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Stylezzz 23.06.2014 07:38

Zitat:

Zitat von Dr. Drehzahl (Beitrag 1706580)
Sollte sich eigentlich sofort setzen, Einstellen geht in eingebautem Zustand.

Setzt sich nicht weit genug:mad:
Mein altes ist tiefer gegangen.

Erstmal Supersport Domlager bestellt.
Also lässt sich beides im Eingebauten zustand verstllen?

Ben_RGBG 25.06.2014 12:27

nein, wie soll sich die untere dämpferaufnahme denn im eingebauten zustand verstellen lassen? ist ja unten an der achse fixiert. das geht natürlich nur im ausgebauten zustand.

Stylezzz 25.06.2014 13:26

Zitat:

Zitat von Ben_RGBG (Beitrag 1707236)
nein, wie soll sich die untere dämpferaufnahme denn im eingebauten zustand verstellen lassen? ist ja unten an der achse fixiert. das geht natürlich nur im ausgebauten zustand.

Sehe ich auch so.
Aber hab jetzt ne andere Möglichkeit gefunden:)

Dr. Drehzahl 25.06.2014 20:56

Was willst Du denn verstellen? Was ist denn mit der unteren Dämpferaufnahme?

Dr. Drehzahl 27.07.2014 09:49

Zitat:

Zitat von Dr. Drehzahl (Beitrag 1705902)
Sind in den hinteren Dämpfern auch Begrenzer drin?

Gestern habe ich die hinteren Dämpfer demontiert, und auch da diese Drecksbegrenzer ausgegebaut. Siehe da, das Auto ist straff, aber auf keinen Fall zu hart.
Der fährt sich mit dem roten TA einfach nur schön.

LopoTRI 28.07.2014 16:59

Hi, ich gib mal mein senf auch dazu....
Also hatte mir auch für mein 3er das TA Technix (rot) bestellt. Eingebaut, eingestellt und losgefahren. Der war nur am rumhopfen, war voll unzufrieden, weil man ab 120 sehstörung vom gehopfe bekam.
Also hochgebockt und unter spritzschutz die begrenzer entdeckt. Habe sie im eingebauten zustand 3x geschnitten, weil ich wollte etwas federweg, aber auch begrenzung zum nichtaufsetzen zwecks tüv.
Beim TÜV wurde mein Golf sowas von gequält um zu sehen ob er aufsitzt, jedoch ohne mängel.
Der TÜV-Mann sagte noch, laut gutachten könnte ich noch min 25mm runter.
Dann fuhr er von der Bühne runter und stellte ihn ab.
Jetzt kommts....
Bevor er die eintragung begann, nahm er ein 8er Kantholz (8x8cm) und schob es unters auto.
Da machte es "Tong!!!" und er meinte "oh,oh jetz haben wir ein problem..."
Ich schaute drunter und sah dass der Balken an meinem Krümmer anstiess (1/2 zentimeter).
Ich sagte zu ihm: "sie sagten doch noch ich kann noch min 25mm runter!!".
Dann meinte er: Ja, das gutachten gilt ja für viele Golf-modelle, aber ihrer hat halt das Pech, dass der Krümmer von vorne ist und somit einen grösseren Bogen macht.
Es muss 8cm Bodenfreiheit herrschen. :-~
Und zwingte mich ihn 1cm hoch zu stellen und erneut vorbei zu schauen....
Nach dem TÜV ging er aber wieder runter :-P

Fazit... Die TA Techix sind schon hart von sich aus, wollte es nicht so hart, aber einen Tod muss man sterben....

P.S: Die untere verstellung ist jetzt bei den roten auch standard (nicht nur bei den JOM´s) neue version...
Und mit der unteren verstellung wird er definitiv tiefer.
Und bei der oberen verstellung wie schon gesagt wurde, es wird auch tiefer/höher, und nicht härter/weicher. Die härte-verstellbaren haben oben ein verstellkopf (Domlager Motorraum)...

Stylezzz 12.08.2014 13:24

Seit wann gibt es eine Mindestbodenfreiheit in Deutschland?
Wäre mir neu.

Ben_RGBG 12.08.2014 13:37

das is ja auch bullshit, der fleißig verbreitet wird.
es gibt eine Richtlinie allerdings ist es dem TÜV Prüfer freigestellt sich daran zu halten.

was natürlich richtig ist, ist dass es gewisse einzuhaltende Maße gibt, wie Lichtaustrittsunterkante, Kennzeichen höhe..

Stylezzz 12.08.2014 13:38

Zitat:

Zitat von Ben_RGBG (Beitrag 1715784)
das is ja auch bullshit, der fleißig verbreitet wird.
es gibt eine Richtlinie allerdings ist es dem TÜV Prüfer freigestellt sich daran zu halten.

was natürlich richtig ist, ist dass es gewisse einzuhaltende Maße gibt, wie Lichtaustrittsunterkante, Kennzeichen höhe..

Ich haben nen Verstellbereich eingetragen.
Die Maße halte ich nicht ganz ein:)

LopoTRI 26.09.2014 23:49

Zitat:

Zitat von Ben_RGBG
das is ja auch bullshit, der fleißig verbreitet wird.

Denkst Du ich will hier nur bullshit verbreiten?
Ich hab nur erzählt was der TÜV-mann zu mir sagte. Und er sagte: "der 8er Balken muss durchpassen".
Und wenn Du 10x bei verschieden TÜV´s warst und keiner was sagte, dann hab ich wohl die arschkarte gezogen, jedoch kein bullshit erzählt kollege....

Ben_RGBG 27.09.2014 00:04

Kollegah mich nich an.;P
Das is deshalb bullshit weil du schreibst als gäbe es eine verpflichtende mindestbodenfreiheit - und die Gibt es nicht.

rulez 27.09.2014 01:05

Der TuningSceneAnwalt hat die tage erst diebezüglich was rausgehauen


+++TIEFERLEGUNG - DIE ANTWORT +++

Ihr wartet wahrscheinlich alle bereits händeringend darauf und hier ist sie .... MEINE ANTWORT ZUR TIEFERLEGUNG ..... die sicher nicht alle befriedigen wird, denn es ist und bleibt eine Grauzone und meine Antwort wird die Tiefflieger unter euch sicher nicht gerade glücklich stimmen:

Denn leider existiert in Deutschland keine rechtsverbindliche Mindesthöhe hinsichtlich der Bodenfreiheit eines PKWs. Jedoch begründet der § 30 Abs.1 und 2 StVZO jedoch allgemein gehaltende Beschränkungen der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,

2.

[...]

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

Bei einer Hauptuntersuchung wird sich der Prüfer zumeist an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren.

Dort steht im Anhang II, Absatz 5.1.9:

"........ Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können."

Jedoch bleiben von dieser Regelung Anbauteile aus elastischen Materialien, z.B. Spoiler, unbetroffen.

Und so bleibt es dem Spielraum des Prüfers überlassen, welche Unterschreitung er von der obigen "Empfehlung" durchgehen lässt.

Ganz überwiegend hat sich diese TÜV-Empfehlung jedoch durchgesetzt und selbiges gilt auch bei der DEKRA (Bodenfreiheit und Tieferlegung - DEKRA).

In Österreich gilt mit der Verordnung 190500/8-II/B/5/00 vom 3. August 2000 eine gleichlautende Zulassungsbestimmung.

Gänzlich unabhängig von der Bodenfreiheit zum Fahrzeugboden gibt es jedoch Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche für eine Vielzahl von Fahrzeugteilen.

In Deutschland gelten entsprechend der StVZO, FZV und EWG-Richtlinien folgende Beschränkungen:

• Rückfahrscheinwerfer 250 mm § 53a Abs. 3 StVZO
• Blinker hinten 350 mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250 mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO
• Kennzeichen hinten 300 mm Richtlinie 70/222/EWG
• Nebelschlussleuchte 250 mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350 mm § 54 StVZO
• Fern- und Abblendlicht 500 mm § 50 Abs. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500 mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250 mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350 mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200 mm § 10 Abs. 7 FZV
• Schlussleuchte 350 mm § 53 Abs. 1 StVZO

Stylezzz 18.06.2015 12:52

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Also ich hab mir andere Federn geholt. Aktuell sogar noch bissi tiefer als auf dem Bild.

426ci 18.06.2015 15:14

Gibt es eigentlich auch eine "Empfehlung", wie hoch man seine Hütte legen darf? :D

justb00stit 01.04.2020 09:40

moin moin, mal ne frage am rande Radmitte bis Bördelkante ist Serie VA 380mm und HA 375mm ist das so korrekt? auch beim nicht vr6? habs vorher leider nciht gemessen ich depp....


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