golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   Showroom (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=51)
-   -   Morti's Perlgrauer VR6 (http://www.golf3.de/showthread.php?t=104217)

Golf 3 GTi 04.11.2012 20:45

Zitat:

Zitat von Mortiferus (Beitrag 1508683)
Wenn alles glatt läuft, geht der VR im November zurück an den Verkäufer.

Ist das alles über die Bühne gelaufen, gibt's von mir noch ein ausführlicheres Statement und dann ist hier zu.

Was dann für ein Auto folgt, ist noch unklar.

Wirklich ein Seat Leon ?????

MirKesBre 26.01.2013 16:11

Wie ist die Sache nun ausgegangen, hast ja hoffentlich ne gute Lösung gefunden?

Gruß

MirKesBre 26.01.2013 16:12

Wie ist die Sache nun ausgegangen, hast ja hoffentlich ne gute Lösung gefunden?

Gruß

Edit: Sorry Doppelpost, bin mim Handy online

Mortiferus 27.01.2013 16:46

Ich wollte ja eine gütliche Einigung, Kaufpreis gegen Auto, aber wenn man nicht drauf eingeht...

Demnach ist die Klage seit einiger Zeit raus, es bleibt jetzt natürlich nicht mehr allein beim Kaufpreis, da kommen jetzt noch paar andere Sachen dazu, Unkosten, Nutzungsausfall etc.

ob der Verkäufer rechtschutzversichert ist, weiß icht nicht, ich schon, daher sind mir die Kosten die entstehen durch Gericht,Anwalt und Zeitaufwand total egal.

Der Wagen steht abgemeldet und trocken in der Garage und jetzt sehen wir mal was die Zeit bringt

Mortiferus 05.06.2013 22:05

Lang hat es sich hingezogen, aber soeben wurde der VR vom Verkäufer wieder abgeholt, im Gegenzug gab es das Geld wieder, abzüglich 10% vom Kaufpreis, da wir uns auf einen Vergleich geeinigt hatten.

Dafür muss der Verkäufer 90% der kompletten Anwaltskosten tragen und für die übrigen 10% hab ich meine Rechtschutz ;)

Somit ist das Thema von diesem VR abgeschlossen, aber wer weiß, was als nächstes kommt :D

MirKesBre 05.06.2013 22:23

Ich hoffe, dass der Verkäufer nicht versichert ist und die 90% der Anwalts- und Gerichtskosten aus eigener Tasche zahlen darf, gerade weil er den Schaden so dreist kaschiert hat und den Wagen vorsätzlich mit dem Bewusstsein des Schadens verkauft hat.

Mortiferus 05.06.2013 22:25

Davon geh ich stark aus, denn die vorgerichtlichen Anwaltskosten musste er meinem Anwalt direkt aus eigener Tasche überweisen.

Meiner Meinung nach müsste dafür die Rechtschutz, wenn er denn eine hätte, auch einspringen.

Aber das sind nur Mutmaßungen.

MirKesBre 05.06.2013 22:31

Also denkst du, dass seine Vers. auch für solch groben, fast schon vorsätzlichen Betrug haftet?

Ich denke mir so, wenn man ein altes Auto kauft, muss man immer mit gewissen Sachen rechnen, die kurze Zeit darauf kaputt gehen, war bei mir auch so. Dann gibt es noch Verkäufer, die einem das Auto ehrlich beschreiben, aber technisch nicht versiert genug sind, solche Mängel zu erkennen. Dann gibts noch die Art, auf die du wahrscheinlich leider getroffen bist, die andere einfach in die Pfanne hauen, damit sie selbst gut davon kommen.

Mortiferus 05.06.2013 22:42

Also ich kenn das von meinen Gesprächen mit der Rechtschutz, da habe ich mit dieser telefoniert und den Fall geschildert.

Da habe ich schon bescheid bekommen, dass sie die Kosten übernehmen würden, sollte ich anwaltlich gegen den Verkäufer vorgehen.

Mein Anwalt hat dann noch einen offiziellen Antrag auf Kostendeckung gestellt, welcher angenommen wurde.

Selbst wenn ich keinen Erfolg gehabt hätte, wäre meine Rechtschutz eingesprungen.

Ich denke selbes würde für den Verkäufer gelten, sollte er eine Rechtschutzversicherung genutzt haben.
Ob die Rechtschutz im Nachhinein von der Kostendeckung zurücktreten kann, weiß ich allerdings nicht.

MirKesBre 05.06.2013 22:49

Naja, alles in allem gings dann ja einigermaßen passabel für dich aus.

Mortiferus 05.06.2013 23:02

Jep, Wagen weg, ergo kann hier zu :D


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:37 Uhr.

Powered by vBulletin®