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lieber 2 Autos mehr die Weiterfahrt untersagen oder zum Gutachter schleppen als 2 zu wenig. Haben wir doch hier im Forum einige, gab es doch schon in mehreren Postings, das Gewindefahrwerk wird eingetragen und dann schön runter gedreht. Dafür gehört ohne wenn und aber sofort der Lappen abgenommen. Das ist mutwillig, das was eingetragen ist bleibt und fertig. Das sollte bestraft werden, ab 4stellig aufwärts, 1 Jahr Pappe weg und 6 Punkte. |
Fakt ist das sich einige cops auf gesetze berufen die es nicht gibt. hab ich selbst mehrfach erlebt. mir wollte sie rezählen ich hätte die VR6/gt rülis lasiert. da haben sie sich ewig dran hoch gezogen. dabei haben sie völlig übersehn das ich keine türgriffe hab. ich weiss hier gibts wviele junge cops die auch plan haben. Die die keinen wirklichen plan haben sind aber def. in der mehrzahl. FAKT btw. herr variant, mister gesetzes konform persönlich. am besten du wanderst aus richtung osten so china oder so. da haste deine härteren regeln .... deine forderungen jedesmal kotzen mich an. ich hoffe das du irgendwann mal in ne situation kommst in der du vlt auch mal ne grauzone brauchst. |
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Es gab wohl in letzterer Zeit des öfteren solche Kontrollen am Wall. Bzw. mein Nr.Schild konnten die gar nicht erkennen. Stand an einer Ampel. Polizei gegenüber weiter weg...(ca. 15m-20m). Polizei wendete fuhren langsam auf die nächste Ampel zu und blieben stehen. War mir eh klar das ich angehalten werden dann, als ich los fuhr. Es ging wohl nur um Kontrollen für "auffällige Fahrzeuge". Glaube nicht das "normale" Autos kontrolliert wurden auf Verschleißteile. Es wird ja nun schon ausgewichen auf andere Treffpunkte, aber dort wird man im Industriegebiet auch nicht immer Inruhe gelassen. Ich spreche nun für mich und die anderen die sich ganz normal einfach treffen und keine rennen fahren etc. Klar gibt es Leute, die nix eintragen, runterschrauben, rennen fahren etc. Daher haben vll. die Cops solche bedenken. Aber fand die Aktion schon sehr heftig. |
@ Basti, aus Erfahrung such schon mal nach einer neuen Rechtschutz. 2x in Anspruch genommen, da kommt bestimmt bald die Kündigung. das kommt leider oft vor. |
Denke ich mal nicht. Erster Fall wurde abgelehnt. Zu Recht. Beim zweiten Fall bin ich extra hingegangen und habe gefragt, ob ich dagegen vorgehen kann. Hatte damals mit SB. Nun habe ich es ohne SB ändern lassen. Hoffe das nun nix mehr auf mich zu kommt. ;) Sonst wurde die Rechtsschutzversicherung nicht beansprucht. |
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2- Na das nenn ich mal ne Meinung. Sry wenn die mich aber nicht interessiert. Es gibt aber Abhilfe! Setz mich auf die Ignorierliste, dann musste dich nicht mehr drüber aufregen und nichts kotzt Dich an. 3- In solch eine Situation kann jeder auch mal unverschuldet kommen, aber irgendwas am Auto machen, oder gerade das mit nen Gewinde einbauen und eintragen lassen und dann hochschrauben etc. ist keine Grauzone. Wer unverschuldet in solch eine Zone kommt, der kommt i.d.R auch ohne Schaden wieder raus. Anders ist es mir in fast 40 Jahren nie gegangen und wird es auch nicht. Tja da Du meine Beiträge wohl nicht mehr lesen wirst, machs ma jut wa ......... |
ein letztes mal les ichs noch. Du bist einfach ein scheiss dauernörgler wenn ich deine posts lese sind sie zu 90% forderungen über höhere strafen und der zeigefinger. was anderes kannst du gar nicht mehr. aber ist okay, schön das alle deine kritik ertragen müssen und du keine .... |
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Ich sehe aber zwischen wirreem Gesabbel und Kritik schon einen Unterschied. P.S. : mich nervt auch wenn mancher meint er bracht sich keine Mühe geben um ab und an mal ne Taste zu drücken damit gewissen Buchstaben auch groß sind, ich wein aber deswegen nicht jedes Mal. Aber einmal haste es ja auch schon geschafft. Keine Angst, wird schon alles ....... Ich will mich ja auch net mit Dir zoffen, passt eh nicht hier rein. Soll ja alles beim Thema bleiben. Nur schade das Du es nicht mehr siehst was ich schreibe ^^ Also BTT. Sollte Dich wieder was vollbrechen , nimm den PN Button. |
damit haste es endgültig geschafft ich antworte nochmal danach biste auf der ignoliste. jedesmal kommste mit deinem gross klein scheiss wenn dir die argumente ausgehen ich werds trotzdem weiter so machen. denn ums mal in deinen worten zu sagen, ist mir doch egal obs dich stört. Streiten werd ich mich mit dir sicher nicht. so long bye. |
Mich würde ja mal interessieren, wie das ist, wenn die mir mein Winterauto mal hoch nehmen (auf Sommerbereifung). Die Eintragung ist nicht gekauft, es schleift nichts. Aber ich hab zu tragenden teilen keine 85mm* (bei der HU Hauptprüfung bestand der Prüfer auf seinen 85mm Holzklotz), es ist kein Radmitte-Bördelkante Maß eingetragen. Aber von Befestigungsschraube-Untere Kontermutter Federbein ist fix... Mir hat der Prüfer unterstellt, ich hätte da was verstellt, als der das Maßband rausholte: "das könne so nicht sein", später dann "das kann doch niemals so weit nachsacken"... Müsste ich da ein neues TA-Gewinde hinlegen um dem zu beweisen, dass ich im recht bin? Es ist alles wie nach Gutachten - lediglich bei den Felgen wird im Gutachten der Variant nicht explizit erwähnt, aber von der Achslast stimmt alles... Wenn ich das hier so lese, was da an hanebüchenem Zeugs von den grünen gemacht wird... Gut, in Do bin ich mit dem Auto selten. Aber es geht ja um's generelle. So tief wie laut Gutachten machbar, eingtragen auf den mm genau. *Die habe ich am Sommerauto aber auch nicht, der ist 5mm unter höchster Einstellung an der VA, hinten 2mm |
auch die 85mm des tüvprüfers sind nicht relevant. es gibt eben kein gesetz das die höhe von PKWs in deutschland festlegt. hast du es eingetragen können sie dich im schlimmste fall zum tüv schleifen und diese überprüfen lassen. sollte trotz eintragung der prüfer zu dem schluss kommen das es so nicht bedenkenlos fahrbar ist kann die weiterfahrt untersagt werden im schlimmsten falle. |
Am wenigstens kann man dir wenn in der Eintragung alles möglichst detailiert beschrieben ist, also nich nur mit Fahrwerk xy, sondern beim Gewinde alle Einzelbausteine und ne definierte Höhe. In Gutachten stehen doch eh oft die Höhen, zur Kotflügelkante oder so. |
Bei uns ist die Polizei wohl ziemlich kulant bei dem was man hier so liest. Diese Jahr haben se mich schon paar mal angehalten. Abstand zur Plastrikverkleidung am Unterboden knappe 4 cm Ramitte-Koti 1cm tiefer als eingetragen. Der Polizst hat alles nachgeschaut und gemessen, danach hat er nur den Kopf meinte "So tief würde ich niemals rumfahren" und dann gab es ne Mängelkarte fürs US Standlicht der Rest war ihm egal. Er meinte nur solange es eingetragen ist wird der Prüfer schon wissen was er daunterschrieben hat. |
Das ist auch so ein Schwachsinn...US Standlichter sind erlaubt...wenn man nicht mehr als 6 Standlichter hat und mindestens zwei davon weiß sind, kann man noch bis zu 4 gelbe Standlichter verbauen. Davon unberührt sind SML...aber da gehen die Meinungen der TÜV Prüfer auch auseinander...obwohl es eindeutig geregelt ist... |
US standlicht ist nicht erlaubt. da gibts nix dran zu rütteln. standlicht ist in deutschland nach stvzo eindeutig weiss und nicht gelb/orange. zeig bitte die geschichte mit den gelben standlichtern in der stvzo wenn du solche behauptungen aufstellst. |
meine sind sogar rot xD |
Zitat: "In Deutschland und den meisten anderen Staaten müssen die Standlichter vorne weiß und hinten rot sein. Orange Standlichter sind nur erlaubt wenn die sechs Beleuchtungspunkte an der Vorderseite nicht überschritten werden. Die vorderen Standlichter sind bei vielen Fahrzeugen mit den Hauptscheinwerfern ineinander gebaut, hinten ist der Ineinanderbau mit den Bremslichtern oder mit den Rückstrahlern die Regel. Seltener werden die Rücklichter auch mit den Nebelschlussleuchten ineinander gebaut (z. B. Ford Sierra Modellpflege bis 1992, Lada Niva ab 1996). Zur Seite können Seitenmarkierungsleuchten in orange/gelb angebracht sein, die zusammen mit dem Standlicht geschaltet sein müssen. Bei Fahrzeugen über 6 m Länge sind Seitenmarkierungsleuchten vorgeschrieben." Quelle: Standlicht Damit meine ich nicht, dass man seine FRONTBLINKER auf Standlicht umrüstet...sondern, dass man zusätzlich zu dem weißen Standlicht noch bis zu 4 gelbe Standlichter verbauen darf. Die Blinker dürfen dabei nicht angetastet werden... Genauso wie fahren mit Standlicht ERLAUBT ist! Siehe hier: Urteil Standlicht am Tag - keine Ordnungswidrigkeit - Wohnmobil & Wohnwagenform Oder auch hier (Zitat): Wie so oft variieren die Verordnungen zum Licht am Fahrzeug, selbst innerhalb der Europäischen Union. So ist es zum Beispiel in Frankreich gestattet, selbst nachts, bei beleuchteten Verhältnissen mit Standlicht zu fahren. In Deutschland hingegen beschreibt § 17 Absatz 2 StVO: „Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. (...)“. Verpflichtendes Abblendlicht zum Standlicht entfällt allerdings in diesem Sonderfall (Satz 3): „(...) Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. (...)“) § 17 Absatz 2 wird oft fälschlich als generelles Verbot des Fahrens mit Standlicht ausgelegt. Das ist so nicht richtig. „Nach § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z. B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.“[1] Das Fahren nur mit Standlicht stellt dann eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach Bußgeldkatalogverordnung mit 10 Euro Verwarngeld belegt ist (Tatbestand Nr. 74). Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt der Satz auf 15 bzw. 35 Euro. Quelle: Standlicht Das Problem ist, dass es nicht alle wissen und wenn man es drauf anlegt, auf sein Recht zu pochen, dann muss man unter Umständen auch die Beweislast tragen und nachweisen, dass es so ist... @ W1cht: Genau deshalb weiß ich das so genau, ich bin schließlich auch AMI-Fahrer ;) :P |
mit standlicht fahren ist nicht erlaubt, es ist nur nicht verboten ;) wir hatten das thema er vor ein paar monaten. US fahrzeuge haben sonderrechte und die zählen für deutsche fahrzeuge mal null. Das mit dem US standlicht wäre dann auch geklärt hast dich ja selbst ausgehebelt also wären quasi nur gelbe standlichter erlaubt wenn du eben leuchten bekommst mit zulassung dafür und blinke haben die eben nicht. ich denke aber alle sind davon ausgegenagen das hier mit US standlicht natürlich das mitleuchten der blinker beim standlicht gemeint ist. |
man man.. Wikipedia zitieren ... in der StVzo steht nichts über gelbliche Standlichter. Was bei Wiki steht, kann ja sonst wer da reingeschrieben haben. es wird aber keine gesetzliche Quelle genannt. und lt StVzo sind Beleuchtungen in der Front in Deutschland weiß. Außnahmen wie LKWs oder 5er BMW bestätigen die Ausnahmen, klar. aber die sind dann wohl auch entsprechend geprüft. damit bleibts leider leider illegal. |
Eigentlich ist es alles ja nur paragraphenreiterei.... Wie schon erwähnt dürfen div. Fahrzeuge damit problemlos fahren. Andere wiederum werden wegen sowas aus dem Verkehr gezogen.. |
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