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michaABF 20.05.2009 19:11

Zitat:

Zitat von ToReTo
Also mal zur klarstellung, damit es nun endlich jeder versteht.

Es lag nicht am Geldmangel o.ä. sondern dadran das ich an dem besagten mittwoch das Fahrzeug sowieso in die Werkstatt bringen wollte beim bekannten und er dann dort die neuen Felgen (RH CUP) drauf packen und am nächsten morgen zum Tüv wegen eintragung wollte!
bin nicht einfach so rumgegurkt!

MfG ToReTo


Hab das hier jetzt alles mal verfolgt. Freut mich das du dein Auto wieder hast und alles eingetragen ist.
Aber deine Foliengeschichte vorne, das grenzt doch schon an Dummheit. Musst dich doch nicht wundern wenn die Grünen dich auf´m Kicker haben. Das weis ich, du und jeder andere hier das das nicht erlaubt ist. Und die Grünen wissen es auch. Zumal das ja direkt ins Auge sticht. Hoffe du hast draus gelernt....spätestens dann wenn die "Rechnung" kommt. Drück dir die Daumen das sie nicht all zu schmerzhaft ausfällt.
Gruß

ToReTo 21.05.2009 02:51

Danke aber mal noch was zu der Folie,
Also laut dem gesetz heißt es das man die Folie nicht in unmittelbarem Sichtfeld aufbringen darf.
Habe mich da mal schlau gemacht vor nem tag und weiß nun dass, man sowas eingetragen kriegt, weil ich hatte ja die tönung vorne nicht komplett sondern nur oben ein streifen und unten einer, sowie die folien von D&W "Wave-Style" genannt!
Die hat auch ne ABE die von D&W! und mit etwas glück würden man sowas, welche nicht von D&W sind und keine ABE haben eingetragen kriegen.
Es darf nur nich die Sicht zum Außenspiegel verhindern und nicht beim Schulterblick!

Schönen Abend noch ^^
MfG ToReTo

PS.: Danke nochmals an michaABF

GP-Wu 21.05.2009 09:08

also kann man sagen die spazierfahrt war sehr teuer.....

hättest du dein auto stehen lassen einen tag gewartet und direkt zum tüv gefahren hättest du keine probleme gehabt????

was war denn so wichtig um das risiko einzugehen

wolfi71 21.05.2009 09:32

Die Folien von D&W haben eine bestimmte Lichtdurchlässigkeit. Deshalb gilt der Bereich nicht als abgeklebt. Eine Scheibe muss nämlich nicht 100% Licht durchlassen, tut sie auch nicht, sondern nur irgendwo zwischen 60 und 80%. Da aber normale Scheiben je nach Neigung (je flacher, desto weniger) bei 90-95% liegen, hat man da etwas Reserve zur StVZO und kann das mit einer Folie nutzen.

Wolfgang

michaABF 21.05.2009 12:12

Ist mir neu, aber ich lasse mich gerne belehren. Ich habe Folitec in meiner Kundschaft und da werd ich beim nächsten mal einfach mal nachfragen. Ich geb Info.
Gruß

NICEandSLOW 21.05.2009 12:41

Zitat:

Zitat von Lippi87
Hallo, war bei der Sicherstellung/Stilllegung ein Gutachter dabei???
Kenne es so dass Polizisten ohne einen Sachverständigen KEIN Fahrzeug stilllegen dürfen. Folglich würde ich, sofern keiner da war sofort in Einspruch gehen ggf. über einen vernünftigen Anwalt das ganze weiterführnm lassen


wenn es so offensichtlich ist, dass die reifen durch nicht eingetragene teile eine gefahr für den anderen verkehr darstellen dann schon.

immer gleich einspruch bringt doch nichts.
das er so nicht hätte fahren dürfen war ihm klar und wenn ich schon sehe das er streift, dann mach ich doch sowas auch erst garnicht.
hoffentlich wenigstens was draus gelernt.

Days Of Thunder 21.05.2009 12:47

Also bei der ganzen sache kann ich nur sagen selber schuld und lehrgeld bezahlt !!!
Mit der folie die ist zulässig die ist von cfc oder foliatec weis es nimmer genau und mit zulassung deswegen sind da ja auch nur die kleinen spitzen an den vorderen seitenscheiben

ToReTo 21.05.2009 23:38

Zitat:

Zitat von GP-Wu
also kann man sagen die spazierfahrt war sehr teuer.....

hättest du dein auto stehen lassen einen tag gewartet und direkt zum tüv gefahren hättest du keine probleme gehabt????

was war denn so wichtig um das risiko einzugehen

Der grund war, das ich zwar schon gebördelt hatte, also hat nix mehr geschliffen,
aber sollte noch bischen nachgearbeitet werden wegen versiegeln und sowas, und dann kommt noch hinzu das die neuen felgen und reifen dort in der werkstatt waren und das einpaar kleinigkeiten gemacht mussten!
Also wie gesagt an dem besagten Mittwoch ist es geschehen, das Fahrzeug sollte auch an dem Abend dort in der Werkstatt bleiben und dann am nächsten Morgen ab zum Tüv von da aus.
Von der Werkstatt zum tüv sind es ca. 2 km!

ToReTo 03.06.2009 15:45

So jetzt hat das ganze ein Ende bekommen -.-
Nach langem hin und her und großem Aufwand haben die sich wirklich auf einem deal eingelassen bzw den deal angeboten.

Wegen gefährdung des Straßenverkehrs und den genannten Mängeln kamen 3 Punkte und 293,81 €.
Der Gesamtbetrag wurde wie folgt festgesetzt:
Geldbuße 152,50€
Kosten des Verfahrens
Gebühr 20,00€
Auslagen 3,50€
Sonstige Auslagen 117,81€
Also der zu zahlender Betrag: 293,81€

Dann kommt noch hinzu: mindestens 3 Monate Fahrverbot.

MfG Kilic

creonx 03.06.2009 17:02

Ich kenne das nur allzu gut. Hatte mal ne Zeit lang 'n Roller und damit haben sie mich auch angehalten. Fragten mich dann was er fährt und ich meinte 45 halt. Da meinte der eine er zweifele das an und würde meinen Roller beschlagnahmen. Ende der Geschichte war das mein Roller auf der Rolle in der Verwahrungsstelle abzüglich Toleranz 48 statt 45 fuhr. Für die 3 km/h drüber habe ich 1500 € Strafe gezahlt, ein Aufbauseminar gemacht und meine Probezeit wurde 1 Jahr verlängert.

Hermann87 03.06.2009 18:07

Zitat:

Zitat von ToReTo
So jetzt hat das ganze ein Ende bekommen -.-
Nach langem hin und her und großem Aufwand haben die sich wirklich auf einem deal eingelassen bzw den deal angeboten.

Wegen gefährdung des Straßenverkehrs und den genannten Mängeln kamen 3 Punkte und 293,81 €.
Der Gesamtbetrag wurde wie folgt festgesetzt:
Geldbuße 152,50€
Kosten des Verfahrens
Gebühr 20,00€
Auslagen 3,50€
Sonstige Auslagen 117,81€
Also der zu zahlender Betrag: 293,81€

Dann kommt noch hinzu: mindestens 3 Monate Fahrverbot.

MfG Kilic

Ich glaub am schlimmsten bei der Strafe sind die 3 Monate Fahrverbot.

Was wäre den die Strafe ohne Deal gewesen?

Gruß
Hermann

michaABF 03.06.2009 19:39

Zitat:

Zitat von ToReTo
So jetzt hat das ganze ein Ende bekommen -.-
Nach langem hin und her und großem Aufwand haben die sich wirklich auf einem deal eingelassen bzw den deal angeboten.

Wegen gefährdung des Straßenverkehrs und den genannten Mängeln kamen 3 Punkte und 293,81 €.
Der Gesamtbetrag wurde wie folgt festgesetzt:
Geldbuße 152,50€
Kosten des Verfahrens
Gebühr 20,00€
Auslagen 3,50€
Sonstige Auslagen 117,81€
Also der zu zahlender Betrag: 293,81€

Dann kommt noch hinzu: mindestens 3 Monate Fahrverbot.

MfG Kilic

Wo ist der Deal???

"Sonstige Auslagen" Da haben die aber gut "ausgelegt" Waren die mit der Belegschaft auf deine Kosten essen oder wat?

Golf5010 03.06.2009 19:44

Und wo ist der Gutachter?
ich hatte mal n Unfall den ich nicht verursacht habe. da wurde auch ein Gutachter eingeschaltet und der hat dann fürs mal über die Vorderachse gucken 420€ genommen.

ToReTo 03.06.2009 23:01

Also der deal lag darin:
Vorher wurden mir angedroht 14 Punkte & 3 Jahre Fahrverbot,
Punkte wurden wie folgt zusammen gesetzt:
2 Punkte pro reifen = 8
3 Punkte wegen Fahrwerk
3 Punkte wegen Gefährdung und nicht eintragung bzw inbetriebnahme eines Fahrzeugs das nicht (verkehrstüchtig) war/ist.

So als ich dann auf euren rat, einen Brief an die Staatsanwalt und ans innenministerium schrieb, bzw mein anwalt es tat und ich mich auch beim amt beschwert habe das keine Verfügung o.ä. vorligt kam eine einladung vom Staatsanwalt.
An dem tag war Der Staatsanwalt da, die Polizistin (die mich auf'n kiker hatte), ich und mein Anwalt.
Zuerst hat sich die Polizistin bei mir entschuldigt, dann saßen wir.
Tja dann kam vom Staatsanwalt: das es ihm leid tut und das ein Fehler aufgetreten sei, er könnte mir einen deal vorschlagen entweder ich akzeptiere das, dass er trotzdem die anklage so wie sie ist vor gericht zieht oder ich bekenne mich der schuld bewusst den Straßenverkehr gefährdet zu haben und würde dann 3 punkte bekommen, ca. 300 euro und paar monate fahrverbot.
Darauf sprach mein anwalt zu mir, dass ich es annehmen solle, weil vor gerricht hätte ich wahrscheinlich trotz mangelnder untersuchen die schlechteren karten!
Ja ich habe dann auch zugestimmt dann!

Was die Kosten betrifft, ja das war nicht alles,
Gutachten (schriftstück): 35 €
Gutachten (Prüfer etc.) : 489 €
Abschlepp- und Unterstellkosten: 534 € ca.
Fahrzeug vorführen: 159€
Tüv & Check: 85€
Wiederanmeldung: 67€
Eintragungen: 120€
Und Kurzzeitkennzeichen ;) : 90€
Gesammt kosten ca.:1900€
kann man aber gute 2000 € sagen.

Heftig..
Aber das schlimmste für mich.. Wie von Hermann87 genannt, FAHRVERBOT!

quattro-RS90 04.06.2009 00:23

Zitat:

Zitat von creonx
Ich kenne das nur allzu gut. Hatte mal ne Zeit lang 'n Roller und damit haben sie mich auch angehalten. Fragten mich dann was er fährt und ich meinte 45 halt. Da meinte der eine er zweifele das an und würde meinen Roller beschlagnahmen. Ende der Geschichte war das mein Roller auf der Rolle in der Verwahrungsstelle abzüglich Toleranz 48 statt 45 fuhr. Für die 3 km/h drüber habe ich 1500 € Strafe gezahlt, ein Aufbauseminar gemacht und meine Probezeit wurde 1 Jahr verlängert.



sorry das glaub ich nicht!

rolle sind ganz andere eigenschaften als straße... und wegen 3 km/h machen die nich son aufstand! das müssen schon 30 sein bevor se sowas machen

creonx 04.06.2009 00:38

Zitat:

Zitat von VW-Audi-Tuner
sorry das glaub ich nicht!

rolle sind ganz andere eigenschaften als straße... und wegen 3 km/h machen die nich son aufstand! das müssen schon 30 sein bevor se sowas machen

Musst Du mir auch garnicht glauben...ich habs schwarz auf weiss hier in meinen Aktenordnern.

wolfi71 04.06.2009 09:48

Na bei 3km/h mehr auf der Rolle, da könnte man mehr Theater machen. Weil auf der Rolle der Luftwiderstand nicht berücksichtigt ist und das innerhalb der Serienstreuungen liegt.

Hast du schlicht einen unfähigen oder zumindest uninteressierten Anwalt gehabt.

Mit dem würde ich nichts mehr machen

Wolfgang

wolfi71 04.06.2009 09:52

Zitat:

Zitat von ToReTo
Was die Kosten betrifft, ja das war nicht alles,
Gutachten (schriftstück): 35 €
Gutachten (Prüfer etc.) : 489 €
Abschlepp- und Unterstellkosten: 534 € ca.
Fahrzeug vorführen: 159€
Tüv & Check: 85€
Wiederanmeldung: 67€
Eintragungen: 120€
Und Kurzzeitkennzeichen ;) : 90€
Gesammt kosten ca.:1900€
kann man aber gute 2000 € sagen.

Heftig..
Aber das schlimmste für mich.. Wie von Hermann87 genannt, FAHRVERBOT!

Normalerweise sind mit dem Strafbefahel alle Kosten der Polizei abgegolten.

Wolfgang

creonx 04.06.2009 10:11

Ich hatte übrigens überhaupt keinen Anwalt, weil ich überhaupt nicht mit sowas gerechnet habe.

ragnar 04.06.2009 11:28

Zitat:

Zitat von creonx
Ich hatte übrigens überhaupt keinen Anwalt, weil ich überhaupt nicht mit sowas gerechnet habe.

dann hast dich von denen derb übern tisch ziehen lassen, da Prüfen mit rolle schon seit einiger zeit nicht mehr gilt.
Es MUSS ein test mit Lichtschranke gemacht werden.


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