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franz-werner 18.06.2015 21:28

Schwungscheibe/Starterkranz scheint auch gleich zu sein, aber den find ich gerade nicht mal im Katalog xD

cerebellum76 18.06.2015 21:40

Cool, danke für die Hilfe.
Sollte was schiefgehen in der praktischen Umsetzung melde ich mich nochmal ;)

Poweruser 19.06.2015 00:40

Zitat:

Zitat von Dr.Gramot (Beitrag 1761340)
Keiner.

Ermessenssache.

"Muss in straßenschonener Bauweise gebaut sein"...

Prüfen die Bullen nicht immer mit so nem 8 cm Hindernis?

cerebellum76 19.06.2015 01:48

Das ist die Richtlinie (!) für die alten Fahrzeuge, ein Hindernis von 70mmx600mm HöhexBreite muß mittig ohne Kontakt zu festen Bauteilen überfahren werden können.
Fix hingegen ist die Regelung der Höhe der Lichtaustrittskante.

Aber ich meine auch bei neueren Modellen ist das anders geregelt.
Ebenso ist der Bereich der Radabdeckung bei breiten Rädern da stark unterschiedlich zwischen alt und neu

GT_Variant 19.06.2015 07:59

Ich wurde mal durch eine Polizeikontrolle Nachts zum TÜV gebracht, da ich am Seitenschweller (aus dem Tuning-Zubehör) bis zum Boden 6cm hatte, obwohl frisch eingetragen.

Ergebnis war...war zu tief, aber weil meine Domlager vorne fritten waren...Dadurch kam ich 2cm tiefer...
Mir wurde gesagt 8cm Bodenfreiheit muss gegeben sein, tiefer wäre verboten (Aussage Polizei...) Ich mein,. dass eine Sache des ermessen vom Prüfer...Aber viele Tüv-Stationen Regeln das halt so mit 8cm oder 11cm...

cerebellum76 19.06.2015 08:50

Genau, es ist aber bei Autos vor EG-Genehmigung nur eine Richtlinie.
Wer da dann am längeren Hebel sitzt ist ein anderes Thema

Poweruser 19.06.2015 14:25

Wer am längeren Hebel sitzt? Ich gehe davon aus dass das klar geregelt sein dürfte

cerebellum76 19.06.2015 14:46

Es gibt diverse Fahrzeuge (wie z.B. die erste A-Klasse mit ihrem Sandwich-Konzept) die da schon an diese Grenzwerte anstoßen mit Serienfahrwerk. Wenn man den Wagen nun mit 5 Personen belädt ist der weit drunter. Es ist keine Vorschrift sondern ein Richtwert.

Dr.Gramot 19.06.2015 17:21

Zitat:

Mindestbodenfreiheit

In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. [...]

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Kunststoff) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.

Dass das am Golf 3 aber mit einem beliebigen 40/30 Fahrwerk schon nicht mehr geht, sollte auch jedem bewusst sein. Ich habe mit 60/50 keine 8cm mehr.

Zwingend ist nur:
Zitat:

Unabhängig von der Bodenfreiheit des Fahrzeugbodens gibt es Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche für eine Reihe von Anbauteilen. In Deutschland sind - in der Regel in der StVZO - folgende Beschränkungen verbindlich:
• Fern- und Abblendlicht 500 mm § 50 Abs. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500 mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250 mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350 mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200 mm § 10 Abs. 7 FZV
• Schlussleuchte 350 mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen hinten 300 mm Richtlinie 70/222/EWG
• Nebelschlussleuchte 250 mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350 mm § 54 StVZO
• Rückfahrscheinwerfer 250 mm § 53a Abs. 3 StVZO
• Blinker hinten 350 mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250 mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO

Viele dieser Paragrafen wurden angepasst und entsprechen der Richtlinie ECE-R-48 der europäischen Union zu „Technische Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können - Regelung 48 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleutungs- und Lichtsignaleinrichtungen“ [1]
StVZO - Einzelnorm
Der Gesetzestext zur §30 STVZO:

Zitat:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass

1.
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2.
die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
(3) Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein.
(4) Anstelle der Vorschriften dieser Verordnung können die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung angewendet werden, die

1.
in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG oder
2.
in Anhang II Kapitel B der Richtlinie 2003/37/EG oder
3.
in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG

in seiner jeweils geltenden Fassung genannt sind. Die jeweilige Liste der in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG, in Anhang II der Typgenehmigungsrichtlinie 2003/37/EG und in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG genannten Einzelrichtlinien wird unter Angabe der Kurzbezeichnungen und der ersten Fundstelle aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt gemacht und fortgeschrieben. Die in Satz 1 genannten Einzelrichtlinien sind jeweils ab dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem sie in Kraft treten und nach Satz 2 bekannt gemacht worden sind. Soweit in einer Einzelrichtlinie ihre verbindliche Anwendung vorgeschrieben ist, ist nur diese Einzelrichtlinie maßgeblich.

GT_Variant 22.06.2015 12:51

Bin bisschen verunsichert. Wollte meinen Zahnriemen neu machen und dachte die WaPu müsste am besten mitgemacht werden.
Nun hab ich gehört, das dieses nicht notwendig sei, da man die WaPu auch so immer wechseln könnte beim AFT und nicht in Zusammenhang mit dem Zahnriemen steht.
Stimmt diese Aussage?

cerebellum76 22.06.2015 13:06

Ja, nur die 1,4l und 1,6l 75ps haben die wapu am Zahnriemen.
Beim 1,6 101ps sowie 1,8l, 2,0l und vr6 läuft die wapu über Keilriemen und kann somit jederzeit unabhängig getauscht werden. Hatte bisher auch noch keine defekte wapu in der Bauform bei meinen Autos.

Oliver Gritzke 22.06.2015 17:14

Moin zusammen,

kann sein das es ne längere Frage, bzw der Umfang größer wird :D Ich bitte um Entschuldigung^^
Da ich ja für innen nun fast alles zusammen habe, teils doppelt, geht es nun aussen/unten weiter....

Also:

6 Zylinder Syncro -> 4 Zylinder Syncro -> 6 Zylinder Syncro

WAS passt untereinander Plug&Play?

Ich wollte mir so langsam mal Teile zusammen suchen, die ich dann zum strahlen und pulvern bringen kann.
Finde nur leider nichts, wo ich mal irgendwie vergleichen kann, was eventuell nicht 6 Zylinder spezifisch sein muss.

Den Syncro gab es ja in div. Varianten.

Wäre cool, wenn mir einer helfen kann, oder zumindest nen Link oder Literatur oder sowas hat.

Insbesondere wären Diff hinten und Achsteile interessant.

Tank, Kardanwelle, syncro Getriebe (vorn), etc....

Es nervt nämlich, solche Arbeiten an einem Daily zu machen, da ist es schon schöner, parallel arbeiten zu lassen :D :D

Vielen Dank schonmal

Oliver

mundl 08.07.2015 08:41

welche größe brauche ich bei den Auspuffschellen beim aft Motor
Mitteltopf zum Rohr Richtung Kat , und Mitteltopf zum ESD?

cerebellum76 08.07.2015 08:47

Kat zum vsd 50mm Rohrdurchmesser, also müsste die Muffe grob 53mm haben.
Dahinter weiß ich es beim aft nicht genau, würde aber auf 48mm tippen, also grob 51mm mit Muffe

Afterburner-141 09.07.2015 17:43

Hi Leute,

War vor ein paar Tagen beim Tüv für eine HU und der Prüfer war mit meinen Hella Angel Eyes Scheinwerfern nicht zufrieden, da das Standlich leicht gelblich ist.
Als ich sie gekauft habe waren sie noch weiss, anscheinend sind sie jetzt über den Sommer vergilbt.
Da die ja eintragungsfrei sind was fettgedruckt überall im Internet steht,
habe ich gedacht das er die nicht bemängeln darf, da ja mein Fern- und Abblendlicht in Ordnung und super weiss sind.

Denkt ihr ein anderer TüV oder Dekra,GTÜ würde das nicht bemängeln ?

cerebellum76 09.07.2015 18:09

Standlicht vorne muß laut stvzo weiß sein, dass die Hella Celis vergilben ist leider ein bekanntes Problem. Entweder versuchst es bei nem anderen Tüv-Prüfer oder musst improvisieren, zB Standlicht abklemmen und stattdessen Blinker mit integriertem Standlicht verbauen.

Mustang80 09.07.2015 22:01

Also manche Tüv Prüfer sind wirklich solche Erbsenzähler. Ich würde fix die Dokas oder Eikas einbauen und wieder hin.
Und auf jeden Fall die Station wechseln. Ist ja nicht mehr so, dass der Tüv eine Monopolstellung hätte was HU & AU angeht.

Schreibtisch 09.07.2015 22:14

Wirklich weiss ist das originale Standlicht ach nicht ��

Poweruser 09.07.2015 22:52

Die Celis sind leider Schrott. Gibt sogar einen längeren Thread zu dem Thema hier.

Afterburner-141 12.07.2015 03:44

Ja werde dann wohl kurzzeitig mal die Dokas wieder einbauen, aber dass das Standlicht weiss sein muss wusste ich nicht, kannte bisher immer nur das die Nebelscheinwerfer nicht gelb sein dürfen. Außerdem wurde es als Erhebliche Mängel erkannt. o.O


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