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Daran liegts wahrscheinlich ;) Ich habe KEINE TFL... |
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Weiß jemand wie sich das bei 2 Standlichtern verhält? Muss dann nur eins anbleiben? Frage: Hast Du die Standlichtfassung (vom Hersteller) selbst in das Blinkergehäuse eingesetzt oder war das auch der Hersteller? Wenn es eine Standlichtfassung ist, wieso hat die Birne dann scheinbar mehr Leistung als das andere Standlicht? Sieht eher aus wie rund 21 Watt, also Richtung Blinkerbirne. Gruß, daniela |
Vorsicht bei den standlicht blinkern die meissten besitzen nur die E prüfung als blinker. die standlicht funktion ist meisst nicht geprüft! wenn du zusätliches standlicht anbringst zählt das auch als solches und muss auch so geschaltet werden. der gesetzgeber unterscheidet nur die anzahl nicht aber die schaltung dieser dann. wenn müssen dann alle leuchten. |
Nein, das war der Hersteller ich musste es lediglich anschliessen. Es ist eine ganz normale 5 watt sockelbirne in weiss verbaut. |
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Ich gehe eigentlich davon aus, dass es zig Urteile gibt, die genau andersherum aussehen. Solange es kein höchstrichterliches Urteil gibt oder mindestens ein OLG, solange bist du in Gottes Hand. Und dann gibt es noch die Richter, die erklären, dass dein Fall davon nicht betroffen ist, weil anders gelagert. |
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Ist natürlich auch keine Garantie für übereifrige Polizisten, aber ich hab wie gesagt schon lang nicht mehr gehört dass es da Probleme gab in den letzten Jahren. Gruß, daniela |
angeblich sollen die von depo wohl auch prüfzeichen für standlich besitzen. sind aber klarglas. ;) bei oem style blinkern wüsste ich keinen hersteller das das produziert. edit: das bezog sich mehr darauf wie ottonormalbürger auf 10 eur verwarngeld reagiert. es ist halt wie wolfi sagt das urteil hätte auch anderes ausgehen können. es ist wie ich am anfang sagte und auch peter nochmal erwähnte die schwammige ausdrucksweise der stvo die hier dafür sorgte das es ein urteil gab, das bestätigte das ein verwarngeld für eine sache die nicht verboten ist, eben nicht zulässig ist. |
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Aber hey, ich glaub 10€ oder 0€ wäre für die meisten ein erträgliches Risiko. Wie gesagt ist es für mich auch ein Unterschied ob man schwammige Gesetze dazu nutzt Nightrider zu spielen oder sein Auto sichtbarer und damit sicherer zu machen. Gruß, daniela |
genau deswegen fahr ich auch US standlicht und US Sml :D ... naja zu midnest manchmal :D oft isses mir dann auch zu heiss. |
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Bußgeldkatalog Nr. 74: Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren - Bußgeld 10 € Quelle: Bugeldkatalog Wenn es erlaubt wäre, warum... ...ist es dann laut StVO nicht ausdrücklich erlaubt ? ...gibt es im Busgeldkatalog einen enstprechendes Bussgeld dafür ? ...gibt es kein Urteil (Allgemein) sondern nur einen Beschluss (spezieller Fall) ? ...gibt es auch sonst keine einzige offizielle Quelle wo man nachlesen kann das es (am Tage oder bei guten Lichtverhältnissen) erlaubt ist. Im Ausland ist das ganze klarer geregelt (Und das in einem Land welches die TFL Pflicht wieder abgeschafft hat). Welche Beleuchtung ist wann erlaubt? Begrenzungslicht (Standlicht) ...bei Tag und guter Sicht alleine möglich Quelle: ÖAMTC/Licht Zitat:
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Nun ja, du kannst doch ein amerikanisches Kult Auto wie K.I.T.T. (das in mehreren Varianten gebaut wurde, für die verschiedenen Stunts) nicht mit unseren Gölfen vergleichen ;) |
ist denn die Technische frage jetzt geklärt ? |
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Gruß, daniela Edit: Peter ich hab dir noch mal den Tatbestandstext zu deinem Bußgeld rausgesucht: Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. Das heißt bei Tag gibt es kein Bußgeld und auch dass sich in der StVO das mit dem Standlicht ebenfalls auf Dunkelheit bezieht. |
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Auf solche dummen Kommentare gebe ich nichts, in meinen Augen könnte ich das gleiche über dich schreiben. Ist mir aber ehrlich gesagt zu Niveaulos. Und das z.B. ist keine "Besserwisserei". Zitat:
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