtig gemacht wurde oder der Sturz überhaupt eingestellt?

Ganz nebenbei: Wir sind hier kein Rechtskunde-Forum.

Tdiler2 12.03.2013 19:24

Wenn Die Werte von der Vermessung passen,haste Pech.

Die FRage ist jetzt nun,ist die Spur verstellt oder ist was ausgeschlagen oder lose??

JoJoh 12.03.2013 19:24

Zitat:

Zitat von Golf-3 16V (Beitrag 1566822)
So kann man das natürlich auch verstehen...
Aber wenn man zu einer Achsvermessung fährt , und das Auto hält nicht die Spur sollte man schon stutzig werden oder nicht ? Lad mal das Protokoll hoch da sehen wir ja ob die werte stimmen oder nicht...

Das stimmt, hört sich doch aber eher nach verstelltem Sturz an. Merkt man das auch deutlich?

naxus 12.03.2013 19:56

Zitat:

Zitat von Golf-3 16V (Beitrag 1566804)
Lad doch mal das Bild hoch von dem Dokument.

Das leigt alles im Auto und dem Mechanikern vor... dazu habe ich momentan keinen zugang mehr...


Zitat:

Zitat von JoJoh (Beitrag 1566818)
Wenn die Dir gar nicht weiter entgegen kommen, würde ich dort weder die neuen Reifen kaufen, noch die Montage zu diesen Mondpreisen vornehmen lassen. Räder HA nach vorne, Spur einstellen lassen, hinten Sommerreifen drauf und ab zum nächsten Reifendienst.

Ich habe nun online neue Reifen bestellt und lasse die zu ihm liefern...
Nur wieso muss ich dafür aufkommen vorallem da diese(die momentan drauf sind) neu waren wie man dem Bild oben gut entnehmen kann. Das war ja auch der Grund der Einstellung... Nun sind Neue Reifen nach 5000km KOMPLETT runtergefahren.... Ich mein das muss doch über die Versicherung der Werkstatt laufen können!
Das mit den Sommerreifen kann man auch vergessen... hier liegen nun gut 20cm Schnee :/ Ich habe keine möglochkeit mehr legal und Sicher von seinem Hof runter zu kommen.

Zitat:

Zitat von Golf-3 16V (Beitrag 1566822)
Aber wenn man zu einer Achsvermessung fährt , und das Auto hält nicht die Spur sollte man schon stutzig werden oder nicht ? Lad mal das Protokoll hoch da sehen wir ja ob die werte stimmen oder nicht...

nope der hat wunderbar die Spur gehalten!

Zitat:

Zitat von In Flames (Beitrag 1566825)
Dazu sind auf den Protokollen die unpassenden Werte Rot.

Wieder ein Nope... bei dem ersten war das der fall (von DRGRA) und bei dem von denen war alles schwarz...

Golf-3 16V 12.03.2013 20:40

An besten du suchst dir ein Anwalt , und dann merkste ja was er sagt :winke:

naxus 12.03.2013 20:49

Zitat:

Zitat von Golf-3 16V (Beitrag 1566876)
An besten du suchst dir ein Anwalt , und dann merkste ja was er sagt

Ja wow, vielen dank für diese Antwort... die hunderten von Euro die dafür drauf gehen sind ja egal hier geht es ja absolut nur ums recht!... *hust* spam *hust*

Ich wollte doch einfach nur wissen was ich von der Werkstatt erwarten kann...
Schließlich hat jeder ein recht, die Frage ist nur auf was, und dies wollte ich wissen.
Es gibt mit Sicherheit schon Personen hier im Forum die ähnliches durch gemacht haben oder sich besser mit der Rechtslage auskennen.

Dieselross 12.03.2013 21:43

Hi,
Zitat:

Zitat von Golf-3 16V (Beitrag 1566876)
An besten du suchst dir ein Anwalt , und dann merkste ja was er sagt

wenn du keinen Rechtsschutz hast, würde ich dir davon abraten und zu dieser Werkstatt nicht mehr hingehen. Es gibt halt Fälle, da geht einem das Messer in der Tasche auf. Ändern tuts nichts.
Die Achse würde ich von einem anderen Betrieb überprüfen und einstellen lassen.

Ach so, der Tarif von Montage und Auswuchten mit Ventil liegt bei uns
bei 12 € mit Steuer. Ich habe dies gerade letzte Woche machen lassen.
MfG
Dieselross

JoJoh 12.03.2013 22:05

Ich seh' es prinzipiell wie Dieselross und Du. Anwalt lohnt sicher die Mühe und das Geld nicht. Ich würde mir das Vermessungsprotokoll aus dem November ansehen, falls dort schon ein Fehler der Achseinstellung vorgelegen haben sollten, würde ich von der Werkstatt erwarten, dass wenigstens die Reifen kostenlos aufgezogen werden. Wenn die Achse davor korrekt eingestellt war (wie Du schreibst), haben die ja
1. unnötige Kosten dadurch verursacht, dass sie die Achse eingestellt haben
2. das auch noch falsch gemacht und damit einen Folgeschaden an Deinem Auto verursacht.

Falls sie dann wieder mit der "Sie hätten das eher merken müssen"-Nummer kommen, würde ich sie dezent darauf hinweisen, dass, sobald Du einen einseitigen Verschleiss an den Reifen bemerkt hättest, diese auch schon Schrott gewesen wären, und dass es unter den genannten Gesichtspunkten noch sehr entgegenkommend von Dir ist, dass Du die Kosten für neue Reifen vollständig übernimmst. Weiterhin würde ich das Vermessungsprotokoll der nun erfolgenden Achseinstellung sehr genau auf korrekte Achsgeometrie überprüfen lassen.

pwrd111 12.03.2013 22:15

Warum warst du denn überhaupt beim vermessen wenn vorher alles i.o. war? Oder hab ichs überlesen :0

wolfi71 12.03.2013 22:30

Wie willst du nach 4 Monaten und 5000km beweisen, dass du nicht irgendwo dagegen geknallt bist und sich das so wieder verstellt hat?

Wenn du nach einigen Kilometern gesagt hättest, Leute da stimmt was nicht und dann hätte man auch schon am Reifen etwas gesehen.

Wie oft prüfst du denn deinen Luftdruck? Dabei macht man eine Sichtkontrolle der Reifen.

Also die mögen schuld sein, aber eine gewisse Mitschuld kann man dir nicht absprechen.

Prinzipiell hast du Gewährleistung von 6 bzw 12 Monaten. Allerdings nach 4 Monaten Winter und dann eine verstellte Vorderachse zu beweisen, das wird schwer werden.

Und wenn du Rechtsberatung brauchst, da gibt es Leute für. Die nennen sich Anwalt und nehmen Geld dafür. Wenn du einen Verkehrsrechtschutz hast, dann frage mal die Versicherung. Die können da weiterhelfen.

golf3gt94 12.03.2013 22:40

Also, beidseitig innen stark abgefahrene Reifen ist in der Regel Nachspur, sprich die Reifen stehen vorne auseinander. Das KANN man am nervösen Fahrverhalten und "hineinfallen" in Kurven merken. Der Otto-Normalkunde merkt das aber nicht, da das Auto trotzdem geradeaus fährt. Wenn die Werte auf dem Protokoll passen, hat jemand die Messaufnehmer falsch aufgesetzt, o.ä.
Fakt ist, daß sich das nicht beweisen lässt, daß du damals mit total verstellter Spur die Werkstatt verlassen hast, von daher bist du auf die Kulanz der Werkstatt angewiesen.
Ich würde nochmal das Gespräch suchen, ob sie dir bei der Montage und Einstellung entgegen kommen können und das umsonst machen.
Anwalt ist natürlich Blödsinn.
Wenn sich die Werkstatt nicht kulant zeigt, bleibt dir nur das Auto da wegzufahren und dir eine andere Werkstatt zu suchen. Wenn das keine große Kette ist sollten die aber auch an zufriedenen Kunden interessiert sein.
Und immer daran denken: So wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus!

naxus 12.03.2013 22:43

Zitat:

Zitat von wolfi71 (Beitrag 1566938)
Wie willst du nach 4 Monaten und 5000km beweisen, dass du nicht irgendwo dagegen geknallt bist und sich das so wieder verstellt hat?

Werde Morgen davon mal Bilder machen dann wird sich diese frage von allein klären...

Wenn du nach einigen Kilometern gesagt hättest, Leute da stimmt was nicht und dann hätte man auch schon am Reifen etwas gesehen.

Nochmal mit IST nichts aufgefallen, erst jetzt wo es so schlechtes Wetter ist...

Zitat:

Zitat von wolfi71 (Beitrag 1566938)
Wie oft prüfst du denn deinen Luftdruck? Dabei macht man eine Sichtkontrolle der Reifen.

diese Frage wird sich mit dem kommenden Bild auch beantworten.

Zitat:

Zitat von wolfi71 (Beitrag 1566938)
Prinzipiell hast du Gewährleistung von 6 bzw 12 Monaten. Allerdings nach 4 Monaten Winter und dann eine verstellte Vorderachse zu beweisen, das wird schwer werden.

Dies wird sich auch klären bei dem Profilbild des Reifens...
habe mal im Internet nach auch nur annährendem Bild gesucht... aber ich habe über google KEIN auch nur annährerndes Bild gefunden....


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