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Itzie 07.12.2010 06:42

taxifahrer sind genauso wie postboten von der anschnallpflicht befreit ...

coolfire 07.12.2010 08:11

Schön waren da im Golf 2 die selbstanlegenden Gurte in der Postausführung. Gibts leider nicht mehr.

Oder die elektrischen, selbst anlegenden Gurte im US-Corrado.

Dr.NOS 07.12.2010 10:40

Zitat:

Zitat von Casanova (Beitrag 1049558)
Der Polizist scheint keine ahnung zu haben mein vater ist seid 32 jahren polizist als ich ihm das erzählt habe hat er sich fast tot gelacht sry ist aber so

21a StVO Sicherheitsgurte, Schutzhelm
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,

2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk,

3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,

4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.

5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,

6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

3boleee 07.12.2010 11:12

http://www.golf3.de/clear.gif
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Da hab ich mit meinem Seat Leon nen Corsa überholt, als ich direkt neben dem Corsa war, scherte dieser aus um einen Lkw zu überholen.
Hatte ca 90km/h aufm Tacho und bin dadurch fast in den Graben gefahren.
Gutachter: 2750€ Schaden
Reperatur: 2830€
Versicherung des anderen zahlt aber.

Tdiler2 07.12.2010 17:39

Zitat:

Zitat von Dr.NOS (Beitrag 1049866)
21a StVO Sicherheitsgurte, Schutzhelm
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,

2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk,

3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,

4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.

5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,

6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

Und während Strassenkontrollen , Wir brauchen uns auch nicht anschnallen, haben wir schriftlich

S_wie___ 07.12.2010 19:03

Eniges sieht echt krass aus und langsam denkt man nochmal darüber nach wie man selber fährt :( Hoffe der Thread wird nicht weiter gefüllt und allen anderen eine gute besserung.

Schwatte 07.12.2010 20:08

bei den Wettervorhersagen für die nächste Zeit kann man davon ausgehen, dass es hier noch lange weiter gehen wird. Zum WE kommt die kalte Polarluft mit viel Schnee im Gepäck!!


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:46 Uhr.

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