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SoBLade 09.03.2011 20:21

Krass tief dein Hobel...*muahaha*...Ist das noch alltagstauglich?^^

roterFeger 09.03.2011 20:24

Sicherlich:D

Wolf247 09.03.2011 20:57

sehr geiles schwarz/weiß Bild. Gefällt mir.

roterFeger 09.03.2011 21:00

Ich werde demnächst mal ein paar Bilder mit ner Digicam machen dann passt die Qualität auch;)

Wolf247 09.03.2011 21:02

Such dir noch nen fetzigen Hintergrund aus, was zu deinem Thema passt. Irgendwie ein altes Industriegelände. Das wäre bei dir echt Hammer.

roterFeger 09.03.2011 21:14

Ich werde dann nochmal die Location aufsuchen wo ich schonmal ein Bild gemacht habe auf Seite 33.;)

Wolf247 09.03.2011 21:16

Das könnte gehen. Musst dir immer vorstellen, dass du das Bild auf dem PC als Desktopbild haben willst. Ergo muss auch was bzgl. Landschaft oder sowas drauf sein.

roterFeger 09.03.2011 21:20

Stimmt, sonst wirkt das Bild dann auch nicht;)

Wolf247 09.03.2011 21:22

Bingo. Du weist was ich meine.

VR6SyncroVariant 10.03.2011 22:19

Zitat:

Zitat von roterFeger (Beitrag 1137412)
Ich werde dann nochmal die Location aufsuchen wo ich schonmal ein Bild gemacht habe auf Seite 33.;)

Das Bild mit der Koala-Haube... :D

roterFeger 10.03.2011 22:21

Ja richtig:D

Da werde ich demnächst mitn Ralf mal hinfahren und ein paar Bilder machen;)

roterFeger 11.03.2011 19:56

So, heute endlich eine neue Batterie geholt.

Kein Fremdstarten mehr:)

Und meine Antriebswellenmanschette ist auch wieder dicht.

Jetzt kann ich endlich zum Spureinstellen^^

Und gleich noch ein paar Bilders geknipst;)


Fake Low ;)

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1299869633.JPG

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1299869708.JPG

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1299869730.JPG

So werde ich dann mal zur Dekra fahren :D

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1299869776.JPG

FlipsGolf 11.03.2011 19:58

Ah dir pissen die Katzen also auch immer ans Auto :D (Bild 2)

golf3bass 11.03.2011 19:58

Wann fährste denn zur Dekra?

polow4yn3 11.03.2011 19:59

geeil , aber der gelbe scheini hat da sicherlich bald ein Glassprung xD

fahr mal vor , auf die dummen Gesichter bin ich gespannt :D

roterFeger 11.03.2011 20:05

Na ja den Katzen muss ich erstmal wieder das fürchten lernen^^

Nächste Woche Freitag hab ich einen Termin:D

Der gelbe Scheini ist schon komplett gesprungen, da war aber noch kein Fahrwerk drinne;)

forchi 11.03.2011 20:44

und das wird dir so abgenommen mit der tiefe?! is doch beim variant so komisch hab ich mir sagen lassen.... wegen zuladung und so.... also dass man den so tief gar nich eingetragen bekommt.... oder kommt das auf den prüfer an?!

Cyprien 11.03.2011 20:47

Die Tiefe rockt echt heftig :D
Wenn du das durchbringst, Respekt ^^

Wolf247 11.03.2011 21:00

Der liegt wirklich press auf dem Asphalt.

Bude 11.03.2011 21:02

Vom Boden bis Scheinwerferunterkante 50cm mehr muss nicht sein..

Da es keine Mindestfahrzeughöhe gibt..

Zitat:

Zitat von Bude (Beitrag 976125)
In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. [...]

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Kunststoff) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.

In Österreich hat das Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie eine gleichlautende Zulassungbestimmung verbindlich in Kraft gesetzt mit der Verordnung 190500/8-II/B/5/00 vom 3. August 2000.



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