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Wie lange ist das denn her? Du könntest nämlich, wenn es noch keine 3-5 Jahre sind, den Polizisten noch eine rein würgen. Verfolgung Unschuldiger im Amt, nette Straftat. Evtl kannst du auch das Strafverkehrsamt noch belangen und zwar den Sachbearbiter. Von deinen Punkten und deiner Strafe wirst du aber kaum mehr runterkommen, weil rechtskräftig. Aber mitunter ist es hilfreich und edel, wenn die ein Problem haben nach langer zeit mit einem lockeren Fall. Auf jeden fall hemmt so etwas die Beförderungsaussichten aller Beteiligten von damals enorm. Wolfgang |
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Den Gutachter hat doch in dem Fall die gegnerische Versicherung bezahlen müssen. Oder verstehe ich etwas falsch? |
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Habe noch einen Brief von der Stadt Dortmund bekommen und muss noch ma zusätzlich 77,20 € an die Zahlen wegen der ganze Sache. Aber wofür hab ich nicht genau verstanden -.- |
wenn se dir keine grund nennen, dann zahl doch nicht? ich zahl doch auch keine rechnungen wo ich nicht weiß wofür... |
Frag mal nach dem Grund, beachte aber evtl Fristen, wegen eines Einspruchs. Wenn es wegen der Zwangsabmeldung ist, dann frage mal nach der Verfügung und deren Rechtsgrundlage. du kannst dabei dnan auch gleich sagen, dass die StA das Verfahren inzwischen in einem Deal beerdigt hat (das aber nur sagen, keinesfalls schriftlich von dir geben). Wolfgang |
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ich schließ mich da an das ich das nicht glaube! wurde auch mal auf der rolle geprüft ohje das ich schon etwas länger her knappe jahre wurde auch auf rolle geprüft und war 25km/h zu schnell und musste nur die abschleppkosten und das gutachten bezahlen und bekam 30 sozialstunden! |
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Von mir aus können gern noch 20 weitere schreiben das sie es nicht glauben. Es interessiert mich herzlich wenig und meine Vorgeschichte dürfte hier auch keinem bekannt sein. |
Ich hatte nicht gesagt, dass ich nicht glaube, was dir passiert ist. Das glaube ich sogar auf das letzte Komma. Ich sagte nur, dass es sich evtl lohnen könnte, da noch etwas nachzuhaken. Wenn die nämlich einen Rechtsverstoß begangen haben, dann kannst du denen eine reinwürgen und evtl von denen persönlich Schadenersatz fordern. Wie gesagt, von deiner Strafe kommst du vermutlich nicht mehr runter. Als erzieherische Maßnahme gegen die Polizei und das Straßenverkehrsamt taugt es allemal. Wenn die nämlich Ärger haben und womöglich betraft werden, dann werden die Kollegen von denen vorsichtiger mit ihren flotten, teilweise halblegalen Aktionen. Beim TE wird die Polizistin künftig auch vorsichtiger agieren. Was glaubst du, was der Staatsanwalt der für eine Standpauke gehalten hat und deren Chef vermutlich auch. Wolfgang |
Die Revisionsfrist von 12 Monaten ist abgelaufen und es handelte sich nicht um ein Verbrechen (Erst Delikte, für die eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis vorgesehen sind, werden juristisch korrekt als Verbrechen eingestuft.). Nützlicher Tipp für die Zukunft, aber creonx hilft es nicht mehr. Wie es mir erscheint, hat sich creonx auch mit der Situation abgefunden - was ich für eine Haltung mit Rückgrat erachte; man muss manchmal auch einstecken können. Zitat:
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