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wolfi71 27.07.2011 13:41

Zitat:

Zitat von Teezufünf (Beitrag 1247447)
Meinst Du, Richter kommen direkt von der Baumschule auf den Richterstuhl??
Die kennen Ihre Pappenheimer.
Wenn Du dann noch mit Deiner hier dokumetierten Einstellung (wer kann sich schon dauerhaft verstellen?) beim Richter einen entsprechenden Eindruck hinterlässt - dann war es das.
Wenn Du viel Pech hast, gehst Du sogar schwerer bestraft aus dem Gerichtssaal als Du reingegangen bist - wenn der Richter mit solcher Einstellung ein Problem hat und Dich deswegen für ungeeignet hält, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Also wenn er sich so gibt wie hier, dann ist der Zweifel an der Eignung zum Führen eines KfZ auch angebracht.

Wer einen Fehler macht, tut gut daran kleine Brötchen zu backen und Einsicht zu zeigen. Dazu hatte er ja schon einmal im Rahmen einer MPU Zeit. Die MPU war ein Warnschuß gewesen und sollte eigentlich dazu anhalten, dass man künftig einsichtiger ist. Aber gleich bei einer Halt zeigenden Ampel vorbei, das passt dann wieder.

Mofa-Fahren geht noch. Dazu bedarf es lediglich eine rPrüfbescheinigung udn das ist keine Fahrerlaubnis.

VwFreakGs 30.07.2011 18:48

jetzt will ich meinen senf auch mal dazu geben....

als 1. will ich mal anmerken, wenn die ampel gelb wird oder schon ist sollte man nicht darüber nachdenken "schaff ich es oder nicht"....gelb sagt einfach an der linie HALT!

weiter im text...

....ob der beamte einen zeugen hat oder peng....der verstoß wurde aufgenommen und du wirst gelegenheit bekommen dich dazu zu äußern.

hier werden die tollsten sachen von leuten geschrieben das mir schon die augen tränen.

aus meiner erfahrung heraus sind die beamten eben von region zu region unterschiedlich....der eine belässt es bei einer mündlichen verwarnung (mangels zeugen), der andere zückt gleich stift und block........alles schon gehabt

für dich zählt jetzt auf jeden fall: füsse still halten, abwarten was kommt, ruhig darüber nachdenken ob sich die sache mit dem gericht lohnt.

was die äußerungen hier im forum angeht kann ich meinen vorrednern nur zustimmen, klappe halten........denke mal der eine oder andere kollege ist auch hier vertreten ;-)

albastylez83 31.07.2011 00:21

So liebe Freunde, ich habe das Foto gelöscht mit dem Wort "Bulle" ,

aber:

Es kommt darauf an, ob man den Polizibeamten beleidigen wollte oder nett zu ihm sagt, daß er aber ein schnuckliger Bulle sei.
Das Landgericht Regensburg (Az. 3 Ns 134 Js 97458/04) ist zu der Einsicht gelangt ist, dass der Begrif "Bulle" lediglich ein aus oben genannten Gründen ein umgangssprachliches Synonym für einen Polizeibeamten darstelle, und - sofern es nicht beleidigend gemeint sei - eine Strafbarkeit nicht begründe.
Im Strafrecht gibt es im übrigen keine Beamtenbeleidigung - sind halt auch nur Menschen - diese Beamten.

Tankdeckel 31.07.2011 01:17

SO und da wird mal vollends am Thema vorbei sind, schliesse ich die Sache hier!

Sollte sich noch was tun, kann sich der Threatersteller gern bei mir melden!


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