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-   -   Vento Scheinwerfer in Golf 3 (http://www.golf3.de/showthread.php?t=13359)

takumi 19.05.2010 00:54

Zitat:

Zitat von D.Oschek (Beitrag 886278)
wäre aber wiederum Verboten......und da ich einmal ne menge Punkte bekommen hätte, versuche ich es alles Legal zu machen ;)

Bei mir wärs jetzt auch so.
Weil wenn ich mir gebrauchte Vento Scheinwerfer kauf, die dann selbst schwärze und einbau. Erstens ist nicht nicht "legal", dann frage ob sie dicht sind und dann die ganze arbeit.
Da leg ich lieber ein paar Euros drauf und kauf mir die und dan ist das ne einfache legale sache und hab damit keine arbeit;)

D.Oschek 20.05.2010 01:41

Vorallem wenn die Blauen mänchen dann meckern, muss man ja noch Strafe zahlen....der fahrer so wie der Halter.... dann lohnt es sich lieber gleich Ordentlich zu machen !

Qualität statt Quantität

Marschel 20.05.2010 08:00

ähm nö das scheinwerfer bild darf sich nur nicht verändern du darfst alles im scheinwerfer anmalen was nicht reflektiert also alles was so geriffelt ist kannste anmalen. bei den in pro´s ist das ja genau so gemacht. nimmste dir nen pinsel matt scharz am besten und los gehts nur nicht auf keinen fall abkleben sonst reißt du das chrom runter. ich fahre auch selbst schwarz gemacht scheinis und bis jetzt gabs nicht mal beim tüv beschwerden.

gruß marcel

AAM 20.05.2010 12:10

Zitat:

Zitat von Marschel (Beitrag 887155)
ähm nö das scheinwerfer bild darf sich nur nicht verändern du darfst alles im scheinwerfer anmalen was nicht reflektiert also alles was so geriffelt ist kannste anmalen. bei den in pro´s ist das ja genau so gemacht. nimmste dir nen pinsel matt scharz am besten und los gehts nur nicht auf keinen fall abkleben sonst reißt du das chrom runter. ich fahre auch selbst schwarz gemacht scheinis und bis jetzt gabs nicht mal beim tüv beschwerden.

gruß marcel



Nur weil sich keiner drüber beschwert heisst das noch lange nicht das es erlaubt ist.

Wenns mal kracht und der Gutachter anrückt merkt der das und dann gibts Ärger!

Marschel 20.05.2010 12:19

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 887263)
Nur weil sich keiner drüber beschwert heisst das noch lange nicht das es erlaubt ist.

Wenns mal kracht und der Gutachter anrückt merkt der das und dann gibts Ärger!


so war das nciht gemeint zu mir meinte der tüver das sei egal solange das leucht bild nciht beeinträchtig ist wird ist alles ok

Blue-EditionG3 20.05.2010 12:50

Schürze braucht man nicht...nur haube, scheinwerfer und grill...ansonsten ist alles baugleich und passt....

DaTheo 20.05.2010 13:10

es ist aber eigentlich eine änderung des scheinwerfers, und somit erlischt die betriebserlaubnis, dass nix beeinträchtig ist, müsste erstmal festgestellt werden, soll heißen, man müsste ein lichttechnisches gutachten erstellen lassen, dann wärs legal

AAM 20.05.2010 23:39

Zitat:

Zitat von Marschel (Beitrag 887269)
so war das nciht gemeint zu mir meinte der tüver das sei egal solange das leucht bild nciht beeinträchtig ist wird ist alles ok


Schwachsinn!



Zitat:

Zitat von DaTheo (Beitrag 887295)
es ist aber eigentlich eine änderung des scheinwerfers, und somit erlischt die betriebserlaubnis, dass nix beeinträchtig ist, müsste erstmal festgestellt werden, soll heißen, man müsste ein lichttechnisches gutachten erstellen lassen, dann wärs legal


So sieht es aus!
Alles andere ist schlicht gelogen!


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