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Lippi87 18.05.2009 17:36

ja aber dass müssen sie dir nachweisen und nicht du denen. Von daher können Sie dir garnichts.

Im übrigen: Zum TÜV darfst du auch komplett ohne Kennzeichen fahren, wenn du einen Termin hast, also einen NAchweiß dass zu zu ner HU fährst.

Golf5010 18.05.2009 17:41

Die kennen den (wie er selbst immer sagt) und daher wissen die dass das keine Überführungsfahrt ist. TÜV und Werkstätten haben zu dieser Uhrzeit garantiert auch nicht auf. Und anmelden ist auch recht ungünstig. Als wie soll er sich rausreden? Und der Nachweis is auch nicht schwer. Dann begleiten die ihn eben zum TÜV oder zur Werkstatt. wenn er vor verschlossenen Toren steht is er immer noch dran.

Lippi87 18.05.2009 17:47

ist auch für Verkäufe, d.h. er kann das Fahrzeug gerade gekauft haben bzw. bringt es zu einem Käufer, diesen muss er nicht nennen, da es die Bullen nichts angeht an wen er das Fahrzeug verkauft und die Bullen müssen ihm das Gegenteil beweisen!!! was sie nicht können

Interceptor 18.05.2009 21:05

Nach Abmeldung kanst das KFZ noch frei bewegen zum Stellplatz.
Wenn das KFZ Abgemeldet ist, kannst net so einfach damit rumgurken.
Die Zeiten sind vorbei.
Damals..... als es noch den alten KFZ Brief gab und diese Grüne Abmeldebescheinigung.... da stand es drauf das zur Vorführung das KFZ in Verbindung mit der Versicherungsdeckungskarte bewegt werden darf..
Aber auch nicht 200km weit.. immer zur nächstgelegenen.

Wenns weiter weg soll zur Prüfung.... rote Bleche, Kurzzeitbleche oder Trailer

Lippi87 18.05.2009 21:33

Zitat:

Zitat von Interceptor
Nach Abmeldung kanst das KFZ noch frei bewegen zum Stellplatz.
Wenn das KFZ Abgemeldet ist, kannst net so einfach damit rumgurken.
Die Zeiten sind vorbei.
Damals..... als es noch den alten KFZ Brief gab und diese Grüne Abmeldebescheinigung.... da stand es drauf das zur Vorführung das KFZ in Verbindung mit der Versicherungsdeckungskarte bewegt werden darf..
Aber auch nicht 200km weit.. immer zur nächstgelegenen.

Wenns weiter weg soll zur Prüfung.... rote Bleche, Kurzzeitbleche oder Trailer


es geht hier ja um ein kurzzeit kennzeichen(also 5 Tage)

DjJayBee 18.05.2009 21:48

mit den kennzeichen darfst du überall hin fahren und sie können dir nichts. weil es nämlich auch damit versichert ist.

ToReTo 18.05.2009 22:03

Laut dem roten Fahrzeugschein vom Kurzzeitkennzeichen hat Golf5010 recht,
aber beim kauf solcher Schilder bist du ja auch Versichert wie es auch DjJayBee erläutert hat.
Also im Schein steht ja nur Probe- Überführungsfahrten oder zum tüv halt,
aber die grünen können dir nix, du darfst legal damit kutschieren!
Mein Onkel hat nen Schilderladen und von dem weiß ich das!
Der hat da auch seine stammkunden die regelmäßig Kurzzeitkennzeichen bei ihm kaufen anstatt das Fzg anzumelden!

ToReTo 18.05.2009 22:08

Zitat:

Zitat von wolfi71
du kannst versuchen, der Polizei einen Nutzungsausfall für das Auto aufzudrücken. Das wird zwar schwierig werden, aber es geht.

War das Auto sichergestellt oder beschlagnahmt?

Was genau meinst du mit Nutzungsausfall??
Sie haben das Auto Sichergestellt!
Zuerst habe ich mich geweigert, hab darauf bestanden zum Tüv direkt zu fahren oder sonst was.
Habe auch mein Auto verschlossen und zu denen gesagt das ich ohne weiteres mein Fzg nicht rausgebe, ja aber i.wie nach 3 std. hin und her und großer versammlung haben mich die Leute überredet nachzugeben, das ich sowieso keine chance habe, und das theater jetzt aufhören soll.
Ich habe es denen nicht so leicht gemacht mit der Sicherstellung!
Aber nunja ich wusste ja auch bis jetzt nicht das die meine Einverständniss brauchen, sonst hätt ich nie im Leben nachgegeben!

GP-Wu 18.05.2009 22:10

wie war nun n ochmal der unterschied zwischen sicherstellen und beschlagnahmen.... les mal ein bischen zurück was wolfi geschrieben hat ;)

ToReTo 18.05.2009 22:17

Zitat:

Zitat von GP-Wu
wie war nun n ochmal der unterschied zwischen sicherstellen und beschlagnahmen.... les mal ein bischen zurück was wolfi geschrieben hat ;)

Ja eben, hätt ich das zudem zeitpunkt gewusst, dann hätte ich auch nicht nachgegeben!

wolfi71 19.05.2009 12:05

Zitat:

Zitat von Interceptor
Nach Abmeldung kanst das KFZ noch frei bewegen zum Stellplatz.
Wenn das KFZ Abgemeldet ist, kannst net so einfach damit rumgurken.
Die Zeiten sind vorbei.
Damals..... als es noch den alten KFZ Brief gab und diese Grüne Abmeldebescheinigung.... da stand es drauf das zur Vorführung das KFZ in Verbindung mit der Versicherungsdeckungskarte bewegt werden darf..
Aber auch nicht 200km weit.. immer zur nächstgelegenen.

Wenns weiter weg soll zur Prüfung.... rote Bleche, Kurzzeitbleche oder Trailer

Stimmt nicht so ganz: Am Tag der Abmeldung ist das Auto noch versichert und versteuert. Das Auto darf an diesem Tag unbeschränkt bewegt werden. Es ist nämlich erst ab 24 Uhr abgemeldet.

Zitat:

Zitat von ToReTo
Was genau meinst du mit Nutzungsausfall??
Sie haben das Auto Sichergestellt!
Zuerst habe ich mich geweigert, hab darauf bestanden zum Tüv direkt zu fahren oder sonst was.
Habe auch mein Auto verschlossen und zu denen gesagt das ich ohne weiteres mein Fzg nicht rausgebe, ja aber i.wie nach 3 std. hin und her und großer versammlung haben mich die Leute überredet nachzugeben, das ich sowieso keine chance habe, und das theater jetzt aufhören soll.
Ich habe es denen nicht so leicht gemacht mit der Sicherstellung!
Aber nunja ich wusste ja auch bis jetzt nicht das die meine Einverständniss brauchen, sonst hätt ich nie im Leben nachgegeben!

Die hätten das Auto niemals beschlagnahmt. Wenn die 3 Stunden auf dich einreden, dass das mit einer Sicherstellung laufen soll, dann ist da immer was faul. Wenn die sich nämlich sicher gewesen wären, dann hätten die das beschlagnahmen können. Das heißt, das hätten die eh machen können, aber dann einen Richter finden, der den Beschluss macht, das wäre vermutlich fast unmöglich gewesen. Deshalb haben die so lange auf dich eingelabbert.

Das hast du inzwischen aber auch festgestellt. Deshalb, mach das Schreiben an das Innenministerium. Das ist das einzige was was bringen kann. Evtl wird die Polizistin dann versetzt und du hast Ruhe. Benimm dihc aber in nächster Zeit sehr friedlich, weil die dich dann eine Zeit auf dem Kieker haben. Wechsle vielleicht die Autonummer, dann bist du nicht mehr so einfach zu erkennen. Hilfreich kann auch ein Auskunftsverlangen über die über dich gespeicherten Daten sein. Dann verschwindet mitunter auch sehr viel von den halbgaren Dingen.

Edit: Ich gebe aber zu, dass die da ganz nett Druck ausüben um das zu erreichen. Das beste wäre gewesen, wenn du dich ins Auto gesetzt hättest und weggefahren wärst. Dann hätten die ein Rieenproblem gehabt. Dich aufhalten, nur wie. Mit einer Sicherstellung geht es nicht, eine Beschlagnahme wollen die nicht, ähem das wäre auf eine vorläufige Beschlagnahme rausgelaufen und dann wären die ersatzpflichtig gewesen. Das wiederum wollten die nicht.

Mitunter kommt es mir so vor, als ob die dich schikanieren wollten.

Wolfgang

-reloaded- 19.05.2009 12:20

und zum erlöschen der be sei mal folgendes gesagt es gibt ein pflichtversicherungsgesetz so ohne weiteres dürfen sie dir die weiterfahrt etc nicht untesagen wenn das auto keine gefährund für den verkehr ist hatte selbiges auch schon direkt am 1.4 32 positionen auf der mängelkarte und auto sollte direkt stehen bleiben ende vom lied war ich hab recht bekommen keinenn pfennig strafe keinen punkt nix

wolfi71 19.05.2009 12:24

Hallo relaoded,

sag ich doch, die Grünen waren so blöd wie der TE, dass man vermutlich einen Deal drehen kann.

Wolfgang

ToReTo 19.05.2009 22:22

Also bedanke mich mal nun schonmal für die hilfreichen beiträge.
Bin schon durch einige beiträge weiter gekommen und sehe noch eine chance i.wie die sachen gut zu drehen.
Besonderen dank an wolfi71!

MfG ToReTo

wolfi71 19.05.2009 22:46

Denk immer dran:
Nicht vergessen,
auch Polizisten haben Adressen

Natürlich sind wir ein Rechtstaat. Also wird es halt so sein, dass du die Beteiligten beobachtest und auf Fehler von denen lauerst. Dann knallhart Anzeige. Hatte ich auch mal gemacht mit einem großen Busbetrieb bei uns. Da hatte ein Fahrer mich angeschwärzt und dummerweise war ich den ganzen Tag mit dem Auto in der Stadt unterwegs. Die kamen irgendwann auf den Knien an und baten darum, dass ich damit aufhöre. Das habe ich erst getan, als der Fahrer mich um Entschuldigung bat. Der hatte auch ein paar Zettel gekriegt. Wie nennt das Tolstoi: Krieg oder Frieden :)

Wolfgang

yawns 19.05.2009 23:25

Zitat:

Zitat von wolfi71
Denk immer dran:
Nicht vergessen,
auch Polizisten haben Adressen

Natürlich sind wir ein Rechtstaat. Also wird es halt so sein, dass du die Beteiligten beobachtest und auf Fehler von denen lauerst. Dann knallhart Anzeige. Hatte ich auch mal gemacht mit einem großen Busbetrieb bei uns. Da hatte ein Fahrer mich angeschwärzt und dummerweise war ich den ganzen Tag mit dem Auto in der Stadt unterwegs. Die kamen irgendwann auf den Knien an und baten darum, dass ich damit aufhöre. Das habe ich erst getan, als der Fahrer mich um Entschuldigung bat. Der hatte auch ein paar Zettel gekriegt. Wie nennt das Tolstoi: Krieg oder Frieden :)

Wolfgang

::hammer:: Ich hab selten so einen Schwachsinn gelesen ..

Fakt ist nunmal: ToReTo hat Scheisse gebaut, wurde dabei erwischt, und muss verdammt noch mal gerade stehen dafür. Wir leben nicht mehr in Zeiten von Selbstjustiz und Revolution, wo wir uns die Welt biegen wie wir wollen.

golffreak2008 20.05.2009 00:54

O.o...da kannst du nur eins machen, die tönung vorne sofort weg damit, und denen gegenüber kannst du nur sagen, das du erst probe fahrt machen wolttest( das aber erstmal nicht erwähnen) und dann zum tüv wolltest...denn es nachweisen, das es nicht so war, können die dir sowieso nicht, also PP für die !!!
hattest du noch i-welche mit fahrer ??? wenn der prüfer nach guckt, dann sieht der das sofort mit dem filter...das fällt ja auch auf...aber ein tipp nebenbei, fahre nie ohne filter, ruck-zuck hast du durch den dreck den er zieht ein KOLBENFRESSER...und das ist der albtraum jeden autofahrer (oder wie wir es sind TUNER)....wenn du noch fragen hast, dann einfach anschreiben, antwort komm zu 100%

bis denn
lg sven

marcel.d 20.05.2009 08:39

Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber der erste Post vom Ersteller reichte mir schon.

Meine Meinung: Selber Schuld, dass der Karren sofort stillgelegt wurde! Wenn man mit Felgen, Fahrwerk und Lenkrad rumfährt, was alles nicht eingetragen ist hat man eben Pech gehabt. Und dass die vorderen Seitenscheiben nicht getönt werden dürfen, sollte man auch wissen.

Die Dortmunder Polizei hat anscheinend ein gutes Händchen bei solchen Kontrollen. Mit meinem Variant wurde ich nicht einmal da kontrolliert und da war noch mehr dran gemacht - aber auch alles eingetragen...

Hermann87 20.05.2009 09:13

Also wenn man nach solchen Ausgaben für Felgen, Fahrwerk etc kein Geld mehr fürs eintragen hat sollte man es lieber bleiben lassen oder man hat halt Pech gehabt.

Gerade durch solche Aktionen, mit nicht eingetragenen Teilen, wird der Ruf der Tuningszene durch den Dreck gezogen.

Gruß
Hermann

ToReTo 20.05.2009 12:14

Zitat:

Zitat von Hermann87
Also wenn man nach solchen Ausgaben für Felgen, Fahrwerk etc kein Geld mehr fürs eintragen hat sollte man es lieber bleiben lassen oder man hat halt Pech gehabt.

Gerade durch solche Aktionen, mit nicht eingetragenen Teilen, wird der Ruf der Tuningszene durch den Dreck gezogen.

Gruß
Hermann

Also mal zur klarstellung, damit es nun endlich jeder versteht.

Es lag nicht am Geldmangel o.ä. sondern dadran das ich an dem besagten mittwoch das Fahrzeug sowieso in die Werkstatt bringen wollte beim bekannten und er dann dort die neuen Felgen (RH CUP) drauf packen und am nächsten morgen zum Tüv wegen eintragung wollte!
bin nicht einfach so rumgegurkt!

MfG ToReTo

michaABF 20.05.2009 19:11

Zitat:

Zitat von ToReTo
Also mal zur klarstellung, damit es nun endlich jeder versteht.

Es lag nicht am Geldmangel o.ä. sondern dadran das ich an dem besagten mittwoch das Fahrzeug sowieso in die Werkstatt bringen wollte beim bekannten und er dann dort die neuen Felgen (RH CUP) drauf packen und am nächsten morgen zum Tüv wegen eintragung wollte!
bin nicht einfach so rumgegurkt!

MfG ToReTo


Hab das hier jetzt alles mal verfolgt. Freut mich das du dein Auto wieder hast und alles eingetragen ist.
Aber deine Foliengeschichte vorne, das grenzt doch schon an Dummheit. Musst dich doch nicht wundern wenn die Grünen dich auf´m Kicker haben. Das weis ich, du und jeder andere hier das das nicht erlaubt ist. Und die Grünen wissen es auch. Zumal das ja direkt ins Auge sticht. Hoffe du hast draus gelernt....spätestens dann wenn die "Rechnung" kommt. Drück dir die Daumen das sie nicht all zu schmerzhaft ausfällt.
Gruß

ToReTo 21.05.2009 02:51

Danke aber mal noch was zu der Folie,
Also laut dem gesetz heißt es das man die Folie nicht in unmittelbarem Sichtfeld aufbringen darf.
Habe mich da mal schlau gemacht vor nem tag und weiß nun dass, man sowas eingetragen kriegt, weil ich hatte ja die tönung vorne nicht komplett sondern nur oben ein streifen und unten einer, sowie die folien von D&W "Wave-Style" genannt!
Die hat auch ne ABE die von D&W! und mit etwas glück würden man sowas, welche nicht von D&W sind und keine ABE haben eingetragen kriegen.
Es darf nur nich die Sicht zum Außenspiegel verhindern und nicht beim Schulterblick!

Schönen Abend noch ^^
MfG ToReTo

PS.: Danke nochmals an michaABF

GP-Wu 21.05.2009 09:08

also kann man sagen die spazierfahrt war sehr teuer.....

hättest du dein auto stehen lassen einen tag gewartet und direkt zum tüv gefahren hättest du keine probleme gehabt????

was war denn so wichtig um das risiko einzugehen

wolfi71 21.05.2009 09:32

Die Folien von D&W haben eine bestimmte Lichtdurchlässigkeit. Deshalb gilt der Bereich nicht als abgeklebt. Eine Scheibe muss nämlich nicht 100% Licht durchlassen, tut sie auch nicht, sondern nur irgendwo zwischen 60 und 80%. Da aber normale Scheiben je nach Neigung (je flacher, desto weniger) bei 90-95% liegen, hat man da etwas Reserve zur StVZO und kann das mit einer Folie nutzen.

Wolfgang

michaABF 21.05.2009 12:12

Ist mir neu, aber ich lasse mich gerne belehren. Ich habe Folitec in meiner Kundschaft und da werd ich beim nächsten mal einfach mal nachfragen. Ich geb Info.
Gruß

NICEandSLOW 21.05.2009 12:41

Zitat:

Zitat von Lippi87
Hallo, war bei der Sicherstellung/Stilllegung ein Gutachter dabei???
Kenne es so dass Polizisten ohne einen Sachverständigen KEIN Fahrzeug stilllegen dürfen. Folglich würde ich, sofern keiner da war sofort in Einspruch gehen ggf. über einen vernünftigen Anwalt das ganze weiterführnm lassen


wenn es so offensichtlich ist, dass die reifen durch nicht eingetragene teile eine gefahr für den anderen verkehr darstellen dann schon.

immer gleich einspruch bringt doch nichts.
das er so nicht hätte fahren dürfen war ihm klar und wenn ich schon sehe das er streift, dann mach ich doch sowas auch erst garnicht.
hoffentlich wenigstens was draus gelernt.

Days Of Thunder 21.05.2009 12:47

Also bei der ganzen sache kann ich nur sagen selber schuld und lehrgeld bezahlt !!!
Mit der folie die ist zulässig die ist von cfc oder foliatec weis es nimmer genau und mit zulassung deswegen sind da ja auch nur die kleinen spitzen an den vorderen seitenscheiben

ToReTo 21.05.2009 23:38

Zitat:

Zitat von GP-Wu
also kann man sagen die spazierfahrt war sehr teuer.....

hättest du dein auto stehen lassen einen tag gewartet und direkt zum tüv gefahren hättest du keine probleme gehabt????

was war denn so wichtig um das risiko einzugehen

Der grund war, das ich zwar schon gebördelt hatte, also hat nix mehr geschliffen,
aber sollte noch bischen nachgearbeitet werden wegen versiegeln und sowas, und dann kommt noch hinzu das die neuen felgen und reifen dort in der werkstatt waren und das einpaar kleinigkeiten gemacht mussten!
Also wie gesagt an dem besagten Mittwoch ist es geschehen, das Fahrzeug sollte auch an dem Abend dort in der Werkstatt bleiben und dann am nächsten Morgen ab zum Tüv von da aus.
Von der Werkstatt zum tüv sind es ca. 2 km!

ToReTo 03.06.2009 15:45

So jetzt hat das ganze ein Ende bekommen -.-
Nach langem hin und her und großem Aufwand haben die sich wirklich auf einem deal eingelassen bzw den deal angeboten.

Wegen gefährdung des Straßenverkehrs und den genannten Mängeln kamen 3 Punkte und 293,81 €.
Der Gesamtbetrag wurde wie folgt festgesetzt:
Geldbuße 152,50€
Kosten des Verfahrens
Gebühr 20,00€
Auslagen 3,50€
Sonstige Auslagen 117,81€
Also der zu zahlender Betrag: 293,81€

Dann kommt noch hinzu: mindestens 3 Monate Fahrverbot.

MfG Kilic

creonx 03.06.2009 17:02

Ich kenne das nur allzu gut. Hatte mal ne Zeit lang 'n Roller und damit haben sie mich auch angehalten. Fragten mich dann was er fährt und ich meinte 45 halt. Da meinte der eine er zweifele das an und würde meinen Roller beschlagnahmen. Ende der Geschichte war das mein Roller auf der Rolle in der Verwahrungsstelle abzüglich Toleranz 48 statt 45 fuhr. Für die 3 km/h drüber habe ich 1500 € Strafe gezahlt, ein Aufbauseminar gemacht und meine Probezeit wurde 1 Jahr verlängert.

Hermann87 03.06.2009 18:07

Zitat:

Zitat von ToReTo
So jetzt hat das ganze ein Ende bekommen -.-
Nach langem hin und her und großem Aufwand haben die sich wirklich auf einem deal eingelassen bzw den deal angeboten.

Wegen gefährdung des Straßenverkehrs und den genannten Mängeln kamen 3 Punkte und 293,81 €.
Der Gesamtbetrag wurde wie folgt festgesetzt:
Geldbuße 152,50€
Kosten des Verfahrens
Gebühr 20,00€
Auslagen 3,50€
Sonstige Auslagen 117,81€
Also der zu zahlender Betrag: 293,81€

Dann kommt noch hinzu: mindestens 3 Monate Fahrverbot.

MfG Kilic

Ich glaub am schlimmsten bei der Strafe sind die 3 Monate Fahrverbot.

Was wäre den die Strafe ohne Deal gewesen?

Gruß
Hermann

michaABF 03.06.2009 19:39

Zitat:

Zitat von ToReTo
So jetzt hat das ganze ein Ende bekommen -.-
Nach langem hin und her und großem Aufwand haben die sich wirklich auf einem deal eingelassen bzw den deal angeboten.

Wegen gefährdung des Straßenverkehrs und den genannten Mängeln kamen 3 Punkte und 293,81 €.
Der Gesamtbetrag wurde wie folgt festgesetzt:
Geldbuße 152,50€
Kosten des Verfahrens
Gebühr 20,00€
Auslagen 3,50€
Sonstige Auslagen 117,81€
Also der zu zahlender Betrag: 293,81€

Dann kommt noch hinzu: mindestens 3 Monate Fahrverbot.

MfG Kilic

Wo ist der Deal???

"Sonstige Auslagen" Da haben die aber gut "ausgelegt" Waren die mit der Belegschaft auf deine Kosten essen oder wat?

Golf5010 03.06.2009 19:44

Und wo ist der Gutachter?
ich hatte mal n Unfall den ich nicht verursacht habe. da wurde auch ein Gutachter eingeschaltet und der hat dann fürs mal über die Vorderachse gucken 420€ genommen.

ToReTo 03.06.2009 23:01

Also der deal lag darin:
Vorher wurden mir angedroht 14 Punkte & 3 Jahre Fahrverbot,
Punkte wurden wie folgt zusammen gesetzt:
2 Punkte pro reifen = 8
3 Punkte wegen Fahrwerk
3 Punkte wegen Gefährdung und nicht eintragung bzw inbetriebnahme eines Fahrzeugs das nicht (verkehrstüchtig) war/ist.

So als ich dann auf euren rat, einen Brief an die Staatsanwalt und ans innenministerium schrieb, bzw mein anwalt es tat und ich mich auch beim amt beschwert habe das keine Verfügung o.ä. vorligt kam eine einladung vom Staatsanwalt.
An dem tag war Der Staatsanwalt da, die Polizistin (die mich auf'n kiker hatte), ich und mein Anwalt.
Zuerst hat sich die Polizistin bei mir entschuldigt, dann saßen wir.
Tja dann kam vom Staatsanwalt: das es ihm leid tut und das ein Fehler aufgetreten sei, er könnte mir einen deal vorschlagen entweder ich akzeptiere das, dass er trotzdem die anklage so wie sie ist vor gericht zieht oder ich bekenne mich der schuld bewusst den Straßenverkehr gefährdet zu haben und würde dann 3 punkte bekommen, ca. 300 euro und paar monate fahrverbot.
Darauf sprach mein anwalt zu mir, dass ich es annehmen solle, weil vor gerricht hätte ich wahrscheinlich trotz mangelnder untersuchen die schlechteren karten!
Ja ich habe dann auch zugestimmt dann!

Was die Kosten betrifft, ja das war nicht alles,
Gutachten (schriftstück): 35 €
Gutachten (Prüfer etc.) : 489 €
Abschlepp- und Unterstellkosten: 534 € ca.
Fahrzeug vorführen: 159€
Tüv & Check: 85€
Wiederanmeldung: 67€
Eintragungen: 120€
Und Kurzzeitkennzeichen ;) : 90€
Gesammt kosten ca.:1900€
kann man aber gute 2000 € sagen.

Heftig..
Aber das schlimmste für mich.. Wie von Hermann87 genannt, FAHRVERBOT!

quattro-RS90 04.06.2009 00:23

Zitat:

Zitat von creonx
Ich kenne das nur allzu gut. Hatte mal ne Zeit lang 'n Roller und damit haben sie mich auch angehalten. Fragten mich dann was er fährt und ich meinte 45 halt. Da meinte der eine er zweifele das an und würde meinen Roller beschlagnahmen. Ende der Geschichte war das mein Roller auf der Rolle in der Verwahrungsstelle abzüglich Toleranz 48 statt 45 fuhr. Für die 3 km/h drüber habe ich 1500 € Strafe gezahlt, ein Aufbauseminar gemacht und meine Probezeit wurde 1 Jahr verlängert.



sorry das glaub ich nicht!

rolle sind ganz andere eigenschaften als straße... und wegen 3 km/h machen die nich son aufstand! das müssen schon 30 sein bevor se sowas machen

creonx 04.06.2009 00:38

Zitat:

Zitat von VW-Audi-Tuner
sorry das glaub ich nicht!

rolle sind ganz andere eigenschaften als straße... und wegen 3 km/h machen die nich son aufstand! das müssen schon 30 sein bevor se sowas machen

Musst Du mir auch garnicht glauben...ich habs schwarz auf weiss hier in meinen Aktenordnern.

wolfi71 04.06.2009 09:48

Na bei 3km/h mehr auf der Rolle, da könnte man mehr Theater machen. Weil auf der Rolle der Luftwiderstand nicht berücksichtigt ist und das innerhalb der Serienstreuungen liegt.

Hast du schlicht einen unfähigen oder zumindest uninteressierten Anwalt gehabt.

Mit dem würde ich nichts mehr machen

Wolfgang

wolfi71 04.06.2009 09:52

Zitat:

Zitat von ToReTo
Was die Kosten betrifft, ja das war nicht alles,
Gutachten (schriftstück): 35 €
Gutachten (Prüfer etc.) : 489 €
Abschlepp- und Unterstellkosten: 534 € ca.
Fahrzeug vorführen: 159€
Tüv & Check: 85€
Wiederanmeldung: 67€
Eintragungen: 120€
Und Kurzzeitkennzeichen ;) : 90€
Gesammt kosten ca.:1900€
kann man aber gute 2000 € sagen.

Heftig..
Aber das schlimmste für mich.. Wie von Hermann87 genannt, FAHRVERBOT!

Normalerweise sind mit dem Strafbefahel alle Kosten der Polizei abgegolten.

Wolfgang

creonx 04.06.2009 10:11

Ich hatte übrigens überhaupt keinen Anwalt, weil ich überhaupt nicht mit sowas gerechnet habe.

ragnar 04.06.2009 11:28

Zitat:

Zitat von creonx
Ich hatte übrigens überhaupt keinen Anwalt, weil ich überhaupt nicht mit sowas gerechnet habe.

dann hast dich von denen derb übern tisch ziehen lassen, da Prüfen mit rolle schon seit einiger zeit nicht mehr gilt.
Es MUSS ein test mit Lichtschranke gemacht werden.


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