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mfg marko |
bei uns in österreich gilt ja die 11 cm regel! somit musst du wenn du ein gewinde hast immer max auf 11 cm gehen! in gewissen bundesländern muss man eine abrissschraube haben! in meinen wird einfach das restgewinde und kontrollmasse eingetragen! bei mir sind es blinker vo/hi, lichaustrittskante vo/hi sollte sich jetzt das fahrwerk altersbedingt setzen stimmen ja die kontrollmaße nicht mehr ABER das restgewinde! sollte dies auch nicht stimmen wissen sie eben das du dran gedreht hast |
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edit: was meinst mit achse einstellen? sicherlich sollte immer spur sturz spurdifferenzwinkel vorlauf nachlauf und weiß der geier noch eingestellt werden, nach arbeiten und veränderungen am fahrwerk auch der bkv an der hinterachse aber das sollte jedem klar sein |
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Ja Kennzeicheunterkante 200mm und bei Scheinwerfern tiefster Punkt der Spiegelkante 500mm... die Prüfer halten sich meistens an die 110mm Regel... Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können. (Quelle Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751) mfg marko |
Geht beim AEX gar nicht bei ner 60er Tieferlegung. Da ist das Hosenrohr im Weg! Wie ist denn nun da der Verbleib? Dachte die Höhe gilt für Tragende Teile! GTÜ Prüfer meinte mit 35mm Vogtlandfedern das geht so grad noch weils Hosenrohr an der 9cm Kante der Grube geschliffen hat! Mit 16"! |
Wenn man es um 1-2cm Verstellt und dann neu Eintragen lasst zahlt man dann die übliche Tüvgebühr von um die 45€ oder? |
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Hast du irgendwas von den oben erwähnten Teilen auch im Vergleich zum Serienzustand verändert, zahlst du eine Einzelabnahme nach §21, die wird teurer. |
Ist regional unterschiedlich; der ein oder andere TÜVer nimmt dafür gerne mal mehr, da er die anderen Teile (falls verbaut) wie Rad/Reifen und Spurplatten oder Lenkrad ebenfalls erneut prüfen will; ob man diesbezüglich nichts verändert hat. Aber bei 1-2cm würde ich nicht extra neu abnehmen lassen; das liegt noch im Ermessen der Polizei, da man immernoch damit argumentieren kann, dass z.B. zum Zeitpunkt der Eintragung der Tank voll war oder Federn sich nochmal gesetzt haben nach dem Einfahren. Was ich versuchen würde, wenn die Eintragung noch nicht zu lange zurückliegt, nochmal zum gleichen TÜVer zu fahren und korrigieren zu lassen. Sollte eigentlich kostenfrei machbar sein oder nur eine geringe Gebühr kosten,. |
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Dafür ist es ein Gewindefahrwerk mit Einstellbereich gemäß TÜV und Gutachten... -.- |
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Hoch wird sicher niemand was sagen, aber tiefer muss neu geprüft werden, z.B. im Hinsicht der Freigängigkeit, vor allem wenn dann auch noch andere Rad-Reifen-Kombinationen montiert sind. Gewindefahrwerk ist kein Freifahrtsschein, um munter im Tüv-Bereich zu drehen. Wenn dem so wäre, dann wäre eine Abnahme, wenn man sich im TÜV-Bereich befindet, absolut hinfällig |
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Wozu sonst ein Gewinde, das nimmt dieser Art des Fahrwerks jegliche Daseinsberechtigung, wenn ich wegen jedem mm ( egal ob hoch oder tief ) zur Abnahme müsste. Bei Sonderkombinationen mit zB 17Zoll Felgen mag es was anderes sein, oder wenn ich ausserhalb des geprüften ( geprüften ) Bereichs drehe aber alles andere ist überbewertet. Darüber hatte ich im Übrigen auch schon Gespräche mit der Dekra HST geführt, u.A. mit dem Prüfer für meinen Golf ( Vollabnahme ). |
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Ein Gewinde hat für mich nur den Vorteil, dass ich die Tiefe, bzw. Höhe selber einstellen kann, wie ich es gerne haben möchte als gegenüber einen anderen Fahrwerk ohne Verstellung. |
Schlauerweise lässt man es sich also so tief wie es geht einfach eintragen um dann nur noch nach oben korrigieren zu müssen. Dann kannst du munter im TÜV-Bereich drehen.... aber davon reden wir hier sicherlich nicht, denn der sieht ja bei den meisten Fahrwerken eh noch nach Serienhöhe aus. |
Also 1-2cm machen kaum was aus, das habe ich auch schon wo anders gelesen. Jedoch kommt es auch immer auf denn Poliziesten an. Am Wörthersee wird das Strenger gesehn, Kennzeichenabnahme etc. Man sollte natürlich mit der Tiefsten Stellung zum Tüv fahren und die Eintragen lassen. Jedoch hatte ich leider nicht die möglichkeit mein Fahrwerk vor dem Tüv Termin Gängig und tiefer zu drehn. Habe auch schon einen Polizist auf ner Tuningmesse gefragt der meinte auch höher ist kein Problem bloß Tiefer darf es nicht sein. Es wird hat leider immer ein Kontrollmaß eingetragen und das wohl nicht umsonst. Mir wäre es auch lieber wenn sie nur ein Verstellbereich eintragen. Eigentlich wird ja bei jeder höhe, das fahrwerk Voll belastet beim Tüv (Eingefedert) Also sollte das rein Sicherheitstechnisch auch kein Problem sein. |
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