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Cyprien 04.04.2010 15:46

Zitat:

Zitat von AgentBRD (Beitrag 846444)
Dich würde ich mal gerne kennen lernen und Fotos machen - du scheinst das lang gesuchte Bindeglied zwischen Affe und Mensch zu sein.

Ich musste laut lachen :D

>tuning3er: Jedesmal wenn ich durch Kitzingen fahr halte ich Ausschau nach deinem Auto weil es mich wirklich brennend interessiert, was du für ein Fonzi sein musst.

Rensen 04.04.2010 15:49

Zitat:

Zitat von tuning3er (Beitrag 846430)
sieht ihn meinen ort da werdet ihr nie angehalten, bin neulich auch wo ich Pullen gesehn hab voll aufs gas und an den bestimmt mit 80 vorbei inner Orts und wen sie schauen grinsen sie nur.


Ich überlege die ganze Zeit, ob ich schon mal einen unqualifizierteren Beitrag als diesen gelesen habe. Da "diskutieren" zig Menschen darüber, ob man wegen 10 Euro einen Einspruch einlegen soll, was für mich auch schon fraglich ist, dass man bei 10€ überlegt ;) und da kommt dann solch Beitrag...::hammer::

Ergo, bezahl die 10€ für das Kennzeichen und lass die Nebler auch aus, sonst sind es nochmal 10€ ;)

Frohe Ostern dennoch :)

derPoschie 04.04.2010 15:49

ganz genauso sehe ich das auch, gebe ich dir/euch vollkommen recht!

max 04.04.2010 16:23

Wenn Du Widerspruch einlegst kommen nochmal 25€ Verwaltungsgebühren hinzu. Denn Fakt ist es ja das es nicht erlaubt !
Also überweise die 10€ und wasch Dein Auto;)

GolfRS 04.04.2010 16:32

Zitat:

Zitat von tuning3er (Beitrag 846430)
sieht ihn meinen ort da werdet ihr nie angehalten, bin neulich auch wo ich Pullen gesehn hab voll aufs gas und an den bestimmt mit 80 vorbei inner Orts und wen sie schauen grinsen sie nur.

Wie Hinrverbrannt muss man eigendlich sein, um sich mit sowas rühmen zu wollen ? So ein verhalten zeigt in meinen Augen nur eins, undzwar das solche Personen keinen Führerschein haben sollten, sie sollten nicht mal mit dem Dreirad oder dem BobbyCar fahren dürfen !

Aber Gott sei dank, das du nicht nur mir mit deinen Beiträgen aufgefallen bist.

@ AgentBRD: Danke das du es ausgesprochen hast :danke::meister:

@ Proof: Bezahl die 10€ und gut ist. Das ist es nicht wert !

Proof 04.04.2010 16:58

@ max ja bei uns hats eben geregnet. Wasch mich steht oft genug drauf, weil es oft Tage gibt wo ich kb mehr auf das Auto habe. Der Vorgänger hat alles verfuscht. Ich werde ihn bis zum Forentreffen aber hoffentlich fertig haben. Überweise die 10 Euro und gut ist, mich hat halt interessiert ob das so gerechtfertigt war ;) Danke !

max 04.04.2010 17:03

Hier regnet es leider auch! und somit mache ich mal einen Faulen!

marko1983 04.04.2010 18:02

Zitat:

Zitat von max (Beitrag 846522)
Wenn Du Widerspruch einlegst kommen nochmal 25€ Verwaltungsgebühren hinzu. Denn Fakt ist es ja das es nicht erlaubt !
Also überweise die 10€ und wasch Dein Auto;)

Naja das ist nicht korrekt, warum 25€ ??? Wenn das Beweismittel ein Video wäre, könnte berechtigten Einspruch einlegen und würde Recht bekommen !

Aber bei "nur" 10€ lohnt sich das ganze nicht...

mfg
marko

AgentBRD 04.04.2010 18:05

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 846650)
Wenn das Beweismittel ein Video wäre, könnte berechtigten Einspruch einlegen und würde Recht bekommen !

Große Neugier macht sich breit - wie kommst du auf den Gedanken?

marko1983 04.04.2010 18:10

Zitat:

Zitat von AgentBRD (Beitrag 846654)
Große Neugier macht sich breit - wie kommst du auf den Gedanken?

Weil es so ist ! Weiter vorne steht warum. Habe darüber schon mehrfach mit einem Anwalt gesprochen und er sagte mir auch das die Erfolgschancen sehr hoch stehen, wenn ein Video Beweis angeführt wird, ausgenommen die Videoaufnahmen von der Autobahnpolizei mit Videomessung während der Fahrt.

mfg
marko

AgentBRD 04.04.2010 18:15

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 846661)
Weil es so ist!

Das ist ein eher schwaches Argument. Nein, eigentlich ist es gar keines. Kannst du die Behauptung mit harten Fakten belegen? Ich bin der Ansicht, du hast da was falsch aufgeschnappt und nur das herausgehört, was dir als praktisch erschien. Da fehlt aber die halbe Wahrheit.

max 04.04.2010 18:22

Soll er es drauf ankommen lassen ob es ein Video oder ein Foto gewesen ist? Verwaltungskosten beinhalten auch Bearbeitungsgebühren! Die Polizei sitzt meißtens zu zweit im Auto. Bei 10€ jetzt so ein Schnick-schnack zu machen. Auch wenn es für den einen oder anderen viel Geld ist. Dann aber noch auf spekulationen zu hoffen ,wäre für Proof bestimmt nicht sinnvoll.
Außerdem will er doch zahlen! Wenn ihr einer anderen Meinung seid , probiert es doch aus! Aber nicht auf Kosten anderer

marko1983 04.04.2010 18:22

Zitat:

Zitat von AgentBRD (Beitrag 846665)
Das ist ein eher schwaches Argument. Nein, eigentlich ist es gar keines. Kannst du die Behauptung mit harten Fakten belegen? Ich bin der Ansicht, du hast da was falsch aufgeschnappt und nur das herausgehört, was dir als praktisch erschien. Da fehlt aber die halbe Wahrheit.

Ne das sehe ich nicht so, warum soll ich mit was argumentieren ? Ich habe das nicht beschlossen, das war das Bundesverfassungsgericht... Wer lesen kann ist klar im Vorteil, auch habe ich, wie gesagt mit einem Fachanwalt diskutiert und es wurde mir bestätigt.
Ich habe da auch nichts falsch verstanden, vielleicht legt DU dir immer alles so aus wie du es brauchst... wenn du es "besser" weisst., kläre uns doch mal auf!

mfg
marko

AgentBRD 04.04.2010 18:25

Nein, also in der Sache, denke ich, sind wir uns einig.

Verwarnungsgeld bezahlen - Fall abgeschlossen. Ich denke gar nicht daran, an der Überlegung zu rütteln. Das steht in keinem Verhältnis. Die Schuldfrage ist ja auch offensichtlich.
Die Kommunen brauchen Geld und greifen nach jedem Strohhalm. Wer sich in der Republik mal umhört, wird einen sprunghaften Anstieg an Verwarnungsgeldern feststellen.

Ganz klar: Proof - bezahl' das Knöllchen und du kannst wieder ruhig schlafen.

Proof 04.04.2010 18:40

;) ja wie schon gesagt werde ich machen. Ich wollte es nurmal wissen, weil ich mir nicht sicher war.

AgentBRD 04.04.2010 18:41

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 846672)
Ne das sehe ich nicht so, warum soll ich mit was argumentieren ? Ich habe das nicht beschlossen, das war das Bundesverfassungsgericht... Wer lesen kann ist klar im Vorteil, auch habe ich, wie gesagt mit einem Fachanwalt diskutiert und es wurde mir bestätigt.
Ich habe da auch nichts falsch verstanden, vielleicht legt DU dir immer alles so aus wie du es brauchst... wenn du es "besser" weisst., kläre uns doch mal auf!

mfg
marko

Na gut, bitte. Wer lesen kann ist klar im Vorteil? Das Zitat greife ich gerne auf.

Wer die Nachrichten der Autofahrer-Lobby liest, könnte glauben, Videokontrollen seien grundsätzlich verboten und sowas dürfe nicht durchgeführt werden. LINK

Liest man sich aber die Urteilsbegründung mal durch (LINK - da muss man ein wenig mehr lesen, als schöngefiltertes Geplauder), stellt man fest, dass eine Videoverkehrskontrolle rechtlich nicht unmöglich ist. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei aber zu schwerwiegend, als dass eine einfache Verordnung auf Länderebene ausreichen würde, um eine unterschiedslose Videoüberwachung zu rchtfertigen.

Der Beklagte (Das Land Mecklenburg-Vorpommern) führte eben seine selbstgeschaffene Verordnung als Rechtsgrundlage in's Feld. Die Richter des BGH haben festgestellt, dass diese Verordnung nicht ausreicht. Sie haben nicht festgestellt, dass eine Videoüberwachung dieser Form generell unmöglich sei. Hier muss man klar differenzieren. Und eben das tust du nicht.

Hätte das Land Mecklenburg-Vorpommern andere Rechtsnormen, die Gesetzescharakter haben, herangezogen, wäre der Kläger gescheitert. Den Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Verordnung muss ich dir sicher nicht erklären, oder?

Im vorliegenden Fall könnte ein Video sehr wohl als Beweis dienen. Nehmen wir mal an, es läge ein Video vor. Entscheidend wäre dann nur die Frage, hat ein Beamter bewusst die Kamera geführt, um den Verstoß (gezielt) zu dokumentieren oder war die Kamera sich selbst überlassen, hat (unterschiedslos) gefilmt und das Material wurde später ausgewertet?

Die pauschale Aussage "Videobeweis ist immer und in jeder Form ungültig" ist purer Quatsch. Das wird dir auch dein Fachanwalt erzählen.

Übrigens wurde der Kläger nicht endgültig freigesprochen, sondern das Urteil des zuständigen Amtsgericht wurde aufgehoben. Dieses ist nun angehalten, das Urteil erneut zu sprechen und auf eine ausreichende Grundlage zu stellen. Der Kläger sit damit aber noch lange nicht von der Schippe.

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 846672)
Ich habe da auch nichts falsch verstanden, vielleicht legt DU dir immer alles so aus wie du es brauchst... wenn du es "besser" weisst., kläre uns doch mal auf!

Möchest du an diesem Zitat festhalten?

marko1983 04.04.2010 18:51

Zitat:

Zitat von AgentBRD (Beitrag 846693)
Im vorliegenden Fall könnte ein Video sehr wohl als Beweis dienen. Nehmen wir mal an, es läge ein Video vor. Entscheidend wäre dann nur die Frage, hat ein Beamter bewusst die Kamera geführt, um den Verstoß (gezielt) zu dokumentieren oder war die Kamera sich selbst überlassen, hat (unerschiedslos) gefilmt und das Material wurde später ausgewertet?

Die pauschale Aussage "Videobeweis ist immer und in jeder Form ungültig" ist purer Quatsch. Das wird dir auch dein Fachanwalt erzählen.

Das hast du doch dann richtig erklärt. Wo ist dann das Problem ?
Man darf nicht dauerhaft den Straßenverkehr filmen um, etwa die 2% der vorbeikommenden Fahrer, zu "erwischen" ! Da die 98% dann "unschuldig" gefilmt worden sind.

"Videobeweis ist immer und in jeder Form ungültig"
Diese Aussage habe ich nicht getroffen !

mfg
marko

AgentBRD 04.04.2010 19:08

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 846707)
Das hast du doch dann richtig erklärt. Wo ist dann das Problem ?
Man darf nicht dauerhaft den Straßenverkehr filmen um, etwa die 2% der vorbeikommenden Fahrer, zu "erwischen" ! Da die 98% dann "unschuldig" gefilmt worden sind.

Nein, das ist überhaupt nicht das Problem. Kann man machen. Man muss es nur ausreichend begründen.

Ein plakatives Beispiel: Nehmen wir an, Herr X besucht seinen Nachbarn, Herrn Y. X drängelt sich an Y vorbei und schlägt mit einem Baseballschläger die halbe Einrichtung zu klump und auch die Stereo-Anlage, die nach Ansicht von X zuviel lärmt.
Y reicht daraufhin Klage beim zuständigen Amtsgericht ein. Mit Hilfe seines Anwaltes klagt er auf Verletzung des Paragraphen §125 StGB (Landfriedensbruch) - das erhöhte Straßmaß hält Y für erstrebendwert.

In der Verhandlung würde X dann freigesprochen werden, da die Klage nicht zutrifft - es wurde kein Landfriedensbruch begangen. Anwendung des falschen oder nicht ausreichenden Rechtsnorm.

Würde die Partei Y allerdings auf § 123 StGB (Hausfriedensbruch) klagen, wäre Y erstmal weg vom Fenster.

Es geht also nicht darum, dass Videokontrollen in der Form, der dauerhaften Aufnahme des fließenden Verkehrs grundsätzlich verboten seien, sondern darum, dass eine Verordnung auf Landesebene nicht ausreichend ist, einen solch schweren Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung zu rechtfertigen.
DAS ist der Knackpunkt.

Das Beispiel ist überzeichnet, aber es soll nur den Kern der Sache aufzeigen.
Dieses Urteil trifft den Kern der Sache auch sehr gut: LINK Hier wird der "feine Unterschied" besonders deutlich.

Zitat:

"Videobeweis ist immer und in jeder Form ungültig"
Diese Aussage habe ich nicht getroffen !
So ist das hier aber zu verstehen:

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 846650)
Wenn das Beweismittel ein Video wäre, könnte [man] berechtigten Einspruch einlegen und würde Recht bekommen !

Ich will mich aber nicht an dir reiben oder den großen Schulmeister heraushängen, es geht mir nur daarum, dass hier klar differenziert wird.

marko1983 04.04.2010 19:33

Zitat:

Zitat von AgentBRD (Beitrag 846722)
Ich will mich aber nicht an dir reiben oder den großen Schulmeister heraushängen, es geht mir nur daarum, dass hier klar differenziert wird.

Sorry aber das kannste nicht abstreiten :winke:


mfg

AgentBRD 04.04.2010 19:37

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 846761)
Sorry aber das kannste nicht abstreiten :winke:

Du kannst ja Klage einreichen - du benötigst nur noch die passende Rechtsnorm...

Na gut, bezeichne mich eben als großen Schulmeister. Solange es etwas zu lernen gab und du schlauer geworden bist, soll's mir recht sein.

Fatal wäre es nur, wenn hier jemand etwas Falsches aufschnappt beim nächsten Videokontrollwagen auf einer Brücke dem Glauben verfällt, er müsse es "den Pullen" zeigen - und auf's Gas tritt. Du verstehst?


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