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ÄcktschnMän 29.11.2010 00:29

Zitat:

Zitat von Pernodian (Beitrag 1042722)
6. es funktioniert auch OHNE Bastellein, ist wirklich P&P

Und warum sollte das beim Eigenbau nicht gehen?

Pernodian 29.11.2010 09:15

Zitat:

Zitat von ÄcktschnMän (Beitrag 1042725)
Und warum sollte das beim Eigenbau nicht gehen?

Die Frage verstehe ich jetzt nicht. Was sollte beim Einbau nicht gehen?

ChristianXD 29.11.2010 10:06

Also das hier finde ich nen bisschen panne! (wenn ich mal erlich sein darf!)

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1290897762.JPG

Ansich ist die zeichnung io, aber hätt etwas besser mit dem Relais gezeichnet werden können.
Ratet mal wieso ihr für jeden Scheinwerfer einmal Bblandlicht und Fernlicht jeweils ne Sicherung habt? Gesetzlich vorgeschrieben.
Also kommt ihr da mit 2 Relais für beides nicht hin!

Ihr solltet das schon so machen!

Je Seite 2 mal!

Lastkreis:
Klemme 30 über Sicherung (10 Amp) auf Pin 30 am Relais
Vom Relais von 87 zur Glühla,pe und von der Glühlampe direkt auf Masse.

Schaltkreis:
Scheinwerfer Stecker abzweigen dann zum Relais auf pin 85 gehen
Pin 86 auf Masse legen!

Das sollte auf jeder Seite getan werden.
Wenn irgendwo ein fehler drin ist dann habt ihr kein Licht mehr.
Wer das schonmal hatte, der freut sich wenn er zumindest einen Scheinwerfer hat mit dem mann fahren kann, bevor mah Teelichter rein stellen muss.

Und noch dazu:
solche Schaltungen müssen Geprüft worden sein.
Wenn durch selbstbauten die Kiste Fackelt dann habt ihr hinterher größere Probleme als nur schlechtes Licht!
Der Preis ist happig, aber da seid ihr auf der Sicheren Seite!
  • 4x Sicherung
  • 4x Relais
  • Spritzwassergeschützt.
Was sollt ihr mehr?

Tankdeckel 29.11.2010 14:47

Naja ob ich meinen Golf nun mit einer 100€ teurern oder mit einer 40€ teuren Elektik abfackel ist ja egal =) zugelassen sind sie so beide nicht!

wolfi71 30.11.2010 10:29

Zitat:

Zitat von Tankdeckel (Beitrag 1043004)
Naja ob ich meinen Golf nun mit einer 100€ teurern oder mit einer 40€ teuren Elektik abfackel ist ja egal =) zugelassen sind sie so beide nicht!

Das hätte ich jetzt gerne mal erläutert.

Tankdeckel 30.11.2010 11:45

Ich meine. Sein Teil hat keine Zulassung, wenn ich es nachbaue meins ebenso wenig. Also kann ich meine Kiste auch mit meinem Eigenbau anzünden, hab dann wenigstens weniger gezahlt^^

Chrissy90 30.11.2010 12:11

Nen Guter und Geübter Schrauber der sich mit Elektrik auskennt baut sich das mal eben innerhalt von ner halben stunde zusammen mit Einbau und man sieht noch nicht mal wirklich viel....

Habe so eine Relais schaltung damals bei meinen Civic mal gemacht mit den H4 Birnen... Habe für jede Seite ne eigende Schaltung gemacht....fals mal eine Sicherung kaputt gehen sollte in der Nacht und ich habe keine Ersatz bei das wenigstens eine Seite noch Licht an ist....

Vorsichtshalber sollte man pro Seite so eine Schaltung bauen...
Wenn man es selber baut....kann man es vom Aussehen genauso bauen...auch Plug und Play....ABER BILLIGER.....die Teile zusammen mit ner schönen Aufputzverteilerdose aus dem Baumarkt habe ich glaub ich 14 Euro oder so bezahlt + meine Arbeitszeit....
LG

Pernodian 30.11.2010 12:17

Zulassung? Braucht man für Verstärker einer Anlage eine Zulassung? Am Scheinwerfer wird nichts verändert, die Glühlampen bleiben original, am Schalter wird nichts geändert... Ich sehe nicht das man hier eine Zulassung oder Eintragung braucht.

Chrissy90 30.11.2010 12:24

@Pernodian: Das sehen ich auch sooo....weil die Scheinwerfer selber rühre ich ja mit Umbauten gar nicht an.....man baut sich lediglich eine Schaltung für davor...und das ist NICHT STRAFBAR da ich weiterhin mit der Bordspannung arbeite und diese auch unverändert weiterleite...
Wenn man die Bordspannung von 13Volt jetzt zb. Hochtransfomiere sodass nachher sagen wir mal 17Volt rauskommt....dann ist es Strafbar da ich die gesetzliche Bordspannung die an dem Fahrzeug geprüft wurde nicht einhalte...

Und auserdem wenn man es gut verbaut sieht man noch nicht einmal was davon....

Tankdeckel 30.11.2010 12:25

Die Anlage verändert aber auch nix an bereits abgenommenen Teilen des Fahrzeugs. Wenn man die Scheinwerfer schwärzen tut machst ja auch nix gross anders, erlaubt ist es aber trotzdem nicht.

Pernodian 30.11.2010 12:49

Im 2er hatte ich die Box so sitzen das man sie sehen konnte. Der TÜV Onkel hat sie gesehn, mich gefragt was es ist, ich habs erklärt, vorgeführt und dann war es in Ordnung. Es wurde ja nichts was abgenommen (Originalscheinwerfer) war geändert... Nur das Tagfahrlicht fand er nicht gut, ist nicht zulässig. Die Hauptscheinwerfer haben keine Zulassung als Tagfahrlichter, deswegen unzulässig, war ihm aber schnuppe...

Tankdeckel 30.11.2010 13:40

OT: Solchen TüV-Prüfern wünsche ich ehrlich, dass sie erwischt werden....

Proof 30.11.2010 14:43

@Tankdeckel da liegste aber echt im unrecht ;) Wenn du das Bsp. nimmst mit den geschwärzten Scheinwerfer, das kannst du nicht vergleichen. Du machst bei den Scheinwerfer eine direkte veränderung im / am Scheinwerfer. Der Booster hält mehr oder weniger nur die vorgesehene Spannung aufrecht . Das Licht wird nunmal immer schlechter mit der Zeit und du veränderst damit keine geprüften Teile. Also würde ich mal sagen ist es nicht eintragungspflichtig oder ähnliches.

Mal davon abgesehen könnte man sich sowas noch ohne Relais auf ne andere Art bauen.

Tankdeckel 30.11.2010 14:53

Nein, das hast du auch Recht, nur ist´s ja wenn man es ganz genau nimmt eine bauliche Veränderung. Die Paragaphenreiter nehmen sowas ja ziemlich ernst - hab ja auch anstelle von 5w Birnen LED in den Standlichtern, weil die halt weniger oft kaputt gehen.

Ist ja auch egal :D

Ohne Relais wirds meiner Meinung aber nicht sicher genug, jedenfalls nicht was Sicherungen angeht.

BassFreak 02.12.2010 17:41

Hi,

also ich hab mir mal en bisl Mühe gemacht und die STVZO durchforstet:
StVZO - Einzelnorm

Zitat:
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel...

(8) Für alle am Kraftfahrzeug oder Zug angebrachten Scheinwerfer und Signalleuchten muß eine ausreichende elektrische Energieversorgung unter allen üblichen Betriebsbedingungen ständig sichergestellt sein.

--> Der H4 Booster fällt genau unter Punkt (8), habs mir heute beim TÜV bestätigen lassen.
Der Prüfer war übrigens begeistert von der Idee. Da man sich endlich um das vorhandene kümmert hat anstatt Leuchten zu verbauen, die nicht zulässig sind

P.s.: Es ist doch ein Relais verbaut oder seh ich des Falsch bzw. hab was falsch verstanden (was durchaus vorkommen soll ;))?

Tankdeckel 02.12.2010 18:02

Ja es sind Relais verbaut, je Seite ein Relais.
Danke für die Nachfrage =)

Pernodian 03.12.2010 01:00

Ähh für jede Glühlampe ein Relais und eine Sicherung

Tankdeckel 03.12.2010 15:14

So wie ich das sehe ja, macht ja auch Sinn. ;)

Crossgolf 03.12.2010 17:32

Ich habe mir so eine Relaisschaltung auch schon mal selber gebaut. Die musste man nur zwischen die orignal Stecker dazwischen stecken. Hatte mir extra passente Stecker besorgt. Allerdings habe ich die Schaltung nie verbaut, da alles nur mit Quetschverbindern gelöst war.

Anfangs gab es den H4-Booster für 55-60Euro da hätte ich zuschlagen sollen, denn das wäre diese super Lösung echt wert gewesen.

Dr.NOS 09.12.2010 17:00

Zitat:

Zitat von hooorst (Beitrag 1041713)
Bevor ihr son Ding baut oder kauft, messt doch erst einmal, was denn an Spannung an den Scheinwerfern ankommt.

Wenn ihr 10, 11 oder 12 Volt habt, ist das sicher sinnvoll.

Ich habe heute bei mir gemessen, weil mein Licht auch nicht so doll ist, und habe 13,5 Volt.

Daher habe ich mir mal solche sogenannten Extrem Leuchtmittel von Phillips bestellt und kuck mal ob das reicht.

Du hast hoffentlich unter Last gemessen also mit eingeschalteten und angesteckten Scheinwerfern. Leerlaufspannung ohne Stromfluss sagt nicht viel über vorhandene Spannungen mit Verbraucher aus.


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