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djskapz 27.10.2012 10:28

naja... so richtig gefallen mag mir der grill eigentlich auch net... :P :D

aber wenn du den verbaust, würd ich bei schwarz bleiben... ;)

VW_Maddin 27.10.2012 11:47

Defenitiv Weiß.. passt echt super..


hier noch ne Geschichte ausm Passatforum ( zwecks Partybus)



Bin grade einkaufen gewesen und als ich wieder im Auto sitze, zeigt mir die MFA "Bremslicht defekt".
Ich also wieder raus zum Kofferraum und nach geschaut, Recht hatter! Schnell das Birnchen noch ausgebaut und ab zu VW.

Dort angekommen, im Autohaus schon alles dunkel. Ich schau auf den Tacho, 18:10Uhr.
Da die in dernähe befindlichen Baumärkte wirklich wirklich alles haben, nur keine große Auswahl, bin ich direkt zur Tanke nebenan.
Dem Kassierer das Teil gezeigt und der gleich so "Hab ich da, kein Thema!".
Nach gefühlten 5 Minuten schaut der aus seinem Schubkasten wieder hoch und meint "das ist ja garkeine w5w 12V"

Nun gut, auf zur nächsten Tanke wo mir die nette Kassiererin auch nur sagte, dass sie keine W16W dahaben.
Zum Glück ist daneben auch schon die nächste Tanke.
Ich dort rein und nachgefragt.... wenn die nette Dame mich überhaubt verstanden, bin ich froh.
Was ich wierderum verstanden habe war: "Nix haben".

Na egal, kann ich auch morgen nach der Arbeit nochmal bei VW vorbei schauen.
Setz mich ins Auto, fahre los und nach ca. 200m sehe ich den Trachtenverein Blau-Weiß im Rückspiegel.
Diese machten mich auch direkt mit Blaulicht und roter Schrift darauf aufmerksam, dass ich mein Fahrzeug doch bitte zum Stillstand bringen möchte.
War ja klar!

Ich halte natürlich an, suche schonmal die Papiere zusammen und einen Augenblick später klopft es auch schon an der Scheibe.
Ein Milchbubi, vom Aussehen her geschätzte 19, in Uniform steht neben meinem Auto.
Das Fenster noch nicht ganz unten, textet der michauch schon zu, dass mein Rücklich defekt sei.
Ich schau ihn entnervt an, blinzle, gucke auf den Tacho, schaue neben mich und wieder den Polizisten an.
"Das ist mir bekannt." sage ich und halte ihm die Glühbirne unter die Nase.
Da meint er,ich solle das doch schnellst möglich in Ordnung bringen.
Ich erkläre ihm das man hier um diese Uhrzeit einfach schlechte Chancen hat die passende Glühbirne zu bekommen und ich deswegen keine 10 Kilometer fahre.
Er blickt mich ziemlich ernst an, geht zum Streifenwagen und kommt mit so ner Ersatz-Glühbirnen-Box zurück.
Ich denk mir nur das das jetzt nicht sein Enst sein kann.
Aber es war sein Ernst!
Er macht die Box auf, sucht kurz und hält mir, völlig von sich überzeugt, eine Standlichtbirne hin.
Ich halte die Bremsbirne daneben und schau ihn an. Seine Gesichtsfarbe änderte sich in Tornadorot.
Er stand nur nichtssagend da und nickte mit dem Kopf als ich ihm sagte, dass ich jetzt besser fahre, bevor es peinlich für ihn wird und mich Morgen um die Rückleuchte kümmere...
Fenster wieder hoch und weg...
Hab mich noch kurz aufgeregt aber irgendwie tat der mir schon leid... hat sich so angefühlt als hätte man einem kleinen Mädchen den Lolli weggenommen.

Ritschy4711 27.10.2012 13:46

Zitat:

Zitat von HDD (Beitrag 1506809)
Mach den weiß , in schwarz fällt der nicht auf. Schau mal bei mir das sieht man das auch gut.

Hi Dieter,

der Spoiler wird ja normalerweise an einem 2 Rippen Grill montiert.

Wie hast Du den an Deinem 3 Rippen Grill unten befestigt?

Oben ist ja klar, mit den beigefügten Klammern, aber unten kann ich den ja im Grill nicht einhängen, wie normalerweise vorgesehen.

Hällt der auch so, ohne das er mir davon fliegt?

Grüße Ritschy

Ritschy4711 27.10.2012 15:03

So, ich hab den mal montiert. Ein Sauwetter heute, brrrrrrr.

Werde den jetzt über den Winter mal so lassen und im Frühjahr dann evtl. weiß lackieren. ;)

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1351342909.jpg

http://www.golf3.de/direktupload/i/t...1351342909.jpg

Grüße Ritschy

Friday1987 27.10.2012 16:47

will mir in schwarz einfach net gefallen....

Ritschy4711 27.10.2012 17:02

Hier nochmal in weiß. Ich tendiere immer mehr zu weiß.

Man man man, ich kann mich nicht so recht entscheiden.

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1351350151.jpg

Friday1987 27.10.2012 17:03

weiß... machs weiß....weiß machs weiß xD
ich red dir das schon noch ein

djskapz 27.10.2012 17:18

also mir gefällt, wenn er weiß ist, der spalt zwischen haube und grill absolut net... -.- =/

aber ist ja deine sache, wie du es dann machst ^^ zumindest kein vento-golf mehr... gibts ja schon zu viele davon... O.o

Golf 1996 27.10.2012 17:25

Hey ^^ frage wo hast du den die Endstufe versteckt ????

Ritschy4711 27.10.2012 17:49

Zitat:

Zitat von Golf 1996 (Beitrag 1507023)
Hey ^^ frage wo hast du den die Endstufe versteckt ????

Unter der Rücksitzbank. Rechts ist das ABS-Steuergerät verbaut und die ES auf der linken Seite. ;)

Kann Dir ja mal ein Bild machen, wenn Du es möchtest.

Grüße Ritschy

Ritschy4711 27.10.2012 17:56

Zitat:

Zitat von djskapz (Beitrag 1507018)
zumindest kein vento-golf mehr... gibts ja schon zu viele davon...

So eine Front wie ich sie momentan habe gibt es eher selten. Ich muss mir das Ganze nochmal durch den Kopf gehen lassen. Habe ja Zeit bis zu Frühjahr.

Einfach mal schönes Wetter (Sonnenschein) abwarten und mir das bei gutem Licht nochmals genau ansehen.

Dann wird Entschieden. ;)

Grüße Ritschy

HDD 27.10.2012 18:13

Mein Grillspoiler war neu, da waren noch die Plastiknasen dran die du für den 2 Rippen Grill entfernen musst. Oben im Spoiler waren Löcher drin, da hab ich den am Grill dann verschraubt.

Ritschy4711 28.10.2012 14:46

Bin jetzt gerade etwas Verwirrt, kann mich mal einer aufklären, ob nun SML's erlaubt sind oder nicht?

Zitat:

Zitat von Bude (Beitrag 944753)
Seitenblinker ab BJ 95 Pflicht !
Alles vor BJ 95 kann ohne Seitenblinker auskommen.

Seitenblinker in der Stoßstange sind nicht zulässig.
Da so die min. Höhe nicht mehr gegeben ist.

Mindestabstände

Unabhängig von der Bodenfreiheit des Fahrzeugbodens gibt es Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche für eine Reihe von Anbauteilen. In Deutschland sind - in der Regel in der StVZO - folgende Beschränkungen verbindlich:
• Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
• Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO
• Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO

Viele dieser Paragrafen wurden angepasst und entsprechen der Richtlinie ECE-R-48 der europäischen Union zu „Technische Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können - Regelung 48 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleutungs- und Lichtsignaleinrichtungen“ [1]

__________________________________________________ _____________

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§51a Seitliche Kenntlichmachung

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muß im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm. Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muß. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.

(2) Die nach Absatz 1 anzubringenden Rückstrahler dürfen abnehmbar sein

an Fahrzeugen, deren Bauart eine dauernde feste Anbringung nicht zuläßt,

an land- oder forstwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und

an Fahrgestellen, die zur Vervollständigung überführt werden.

(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

(4) Retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, an den Längsseiten von Fahrzeugen sind zulässig. Sie dürfen nicht die Form von Schriftzügen oder Emblemen haben. § 53 Abs. 10 Nr. 3 ist anzuwenden.

(5) Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig.

(6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m - ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, - müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlußleuchte, Umrißleuchte, Nebelschlußleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.

(7) Zusätzlich zu den nach Absatz 1 vorgeschriebenen Einrichtungen sind Fahrzeugkombinationen mit Nachläufern zum Transport von Langmaterial über ihre gesamte Länge (einschließlich Ladung) durch gelbes retroreflektierendes Material, das mindestens dem Typ 2 des Normblattes DIN 67 520 Teil 2, Ausgabe Juni 1994, entsprechen muß, seitlich kenntlich zu machen in Form von Streifen, Bändern, Schlauch- oder Kabelumhüllungen oder in ähnlicher Ausführung. Kurze Unterbrechungen, die durch die Art der Ladung oder die Konstruktion der Fahrzeuge bedingt sind, sind zulässig. Die Einrichtungen sind so tief anzubringen, wie es die konstruktive Beschaffenheit der Fahrzeuge und der Ladung zuläßt. Abweichend von Absatz 6 sind an Nachläufern von Fahrzeugkombinationen zum Transport von Langmaterial an den Längsseiten soweit wie möglich vorne und hinten jeweils eine Seitenmarkierungsleuchte anzubringen.

Grüße Ritschy

marco 88 28.10.2012 15:14

Schau mal hier , vielleicht hilft dir das ein wenig weiter: http://www.golf3.de/elektronik/10772...chen-golf.html

.arwn00R 28.10.2012 15:16

Sml sind zulässig, aber nur mit Bauartgenehmigung. (Haben die Orig. Nicht) Hinten und vorne Gelb.

marco 88 28.10.2012 15:18

Zitat:

Zitat von .arwn00R (Beitrag 1507480)
Sml sind zulässig, aber nur mit Bauartgenehmigung. (Haben die Orig. Nicht) Hinten und vorne Gelb.

Und was muss man machen um die Bauartgenehmigung zu bekommen ?

.arwn00R 28.10.2012 15:25

Viel Geld in die Hand nehmen.

marco 88 28.10.2012 15:27

Zitat:

Zitat von .arwn00R (Beitrag 1507483)
Viel Geld in die Hand nehmen.

Was heißt viel in etwa ?

Ritschy4711 28.10.2012 15:27

Zitat:

Zitat von .arwn00R (Beitrag 1507480)
Sml sind zulässig, aber nur mit Bauartgenehmigung. (Haben die Orig. Nicht) Hinten und vorne Gelb.

Meinst Du damit das E-Zeichen?

lg

Friday1987 28.10.2012 15:30

ja die sml gabs ja nur in den usa/kanada

die haben also demnach keinerlei prüfzeichen.

und in Deutschland muss ja bekantlich alles ein prüfzeichen besitzen


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:42 Uhr.

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