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-   -   Gewinde Verstellen nach Eintragung? (Fahrwerk) (http://www.golf3.de/showthread.php?t=71459)

derk 25.10.2011 16:41

hey,
ich kram das Thema mal wieder an die Oberfläche xD
was passiert wenn die Polizei mich anhält und feststellt das mein Gewinde tiefer ist als eingetragen?
Lg

pwrd111 25.10.2011 16:57

steht alles im thema.

billig wirds nicht.

derk 25.10.2011 16:59

Ich hab das ganze Thema schon durchgelesen und da ist lediglich die Andeutung, dass es 3 Punkte geben soll.
Ist so etwas jemandem schonmal passiert?
Würd mich mal interessieren.
Grüße

pwrd111 25.10.2011 17:05

das ist keine andeutung sondern ein versprechen.

messen die es nach und es ist die höhe nicht eingehalten worden => Punkte, Geldbuße (fahren ohne BE ) => ggf Nachschulung

Danjo 25.10.2011 17:08

es gibt vier möglichkeiten wie die cops reagieren:

- sie messen nach und glauben dir deine ausrede das es sich gesetzt hat und du es sofort wieder hochdrehst ;), zeigen dir den bösen zeigefinger und du darfst weiterfahren

- sie messen nach und glauben dir deine ausrede das es sich gesetzt hat und geben dir nen mängelschein du darfst es schnellst möglich ändern und musst wieder vorstellig werden

- sie messen nach und glauben dir deine ausrede das es sich gesetzt hat NICHT weil du es übertrieben hast ;) und du bekommst nen mängelschein samt anzeige wegen fahren ohne BE du musst es schnellst möglich ändern und vorführen. kosten punkt 150 eur und 3 punkte in flensburg

- sie messen nach und glauben dir deine ausrede das es sich gesetzt hat NICHT weil du es übertrieben hast ;) und sie begleiten dich direkt zum tüv weil sie noch weiteres vermuten. Du bekommst ne anzeige wegen fahrens ohne BE du zahlst die TÜV prüfung (ca. 60 eur) + 150 Eur + 3 Pkt., zusätzlich riskierst du es wenn du richtig übertrieben hast das sie dir den hobel zwangsstillegen was auch zusätzlich kostet.



und ja das habe ich alles schon getestet -.-

Seppel( 25.10.2011 17:08

Also musst du dein gewinde wenn es sich 5 mm bis 1cm gesetzt hat wieder hochdrehen was man aber eig. nicht darf ? hmmm

Danjo 25.10.2011 17:12

Zitat:

Zitat von Seppel( (Beitrag 1304515)
Also musst du dein gewinde wenn es sich 5 mm bis 1cm gesetzt hat wieder hochdrehen was man aber eig. nicht darf ? hmmm

theoretisch musst du es sogar wieder hochdrehn wobei ich bei 5mm ausgehen würde das es da toleranzen gibt aber da wäre ich mir nicht sicher.

vwcult33 25.10.2011 17:12

Hoch drehn darf man wohl immer die achten nur auf zu tief. Habe auch bei nem Polizisten gefragt der meinte auch Höher als eingetragen ist egal.
Hätte ich das Vorher gewusst hätte ich mein GF auch ganz runter wie möglich gedreht und eintragen lassen.

Baui 25.10.2011 17:13

Kommt auch immer drauf an was genau eingetragen wurde.

Manche Prüfer tragen das Restgewinde, andere Kotflügel/Radmitte oder so ein.

Oder man hat Glück und bekommt einfach "Verstellbereich siehe Gutachten" eingetragen, so wie ich :D :D :D

derk 25.10.2011 17:22

Das ist doch totaler mist :/ wozu kauf ich mir dann ein Gewindefahrwerk?
ich hab gerad nachgeschaut und gemessen, im Schein steht Radhausmitte bis Kotflügelkante 320mm, am arsch, bin zur Zeit bei 295 vorne und 305 hinten :/
Da frag ich mich doch, was fahren die Leute für ein Fahrwerk, die Ihren Golf fast am Kotflügel schleifen lassen??
Grüße
derk

Seppel( 25.10.2011 21:04

Das problem kenne ich auch vorne und hinten habe ich 285 mm von kotflügelkannte zur radmitte
und eingetragen sind 300mm tiefer ging nicht einzutragen weil meine schwellerkante schon 8 cm hatte muss mal sehen wie ich es nächste saison mache

AAM 26.10.2011 02:29

Zitat:

Zitat von derk (Beitrag 1304528)
Das ist doch totaler mist :/ wozu kauf ich mir dann ein Gewindefahrwerk?


damit du es passend für dich einstellen kannst, z.B. wenn du neue räder o.ä. kaufst.



höher drehen ist rechtlich genau das gleiche wie tiefer drehen, beides weicht von der eintragung ab.
immer diese wilden behauptungen die aus halbwissen bestehen......

marko1983 26.10.2011 21:15

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 1304905)
damit du es passend für dich einstellen kannst, z.B. wenn du neue räder o.ä. kaufst.

höher drehen ist rechtlich genau das gleiche wie tiefer drehen, beides weicht von der eintragung ab.
immer diese wilden behauptungen die aus halbwissen bestehen......

In der Eintragung steht MINDESTabstand Radmitte / Bördelkante...

AAM 26.10.2011 21:25

bei mir nicht.

marko1983 26.10.2011 21:28

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 1305345)
bei mir nicht.

Schade, bei mir schon... also soviel zu der Aussage bezüglich Halbwissen... :fluestern: :winke:

AAM 26.10.2011 21:42

Zitat:

Zitat von vwcult33 (Beitrag 1304520)
Hoch drehn darf man wohl immer die achten nur auf zu tief. Habe auch bei nem Polizisten gefragt der meinte auch Höher als eingetragen ist egal.
Hätte ich das Vorher gewusst hätte ich mein GF auch ganz runter wie möglich gedreht und eintragen lassen.





DAS kann man doch als halbwissen bezeichnen, oder nicht ? ::hammer::

vwcult33 27.10.2011 14:42

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 1305364)
DAS kann man doch als halbwissen bezeichnen, oder nicht ? ::hammer::

Naja wenn mir das so ein Prüfer sagt das höher immer geht, und auch ein Polizist.
Wieso sollte man es dann nicht dürfen?

w1cht 27.10.2011 15:38

Jeder weiß was auf einen zukommt, wenn nachträglich am Fahrwerk was verändert wird....
Und viele belehren immer wieder was alles passieren kann.

....doch komischerweise machen es die meisten....selbst die "Prediger" ;)

djskapz 27.10.2011 15:45

Zitat:

Zitat von w1cht (Beitrag 1305620)
Jeder weiß was auf einen zukommt, wenn nachträglich am Fahrwerk was verändert wird....
Und viele belehren immer wieder was alles passieren kann.

....doch komischerweise machen es die meisten....selbst die "Prediger" ;)

hast vollkommen recht ^^ nur bei mir ists anders... :naund: :D

aber auch nur, weil ich kein gewinde hab... -.-

:abgelehnt:

hab schon mal überlegt, nur bei uns kannst nichtmal mit weniger als 10cm fahren, ohne aufzusetzen... von daher würds net viel bringen..

achja, möchte noch was hinzufügen ^^ bei uns in österreich musst du mind. 11cm bodenfreiheit auf sachen wie ölwanne, auspuff, etc. haben
auf "bewegliche" teile wie lippe darfst 9cm haben..

bei mir wurde vom zivilgutachter eine latte mit genau 10,5cm durchgeschoben unterm auto... wenn was gestreift hätte, hätt ich nen anderes fahrwerk verbauen müssen :D

soviel dazu ;)

Macl 27.10.2011 17:07

Scheint wohl überall anders zusein! mein tüver hat gesagt, die tiefe ist sche...egal hauptsache es schleift nix kennzeichen und scheinwerferaustrittskannte beträgt die mindest höhe, kz min 300mm und sw 520mm vom boden gemessen..(soweit ich das noch im kopf habe. somit stand einer eintragung nix im wege... Im fzs ist bei mir auch keine genaue höhe eingetragen!


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