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Dr.Gramot 17.07.2013 04:22

Zumal im Rahmen der ganzen Sache ja auch noch eine "Prüf- oder Erprobungsfahrt" möglich und erlaubt ist, sofern es Gutachten gibt, die die Richtigkeit der Bauteile bestätigen. Wie sonst soll ich denn bitte rausfinden, ob mein Fahrwerk/Reifen-Kombinationsding irgendwo schleift?

Ich hab ne Gasanlage, Gasprüfer gibt es nicht überall! Dann muss dieser für die Abnahme der Gasanlage da sein und es müssen nach dem einbau noch alle Papiere erstellt werden. Wiegekarte, Einstellfahrten, Erstbetankung von mindestens 50-75%,...

Ich bin mit der nicht eingetragenen Gasanlage 500km gefahren, vom Einbauort nach Hause, da der Tüv bereits zu hatte.
Tag's drauf dann wiegekarte und Tüv-Termin besorgt. Bis zur Gasanlagenabnahme hatte auch mein Auto keine Gültige betriebserlaubnis, da die Gasanlage nicht in Betrieb genommen wurde, obwohl sie in Betrieb genommen werden muss, bevor der Tüv geprüft hat. Auch irgendwie ironisch...

Wenn es so war, dass du deine alten (eingetragenen Räder) im Kofferraum hattest, dann würde ich da versuchen, was zu unternehmen, Zeugen gab's ja. Unterstellungen sind pauschal eigentlich auch ein "no-go", da "in dubio pro reo"... Bis die Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen wurde, ist man als Unschuldig zu betrachten.
Damit wäre das schreiben auch hinfällig.
Ich darf auf einer öffentlichen Straße genauso meinen Reifenwechsel machen, wie auf privatem Gelände, einzig einen Motorwechsel darfst du nicht...

Wieso Du aber überhaupt auf die Frage "wem gehört das Auto" reagiert hast, ist mir rätselhaft. Abgestellt im öffentlichem Raum ohne Ermittlung des tatsächlichen Eintragungsstandes (Fahrer nicht auffindbar), ist erstmal nichts zu machen. Es kann ja alles eingetragen, aber die Papiere noch nicht korrigiert sein...

GT_Variant 17.07.2013 08:04

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Es waren ja nur unsere Autos dort geparkt. Eine einfach personalien Kontrolle hätte da schon gereicht.

Foto lad ich gleich mal runter.

Es geht halt darum, dass angaben gemacht werden sollen, wär das Auto fuhr usw. und sich zur Sache äußert.

edit: Fotos anbei.

VR-Mel 17.07.2013 10:28

Zitat:

Zitat von GT_Variant (Beitrag 1619400)
Es waren ja nur unsere Autos dort geparkt. Eine einfach personalien Kontrolle hätte da schon gereicht.

Foto lad ich gleich mal runter.

Es geht halt darum, dass angaben gemacht werden sollen, wär das Auto fuhr usw. und sich zur Sache äußert.

edit: Fotos anbei.

Ich persönlich würde bei der Rückseite alle angaben ausfüllen, bei Waren sie der Fahrzeugführer würde ich nein ankreuzen und dann bei der Frage wer dann, würde ich ausfüllen "Niemand, da Fahrzeug auf Parkplatz stand!"

Und da wo du gefragt wirst ob du den Verkehrsverstoß zugibst würde ich dann nein, mit der Begründung auf den TÜV-Termin und die Tatsache das, das Fahrzeug nicht bewegt wurde.

Halte dich kurz und knapp, damit dir nicht ein Strick daraus gebunden werden kann. Evtl gehst du mal zum Gericht, da kann man einen Beratungsschein bekommen, womit man sich einmal gratis beim Anwalt beraten lassen kann.


Warst du inzwischen beim Eintragen?

GT_Variant 17.07.2013 10:59

Kontrolle 10.06.
Eintragung und Abgabe der Mängelkarte 16.06
Übernahme in den Fahrzeugschein 01.07

VR-Mel 17.07.2013 11:05

Zitat:

Zitat von GT_Variant (Beitrag 1619441)
Kontrolle 10.06.
Eintragung und Abgabe der Mängelkarte 16.06
Übernahme in den Fahrzeugschein 01.07

Ja, dann geht es vermutlich nur noch um die Bestrafung (Bußgeld) würde aufjedenfall zum Anwalt gehen, weil sich das für mich nach Fahren ohne Betriebserlaubnis anhört! Das kann sehr böse enden.

GT_Variant 17.07.2013 11:16

Werde Freitag mal zur meiner Rechtschutzversicherung gehen, leider habe ich SB mit 150€ und weiß nicht, ob es so günstiger wird für mich und den Halter.

Danjo 17.07.2013 11:34

frag doch einfach mal shorty aber machs privat ;) vlt kann er dir tips geben.

ich kann dir aber aus eigener erfahrung sagen das es fast keine chance gibt.
da ich auf dem prakplatz standet isses öffentlich zugänglicher raum und auch dort darf die polizei glaube ich kontrolieren.

gabs mal nen rechtstreit bei dem der dorfpolizist den harten gemacht hat und den nachbar anschiss weil dieser sein angemeldetes fahrzeug auf privaten grund und boden aber eben von der strasse aus sichtbar, parkte mit abgelaufener tüv plakette mehrer monate. ging um einiges geld und ordentlich punkte.

trotzdessen der nachbar glaubhaft versichern konnte das das fahrzeug nicht mehr bewegt wurde, wurde er verknackt. Ein zugelassenes Fahrzeug muss gültige tüv papiere haben. ähnliches gilt natürlich auch für tuning massnahmen.

die jungs hätten natürlich pech gehabt wenn das auto verriegelt und der fahrer nicht auffindbar gewesen wäre. das mit dem gerade angebaut könntest du versuchen.

das problem hierbei ist das du halt rumgefahren bist. wäre dir die sache aufm weg zum tüv passiert hättest du dich sicher rauswinden können. Der weg zur Prüfung ist theoretisch auch mit abgemeldeten fahrzeug möglich Z.bsp. mit alten ent. kennzeichen des fahrzeugeses

GT_Variant 17.07.2013 13:07

So, hab einfach mal beim Rechschutz angerufen. Und zwar sollen keine Angaben zur Sache getätigt werden und soll nur drin stehen, dass man von seinen Rechten gebraucht macht und keine Angabe macht etc.

Bussgeldbescheid wird dann trotzdem folgen wohl, aber da könnte man auch gegen vorgehen noch...

Was ich auch bissel doof finde so eine Beschreibung, das man gar keine Angabe macht...

Schließlich wurde ich ja auch kontrolliert dort.

Naja, werde heute Nachmittag mal bei meinem Anwalt anrufen.

p1xx0r 17.07.2013 13:18

Zitat:

Zitat von GT_Variant (Beitrag 1606898)
Dürfen die ein Auto einfach kontrollieren, wenn es nicht bewegt wird und sich im Parkzustand befindet?

Klar, immer, dafür sind sie "leider" da:/ Und wenn Du die Falschen erwischst ist halt Pech.

Was ich nicht verstehe. JEDER, wirklich JEDER weiß ganz genau was er an seiner Kiste macht und was man darf und was man nicht darf?

Wenns dann raus kommt wird versucht sich mit Händen und Füßen zu wehren? Das versteh ich nicht. Man weiß doch genau was passieren kann und kennt das Risiko. Akzeptiert das Ganze doch.

Warum willst du denn etwas "einklagen" bzw. dich wehren? Du hast die Reifen-Rad-Kombi so nicht eingetragen gehabt, wenn ich das richtig verstanden hab. Du bist aufgefallen und musst halt mit den Konsequenzen leben.

GT_Variant 17.07.2013 13:31

Zitat:

Zitat von p1xx0r (Beitrag 1619483)
Klar, immer, dafür sind sie "leider" da:/ Und wenn Du die Falschen erwischst ist halt Pech.

Was ich nicht verstehe. JEDER, wirklich JEDER weiß ganz genau was er an seiner Kiste macht und was man darf und was man nicht darf?

Wenns dann raus kommt wird versucht sich mit Händen und Füßen zu wehren? Das versteh ich nicht. Man weiß doch genau was passieren kann und kennt das Risiko. Akzeptiert das Ganze doch.

Warum willst du denn etwas "einklagen" bzw. dich wehren? Du hast die Reifen-Rad-Kombi so nicht eingetragen gehabt, wenn ich das richtig verstanden hab. Du bist aufgefallen und musst halt mit den Konsequenzen leben.



Es geht darum, wie ich am besten nun vorgehe!

Ich weiß das es net schlau war.
Ich bin auch einer der alles eintragen lässt und sich auch Gedanken rum macht.
Leider war die Situation ein bisschen doof mit der Rad/Reifenkombination.
Ich hab die Felgen doch keine Ewigkeiten ohne Eintragung gefahren.
Die Felgen kamen an den Tag erst wieder drauf und die alten Reifen befanden sich auch noch im Kofferraum.
Leider konnte ich erst die Eintragung 6 Tage daraufhin machen, da ich da erst einen Termin bekommen habe, da die nur zweimal in der Woche Eintragungen machen.
Bitte jetzt nicht immer hier den Moralapostel spielen.

p1xx0r 17.07.2013 13:36

Zitat:

Zitat von GT_Variant (Beitrag 1619488)
Leider konnte ich erst die Eintragung 6 Tage daraufhin machen, da ich da erst einen Termin bekommen habe, da die nur zweimal in der Woche Eintragungen machen.

Dann erfrage am besten eine Terminbestätigung vom TüV. Kann als Nachweis viel wert sein!

Will kein Moralapostel spielen, nur sehe ich das total oft, dass "Grauzonen" im Forum gesucht werden :D

Ist halt bei Dir echt doof gelaufen :S

GT_Variant 17.07.2013 13:40

Ja, die müsste ich mir quasi dann holen. Es halt ein Tuningladen gewesen mit Tüvbesuch...

GT_Variant 26.11.2013 09:39

So ich wollte mal berichten was so in der Zeit nun passiert ist.

Zu dem Fall wo ich die Reifen/Felge nicht eingetragen habe:
Anwalt hat sich rum gekümmert. Leider erfuhr ich zu spät, dass die Rechtsschutz das nicht übernehmen wollte. Fazit. Es kam ein Schreiben zurück, dass ich statt die geforderte Summe von ca. 70€ nicht mehr zahlen muss und keine 3 Punkte bekomme. Ich muss 30€ +Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Dann gab es einen 2. Fall.

Wurde morgens um 3Uhr von der Polizei angehalten. Dachte ok, alles frisch eingetragen seit nem Monat... Kamen mit nem Zollstock raus... Wagen wäre zu tief, nur 6cm am Seitenschweller... Es gibt Gesetze etc. die die Höhe einen Fahrzeug bestimmten, bzw. die in Dortmund gelten 0.o Wir fahren mit Ihnen nun zum TÜV oder sie werden vor Ort und Stelle still gelegt.

Naja, ok, mit denen um 3 Uhr morgens auffen Samstags dahin...

Fazit:
-Nr.Schild rechts befestigt ---unzulässig.
-Domlager vorne kaputt - Reifen konnte man nach oben drücken, dass konnte man schon immer und störte nie bei der Hu und Eintragung und wußte nicht das man dadurch sieht das die Domlager kaputt sind.
-Wagen vorne 2cm tiefer als eingetragen (warum auch immer) und hinten 1cm, was aber nicht aufgenommen worden ist und auch nicht stimmte.

Durfte nach langer Diskussion nach Hause fahren und wurde nicht stillgelegt.
93€ Strafe, Tüvkosten plus Gebühren etc. Kam auf ca. 372€ und 3 Punkte.

Rechtsschutz übernahm die Kosten vom Anwalt.
Beim ersten schreiben wollten die 13€ von der Strafe runtergehen.
Dann ging es vors Gericht mit dem Sachverständigen der kontrollierte.
Nr.Schild hat die Winkel nicht, die sein müssen, dass sah er so (Erfahrungswerte) - schonmal nix gegen mich.

Domlager habe ich die alten mit gebracht und ein Foto vom neuen und alten nebeneinander. Man sah deutlich den Unterschied. Der Sachverständige wollte nun sich dazu nicht äußern und dazu Stellung nehmen, ob in einem Monat sich ein Domlager um 1,5 -2cm abnutzen kann, da er das nicht beurteilen kann. Damit war die Sache schonmal raus das ich das Gewinde verstellt habe. Des Weiteren hat er das Gutachten gar nicht geschrieben, da er in den Urlaub ging und sein Kollege es fertig gestellt hat. War auch gut.
Er meinte hinten stimmte die Höhe auch nicht. War aber nicht aufgelistet und Höhe bestand aber so wie es sein muss.

Dann halt die Eintragung vom TÜV angeschaut von den Felgen/Gewinde, dort meinte der Sachverständige nur von dem Prüfer hat er auch noch einen Fall. Glück gehabt das der Prüfer net da war, da er schon von Anfang an falsch eingetragen hat wohl.

Fazit: 30€, keine Punkte und TÜV-Kosten bezahlt die Rechtsschutz. Also nochmal Glück in Unglück gehabt. Und der Sachverständige wollte mir auch nicht an Bein pissen. ;)

Hoffe man kann es lesen, hab schnell runter geschrieben.

G3 Variant 26.11.2013 10:37

Oh Oh Oh,
leider wird genau durch so n Quatsch die Rechtsschutzversicherung für alle teurer.

Das mit nem Domlager merkt man aber als aufmerksamer Fahrer bekommt man das mit.

Nummernschild ist doch klar, stimmt der Winkel nicht,kann ein Blitzer evtl. nicht korrekt arbeiten.

Naja und n Gewinde eintragen und dann danach tieferschrauben sollte viel stärker bestraft werden.

w1cht 26.11.2013 10:41

Wenn ich schon immer die grünen höre: "oder wir legen ihr Fzg "still".

Ein Polizist ist gar nicht berechtigt ein Fahrzeug stillzulegen. Er kann ein Gutachter kommen lassen und dann darf dieser (wenn notwendig) das Fzg stilllegen.

Bei uns hier geht auch so einiges ab was sich die Leute gefallen lassen.

Da werden willkürlich und nach Lust und Laune Autos auf dem Schlepper zum GUtachter gebracht, dabei kommen die meisten Fahrzeuge ohne Mängel davon.
Mir wenn sowas passieren würde, würde ich keine Sekunde zögern und der Herr in Grün hätte bei solch einer Aktion sofort ne Beschwerde am Hals...

GT_Variant 26.11.2013 10:57

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1655324)
Oh Oh Oh,
leider wird genau durch so n Quatsch die Rechtsschutzversicherung für alle teurer.

Das mit nem Domlager merkt man aber als aufmerksamer Fahrer bekommt man das mit.

Nummernschild ist doch klar, stimmt der Winkel nicht,kann ein Blitzer evtl. nicht korrekt arbeiten.

Naja und n Gewinde eintragen und dann danach tieferschrauben sollte viel stärker bestraft werden.

Um was klar zu stellen.

Nr Schild war im Winkel.
Domlager hatte ich damals so eingebaut und es war schon immer so, dass man die Reifen nach oben drücken konnte. Wußte nicht, dass es so nicht sein darf.
Hätte man in 2Hu´s und 2 Eintragungen mit Gewinde ja eig. mir sagen müssen, bzw. auffallen müssen.
Das Gewinde wurde nicht verstellt.

Ich habe rein gar nix verändert, nach der Eintragung. Es wurde generell vorne mit einer falschen Höhe wohl eingetragen, warum die Höhe stimme bei den neuen Domlagern, weiß ich allerdings nicht. Wird Zufall gewesen sein.

googleman21 26.11.2013 11:11

Wird wohl Zeit für ne Rechtsschutz Versicherung wenn ich das so lese. Unglaublich mit welchem Halbwissen die Polizei rumhantiert.

Poldi 26.11.2013 11:23

Das Problem liegt an anderer Stelle...Jungspund und Tuning. Die werden im System einen Aktenvermerk haben und jedes Mal wenn Du denen vor die Nase fährst, sehen die das im System und überprüfen Dich dann...ich hab einige Jahre in Dortmund gelebt...die Cops dort sind seit den Wallrennen nicht mehr gut zu sprechen auf Tuningleute...
Es wird Dir immer wieder so gehen, sogar eingetragene Sachen werden angezweifelt und die versuchen einen damit zu dissen...ist nicht ganz einfach, wenn man da einmal drin ist...

G3 Variant 26.11.2013 11:32

Naja das die Polizei mit Halbwissen hantiert würde ich so nicht sagen.

Gefährliches Halbwissen ist wen man denkt :
Ach naja ist ja so alles eingetragen, die können mir nix.

Es ist schon länger so und das echt nicht seid Gestern das manch Eintragung das Papier nicht wert ist auf dem sie steht.

Man kann Eintragungen ja auch kaufen.

Ich kann Heute mit meinem Auto nach Hambrug fahren und um Punkt 12Uhr mit meinem Auto an einer Tankstelle tanken, in der gleichen Minute geht mein Auto aber in Hannover durch die HU. HU und AU sind dann ohne Mängel bestanden.
Da ist eine Eintragung ebenso kein Thema.

Wenn ein Polizist der Meinung ist, das an den verbauten Teilen nach der Eintragung rumhantiert wurde, oder mit der Eintragung stimmt was nicht, dann kann er der Kutsche die Weiterfahrt untersagen.

Der Fahrer kann den Wagen dann abschleppen / abschleppen lassen oder so

Hat ein Polizist einen Verdacht das was an der Eintragung nicht ok ist,
bleibt der Karren stehn. Fertig Ende aus.

Ob dann ein Abschleppwagen angefordert wird der den Wagen zu einer Prüfstelle bringt oder es bei kleineren Mängel / Vergehen ausreicht den Wagen mit einer Mängelkarte vorzuführen wird i.d.R vor Ort entschieden.

Und nein, das hat nichts damit zu tun das Cop A oder B keine getunten Autos mag,
der kann auch nicht alle 8 Wochen n Auto zur Prüfstelle schleppen lassen und es ist nichts dran was illegal ist oder so.

w1cht 26.11.2013 11:59

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1655343)
Und nein, das hat nichts damit zu tun das Cop A oder B keine getunten Autos mag,
der kann auch nicht alle 8 Wochen n Auto zur Prüfstelle schleppen lassen und es ist nichts dran was illegal ist oder so.

Ist bei uns bei Treffen teilweise oft genug so. Es kommen genug Autos davon ohne Mängel. Das Ding ist, dass nicht gleich jeder einen Rechtsanwalt hat der eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreibt.
Ein paar Cops wurden hier schon "auf die Finger geklopft", aber dadurch das es leider immer wieder Chaoten in der Tuningszene gibt, gibt es auch immer wieder dieses: Auf Verdacht zum Gutachter schleppen..


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