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Darauf hin hat der Kollege von dem ein Besenstil aus dem Streifenwagen geholt und legte sich neben meinen Golf und klopfte wirklich Alles ab, ob da irgendwo eine Attrappe sich versteckt, aber Fehlanzeige. Als man da Nichts fand hat der Polizist gemeint ich solle die Motorhaube aufmachen und er wollte sie aufmachen aber da sie verschoben war klemmte das Motorhaubenschloss etwas. Also musste ich für Ihn die Motorhaube aufmachen und dann bat er Mich darum, den Luftfilterkasten auf zu machen und war verdutzt, dass da kein Sportluftfilter war, sondern Original VW Filter :D und Alles somit nämlich Serie gewesen ist ! Er verstand die Welt nicht mehr und er fragte wie das möglich ist und ich sagte " Das ist eben der Sport ESD, der den Sound macht " und dann mussten die Mich wieder ziehen lassen ! In so einem Fall können die überhaupt nix machen ;) da sind Ihnen die Hände gebunden. Gruss Thomas |
Stimmt nicht so ganz. Sie können prüfen lassen, ob das auch mit der ABE und den dort genannten Bedingungen übereinstimmt. Nur wenn es das tut, dann haben die ein Problem mehr. Dann kannst du denen nämlich eine Rechnung präsentieren: Kilometergeld, Zeitausfwand etc. Das wissen die auch und deswegen nehmen die davon gerne mal Abstand, wenn die sich nicht sehr sicher sind. Übrigens ist es noch gar nicht lange her, dass die Zulassungsstellen einfach von dir verlangt haben, nachzuweisen, dass alles in Ordnung ist. Das sollte mit einem Gutachten geschehen und die Kosten sollte der Halter auf jeden Fall tragen. Dem wurde dann aber ein Riegel vorgeschoben und seitdem haben die Anordnungen in Zweifelsfällen oder bei strittigen Fällen deutlich nachgelassen. Wolfgang |
Ich war bei den GTÜ Penners -.- |
Und was ist rausgekommen? |
Neh ich war am Dienstag schon bei GTÜ ich war nich bei Dekra oder so |
Achso war das gemeint. |
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@wolfi Wann gab es diese Auflockerung der Vorschriften? Evtl. ist diese Geschichte, an die ich mich hier erinnere, vor diesem Datum gewesen. Dann hat GOLFTAF wahrscheinlich Recht. |
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mfg marko |
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Wolfi sagte nun aber, dass diese Vorgaben (speziell zur Lautstärke von Sport ESDs) gelockert wurden und ich hätte gerne gewusst, wann diese Änderung statt fand. Denn ich kann mich noch gut erinnern, dass dieser User mit dem zu lauten ESD auf jeden fall wieder zum TÜV musste, und das auch gesetzeskonform gewesen ist. Dem wurde da nichts eingeredet ;) |
Was für eine Auflockerung der Vorschriften? Es gab nur eine einzige Lockerung nämlich die, dass immer dann, wenn die Behörde etwas anordnet und sich dann herausstellt, dass kein verstoß vorliegt die Behörde die Kosten des Beweises tragen muss. Das war früher nämlich von denen gerne mal dem Fahrer überlassen worden. Und natürlich kann angeordnet werden, dass zu prüfen ist, ob die in der ABE genannten Bedingungen auch eingehalten sind. Das macht dann ein "Sachverständiger". Solange die ABE nicht widerrufen ist, können die an der ABE selbst nur sehr bedingt Zweifel anmelden. Das war doch neulich das Thema mit den Partikelfiltern, die die Bedingungen nicht eingehalten haben. Da wurden nachträglich die ABE widerrufen. Die Autos durften aber in Betrieb bleiben und waren nicht illegal unterwegs. Es durften nur keine mehr neu eingebaut werden. Zum Zeitpunkt des Einbaus waren die ABE nämlich gültig. Wenn bei dem Auto übrigens die ABE widerrufen wird, so können die Autos nicht mehr umgeschrieben werden und fallweise müssen die Autos aus dem verkehr gezogen werden. Da trifft dann allerdings die Hersteller mitunter der Hammer, weil die verpflichtet sind Autos mit ABE zu liefern. Ob man da vom Hersteller z.B. für unsere Altgolf mehr wie ein paar hundert Euro rausschinden kann, das wage ich zu bezweifeln. Wolfgang |
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