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ZITAT: Grundsätzlich werden in der Kaskoversicherung die nachgewiesenen Wiederherstellungskosten für das Fahrzeug oder seiner Teile bis in Höhe des Wiederbeschaffungswertes erstattet (Ausnahme: Neupreisregelung bei jüngerer Fahrzeugen je nach Vertrag). Übersteigen die Reparaturkosten den Fahrzeugwert, liegt Totalschaden vor. Eine Sonderregelung wie die 130% Grenze im Haftpflichtschadenfall gibt es im Kaskorecht nicht! Im Totalschadenfall erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Wertes des Fahrzeuges im verunfallten Zustand (Restwert) von Ihrer Versicherung. Die grundsätzliche Abrechnung sieht so aus, wie hier für den Haftpflichtschaden erläutert. Lediglich beim Restwert müssen Sie unbedingt die Weisungen des Versicherers einholen. Der Versicherer hat das Recht, dass verunfallte Fahrzeug bestmöglich zu vermarkten, was häufig über sogenannte Restwertbörsen europaweit erfolgt. Der dort erzielte Restwert wird von Ihrer Entschädigungsleistung zum Abzug gebracht, auch wenn Sie das Fahrzeug vielleicht schon selbst zu einem niedrigeren Preis verkauft haben sollten. Einige Versicherer verzichten auf den Abzug des Restwertes im Totalschadensfall und erstatten den Wiederbeschaffungswert in voller Höhe, wenn der Versicherungsnehmer trotz Totalschadens eine Reparatur in einer Fachwerkstatt nachweist. |
Moin, so jetz nochma zur Versicherung, wie mach ichs denn am besten, um möglichst viel Kohle zu bekommen ? Mfg MR-J-XXX |
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Selbst kannst Dir keinen Gutachter suchen, da bei einem Kaskoschaden die Versicherung den Gutachter bestellt. Wenn es ein Reparaturschaden ist, werden sowieso die Werkstattüblichen Kalkulationspreise genommen. Kannst dann höchstens nach Gutachten abrechnen lassen, und selbst Reparieren, wenn dies günstiger kommt. Allerdings bekommst Du es dann nur Netto ausbezahlt und div. Kleinteile bzw verbringungskosten zum Lackierer etc werden abgezogen. |
So, hab jetz bis zum 17. gelben Urlaub :D, weil ich so verdammte Rückenschmerzen hab -.- Hab eben mit der Versicherung gesprochen, die wollen einen Sachverständigen rausschicken, ma sehn wie der so drauf is ! :D |
Sieht echt übel aus. Aber sei froh das net mehr passiert ist. Hoffentlich ist der Sachverständige gut drauf ;D |
I hope !!! |
halt uns auf den laufenden |
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Das ist echt Böse.. Sei Froh das, das Vieh nicht bei dir auf dem Schoss gelandet ist... Wenn ich bei Carglas scheibe machn muß zahl ich mit SB 75€ :D Die haben ein Vertrag mit meiner Versicherung das man die SB zur hälfte bezahlt.. ( Mecklenburgische).. |
Die Tiere tuen mir immer so leid, mein letzter Wildunfall ist Jan 2009 gewesen.Bisher waren es : 4 Rehe 2 kleine Böcke 1 Wildsau 1 Dachs Die Wildsau hat mehr Schaden gemacht wie alle anderen zusammen. |
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SB sind 150 € ( SB kann aber auch 0€ oder 300 € sein ), eine Scheibe + Zubehör und Einbau liegt wesentlich höher. |
Über die SB ja.. Fährst du so einfach hin weil du mal eine neue scheibe haben willst ( Also wenn es kein SB schaden ist) kostet die scheibe und einbau 550€.. wie gesagt ich zahl sb 75€ weil die mit meiner Vers. zusammen arbeiten.. |
was heißt das jetz für mich, ich will ja übers gutachten abrechnen, muss ich dann auch nur die sb bezahlen ? |
keiner was ? |
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Oder nach dem Gutachten Reparieren lassen... Die SB musst du auf alle Fälle zahlen, bzw wird abgezogen. |
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Verstehst du, was ich meine ? :D |
Du kannst nicht denselben Schaden 2mal über die Versicherung abrechen. Da ich annehme das Du es bei Carglas auch über die Teilkasko laufen lassen willst. Wenn Du das allerdings nicht willst, dann musst halt den vollen Preis zahlen was Carglas dafür will. Kannst Dir ja nicht das Geld auszahlen lassen, und dann zu Carglas rennen und das nochmal über die Versicherung abrechnen lassen... |
ich habe meine scheibe vorletzte woche wechseln lassen kostete 480€ zum glück habe ich ohne SB also null kosten für mich. |
So, morgen kommt der Gutachter - ich bin aufgeregt ! :D |
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