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Proof 17.09.2009 11:42

aber warum machen die bei euch schon ein aufstand für über 40 er und bei mir sagen die eig nix bei über 30er ???

LosPablos 17.09.2009 18:57

Zitat:

Zitat von Proof
aber warum machen die bei euch schon ein aufstand für über 40 er und bei mir sagen die eig nix bei über 30er ???

Es geht hier jediglich um das Kurze US kennzeichen.. Das 45ér bekommst denke ich mal ohne Probs..

marko1983 20.09.2009 23:47

Zitat:

Zitat von xdevilx
ich befürchte eher das du nicht so ganz aufm trichter bist
der Din Stempel wird erst nachd em Prägen gestempelt ( so isses auf jeden fall bei uns) ich hba uch ebay schilder hier liegen und die haben diesen stempel nicht und diese bekomme ich auch nicht beklebt. da hilft auch vitamin b nicht. weil der der die beklebt riskiert seinen job

wie gesagt es is zufall, die regelung sieht keine kleinen kennzeichen mehr vor. egal ob umgebaut oder nicht. nur aus den staaten importierte fahrzeuge an denen bauartbedingt kein größeres schild passt ( dazu zählt kein einziger VW ) bekommen per sonderregelung noch kleine kennzeichen

alles andere ist absoluter zufall und mehr glück als alles andere

bis 46vm breite ist i.d.R kein problem. das sind 3er kreiskennung + 2 buchstaben + 1 zahl. weniger macht normal auch keine zulassungsstelle. wobei sicgher hier und da viel schmu getrieben wird

Hallo

ich glaube DU bist nicht auf dem richtigen Trichter, denn der DIN-Stempel wird vom Schildermacher drauf gemacht und NICHT von der Zulassungstelle, die machen nur die Plaketten drauf. Den DIN Stempel sieht man fat gar nicht, der ist im blauen Feld und hat eine bestimmte Nummer vom jeweilen Schilderdrucker.
Also wenn du bei einem richtigem Schildermachen kaufst (habe selbst 2x 46cm für 15 Euro inkl. Versand gekauft), dann hast du NULL Probleme auf der Zulassungstelle, da braucht man keinen Zettel von der Behörde oder so !

46cm mit 3er Landkreiskennung - 2 Buchstaben - 1 Zahl funktioniert auch auf jedenfall mit Normalschrift.

mfg
marko

Amazing 20.09.2009 23:54

Zitat:

Zitat von marko1983
........denn der DIN-Stempel wird vom Schildermacher drauf gemacht und NICHT von der Zulassungstelle, die machen nur die Plaketten drauf. Den DIN Stempel sieht man fat gar nicht, der ist im blauen Feld und hat eine bestimmte Nummer vom jeweilen Schilderdrucker.
Also wenn du bei einem richtigem Schildermachen kaufst (habe selbst 2x 46cm für 15 Euro inkl. Versand gekauft), dann hast du NULL Probleme auf der Zulassungstelle, da braucht man keinen Zettel von der Behörde oder so !

46cm mit 3er Landkreiskennung - 2 Buchstaben - 1 Zahl funktioniert auch auf jedenfall mit Normalschrift.

mfg
marko

Nicht ganz richtig... Nicht jeder Schildermacher darf den Stempel draufdrücken! Das ist das gleiche wie mit den Plaketten ( vor dem Gesetzt )!


Auch nicht korrekt! Der DIN Stempel kommt IMMER in den weissen Bereich! N tollen Schilderdrucker hast du ;)!

Und das ist Obermist! Die Zulassungsstelle entscheidet, welche Art Nr-Schild du fahren darfst, nicht dein InternetSchilderdrucker! Da kannst du n dutzend DIN Stempel haben! Wenn die Zulassungstelle sagt: Nö, so nicht.. dann hast du ein Problem und Schilder, die du nicht fahren darfst!

cartman1 20.09.2009 23:58

Zitat:

Zitat von ChristianXD
wenn die neuen plaketten drauf sind setz dich schnell ins auto, zieh die neuen plaketten vorsichtig ab und kleb sie dir auf die 125er schilder....

POLIZEI und TÜV dürfen das nicht anzweifeln da das Amtliche siegel sind....

Weiter fahrne uns spass haben^^

Selbstverständlich darf die Polizei das anzweifeln. Stichwort Urkundenfälschung!

Zitat:

Zitat von Amazing
Und das ist Obermist! Die Zulassungsstelle entscheidet, welche Art Nr-Schild du fahren darfst, nicht dein InternetSchilderdrucker! Da kannst du n dutzend DIN Stempel haben! Wenn die Zulassungstelle sagt: Nö, so nicht.. dann hast du ein Problem und Schilder, die du nicht fahren darfst!

korrekt, genau genommen gehören dem Halter die KZ auch garnicht, sondern der Behörde ;)

MFG

marko1983 21.09.2009 00:01

Zitat:

Zitat von Amazing
Nicht ganz richtig... Nicht jeder Schildermacher darf den Stempel draufdrücken! Das ist das gleiche wie mit den Plaketten ( vor dem Gesetzt )!


Auch nicht korrekt! Der DIN Stempel kommt IMMER in den weissen Bereich! N tollen Schilderdrucker hast du ;)!

Und das ist Obermist! Die Zulassungsstelle entscheidet, welche Art Nr-Schild du fahren darfst, nicht dein InternetSchilderdrucker! Da kannst du n dutzend DIN Stempel haben! Wenn die Zulassungstelle sagt: Nö, so nicht.. dann hast du ein Problem und Schilder, die du nicht fahren darfst!

Habe ja nicht gesagt das JEDER Schildermacher das machen darf ! Also bitte dichte mir bitte nichts an ! Ich habe bei einem bestellt der das darf...

Komisch dann sind wohl ALLE Schilder in unserem Landkreis verkehrt ??? :eek: Auch der direkt neben der Zulassungstelle macht das so ??? :stupid:

Der Zulassungstelle war das egal, danach haben die gar nicht geschaut, bzw. hat es gereicht das ein DIN Stempel drauf ist.

mfg
marko

Amazing 21.09.2009 00:03

Das meine Zulassungstelle nicht so arbeitet wie deine, oder die von ChristianXD etc, wurde hier im Thema schon erfasst ;)!

Leider wissen die Damen und Herren selbst nie wirklich, was sie da treiben! Daher kommt der ganze Schmu mit den Schildern doch erst.... ;)

Interceptor 21.09.2009 08:34

@Cartman 1
und wieso steht auf der Rechnung der Kennzeichen MEINE ANSCHRIFT??
Und entwertete Kennzeichen kann der Besitzer mitnehmen bzw. behalten. Also stimmt die Aussage nicht ganz das die KZ der Behörde gehören.

Zum bestellen der KZ bei ebay. Dort gibt es einen der heisst Kennzeichen24.de. Da hab ich mene 40er her ohne Bestätigung vom Amt oder sonstwas. Nur vorher WunschKZ gesichert und dann bestellt. Er prägt mit LIZENZ und es ist ein DIN Stempel zu sehen. Das KZ wurde auch ohne Probs abgestempelt...

quattro-RS90 21.09.2009 09:36

Zitat:

Zitat von cartman1

korrekt, genau genommen gehören dem Halter die KZ auch garnicht, sondern der Behörde ;)

MFG


super dann bezahle ick ab sofort KEINE kennzeichen mehr!!!



also ich sags immerwieder SCHE!SS DEUTSCHLAND

quattro-RS90 21.09.2009 09:38

Zitat:

Zitat von Interceptor
Zum bestellen der KZ bei ebay. Dort gibt es einen der heisst Kennzeichen24.de. Da hab ich mene 40er her ohne Bestätigung vom Amt oder sonstwas. Nur vorher WunschKZ gesichert und dann bestellt. Er prägt mit LIZENZ und es ist ein DIN Stempel zu sehen. Das KZ wurde auch ohne Probs abgestempelt...

dito! so mach ich das fast immer

marko1983 21.09.2009 20:44

Zitat:

Zitat von Interceptor
@Cartman 1
und wieso steht auf der Rechnung der Kennzeichen MEINE ANSCHRIFT??
Und entwertete Kennzeichen kann der Besitzer mitnehmen bzw. behalten. Also stimmt die Aussage nicht ganz das die KZ der Behörde gehören.

Zum bestellen der KZ bei ebay. Dort gibt es einen der heisst Kennzeichen24.de. Da hab ich mene 40er her ohne Bestätigung vom Amt oder sonstwas. Nur vorher WunschKZ gesichert und dann bestellt. Er prägt mit LIZENZ und es ist ein DIN Stempel zu sehen. Das KZ wurde auch ohne Probs abgestempelt...

Genau so siehts aus, sonst bräuchte man ja den ganzen DIN Quatsch nicht, wenns eh nicht anders geht. Und das wäre ja auch Benachteilung der anderen Schildermacher, ob das mit dem EU Recht in Einklang steht ???

mfg
marko

HPH 21.09.2009 20:59

nochmal zu dem DIN-Stempel.

Der wird weder von der Zulassungsstelle noch von dem Schildermacher aufgeprägt, denn DAS wäre dann Urkundenfälschung!

Dazu mal wieder eine kurze Geschichte:

Ich hab mal ein Motorrad (Kein 125er) zugelassen. Nun waren die damals in Annaberg noch ganz zugänglich was Engschrift und kleine Nummern betraf. Mein Zeltanhänger hat z.B. ANA-RN9, ging problemlos.
Jedenfalls ich ganz normal das Motorrad zugelassen mit ANA-DD9 und Engschrift auf einem 20er Euroschild. Schild vor der Zulassungsstelle angeschraubt und noch wo anders was erledigt.
Als ich zurückkomme, steht da ein Heini mit nem Bandmaß und mißt mein Schild :confused:
Ich zu ihm hin, da meinte er: Sowas gibts nicht, ist nicht zugelassen, 20er Schild schon mal gar nicht... ich so...äh...Plakette ist noch warm... wer sind sie eigentlich?
De stellte es sich heraus, daß das die Konkurenz des von mir beauftragten Schildermachers war (es gab nur 2, der Heini war einfach weiter weg...:) )
Ja, das Schild hätte keinen DIN-Stempel (damals wußte ich nicht was das ist) und überhaupt, wo denn der Schildermacher "a" seine Rohlinge herhätte..bla.bla...
War mir wurscht, denn ich hatte meine Plakette und fing an meine Klamotten aus dem Topcase zu nehmen und mich anzupellen... Dann wurde er ruhiger und erklärte mir ganz freundlich, daß seine Schilder preiswerter wären und er keine so kleinen Rohlinge mehr bekommt.
UND: DER DIN-STEMPEL wird vom Blechhersteller und oder Beschichter eingeprägt.

Ab jetzt meine eigenen Recherchen...

Denn Nur DER DARF das, weil er ein DIN-ZERTIFIKAT für die Beschichtung (Reflexion, Hafteigenschaften, Festigkeit usw. hat ;) Das darf weder der Schildermacher, schon gar nicht die Zulassungsstelle, denn das ist kein optisches Prüflabor! Schon gar nicht haben die die Möglichkeit und Befähigung, Festigkeiten, Kerbschlagzähigkeit, Tiefziehbarkeit (!), div. Härten (Rockwell, Vickers usw.) zu testen. Ob das letzte nötig ist, entzieht sich meiner Kenntnis, aber irgendein Büchsenblech allen Anforderungen entspricht, sei mal dahingestellt, von daher hat das Zertifikat, weniger der Stempel schon seine Berechtigung.
Nun kommt es bei der Fertigung der Rohlinge logischerweise dazu, daß die Bleche "irgendwie" aus dem Coil gestanzt werden und irgendwo irgendwie mindestens ein Stempel drauf sein muß. Ist er auch, nur eben manchmal an komischen Stellen, will heißen teilweise im blauen Bereich, manchmal am Rand oder gar teilweise unter einem gepägten Buchstaben/Zahl. Nur sollte er halt wenigstens in Fragmenten erkennbar sein (vergleichbar mit der ABG bei Scheibenfolien ;) )
Vergeßt also bitte den DIN-Stempel der der Zulassungsstelle, den gibts nicht, wenn ja, Zertifikat zeigen lassen! Auch das Deutsche Institut für Industrienormung wäre interessiert, was sog. Behörden mit ihrem knwo how machen. Es gibt sogar Normen für die Stühle dieser Behördensesselp***er....wenn die zusammenbrechen würden... und wenn der Händler einen DIN-Stempel draufgemacht hat.... oh..ohhhh.... :D

Btw. ich hab dann den Stempel noch entdeckt... wurde zu 90% von der TÜV-Plakette überdeckt :naund:

marko1983 21.09.2009 21:34

Zitat:

Zitat von HPH
nochmal zu dem DIN-Stempel.

Der wird weder von der Zulassungsstelle noch von dem Schildermacher aufgeprägt, denn DAS wäre dann Urkundenfälschung!

Dazu mal wieder eine kurze Geschichte:

Ich hab mal ein Motorrad (Kein 125er) zugelassen. Nun waren die damals in Annaberg noch ganz zugänglich was Engschrift und kleine Nummern betraf. Mein Zeltanhänger hat z.B. ANA-RN9, ging problemlos.
Jedenfalls ich ganz normal das Motorrad zugelassen mit ANA-DD9 und Engschrift auf einem 20er Euroschild. Schild vor der Zulassungsstelle angeschraubt und noch wo anders was erledigt.
Als ich zurückkomme, steht da ein Heini mit nem Bandmaß und mißt mein Schild :confused:
Ich zu ihm hin, da meinte er: Sowas gibts nicht, ist nicht zugelassen, 20er Schild schon mal gar nicht... ich so...äh...Plakette ist noch warm... wer sind sie eigentlich?
De stellte es sich heraus, daß das die Konkurenz des von mir beauftragten Schildermachers war (es gab nur 2, der Heini war einfach weiter weg...:) )
Ja, das Schild hätte keinen DIN-Stempel (damals wußte ich nicht was das ist) und überhaupt, wo denn der Schildermacher "a" seine Rohlinge herhätte..bla.bla...
War mir wurscht, denn ich hatte meine Plakette und fing an meine Klamotten aus dem Topcase zu nehmen und mich anzupellen... Dann wurde er ruhiger und erklärte mir ganz freundlich, daß seine Schilder preiswerter wären und er keine so kleinen Rohlinge mehr bekommt.
UND: DER DIN-STEMPEL wird vom Blechhersteller und oder Beschichter eingeprägt.

Ab jetzt meine eigenen Recherchen...

Denn Nur DER DARF das, weil er ein DIN-ZERTIFIKAT für die Beschichtung (Reflexion, Hafteigenschaften, Festigkeit usw. hat ;) Das darf weder der Schildermacher, schon gar nicht die Zulassungsstelle, denn das ist kein optisches Prüflabor! Schon gar nicht haben die die Möglichkeit und Befähigung, Festigkeiten, Kerbschlagzähigkeit, Tiefziehbarkeit (!), div. Härten (Rockwell, Vickers usw.) zu testen. Ob das letzte nötig ist, entzieht sich meiner Kenntnis, aber irgendein Büchsenblech allen Anforderungen entspricht, sei mal dahingestellt, von daher hat das Zertifikat, weniger der Stempel schon seine Berechtigung.
Nun kommt es bei der Fertigung der Rohlinge logischerweise dazu, daß die Bleche "irgendwie" aus dem Coil gestanzt werden und irgendwo irgendwie mindestens ein Stempel drauf sein muß. Ist er auch, nur eben manchmal an komischen Stellen, will heißen teilweise im blauen Bereich, manchmal am Rand oder gar teilweise unter einem gepägten Buchstaben/Zahl. Nur sollte er halt wenigstens in Fragmenten erkennbar sein (vergleichbar mit der ABG bei Scheibenfolien ;) )
Vergeßt also bitte den DIN-Stempel der der Zulassungsstelle, den gibts nicht, wenn ja, Zertifikat zeigen lassen! Auch das Deutsche Institut für Industrienormung wäre interessiert, was sog. Behörden mit ihrem knwo how machen. Es gibt sogar Normen für die Stühle dieser Behördensesselp***er....wenn die zusammenbrechen würden... und wenn der Händler einen DIN-Stempel draufgemacht hat.... oh..ohhhh.... :D

Btw. ich hab dann den Stempel noch entdeckt... wurde zu 90% von der TÜV-Plakette überdeckt :naund:

Also ich habe ein DIN Zertifikat bekommen, da steht alles drauf... also hat das der Schildermachen anscheind doch irgendwie bekommen oder was auch immer...
Aber irgendwie verstehe ich das nicht, welches DIN Zeichen meint ihr ??? Wenn man das Kennzeichen genau ansieht ist in dem blauen Bereich ein Stempel mit der jeweiligen Nummer vom Betrieb, der DIN Stempel vom Blech-Hersteller ist in der Mitte...oder wie nune ?

mfg
marko

LosPablos 21.09.2009 21:53

Ich bin auch der meinung das der schilderhersteller da ein stempel drauf macht.. Weil wenn ich ein Auto zugelassen habe, haben die IMMER ein stempel draufgedrückt.... Vielleicht ist dieses ja wirklich nur die Händler nummer vom Schildermacher.. Aber ein anderen stempel kann ich absolut net finden am meinem Kennzeichen.. *hmmm*

BlueG6o 27.09.2009 11:36

Zitat:

Zitat von LosPablos
Ich bin auch der meinung das der schilderhersteller da ein stempel drauf macht.. Weil wenn ich ein Auto zugelassen habe, haben die IMMER ein stempel draufgedrückt.... Vielleicht ist dieses ja wirklich nur die Händler nummer vom Schildermacher.. Aber ein anderen stempel kann ich absolut net finden am meinem Kennzeichen.. *hmmm*

Wer ist denn der "Schilderhersteller"?? Meinst du den, der dir die Schilder geprägt hat? Dann ist das der Schilderpräger, und nicht Hersteller ;) und vor allem muss ich zugeben das ich noch nie gesehen habe wie das hier in Wetzlar der Präger macht, weil die die Maschine hinten in ner Ecke stehen haben wo du nicht hingucken kannst. Es kann ja sehr wohl sein das einer der Stempel auf dem Schild eine ISO Nummer für den Prägebetrieb ist, aber die ISO Nummer im weissen Feld ist auf jeden Fall auch schon im Rohling drin. Was den Druck da im blauen Feld angeht jönnte ich mir vorstellen das dieser Stempel beim Prägen der Schilder entsteht um so vielleicht wirklich auf den Prägebetrieb hinzuweisen.

Übrigens haben 2 meiner Kumpels hier im LDK gerade wieder Autos mit kurzen Kennzeichen zugelassen. Aber es sind 46er Kennzeichen, weniger geht nicht. Und sie haben beide VR ** also nur 2 Zahlen und 2 Buchstaben.

MFG Cris

Gorefest 27.09.2009 12:02

Hm, ich könnt ja mal nachfragen was die Kollegen von der Zulassung hier in Gießen so rausrücken würden.
Da ich als oller EDV'ler die Mädels dort ganz gut kenne.
Ich werd demnächst hier mal bescheid geben was die so sagen.

mfg

BlueG6o 27.09.2009 12:02

Gießen ist auf jeden Fall besser geeignet als der LDK :D

Gorefest 27.09.2009 12:23

Joa klar, allein schon weil halt ein Buchstabe weniger ist^^.
Wenn die mir das einfach so geben würden, könnte ich wenigstens passend zu den US-Stoßis auch ne US-Heckklappe ranbauen :D.

ossi221283 05.10.2009 12:27

Bei manchen Zulassungen von Kraftfahrzeugen stellt sich die Frage, ob ein verkleinertes Kennzeichen zulässig ist. Die exakten Muster und Maße der Kennzeichen sind in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verbindlich geregelt. Für Ausnahmen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Die Kriterien hierfür sind gesetzlich festgelegt.

Ein Kriterium für derartige Ausnahmegenehmigungen ist, dass der Platz zum Anbringen des Standard-Kennzeichens nicht ausreicht. Ein Umbau am Fahrzeug müsste außerdem mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sein.

In der Regel wird dafür ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für Kfz-Angelegenheiten benötigt. Dieses Gutachten wird zur Grundlage einer Ermessensentscheidung für die Ausnahmegenehmigung der Behörde. Falls am Fahrzeug jedoch nachträgliche Änderungen vorgenommen wurden, die das Anbringen des regulären Kennzeichens nicht möglich machen, wird eine Ausnahmegenehmigung stets abgelehnt.

Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch.

jeti 05.10.2009 12:44

In ST war die Aussage: wenn die Rückrüstung auf eine "normale" Heckklappe günstig zu bewerkstelligen wäre (Optik ist dabei egal) gibts auch kein kurzes Kennzeichen...

wolfi71 05.10.2009 13:17

@HPH: Also zumindest bei einigen Zulassungsstellen bei uns ist der Schildermacher mit dem Landratsamt identisch. Das ist eine Tochterfirma von denen (gemeinnützige Werkstätten). Es gibt natürlich auch andere auf die sogar hingewiesen wird, aber im Gebäude des LRA ist immer die GWW. Und die prägen so einen Stempel drauf. Kann natürlich auch der Stempel mit der Betriebsnummer des Schilderprägers sein.

Es sind übrigens bei Schildermacher ausschließlich behinderte Mitarbeiter (körperlich und geistig) beschäftigt (ca 8€ je Schild).

Wolfgang


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