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Patrick87 04.11.2010 01:04

dann schaut euch mal die gutachten für zum beispiel MAM 8 felgen, dort steht drin, dass es nötig ist und mir wollte damals auch kein prüfer (tüv/dekra) die felgen ohne eintragen....

PaddyO 04.11.2010 02:23

Soweit ich weiß wird er eh nicht an einer Einzelabnahme vorbei kommen, da er ja Felgen + Fahrwerk eintragen muss.
Diese beiden Sachen kann man dann aber nicht Jeweils einzelt abnehmen die sie sich ja gegenseitig beeinflussen, also nix von wegen "Fahrwerk bei GTÜ = 45€"
Bin mal echt gespannt was dabei raus kommt ...

ps: Oh Oh Oh Sorry, aber wer sein Auto Tunen will MUSS auch die Gesetzes lage bezüglich Abnahmen usw. kennen... beides gehört leider DIREKT zusammen...

marci92 06.11.2010 01:57

Fahrwerk und felgen sind eh ausgebaut.

Mortiferus 06.11.2010 12:24

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 1006423)
Das kann normalerweise nicht seien, weil mit 13 Zoll Serie zeigt dein Tacho zu wenig an und das darf nicht seien ! Stell doch mal beide neben einander dann siehtst du es... Navi ist genauso ungenau, ein anständigen Wert bekommste damit auch nicht. Tacho sollte immer 3 km/h MEHR anzeigen !

was kann nicht sein?

ich fahre 8,5x17 mit 205/40er ohne tachoangleichung oder ähnliches, im gutachten ist dies auch nicht! als auflage gelistet.

wenn ich dann mit 17 tachogeschw. und navi gps vergleiche, hab ich da einen tachovorlauf von ca. 2km/h, mit serienbereifung (14 zoll) sind es ein paar mehr, geschätzt um die 5-6km/h.

wenn ich beide räder nebeneinander stelle, natürlich haben die 17 nen höheren umfang, ist ja auch ersichtlich aus den verschwindenen werten bez. tacho und gps.

ebenso kann ich mit genau 50km/h über ne blitze fahren und bisher hab ich kein licht gesehen oder post bekommen ;)

marci92 07.11.2010 17:17

Also habe gestern Post bekommen. So ein Schwachsinn.

Da steht doch glatt das bis heute noch keine Mängelkarte vorgezeigt habe, aber welche Mängelkarte hab garkeine bekommen..

aam 90 07.11.2010 18:13

ich sag dazu mal das ein form fehler vorliegt. du müsstet auf der dienststelle vorbei gehen und denen mal die sachlage erklären. am besten nicht mit dem eigenen auto vorfahren ( ansonsten bekommst du vor ort eine ausgestellt wenn du immer noch die selben mängel hast wie im start post). wenn du glück hast wird die ganze sache fallen gelassen wegen form fehler wenn du pech hast wirst du aufgefordert umgehend mit deinem wagen vorzufahren. am besten mit eintragung ect. dann bekommst du keine mängelkarte ausgestellt

gruß
PS: aber wenn dein auto jetzt schon alle eintragungen hat kannst du mit dem direkt hin

marko1983 07.11.2010 18:40

Zitat:

Zitat von marci92 (Beitrag 1024864)
Also habe gestern Post bekommen. So ein Schwachsinn.

Da steht doch glatt das bis heute noch keine Mängelkarte vorgezeigt habe, aber welche Mängelkarte hab garkeine bekommen..

Da würde ich auch mal stark von einem Formfehler bzw. Verfahrensfehler ausgehen. Hast du kein Rechtsschutz ? Dann hätte ich da mal nen Anwalt gefragt...

mfg
marko

marci92 07.11.2010 23:57

Habe alle Sachen ausgebaut.

Habe keinen Rechtsschutz..

was mir auch noch aufgefallen ist das das Datum im Briefkopf auch faslsch ist da steht nämlich 25.10.

VW16 08.11.2010 00:57

Mit sowas sofort zu nem guten Anwalt. Der kann dich zu 100% aus der Patsche ziehen. Wichtig ist, dass du ehrlich bist und dem Anwalt und den Beamten keinen vorflunkerst.
Formfehler sind des Anwalts Liebling ;)
Dann setzt du dich hin, baust den ganzen carp wieder ein und lässt es eintragen, so wie es sich gehört. Dann ist es gleich ein viel entspannteres fahren, glaub mir :).

Liebe Grüße.

marci92 08.11.2010 02:00

Ja alles was ich gesagt hab ist die Wahrheit, hab ja auch ein Zeugen weil ein freund im Auto dabei war.
Werde die Sachen verkaufen und mir was vernünftiges holen was ich auch dann eingetragen krieg.

marci92 10.01.2011 07:53

Habe vor 3-4 Wochen POst bekommen

Bußgelbescheid: Si haben das unvorschirftsmäßige ( Reifen, Fahrwerk und Luftfilter wurden ausgetauscht) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. §30, § 69a StVzo; §24 Stvg; 214.2 BKat

Unten steht das noch:
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie ein Gelbuße festgesetzt ( § 17 OWiG) in höhe von aussderm haben Sie die kosten des Verfahrens zu btragen.
Hinweis: Das Kraftfahrtbundesamt wird bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides die Entscheidung mit 03 Punkten bewertern. Diese Bewertung ist nicht bestandsteil und somit nicht anfechtbar.

Ist jetzt die frage ob ich Punkte bekommen habe?
Habe vor einer woche von Flensburg ne abfrage gemacht, wo drin stand das ich keine Punkte habe.

Kann jemand jetzt sagen ob ich ein Aufbauseminar machen muss ?

Niklas90 10.01.2011 08:34

Die arbeiten langsam aber die arbeiten. Soll heißen, das du die Punkte erhalten wirst.
Wenn du noch Probezeit hast, wirste wohl ne nachprüfung machen müssen.

ChristianXD 10.01.2011 09:33

Dazu sage ich nur eins:

Lehrgeld!

Hast die Sachen denn nun eingetragen?

G3 Variant 10.01.2011 09:50

Naja die Felgen sind auf jeden Fall nicht mehr drauf :
http://www.golf3.de/fahrwerk/84574-1...p-zustand.html

Also ich gehe doch auch stark davonb aus das du ein Aufbauseminar machen musst, die Punkte wurden angekündigt und die werden kommen.

Das wirst Du noch gesondert per Post bekommen mit dem Aufbauseminar.

marci92 10.01.2011 12:31

Okay
Habe die ganzen Sachen wieder abgebaut

wolfi71 10.01.2011 12:33

Das mit der wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit hätte eine nachträgliche unveränderte Abnahme vermeiden können. Sprich wir hätte dann keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gehabt. Wäre etwas billiger geworden.

Die Punkte werdern erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides nach Flensburg gemeldet und eingetragen. Danach kommt auch Post von der Führerscheinstelle, Geht alles seinen geordneten bürokratischen Gang.

cartman1 10.01.2011 12:54

Genau. Bauartliche Veränderungen mit resultierender beienträchtigung der Verkehrssicherheit hätte man durch Eintragungen verhindern können. Sofern dieses möglich ist.

Du wirst deine Punkte schon bekommen. Die Mühlen mahlen, wenn auch nicht so schnell. Aber sie mahlen. Solltest du noch in der Probezeit sein, wirst du ebenso zu einem Aufbauseminar für Fahranfänger aufgefordert. Hierbei ist zu beachten, das du (ich glaube) 3 Monate Zeit hast, um dich bei einem solchen Aufbausemiar anzumelden und in diesem Zeitraum zu beenden. Achtung: Die 3 Monate gelten ab Tag der Ausstellung der Auffordreung durch die Zulassungsstelle, nicht ab dem Zustelldatum! Da kann durchaus schonmal die ein oder andere Woche dazwischen liegen. Besonders jetzt nach den Feiertagen.

MFG

Mortis 13.01.2011 10:53

Viele wirkliche Golf Liebhaber geben unmengen an Geld aus um ihre Fahrzeuge zu restaurieren, pflegen und ggf. aufzuwerten. Sie bemühen sich um Ordnungsgemäßen Einbau und entsprechende Eintragungen.
Die zig tausend "trittbrettfahrer" wie in diesem Fall scheren sich einen dreck darum! Um einen auf cool machen zu können wird geschlampt und kein Wert auf Gesetze gelegt. Das bringt die Szene (Gerade mit Focus auf den Golf/Golf3) ungemein in verruf.

marci92 14.01.2011 18:43

Ich habe das ja verstanden mit dem Fehler.

Was wird so ein Aufbauseminar kosten?

Und ich finde es nur eine Frechheit hoch 3. Das ich nach 3 Monaten ein schreiben bekommen habe, warum ich noch nicht meine Mängelkarte vorgezeigt habe, obwohl die 3 netten Beamten mir garkeine ausgestellt haben wo die mich angehalten haben. Ich hatte extra noch nachgefragt kriege ich nichts mit und einer sagte dann ne sie krigen i-wann Post.

Unglaublich sowas !!

Mitway 14.01.2011 20:11

Nun möchte ich mich auch mal zu dem Thema äußern.

Zuerst möchte ich mich für Cartmans Beitrag auf Seite 8 bedanken.

Zunächst finde ich es grauenvoll so einen Thread zu lesen wo massig Beiträge am Thema vorbeigehen... boah . Hab mir die Arbeit gemacht, wie immer eig. , nur antworten zu nennen die noch nicht vorhanden sind, sodass der Thread nicht überquillt und total unübersichtlich wird.


Gut nun zum Thema, laut Aussage von Marci92 :
Polizei hat dich angehalten, in irgendeinem Beitrag hast du erwähnt es waren 3 Männer, 1 Ziviler mit dem die Polizeibeamten eig. gerade zu tun hatten.

Ich weiß das Polizeibeamten, wenn sie gerade eine andere Owi verfolgen, (Fall bearbeiten) , aber gleichzeitig eine andere Straftat sehen, und Zeit haben diese zu verfolgen, es tuen müssen.
Polizeibeamten dürfen bei Strafverfolgung nicht zögern sondern müssen handeln.

Da du quasi die 2. Straftat warst können sie dir eine Anzeige per Kennzeichen an den Hals werfen, dazu brauchen die nichts außer dein Kennzeichen, somit bekommst du auch nichts.

Sie beschäftigen sich ja auch eig. mit dem anderen Fall des Zivilen der mit im Auto saß.

Du hast Post bekommen. Das heißt die bearbeiten den Fall nun.
Du wirst auf jdn Fall Punkte bekommen, könnten die 3 werden.
Zu dem Punkten musst du noch Bußeld bezahlen.

Da noch in der Probezeit + Punkt in der Probezeit (Punkt der Gruppe A, da Eintragung...usw..unwichtig) = Aufbauseminar (500Euro , halt anfragen wo es am günstigsten ist, also welche Fahrschule in deiner Nähe dies am billigsten anbietet.)

Grüße Mitway

EDIT: Wolfi hat meiner Meinung alles zum Thema EINTRAGUNG was hier vorliegen könnte auf Seite 5 gesagt.

Mit der Mängelkarte... das stimmt schon.. sowas ist nicht in Ordnung, aber ich glaub in einem Schreiben stand bestimmt das du die behobenen Mängel vorzeigen hättest müsstest


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