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Zitat:
Heute ist es wie du schon sagtest nicht mehr ganz so ( einfach ). Selbst als Privatperson muss man 12 Monate Gewährleistung geben wenn man diese nicht konkret ausschliesst. Wichtig : Alle Mängel in den Kaufvertrag eintragen. Ich schreibe immer rein : Alle Mängel die mir zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt waren und das der Gebrauchtwagen unter Ausschluß jeglicher Garantie / Gewärleitung von Privat an Privat verkauft wurde und der Wagen als defekter Teileträger angeboten wird. Wer das so nicht unterschreibt bekommt von mir kein Gebrauchtwagen. |
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