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Fakt ist doch eins, die Polizei kennt dich "von deinem BMW". Also wirst du da wohl kein unbeschriebenes Blatt sein, sich Punkte während der Porbezeit zu fangen ist auch nicht lobenswert. Und ein Fahrzeug stillzulegen weil es schleift, ist i.O. - dass darf es nicht und somit haben die grünen/blauen Recht - egal wieviel da schleift beim fahren. "Hätte wäre wenn" du einen Unfall gehabt hättest mit sagen wir mal Todesfolge würde man dich wahrscheinlich sogar wegen Mord dran kriegen, davon abgesehen das sowieso keiner etwas zahlt - weil du mit dem Auto ja nicht da sein darfst wo du warst... Sollte das Fahrzeug natürlich nach eingebauter Tieferlegung oder geänderter Rad/Reifenkombination schleifen ist es auf einem Trailer zur Werkstatt zu transportieren und schon hättest du den ganzen Ärger nicht gehabt. Der Spruch "ich TÜV fahren" ist doch wohl lächerlich und keinerlei Entschuldigung. Meiner Meinung nach - eigene selberschuld. |
Also ein Sachverständiger DARF das Auto stilllegen! Wer auch sonst? Die sind ja dazu da. Auszug aus dem gestrigen Unterricht in der Berufsschule für Kfz-Technik: StVZO Anlage VIII (§29 Abs. 1 bis 4, Abs. 9 und 10) 3.1.4.3 Stellt der aaSoP erhebliche Mängel (EM) fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Plakette zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich beheben zu lassen (§31 Abs. 2 dieser Verordnung sowie § 23 StVO9 und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. 3.1.4.4 Stellt der aaSoP Mängel fest, die das Fahrzeug verkehrsunsicher (VU) machen, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen; er hat die vorhandene Prüfplakette zu entfernen und unverzüglich die Zulassungsbehörde zu benachrichtigen Heißt im Klartext: Beschädigte Reifen zählen zu erheblichen Mängeln, also Mängelkarte, kostet pro Reifen also n Punkt und 40€ oder so + wiedervorführung beim TÜV. Da nur ein Reifen beschädigt war hätten die dich auch das Ersatzrad montieren lassen können, zur Not hätte dir auch ein Kollege eins vorbeibringen können. Nur bei Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs wird die Plakette abgekratzt und darf auch nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Das ist z.B. bei gerissenen Bremsleitungen oder Bauartveränderung des Motors (Motortuning) so oder ich hab mal beim TÜV gesehen wo bei ner Karre das Lenkgetriebe an die Spritzwand GEKLEBT war. In diesen Fällen wird der Wagen aus dem Verkehr gezogen und darf nicht mal auf eigenen Beinen in die Werkstatt gefahren werden. |
Hallo Golf, er hatte geschrieben, dass die Kennzeichen entwertet wären. Ich hatte das als entstempelt betrachtet, das heisst zwangsabgemeldet. So rum wie du schreibst, wird ein Schuh daraus. Dann ist das Auto aber nicht abgemeldet. Die Plaketten, die darf er abmachen, den Zulassungsstempel nicht. Aber wenn der SV die Prüfplaktetten abgemacht hat, dann hat er das Auto als verkehrsunsicher eingestuft. Und evtl als nicht zugelassen oder was noch schlimmer wäre: Nicht zulassungsfähig. Zitat:
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Wolfgang |
zur klarstellung mal wegen Kennzeichen, Also Zulassungsstempel abgekratzt vorn und hinten.. und tüv siegel! MfG ToReTo |
Zulassungsstempel auch, dann muss aber was vom Landratsamt bzw. Straßenverkehrsamt vorliegen. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hast du aber noch? Wolfgang |
Also zum Thema Polizisten haben immer recht usw. kann ich nur ein paar Beispiele bringen. Ein Geselle von mir ist mit seinem Astra F der ne 40\40 Tieferlegung inkl. Dämpfer hatte angehalten worden. Der Schnittlauch meinte zu ihm er müsse die Ferdern so einbauen das die Nummer von aussen gut zu lesen sei. Das die Federn eine bestimmte Einbaulage haben und man das nicht verhindern kann war egal ;). Anderer Fall, selber Geselle. Der Polizist hat anstatt der KBA Nummer der Felge die Teilenummer abgelesen und ihm einen Mengelschein ausgestellt da ja die Nummer auf der ABE nicht zur Felge passt::heul:-: . Da sag ich , solche Leute taugen in meinenen Augen nichtmal zum Knöllchen schreiben. Ich wurde leztes Jahr angehalten und der Polizist hat sich von mir die E Prüfzeichen auf meinen Leuchtmitteln zeigen lassen da er mich erst wegen der Klarglasrückleuchten mit E Zeichen anscheißen wollte. Daraufhin habe ich dann mit ihm diskutiert und erst ein Anruf bei seinem Revier brachte Klarheit das ich recht habe. Daraufhin war er so angekotzt das er ernsthaft von mir die E-Prüfzeichen auf den Leuchtmitteln sehen wollte weil meine Blinkerbirnchen relativ weiß waren. OHOHOHO.... Soviel zum Thema. Ich würde auf jeden fall rechtliche Schritte prüfen aber dein Verhalten war auch wirklich nicht besonders vorbildlich ;). Du kannst bestenfalls Schadensbegrenzung betreiben. Ich denke Punkte ggf. Fahrverbot wirds schon werden. Ich hoffe du lernst was fürs spätere Leben draus. Halt uns auf dem laufenden interessiert mich sehr was da noch kommt und ob du noch was mit einem Anwalt reißen kannst. MFG |
also das ganze sind schon ernsthafte mängel! wenn die reifen schleifen ist das immer schlecht! vor allem wenn noch spuren an den reifen sind! egal ob nur oberflächlich oder nicht! an den flanken dürfen keine beschädigungen sein! da die dich auf dem kicker haben, war das klar das die den abschleppen lassen! was natürlich ärgerlich ist! mein beileid noch dazu denn das wird auf jeden fall richtig teuer! ja das mit der polizei kenn ich auch gut genug! bei uns hier im saarland haben die extra polizisten auf ein lehrgang geschickt für auto tuning, damit sie auch immer schön die e-zeichen finden und die kba nummern und das ganze zeug! die haben doch schon richtig ahnung davon! Ich werde hier in 7 tagen mindestens 3 mal angehalten! Fakt ist: mit einem auto rum zu fahren wo nix eingetragen ist, ist sche....und man ist slebst dran schuld wenn man dann angehalten wird und eine strafe kassiert! ist jetzt nix gegen dich das ist allgemein so! und vor allem kann sich dann deiner versicherung quer stellen mit dem zahlen wenn du einen unfall gehabt hättest! Die machen auch nur ihre arbeit und sind für ordnung und sicherheit zuständig! und der spruch ich bin gerade auf dem weg zum tüv bringt gar nix! dann kommt die gegenfrage zu welchem tüv?`kurzer anruf von der polizei beim tüv und siehe da kein termin! Oder die Poliei begleitet dich dann bis dorthin und dann steht man möglicherweise auch blöde da, weil man bestimmt nicht seine gutachten dabei hat! schade das es dich gestrofen hat, sie machen nur ihre arbeit! wird teuer und ein fahrverbot wird es wohl auch geben! mfg sting |
Ja die zulassungsbescheinigung teil 1 hab ich noch.. mal was ganz neues jetzt, habe mal das geschriebene von wolfi71 getan und bin zur polizei.. Als ich dort den zuständigen nach ca 25 min. sprechen konnte.. habe ich ihn direkt gefragt ob ich denn die Verfügung Zwecks der Entstempelung sehen könne! Daraufhin schaut er mich komisch an, sagt einen moment nix und bittet mich dann ihm nachzugehen, im büroartigem zimmer sucht er dann nach unterlagen und sagt zu mir: das es ihm leid tut, aber er keine informationen o.ä. rausgeben kann, ich solle auf schreiben warten! Mehr hat er nicht gesagt! Aber ich muss zu geben seine reaktion hat auf ungewissheit angedeutet! Naja bin mal gespannt, wann nun endlich das schreiben bei mir ankommt! MfG Kilic |
habe vor 2 std. einen Anruf von der Polizei bekommen, ich soll Morgen um 9 Uhr da antanzen, bin mal gespannt was Sie jetzt dazu zu sagen haben! |
da bin ich auch mal gespannt! halte uns auf dem laufenden mfg sting |
Ich war heute vor der Arbeit also da.. Also habe zunächst meinen Fahrzeugschein wieder bekommen, danach durfte ich mir anhören, dass Sie noch nix vorliegen haben, aber das ich wohl ende dieser Woche oder anfang nächste Woche ein Schreiben krieg, wodrin alles steht und ich mich dann entscheiden kann ob ich alles einsehe und abwarte oder ob ich dann halt mit dem Anwalt alles durchziehen will! Mal schauen was geschieht! Meno habe zudem noch heute, die Heckscheibenblende, Haubenlifter und die anschraubbare MhV bekommen! =( |
ja wie? kann doch nich sein, dass du so lange auf dein auto warten musst, oda??? aba fahren darfste ja quasi jetzt wieder oda is deine karre noch bei denen oda wie? |
er hat doch keine tüv stempel mehr drauf! also kann er im moment nicht mit dem auto fahren! bekommen hat er es ja wieder! mfg sting |
Genau so ist es stingewitz2! Danke dir für die beantwortung! ^^ |
ich hatte doch gesagt, da stinkt was. Die haben die Zulassungsstempel runtzergekratzt und das dürften die nicht. Vor allem wenn ein Schreiben der Zulassungsstelle kommen soll, dann hätten die ihm die Zulassungsbescheinigung nicht aushändigen dürfen. Wenn du Glück hast, läuft es auf einen Deal raus. Wolfgang |
und gibt es nochmal was neues von den herren in grün/blau? mfg sting |
nee leider noch nichts neues.. aber bin auch schon mehr frustiert als ich es war.. ich will endlich mein wagen wieder anmelden können.. es ist schon krass, wenn man neue schöne felgen hat, und noch dieverse kleinigkeiten die man gerne anbauen will und fahren will aber das fahrzeug noch nicht angemeldet werden kann! echt schlimm.. naja leute ich halte euch wie immer auf den laufenden! MfG ToReTo |
Hallo Leute hab heute das Gutachten mal endlich bekommen! Also bemängelt wurde: * Lenkrad: Nachweis der Zulässigkeit fehlt * Lenksäule: nicht ausreichend befestigt * Scheibenfolie: im unmittelbaren Fahrersichtfeld * Abblendlicht: manuelle Leuchtweiten - Einstellung ohne Funktion - beidseitig * Begrenzungsleuchten: vorne ohne Funktion * Elektrische Leitungen: vorne Verlegung nicht fachgerecht * Batterie: Pluspolabdeckung fehlt * Federung-/Fahrwerksänderung - VA: Ausführung nicht genehmigt * Federung-/Fahrwerksänderung - HA: Kennzeichnung nicht auffindbar * Reifenschäden: hinten links Flanke / Seitenwand beschädigt-Ausfallgefahr * Reifenschäden: hinten rechts Flanke / Seitenwand beschädigt-Ausfallgefahr * Reifenschäden: vorne links Flanke / Seitenwand beschädigt * Reifenschäden: vorne rechts Flanke / Seitenwand beschädigt * Reifen-Herst./Typ/Größe/Bauart: Reifengröße unzulässig, Nachweis der Zulässigkeit fehlt * Radschäden: vorne links Felgenhorn beschädigt * Radschäden: vorne rechts Felgenhorn beschädigt * Radschäden: hinten links Felgenhorn beschädigt * Radschäden: hinten rechts Felgenhorn beschädigt * Radausführung: Nachweis der Zulässigkeit fehlt So das steht im Gutachten drin.. Fange morgen an das Fahrzeug Tüv fertig zu machen -.- |
Na, das heisst, dass praktisch alles, was du umgebaut hast, für die katz ist. Mit den Abdeckungen der Batterien, da halten die sich auf. Aber dass der auch das Lenkrad bemerkt hat, das spricht für die Qualität der Prüfung. Wolfgang |
und was kostet der spaß mit der stilllegung???? |
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