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wolfi71 04.06.2009 15:21

Zitat:

Zitat von ragnar
dann hast dich von denen derb übern tisch ziehen lassen, da Prüfen mit rolle schon seit einiger zeit nicht mehr gilt.
Es MUSS ein test mit Lichtschranke gemacht werden.

Und wenn die Mühle mit der Rolle gerade mal 48km/h erbringt, so wäre die beim Straßentest nie und nimmer 45km/h gelaufen. Das ist mal sicher.

Wie lange ist das denn her? Du könntest nämlich, wenn es noch keine 3-5 Jahre sind, den Polizisten noch eine rein würgen. Verfolgung Unschuldiger im Amt, nette Straftat. Evtl kannst du auch das Strafverkehrsamt noch belangen und zwar den Sachbearbiter. Von deinen Punkten und deiner Strafe wirst du aber kaum mehr runterkommen, weil rechtskräftig. Aber mitunter ist es hilfreich und edel, wenn die ein Problem haben nach langer zeit mit einem lockeren Fall.

Auf jeden fall hemmt so etwas die Beförderungsaussichten aller Beteiligten von damals enorm.

Wolfgang

Drive 04.06.2009 16:05

Zitat:

Zitat von Golf5010
ich hatte mal n Unfall den ich nicht verursacht habe. da wurde auch ein Gutachter eingeschaltet und der hat dann fürs mal über die Vorderachse gucken 420€ genommen.

Und wo ist da nun Dein Problem?

Den Gutachter hat doch in dem Fall die gegnerische Versicherung bezahlen müssen.

Oder verstehe ich etwas falsch?

Golf5010 04.06.2009 16:23

Zitat:

Zitat von Drive
Und wo ist da nun Dein Problem?

Ich habe mich nur gewundert das er zuerst geschrieben hat das es nur 300€ gekostet hat, wobei kein Gutachter aufgezählt war. Das sollte ein Hinweis sien das noch mehr kommen könte

ToReTo 17.06.2009 01:15

Habe noch einen Brief von der Stadt Dortmund bekommen und muss noch ma zusätzlich 77,20 € an die Zahlen wegen der ganze Sache.
Aber wofür hab ich nicht genau verstanden -.-

spark 17.06.2009 08:24

wenn se dir keine grund nennen, dann zahl doch nicht?
ich zahl doch auch keine rechnungen wo ich nicht weiß wofür...

wolfi71 17.06.2009 15:01

Frag mal nach dem Grund, beachte aber evtl Fristen, wegen eines Einspruchs. Wenn es wegen der Zwangsabmeldung ist, dann frage mal nach der Verfügung und deren Rechtsgrundlage. du kannst dabei dnan auch gleich sagen, dass die StA das Verfahren inzwischen in einem Deal beerdigt hat (das aber nur sagen, keinesfalls schriftlich von dir geben).

Wolfgang

stingewitz2 18.06.2009 08:17

Zitat:

Zitat von VW-Audi-Tuner
sorry das glaub ich nicht!

rolle sind ganz andere eigenschaften als straße... und wegen 3 km/h machen die nich son aufstand! das müssen schon 30 sein bevor se sowas machen


ich schließ mich da an das ich das nicht glaube!

wurde auch mal auf der rolle geprüft ohje das ich schon etwas länger her knappe jahre wurde auch auf rolle geprüft und war 25km/h zu schnell und musste nur die abschleppkosten und das gutachten bezahlen und bekam 30 sozialstunden!

creonx 18.06.2009 11:59

Zitat:

Zitat von wolfi71
Und wenn die Mühle mit der Rolle gerade mal 48km/h erbringt, so wäre die beim Straßentest nie und nimmer 45km/h gelaufen. Das ist mal sicher.

Wie lange ist das denn her? Du könntest nämlich, wenn es noch keine 3-5 Jahre sind, den Polizisten noch eine rein würgen. Verfolgung Unschuldiger im Amt, nette Straftat. Evtl kannst du auch das Strafverkehrsamt noch belangen und zwar den Sachbearbiter. Von deinen Punkten und deiner Strafe wirst du aber kaum mehr runterkommen, weil rechtskräftig. Aber mitunter ist es hilfreich und edel, wenn die ein Problem haben nach langer zeit mit einem lockeren Fall.

Auf jeden fall hemmt so etwas die Beförderungsaussichten aller Beteiligten von damals enorm.

Wolfgang

War im August 2007, aber ich hab die Akte eigentlich geschlossen. Den Roller hab ich damals dann gegen 'n Auto getauscht ^^

Von mir aus können gern noch 20 weitere schreiben das sie es nicht glauben. Es interessiert mich herzlich wenig und meine Vorgeschichte dürfte hier auch keinem bekannt sein.

wolfi71 18.06.2009 12:11

Ich hatte nicht gesagt, dass ich nicht glaube, was dir passiert ist. Das glaube ich sogar auf das letzte Komma. Ich sagte nur, dass es sich evtl lohnen könnte, da noch etwas nachzuhaken. Wenn die nämlich einen Rechtsverstoß begangen haben, dann kannst du denen eine reinwürgen und evtl von denen persönlich Schadenersatz fordern. Wie gesagt, von deiner Strafe kommst du vermutlich nicht mehr runter.

Als erzieherische Maßnahme gegen die Polizei und das Straßenverkehrsamt taugt es allemal. Wenn die nämlich Ärger haben und womöglich betraft werden, dann werden die Kollegen von denen vorsichtiger mit ihren flotten, teilweise halblegalen Aktionen.

Beim TE wird die Polizistin künftig auch vorsichtiger agieren. Was glaubst du, was der Staatsanwalt der für eine Standpauke gehalten hat und deren Chef vermutlich auch.

Wolfgang

AgentBRD 18.06.2009 13:17

Die Revisionsfrist von 12 Monaten ist abgelaufen und es handelte sich nicht um ein Verbrechen (Erst Delikte, für die eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis vorgesehen sind, werden juristisch korrekt als Verbrechen eingestuft.). Nützlicher Tipp für die Zukunft, aber creonx hilft es nicht mehr. Wie es mir erscheint, hat sich creonx auch mit der Situation abgefunden - was ich für eine Haltung mit Rückgrat erachte; man muss manchmal auch einstecken können.

Zitat:

Zitat von wolfi71
Wenn die nämlich einen Rechtsverstoß begangen haben, dann kannst du denen eine reinwürgen und evtl von denen persönlich Schadenersatz fordern.

Ich kann nicht ersehen, wie das gemeint ist:
  • Meinst du, er kann seinen Rechtsanspruch persönlich, also für sich selbst einfordern? Das wäre korrekt. Dazu muss man nur das zuständige Amtsgericht anrufen und Klage einlegen.
  • Oder meinst du, dass die Beamten persönlich haftbar gemacht werden und mit ihrem Privatvermögen einstehen müssen? Das wäre nämlich völliger Humbug.
By the way: Bei uns gilt die Verhältnisrechtssprechung und nicht - wie im United Kingdom zum Beispiel - das Präzedenzfallprinzip. Daher bekommt der eine Rotlichtverstoßer (über 1s) einen Monat Fahrverbot und der andere bezahlt nur die Geldstrafe - nur um mal eine Hausnummer zu nennen.


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