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GOLFTFATF 27.05.2010 14:01

Zitat:

Zitat von JackieZ (Beitrag 893464)
Jeder Verkehrspolizist darf dich damit erneut zum TÜV schicken, wenn der ESD ihm zu laut ist

Oder eine ABE haben, die das Montieren des Teils auch somit erlaubt am Fahrzeug und den Polizisten die Möglichkeit was dagegen zu sagen auch nimmt ! Ich kann Dir auch sagen warum :D Ich kam vor paar Jahren mit meinem 1.6L Golf in eine Tuning - Kontrolle und der Polizist meinte der Sport ESD sei aber verdammt laut und fragte, ob das Teil eingetragen sei, aber ich sagte " Der ist mit ABE " ;)

Darauf hin hat der Kollege von dem ein Besenstil aus dem Streifenwagen geholt und legte sich neben meinen Golf und klopfte wirklich Alles ab, ob da irgendwo eine Attrappe sich versteckt, aber Fehlanzeige. Als man da Nichts fand hat der Polizist gemeint ich solle die Motorhaube aufmachen und er wollte sie aufmachen aber da sie verschoben war klemmte das Motorhaubenschloss etwas.

Also musste ich für Ihn die Motorhaube aufmachen und dann bat er Mich darum, den Luftfilterkasten auf zu machen und war verdutzt, dass da kein Sportluftfilter war, sondern Original VW Filter :D und Alles somit nämlich Serie gewesen ist ! Er verstand die Welt nicht mehr und er fragte wie das möglich ist und ich sagte " Das ist eben der Sport ESD, der den Sound macht " und dann mussten die Mich wieder ziehen lassen !

In so einem Fall können die überhaupt nix machen ;) da sind Ihnen die Hände gebunden.

Gruss Thomas

wolfi71 27.05.2010 16:33

Stimmt nicht so ganz. Sie können prüfen lassen, ob das auch mit der ABE und den dort genannten Bedingungen übereinstimmt. Nur wenn es das tut, dann haben die ein Problem mehr. Dann kannst du denen nämlich eine Rechnung präsentieren: Kilometergeld, Zeitausfwand etc. Das wissen die auch und deswegen nehmen die davon gerne mal Abstand, wenn die sich nicht sehr sicher sind.

Übrigens ist es noch gar nicht lange her, dass die Zulassungsstellen einfach von dir verlangt haben, nachzuweisen, dass alles in Ordnung ist. Das sollte mit einem Gutachten geschehen und die Kosten sollte der Halter auf jeden Fall tragen. Dem wurde dann aber ein Riegel vorgeschoben und seitdem haben die Anordnungen in Zweifelsfällen oder bei strittigen Fällen deutlich nachgelassen.

Wolfgang

Max2012 27.05.2010 17:12

Ich war bei den GTÜ Penners -.-

Michi GTI 27.05.2010 18:04

Und was ist rausgekommen?

Max2012 27.05.2010 18:47

Neh ich war am Dienstag schon bei GTÜ ich war nich bei Dekra oder so

Michi GTI 27.05.2010 19:07

Achso war das gemeint.

JackieZ 28.05.2010 13:06

Zitat:

Zitat von GOLFTFATF (Beitrag 893490)
Oder eine ABE haben, die das Montieren des Teils auch somit erlaubt am Fahrzeug und den Polizisten die Möglichkeit was dagegen zu sagen auch nimmt !

Ich will mich jetzt nicht festlegen, aber ich glaube hier im Forum schon mal das Gegenteil gelesen zu haben! Da wurde jemand zum erneuten Vorführen des Wagens aufgefordert, obwohl alles rechtens eingetragen war (oder er eine ABE hatte, das weiß ich leider nicht mehr genau). Der Grund war jedoch die enorme Lautstärke des ESDs, der im Laufe der Monate/Jahre immer lauter wurde - vor allem im warmen Zustand. Von daher ABE hin oder her: die Lärmbelästigung, die der ESD verursacht, muss hier Vorrang haben! Ich weiß nicht, ob in der ABE eine maximale Dezibel-Zahl angegeben ist, aber selbst wenn nicht: ich bin ich der Meinung, der Rennleiter darf dich immer zur erneuten Vorführung zwingen oder ein erneutes Gutachten auf deine Kosten verlangen.

@wolfi
Wann gab es diese Auflockerung der Vorschriften? Evtl. ist diese Geschichte, an die ich mich hier erinnere, vor diesem Datum gewesen. Dann hat GOLFTAF wahrscheinlich Recht.

marko1983 28.05.2010 13:17

Zitat:

Zitat von JackieZ (Beitrag 894397)
Ich will mich jetzt nicht festlegen, aber ich glaube hier im Forum schon mal das Gegenteil gelesen zu haben! Da wurde jemand zum erneuten Vorführen des Wagens aufgefordert, obwohl alles rechtens eingetragen war (oder er eine ABE hatte, das weiß ich leider nicht mehr genau). Der Grund war jedoch die enorme Lautstärke des ESDs, der im Laufe der Monate/Jahre immer lauter wurde - vor allem im warmen Zustand. Von daher ABE hin oder her: die Lärmbelästigung, die der ESD verursacht, muss hier Vorrang haben! Ich weiß nicht, ob in der ABE eine maximale Dezibel-Zahl angegeben ist, aber selbst wenn nicht: ich bin ich der Meinung, der Rennleiter darf dich immer zur erneuten Vorführung zwingen oder ein erneutes Gutachten auf deine Kosten verlangen.

Also es gilt im allgemeinen eine max. Lautstärke in db die man haben darf. Nur weil ein Polizist meint, es wäre zu Laut, kann er mich nicht zwingen ein "Gutachten" machen lassen auf meine Kosten. Erstmal muss ein Verdacht auf Manipulation oder ähnliches vorhanden seien. Wenn ich alles korrekt habe, muss ich bestimmt keine Kosten übernehmen... Man muss nicht immer alles hinnehmen, was irgendein Polizist dir einreden will...

mfg
marko

JackieZ 28.05.2010 13:30

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 894412)
Also es gilt im allgemeinen eine max. Lautstärke in db die man haben darf. Nur weil ein Polizist meint, es wäre zu Laut, kann er mich nicht zwingen ein "Gutachten" machen lassen auf meine Kosten. Erstmal muss ein Verdacht auf Manipulation oder ähnliches vorhanden seien. Wenn ich alles korrekt habe, muss ich bestimmt keine Kosten übernehmen... Man muss nicht immer alles hinnehmen, was irgendein Polizist dir einreden will...

mfg
marko

Nene das hast du ein bisschen falsch verstanden. Ein Polizist versucht dir nichts "einzureden", sondern hat klare Vorgaben was er machen muss und was nicht. Und würde jeder Polizist diese Vorgaben immer kennen, gäbe es keine Diskussionen mehr - z.B. übrigens auch bei ABEs für nachgerüstetes Xenon.
Wolfi sagte nun aber, dass diese Vorgaben (speziell zur Lautstärke von Sport ESDs) gelockert wurden und ich hätte gerne gewusst, wann diese Änderung statt fand. Denn ich kann mich noch gut erinnern, dass dieser User mit dem zu lauten ESD auf jeden fall wieder zum TÜV musste, und das auch gesetzeskonform gewesen ist. Dem wurde da nichts eingeredet ;)

wolfi71 29.05.2010 13:09

Was für eine Auflockerung der Vorschriften? Es gab nur eine einzige Lockerung nämlich die, dass immer dann, wenn die Behörde etwas anordnet und sich dann herausstellt, dass kein verstoß vorliegt die Behörde die Kosten des Beweises tragen muss. Das war früher nämlich von denen gerne mal dem Fahrer überlassen worden.

Und natürlich kann angeordnet werden, dass zu prüfen ist, ob die in der ABE genannten Bedingungen auch eingehalten sind. Das macht dann ein "Sachverständiger". Solange die ABE nicht widerrufen ist, können die an der ABE selbst nur sehr bedingt Zweifel anmelden. Das war doch neulich das Thema mit den Partikelfiltern, die die Bedingungen nicht eingehalten haben. Da wurden nachträglich die ABE widerrufen. Die Autos durften aber in Betrieb bleiben und waren nicht illegal unterwegs. Es durften nur keine mehr neu eingebaut werden. Zum Zeitpunkt des Einbaus waren die ABE nämlich gültig.

Wenn bei dem Auto übrigens die ABE widerrufen wird, so können die Autos nicht mehr umgeschrieben werden und fallweise müssen die Autos aus dem verkehr gezogen werden. Da trifft dann allerdings die Hersteller mitunter der Hammer, weil die verpflichtet sind Autos mit ABE zu liefern. Ob man da vom Hersteller z.B. für unsere Altgolf mehr wie ein paar hundert Euro rausschinden kann, das wage ich zu bezweifeln.

Wolfgang


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