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JAGolf3 18.07.2013 10:50

Daran liegts wahrscheinlich ;) Ich habe KEINE TFL...

cosmopol_b 18.07.2013 10:58

Zitat:

Zitat von JAGolf3 (Beitrag 1619835)
Daran liegts wahrscheinlich ;) Ich habe KEINE TFL...

Du hast nen Standlicht schon klar. Und das muss anbleiben bei Abblend-/Fernlicht.
Weiß jemand wie sich das bei 2 Standlichtern verhält? Muss dann nur eins anbleiben?

Frage:

Hast Du die Standlichtfassung (vom Hersteller) selbst in das Blinkergehäuse eingesetzt oder war das auch der Hersteller?

Wenn es eine Standlichtfassung ist, wieso hat die Birne dann scheinbar mehr Leistung als das andere Standlicht? Sieht eher aus wie rund 21 Watt, also Richtung Blinkerbirne.


Gruß,
daniela

Danjo 18.07.2013 11:11

Vorsicht bei den standlicht blinkern die meissten besitzen nur die E prüfung als blinker. die standlicht funktion ist meisst nicht geprüft!

wenn du zusätliches standlicht anbringst zählt das auch als solches und muss auch so geschaltet werden. der gesetzgeber unterscheidet nur die anzahl nicht aber die schaltung dieser dann. wenn müssen dann alle leuchten.

JAGolf3 18.07.2013 11:13

Nein, das war der Hersteller ich musste es lediglich anschliessen. Es ist eine ganz normale 5 watt sockelbirne in weiss verbaut.

JAGolf3 18.07.2013 11:17

Zitat:

Zitat von Danjo (Beitrag 1619845)
Vorsicht bei den standlicht blinkern die meissten besitzen nur die E prüfung als blinker. die standlicht funktion ist meisst nicht geprüft!

wenn du zusätliches standlicht anbringst zählt das auch als solches und muss auch so geschaltet werden. der gesetzgeber unterscheidet nur die anzahl nicht aber die schaltung dieser dann. wenn müssen dann alle leuchten.

Also heisst das wenn ich das Standlicht einschalte müssen alle Standlichter angehen? Das tun sie und wenn ich das Abblendlicht anmache kommt dieses noch dazu...

wolfi71 18.07.2013 11:32

Ich gehe eigentlich davon aus, dass es zig Urteile gibt, die genau andersherum aussehen. Solange es kein höchstrichterliches Urteil gibt oder mindestens ein OLG, solange bist du in Gottes Hand. Und dann gibt es noch die Richter, die erklären, dass dein Fall davon nicht betroffen ist, weil anders gelagert.

cosmopol_b 18.07.2013 11:37

Zitat:

Zitat von wolfi71 (Beitrag 1619859)
Ich gehe eigentlich davon aus, dass es zig Urteile gibt, die genau andersherum aussehen.

Das kann gut sein, aber ich hab noch kein einziges gesehen was anders ausgefallen ist. Hat jemand eins zur Hand?

Danjo 18.07.2013 11:43

Zitat:

Zitat von cosmopol_b (Beitrag 1619864)
Das kann gut sein, aber ich hab noch kein einziges gesehen was anders ausgefallen ist. Hat jemand eins zur Hand?

wohl kaum da sich der finanzielle aufwand und das risiko das gerichtsverfahren zu verlieren sich bei 10 eur nicht lohnt.

cosmopol_b 18.07.2013 11:43

Zitat:

Zitat von JAGolf3 (Beitrag 1619847)
Nein, das war der Hersteller ich musste es lediglich anschliessen. Es ist eine ganz normale 5 watt sockelbirne in weiss verbaut.

Ok cool dafür ist es ganz schön hell. Hast Du noch nen bissl mehr Infos, nen Herstellerlink oder was für Zulassungszeichen auf dem Teil stehen?

cosmopol_b 18.07.2013 11:47

Zitat:

Zitat von Danjo (Beitrag 1619868)
wohl kaum da sich der finanzielle aufwand und das risiko das gerichtsverfahren zu verlieren sich bei 10 eur nicht lohnt.

Im Verkehrsportal hat jemand mal beim Verkehrsministerium ne Anfrage gemacht und die Antwort eingestellt. Die Antwort war: ist legal.

Ist natürlich auch keine Garantie für übereifrige Polizisten, aber ich hab wie gesagt schon lang nicht mehr gehört dass es da Probleme gab in den letzten Jahren.


Gruß,
daniela

Danjo 18.07.2013 11:48

angeblich sollen die von depo wohl auch prüfzeichen für standlich besitzen. sind aber klarglas. ;) bei oem style blinkern wüsste ich keinen hersteller das das produziert.


edit: das bezog sich mehr darauf wie ottonormalbürger auf 10 eur verwarngeld reagiert. es ist halt wie wolfi sagt das urteil hätte auch anderes ausgehen können. es ist wie ich am anfang sagte und auch peter nochmal erwähnte die schwammige ausdrucksweise der stvo die hier dafür sorgte das es ein urteil gab, das bestätigte das ein verwarngeld für eine sache die nicht verboten ist, eben nicht zulässig ist.

cosmopol_b 18.07.2013 11:59

Zitat:

Zitat von Danjo (Beitrag 1619873)
die schwammige ausdrucksweise der stvo die hier dafür sorgte das es ein urteil gab, das bestätigte das ein verwarngeld für eine sache die nicht verboten ist, eben nicht zulässig ist.

Ja leider! Wir werden das auch nie abschließend klären können, da es kein OLG-Urteil oder Ähnliches dazu gibt. Das Problem sind wirklich nicht die verschiedenen Meinungen dazu, sondern dass es keine absolute Sicherheit diesbezüglich gibt.

Aber hey, ich glaub 10€ oder 0€ wäre für die meisten ein erträgliches Risiko. Wie gesagt ist es für mich auch ein Unterschied ob man schwammige Gesetze dazu nutzt Nightrider zu spielen oder sein Auto sichtbarer und damit sicherer zu machen.


Gruß,
daniela

Danjo 18.07.2013 12:03

genau deswegen fahr ich auch US standlicht und US Sml :D ... naja zu midnest manchmal :D oft isses mir dann auch zu heiss.

Peter[OG] 18.07.2013 12:10

Zitat:

Zitat von cosmopol_b (Beitrag 1619818)
Wenn Du jetzt nen Beispiel ab 2010 anbringen würdest wo es anders ausging wärs das sicher interessant für alle.

Ein Beispiel wo jemand wegen einem 10 € Bußgeld für Fahren mit Standlicht vor Gericht geht ? Sorry, wird es kein 2tes mal geben.

Bußgeldkatalog Nr. 74: Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren - Bußgeld 10 €

Quelle: Bugeldkatalog

Wenn es erlaubt wäre, warum...
...ist es dann laut StVO nicht ausdrücklich erlaubt ?
...gibt es im Busgeldkatalog einen enstprechendes Bussgeld dafür ?
...gibt es kein Urteil (Allgemein) sondern nur einen Beschluss (spezieller Fall) ?
...gibt es auch sonst keine einzige offizielle Quelle wo man nachlesen kann das es (am Tage oder bei guten Lichtverhältnissen) erlaubt ist.

Im Ausland ist das ganze klarer geregelt (Und das in einem Land welches die TFL Pflicht wieder abgeschafft hat).
Welche Beleuchtung ist wann erlaubt?
Begrenzungslicht (Standlicht)
...bei Tag und guter Sicht alleine möglich
Quelle: ÖAMTC/Licht

Zitat:

Zitat von cosmopol_b (Beitrag 1619818)
So und jetzt zeig doch mal dass Du nicht nur stänkern/besserwissen/jammern kannst und such Dir nen anderen Thread.

Was eine Diskussion mit belegbaren Fakten mit "stänkern/besserwissen/jammern" zu tun haben soll lassen wir einfach mal so im Raum stehen.

cosmopol_b 18.07.2013 12:11

Zitat:

Zitat von Danjo (Beitrag 1619889)
genau deswegen fahr ich auch US standlicht und US Sml :D ... naja zu midnest manchmal :D oft isses mir dann auch zu heiss.

Das ist sogar mehr als der Nightrider hat, der hat nur Nebel und SML. Kein US-Standlicht.

JAGolf3 18.07.2013 12:23

Nun ja, du kannst doch ein amerikanisches Kult Auto wie K.I.T.T. (das in mehreren Varianten gebaut wurde, für die verschiedenen Stunts) nicht mit unseren Gölfen vergleichen ;)

fitzner36 18.07.2013 12:27

ist denn die Technische frage jetzt geklärt ?

cosmopol_b 18.07.2013 12:30

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1619897)
Bußgeldkatalog Nr. 74: Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren - Bußgeld 10 €

Der Abschnitt bezieht sich auf Beleuchtung, also Vergehen bei Beleuchtungspflicht. Ausnahmen (Fernlicht) bestätigen die Regel. Also denk Dir einfach das "bei Dunkelheit" dazu.

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1619897)
Wenn es erlaubt wäre, warum...
...ist es dann laut StVO nicht ausdrücklich erlaubt ?
Weil die StVO ein Flickwerk ist.
...gibt es im Busgeldkatalog einen enstprechendes Bussgeld dafür ?
Gibt es nicht.
...gibt es kein Urteil (Allgemein) sondern nur einen Beschluss (spezieller Fall) ?
Weil wie Du sagst keiner so weit klagt. Wieso sollte man auch wenn man schon beim Amtsgericht gewinnt?
...gibt es auch sonst keine einzige offizielle Quelle wo man nachlesen kann das es (am Tage oder bei guten Lichtverhältnissen) erlaubt ist.
Naja 2 Quellen haben wir ja, Amtsgericht und Verkehrsministerium. Es ist allgemein so, dass in Gesetzen nicht alles steht was erlaubt und verboten ist. Sonst bräuchte man keine Anwälte. Bei der Auslegung darf man (wie wir beide) unterschiedlicher Meinung sein.

Du hast Recht: In Österreich ist das besser gemacht, wahrscheinlich in vielen anderen Ländern auch.

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1619897)
Was eine Diskussion mit belegbaren Fakten mit "stänkern/besserwissen/jammern" zu tun haben soll lassen wir einfach mal so im Raum stehen.

Hast Du noch nicht gecheckt dass es Offtopic ist? Insofern stänkerst Du immer noch. Und wenns dann gelöscht wird jammerst Du. Und weil Du ständig recht haben musst, obwohl das sowieso nix bringt (weil wir beide nicht die Gesetze machen und es deshalb unklar bleiben wird), bist Du ein Besserwisser. :winke:


Gruß,
daniela


Edit:
Peter ich hab dir noch mal den Tatbestandstext zu deinem Bußgeld rausgesucht:
Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
Das heißt bei Tag gibt es kein Bußgeld und auch dass sich in der StVO das mit dem Standlicht ebenfalls auf Dunkelheit bezieht.

cosmopol_b 18.07.2013 12:33

Zitat:

Zitat von fitzner36 (Beitrag 1619906)
ist denn die Technische frage jetzt geklärt ?

Jupp, total geklärt. Vielleicht kann man das hier auch schließen, sonst fängt Peter wieder von vorn an wenn ein zweites Mal aufgeräumt wurde. Für mich gehts hier weiter, außer wenn noch Fragen zum Theman kommen.

Peter[OG] 18.07.2013 16:28

Zitat:

Zitat von cosmopol_b (Beitrag 1619907)
Also denk Dir einfach das "bei Dunkelheit" dazu.

Genau, weil es nicht da steht soll ich es einfach dazu denken. Ist ja einfach.

Zitat:

Zitat von cosmopol_b (Beitrag 1619907)
Bei der Auslegung darf man (wie wir beide) unterschiedlicher Meinung sein.

Ne, darf man ja anscheinend nicht, sonst...

Zitat:

Zitat von cosmopol_b (Beitrag 1619907)
Hast Du noch nicht gecheckt...stänkerst Du...bist Du ein Besserwisser.

Und was machst du bzw. bist dann du.

Auf solche dummen Kommentare gebe ich nichts, in meinen Augen könnte ich das gleiche über dich schreiben. Ist mir aber ehrlich gesagt zu Niveaulos.

Und das z.B. ist keine "Besserwisserei".

Zitat:

Zitat von wolfi71 (Beitrag 1619859)
Ich gehe eigentlich davon aus, dass es zig Urteile gibt, die genau andersherum aussehen. Solange es kein höchstrichterliches Urteil gibt oder mindestens ein OLG, solange bist du in Gottes Hand. Und dann gibt es noch die Richter, die erklären, dass dein Fall davon nicht betroffen ist, weil anders gelagert.

Genau meine Meinung.


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