golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   VW und Audi (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=38)
-   -   VR6Tim goes Golf 1 Cabrio (http://www.golf3.de/showthread.php?t=75932)

SaberRider 30.06.2010 08:53

Gesetzestext zur geänderten Vorschrift bzgl. Abdeckung Rad/Reifen...

Vorhandene Eintragungen haben natürlich Bestandsschutz

"B.) Radabdeckungen:
B.1.) Entsprechend § 7 Abs. 1 KFG 1967 "müssen Räder von Kraftfahrzeugen und Anhängern, mit denen 25 km/h überschritten werden darf, mit ausreichenden Radabdeckungen wie Kotflügeln und dergleichen versehen sein". Nach § 4a Abs 1 KDV 1967 "müssen Radabdeckungen von Fahrzeugen der Klasse M1 den Anforderungen der Richtlinie 78/549/EWG i.d.F. 94/78/EG entsprechen". Diese Radabdeckungen können ganz oder teilweise fester Bestandteil der Karosserie oder anderer Teile des Fahrzeuges sein bzw. müssen fest an diese angebracht sein.
B.2.) Die Richtlinie legt in Anhang I Abs. 1 fest, dass Radabdeckungen so konstruiert sein müssen, "...dass sie andere Verkehrsteilnehmer möglichst vor aufgewirbelten Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser schützen sowie die Gefahren vermindern, die sich für Verkehrsteilnehmer durch Kontakt mit den sich drehenden Rädern ergeben". Eine weitere Bestimmung in Abs. 2.1.1. besagt, "...dass Radabdeckungen mindestens ausreichen müssen, um die Gesamtbreite des Reifens unter Berücksichtigung der extremen Bedingungen der Kombination Reifen/Rad abzudecken".
B.2.1.) Zur Bestimmung der Breite dieser Abdeckung gibt es immer wieder Auffassungsunterschiede. Auch tritt bei der Änderung von Rädern und Reifen von Fahrzeugen häufig der Fall auf, dass die ursprünglich vorhandenen Radabdeckungen nicht ausreichen. Oftmals wird nur die Breite des Reifens
herangezogen, ein Überstehen z.B. der Felge über die Radabdeckung wäre dadurch zulässig. Es fällt auch auf, dass ausländische technische Dienste in Anwendung dieser Bestimmungen z.T. die Auffassung vertreten, dass die Lauffläche des Reifens als maßgebliche Breite für diese Beurteilung herangezogen werden soll.
B.2.2.) Nach Auffassung des BMWV ergibt sich dies jedoch keinesfalls aus der o.g. Richtlinie. Diese hat zum Ziel, die Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer, die sich durch drehende Räder ergeben, zu vermindern. Man darf also nicht nur die Laufflächenbreite berücksichtigen, sondern es ist die Rad/Reifen-Kombination für solch eine Beurteilung heranzuziehen.
Seit einiger Zeit kommen auch verstärkt Rad/Reifen-Kombinationen zur Anwendung, bei denen nicht der Reifen sondern das Felgenhorn des Rades den breitesten Teil dieser Einheit bildet. Auch dieser Teil muss in Interpretation der Richtlinie durch die Radabdeckung geschützt sein.
B.3.) Es wird Folgendes festgelegt: Eine Radabdeckung muss auch die am weitesten nach außen stehenden Teile sämtlicher genehmigten Rad/Reifen-Kombinationen ( z.B. Radmuttern, Felgenhörner, unter Berücksichtigung anderer spurverbreitender Teile, etc.) abdecken. Zur Bestimmung der erforderlichen Breite der Radabdeckung ist bei Geradeausstellung der Räder eine gedachte Vertikalebene an die Radabdeckung zu legen. Es darf kein Teil der Rad/Reifen-Kombination über diese Ebene hinausstehen. Die durch die Radlast entstehende Verbreiterung des Reifens im Flankenbereich bleibt dabei unberücksichtigt.
Diese Bestimmung ist einfach handhabbar und kann somit auch bei Straßenkontrollen zum Einsatz kommen."

Quelle: § 4 Abs. 2; Anwendung, Zl. 190.500/8-II/A/5/99


Wie genau zu lesen wird nicht mehr von Reifen gesprochen sondern vom Rad, also incl. Felge.

Bremer 01.07.2010 15:56

Nur noch Cabrio Fahrer hier :winke:

the FLo 01.07.2010 16:24

schönes cab und coole reifen :)
was machst du den mit den alten felgen?

Maex 01.07.2010 16:52

Zitat:

Zitat von Bremer (Beitrag 922278)
Nur noch Cabrio Fahrer hier :winke:

Ist ja auch Sommer :D

Geile Kiste, Tim!

VR6Tim 05.07.2010 02:21

Zitat:

Zitat von SaberRider (Beitrag 921283)
Gesetzestext zur geänderten Vorschrift bzgl. Abdeckung Rad/Reifen...

Vorhandene Eintragungen haben natürlich Bestandsschutz

"B.) Radabdeckungen:
B.1.) Entsprechend § 7 Abs. 1 KFG 1967 "müssen Räder von Kraftfahrzeugen und Anhängern, mit denen 25 km/h überschritten werden darf, mit ausreichenden Radabdeckungen wie Kotflügeln und dergleichen versehen sein". Nach § 4a Abs 1 KDV 1967 "müssen Radabdeckungen von Fahrzeugen der Klasse M1 den Anforderungen der Richtlinie 78/549/EWG i.d.F. 94/78/EG entsprechen". Diese Radabdeckungen können ganz oder teilweise fester Bestandteil der Karosserie oder anderer Teile des Fahrzeuges sein bzw. müssen fest an diese angebracht sein.
B.2.) Die Richtlinie legt in Anhang I Abs. 1 fest, dass Radabdeckungen so konstruiert sein müssen, "...dass sie andere Verkehrsteilnehmer möglichst vor aufgewirbelten Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser schützen sowie die Gefahren vermindern, die sich für Verkehrsteilnehmer durch Kontakt mit den sich drehenden Rädern ergeben". Eine weitere Bestimmung in Abs. 2.1.1. besagt, "...dass Radabdeckungen mindestens ausreichen müssen, um die Gesamtbreite des Reifens unter Berücksichtigung der extremen Bedingungen der Kombination Reifen/Rad abzudecken".
B.2.1.) Zur Bestimmung der Breite dieser Abdeckung gibt es immer wieder Auffassungsunterschiede. Auch tritt bei der Änderung von Rädern und Reifen von Fahrzeugen häufig der Fall auf, dass die ursprünglich vorhandenen Radabdeckungen nicht ausreichen. Oftmals wird nur die Breite des Reifens
herangezogen, ein Überstehen z.B. der Felge über die Radabdeckung wäre dadurch zulässig. Es fällt auch auf, dass ausländische technische Dienste in Anwendung dieser Bestimmungen z.T. die Auffassung vertreten, dass die Lauffläche des Reifens als maßgebliche Breite für diese Beurteilung herangezogen werden soll.
B.2.2.) Nach Auffassung des BMWV ergibt sich dies jedoch keinesfalls aus der o.g. Richtlinie. Diese hat zum Ziel, die Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer, die sich durch drehende Räder ergeben, zu vermindern. Man darf also nicht nur die Laufflächenbreite berücksichtigen, sondern es ist die Rad/Reifen-Kombination für solch eine Beurteilung heranzuziehen.
Seit einiger Zeit kommen auch verstärkt Rad/Reifen-Kombinationen zur Anwendung, bei denen nicht der Reifen sondern das Felgenhorn des Rades den breitesten Teil dieser Einheit bildet. Auch dieser Teil muss in Interpretation der Richtlinie durch die Radabdeckung geschützt sein.
B.3.) Es wird Folgendes festgelegt: Eine Radabdeckung muss auch die am weitesten nach außen stehenden Teile sämtlicher genehmigten Rad/Reifen-Kombinationen ( z.B. Radmuttern, Felgenhörner, unter Berücksichtigung anderer spurverbreitender Teile, etc.) abdecken. Zur Bestimmung der erforderlichen Breite der Radabdeckung ist bei Geradeausstellung der Räder eine gedachte Vertikalebene an die Radabdeckung zu legen. Es darf kein Teil der Rad/Reifen-Kombination über diese Ebene hinausstehen. Die durch die Radlast entstehende Verbreiterung des Reifens im Flankenbereich bleibt dabei unberücksichtigt.
Diese Bestimmung ist einfach handhabbar und kann somit auch bei Straßenkontrollen zum Einsatz kommen."

Quelle: § 4 Abs. 2; Anwendung, Zl. 190.500/8-II/A/5/99


Wie genau zu lesen wird nicht mehr von Reifen gesprochen sondern vom Rad, also incl. Felge.

BITTE LEUTE solche sachen bitte woanders diskutieren !!! ich weiß drüber bescheid habe schon mehrere rad/reifen kombinationen eintragen lassen und weiß woraufs ankommt also !

Danke für den hinweiß -.-

VR6Tim 05.07.2010 02:23

Zitat:

Zitat von the FLo (Beitrag 922308)
schönes cab und coole reifen :)
was machst du den mit den alten felgen?

alte felgen werde ich erstmal behalten fürn winter oder so da ich mir kein zusätzliches winterauto leisten kann !:( aber egal mein vr6 hat auch den harten winter überstanden dann schafft das cabrio das sowieso .... viel pflege und so dann passts!

VR6Tim 05.07.2010 02:24

So ihr werdet bemerkt haben das hier fast 2 wochen nix ging :D war ja auch in kroatien ;) nächste woche wird es hier sicherlich wieder einiges zu sehen geben ... also geduld geduld


grezz vr6tim

the FLo 05.07.2010 08:13

Zitat:

Zitat von VR6Tim (Beitrag 924756)
alte felgen werde ich erstmal behalten fürn winter oder so da ich mir kein zusätzliches winterauto leisten kann !:( aber egal mein vr6 hat auch den harten winter überstanden dann schafft das cabrio das sowieso .... viel pflege und so dann passts!

achso schade.
die hätten mir gefallen..xD

VR6Tim 05.07.2010 09:51

Wenn ich die loswerden möchte denke ich an dich ;)

ES GIBT WAS NEUES :D naja ne klitzekleine Veränderung ;)

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1278316215.JPG

Hauben-BRA

Ray-Jay 05.07.2010 10:07

Zitat:

Zitat von VR6Tim (Beitrag 924826)
Wenn ich die loswerden möchte denke ich an dich ;)

ES GIBT WAS NEUES :D naja ne klitzekleine Veränderung ;)

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1278316215.JPG

Hauben-BRA


Sieht gut aus !

Habe auch noch einen hier liegen evtl will den ja jemand hier haben !!!

rulez 05.07.2010 11:01

Passt wie Harry der Bra! Schöööön

pat... 05.07.2010 18:16

doch die PLS drauf? suuuper :)

mach die kästen ein bisschen weiter und lass die pellen drauf!!! :D

Golf_III 05.07.2010 18:21

Geiles Auto!

freer1der 05.07.2010 20:01

sieht guuuuuuuut aus :)

Michi GTI 05.07.2010 20:04

Find den Bra schick! Passt gut zum Cabrio.

VW-Bube 06.07.2010 15:50

Sieht Top aus!! :D

golf3heizer0503 06.07.2010 16:04

GOIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIl ;)

VR6Tim 06.07.2010 16:20

Soooo Habe mal Grob Gefaked was ich noch so vor habe !!!
Die Blinker habe ich nicht so gut hinbekommen ... aber in real wirds geiler :)
Dazu kommt noch der original grill mit emblem und chromleisten ;)
http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1278425935.jpg

Vorher !!!!
http://www.golf3.de/direktupload/i/t...1278426092.JPG

poisenchef86 06.07.2010 16:23

lägger schmägger.:)......hoffe das ich mir das cab mal in live anschauen kann........soweit ist viersen ja nicht entfernt ;)

greetz

VR6Tim 06.07.2010 16:25

Zitat:

Zitat von poisenchef86 (Beitrag 926322)
lägger schmägger.:)......hoffe das ich mir das cab mal in live anschauen kann........soweit ist viersen ja nicht entfernt ;)

greetz

klar ;) ihr seid alle jederzeit herzlich wilkommen ;)


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:17 Uhr.

Powered by vBulletin®