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-   -   Totalschaden 2 Tage nach Verkauf - sehr ärgerlich (http://www.golf3.de/showthread.php?t=114301)

forchi 22.09.2014 22:09

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1411416562.jpg

MrSpeed 22.09.2014 22:17

Ach Du scheisse...das sieht echt mies aus :shit.:

Baxter89 22.09.2014 22:19

Ich hau mich weg xD. Was war denn das fürn Idiot. Dad muss ja richtig geknallt habn ey.

forchi 22.09.2014 22:36

Naja, Idiot würde ich ihn nicht nennen. Einfach Pech gehabt. 3,5 Tonnen in den Arsch bekommen. Auto wurde 20m nach vorne geschoben.

marco 88 22.09.2014 22:39

Schade um den schönen Wagen :(

Ben_RGBG 22.09.2014 22:43

wat n pech.. schade!

Dr.Gramot 23.09.2014 02:30

wenns dem beistzer gut geht (bzw. fahrgästen) ist doch alles gut... blech kannste ersetzen...

zubrovka 23.09.2014 04:19

Puh das ist ärgerlich. Ist er noch mit deiner Versicherung gefahren?

Hansebanger 23.09.2014 05:38

Wenn Sie nach dem Autoverkauf den Käufer mit Fahrzeug und mit Kennzeichen losfahren lassen, ist das Fahrzeug nach wie vor auf Ihren Namen zugelassen. Sie sind immer noch der Halter. Verursacht der Käufer an der nächsten Ecke einen Verkehrsunfall oder verletzt einen Fußgänger, weil er mit der Handhabung des Fahrzeuges noch nicht vertraut ist, haften Sie als Halter nach wie vor für den Schaden.Versicherungstechnisch ist es so, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung mit der Übergabe des Fahrzeuges und der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises*aufgrund des damit erfolgenden Eigentumsübergangs automatisch auf den Käufer übergeht.Aber allein die Tatsache, dass Sie noch als Halter eingetragen sind, kann zur Folge haben, dass Sie in einen Verkehrsunfallprozess hineingezogen werden und mindestens formal als Halter beklagt werden.

lso für mich stellt sich gerade die frage warum er 2Tage später noch mit deinen Kennzeichen rum fährt und warum du das Auto überhaupt so überführen lässt. Ich weiß ja nicht ob du dir mal die Rechtsprechungen bezüglich die Teilnahme an Unfällen oder Verkehrsstraftaten durchgelesen hast oder dich informiert hast aber das ist verdammt risikoreich!

zubrovka 23.09.2014 09:25

Aus dem Grund war ich so irritiert das noch das lds Kennzeichen dran ist. Würde niemals ein angemeldetes Auto übergeben.

American-Psycho 23.09.2014 09:55

Wäre in diesem Fall ja nicht so dramatisch, da Forschis Golf das Opfer ist...

Nichtsdestotrotz würde ich auch nie ein Auto angemeldet übergeben/verkaufen...

forchi 23.09.2014 22:37

a) kein Unfall mit Drittschaden
b) Käufer ist nicht Verurusacher, sondern Geschädigter
c) selbst wenn er einen Unfall damit verursacht hätte, wäre das KFZ versichert gewesen selbst bei Unfällen mit Drittschäden.
d) Käufer war auf dem Weg zum Ummelden, hatte folglich schon bei der neuen Versicherung eine EVB und damit wäre meine Versicherung eh raus gewesen
e) auch wenn ihr es nicht machen würdet, ist es durchaus üblich das so durchzuführen und ich habe es auch nur gemacht, da der Käufer seriös und vernünftig auf mich wirkte und nich Ali oder Achmed hieß.
f) wenn man das Auto am Samstag kauft und Montag damit auf dem Weg zur Zulassung einen Unfall baut, ist es halt nun mal so, dass er 2 Tage später noch damit rumfährt.

Klar ist ein unangemeldetes Fahrzeug für mich immer die sicherste Variante, aber dreht die Sache mal rum; nicht jeder Käufer hat Zugriff auf rote Nummern oder kann mal eben schnell bei einem spontanen Kauf an einem Samstag 5-Tages-Bretter besorgen. Nicht umsonst ist Deutschland das Land der Versicherungen.

Wie auch immer. Glück gehabt. Muss auch mal sein!

Fuck off Schwarzmalerei!

Hansebanger 24.09.2014 12:36

Warum wusste ich nur das du dich nicht eines besseren belehren lässt...naja sag da jetzt einfach nicht´s mehr zu.
Allein die Tatsache das man einen Beitrag als" Danke für den nützlichen Beitrag " bewertet und das bei der Aussage: " es ist durchaus üblich das so durchzuführen" geht einfach nicht in meinen Kopf rein.

Fakt ist das du einfach GLÜCK hattest micht mehr und nicht weniger wie du schon zum Schluss sagtest. Möchte jetzt auch keine weitere Disskusion aufmachen und war auch nicht als Beleidigung gemeint gegenüber anderen Usern sondern nur meine Meinung.

MirKesBre 24.09.2014 14:58

Ist halt einfach in der Hinsicht schwer, dass man evtl. noch richtig blechen/bluten kann, für etwas, was ursprünglich als Gefallen gegenüber einem anderen gedacht war. Also allgemein bei dem Thema, nicht bezogen auf die Situation hier. Die Meinungen gehen einfach stark auseinander bei der Sache, ich selbst würde wohl kein angemeldetes Auto übergeben, auch nicht an einen guten Kollegen. Der müsste ja noch nicht mal selbst etwas anstellen, es kann ja auch ohne seine Schuld was passieren.

Aber zurück auf das Auto, das sieht schon heftig aus. Wenn man da hinten sitzt, jemand fährt rein und man hat hinten keine Nackenstützen, kann das schon schmerzhaft werden. Aber so wie es scheint, ist ja niemandem was passiert, das ist die Hauptsache. Natürlich ists immer schade um das Auto oder um das verlorene Geld, aber Blech ist ersetzbar, wie schon weiter oben geschrieben.

forchi 25.09.2014 18:05

Weil ich mich von dir nicht belehren lassen will, einfache Geschichte.

Ich bin einfach Mensch und damit hat sich die Sache. Wäre ich in der Situation, dass ich mir nen Auto kaufen müsste und müsste dafür etliche 100km Strecke in Kauf nehmen, würde ich mir sicherlich nicht für jede Besichtigung 5-Tages-Bretter zulegen um das Auto abgemeldet mitnehmen zu können, sondern bin dann dankbar für jedes Entgegenkommen und freue mich, wenn man mir die Möglichkeit eröffnet ein angemeldetes KFZ zu überführen.

Grundsätzlich sollte hier aber auch unterschieden werden ob nun Unfallverursacher oder Geschädigter; daraus ergeben sich zwei völlig unterschiedliche Situationen.

EVB-Nummern bekommt man übrigens auch innerhalb von 2 Minuten online und somit bin auch ich als Verkäufer mehr als safe, wenn er das Fahrzeug mitnimmt ;)

Timmy 27.09.2014 08:22

Aber nur weil er evb Nummern hät ist er doch noch lange nicht mit deinen schildern versichert oder gehe ich da falsch in der Annahme. Das Fahrzeug muss doch in diesem Fall mit Kennzeichen, welche mit der evb der Versicherung des neuen Halters zugelassen sind, ausgestattet sein damit diese Versicherung greift. Wenn die Unfallsituation anders rum gewesen wäre, hättest du es am Backen gehabt. Da bringt irgendeine EVB die nicht eingelöst wurde garnix.

Hansebanger 27.09.2014 08:37

@Timmy genau so sieht es aus.

forchi 27.09.2014 11:38

Die EVB-Nummer benötigt vorerst keine Kennzeichen! Stichwort vorläufige Deckung. Sobald er seine EVB beantragt hat und damit aufm Weg zur Zulassung ist, greift eben diese, seine vorläufige Versicherung. Fahrten zum TÜV und zur Zulassung sind mit Kennzeichen, die schon mal auf das Auto angemeldet waren, und vorhandener vorläufiger Deckung rechtlich und versicherungstechnisch safe.

Oder wie fährst du mit Auto ohne Kennzeichen zur Zulassung?! Genau, entweder ohne Kennzeichen oder mit alten. Schließlich weißt du doch vor einer Zulassung nicht welches Kennzeichen du bekommst. Was willstn da deiner Versicherung mitteilen?

Aber ihr fahrt sicherlich auch mitm Bus zur Zulassung wa? Könnt ja was passieren ;)

blaue_gruetze 27.09.2014 19:24

Ich bin in dem Fall mit der Straßenbahn aufs Amt....

Timmy 27.09.2014 21:42

Ich mit nem anderen auto oder kurzzeitkennzeichen welche ich mir mit einer evb geholt habe....


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