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und so weiter und so weiter... Und noch immer bin ich der festen Überzeugung ( aus Erfahrungen heraus ), das nix passieren wird. |
Ich würde ebenfalls nicht klagen. Das ist kein Spiel (Gewinn oder Verlier ich) "No Risk no Fun?" Na klar ist es mist, wenn der Lappen weg ist aber du wirst, wenn du den Prozess verlierst nicht nur dein Lappen verlieren sondern auch noch die Gerichtskosten zahlen müssen (+ Bestrafung bekommen) |
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Zur Info, es gibt keine Beamtenbeleidigung. Ein Beamter genießt vor Gericht keine Sonderstellung. Ist und bleibt eine Beleidigung. Und das Wort "Bulle" ist ebenfalls keine Beleidung, ist mittlerweile eingedeutscht. Darf man ohne Strafe zu einem Beamten sagen, sofern es nicht abwertend oder beleidigend rübergebracht wird. |
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Mag sein das das Wort keine Beleidigung "mehr" darstellt, es war mal anders. Aber ob Beleidigung oder nicht, es sagt doch einiges über Anstand und Verhalten der Person aus. |
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Ich bin auch schon am überlegen ob die sich für mich noch lohnt. Musste erst einmal einen Anwalt in Anspruch nehmen aber die Kosten dafür waren auch nicht höher als die Beiträge die ich seit Bestehen meiner Versicherung gezahlt habe... |
Naja, irgendwie ein ziemlich schlechtes Argument. Wenn man das so sieht kann man eigentlich fast alle Versicherungen kündigen, da fällt mir ein das ich meine Gebäude-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Berufsunfähigkeitsversicherung usw. noch nie in Anspruch genommen habe. |
Naja solch Leute sind mir lieber, wie die anderen. Die denken ich zahle ja immer nur und dann .................. Aber es gilt ja erstmal abzuwarten ob der TE überhaupt eine Verkehrsrechtschutz hatte, was sich für mich eher nicht so anhört ( und eine "normale" Rechtschutz greift da nunmal nicht ). |
Wir kommen zwar vom Thema ab aber ich denke mal das der finanzielle Schaden den man erleidet wenn man im Falle eines Falles keine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen kann deutlich höher ausfallen dürfte als wenn man keine RS-Versicherung hat. Ich kenne auch Leute die eine solche Versicherung kündigen mussten weil sie sich die schlicht nicht mehr leisten konnten. Bleibt zu hoffen das die nie in eine Situation kommen in denen sie hilfreich wäre. |
Danke für die ganzen Antworten, Manche sagen es passiert nix, manche sagen es passiert was... Fall 1: Ich geh vor Gericht, er sagt ich bin über rot gefahren, und hat keine beweise, und ich sage ich bin nicht über rot und habe eine zeugin. -> Aussage gegen Aussage ->> wird fallengelassen Fall 2: Das gleiche ist, wenn ich behaupte der Polizist hat mich geschlagen, und er sagt nein, ich habe keine beweise, und aussage gegen aussaage und es wird fallengelassen. Beide Fälle sind doch die selben, es sind alles Behauptungen -> ohne Beweise oder nicht ?! P.S. Zum Bild mit dem wort "bulle" wer kann Beweisen, dass ich das erstellt habe? hehe ;-) |
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Vorallem wie du gleich vor Gericht ziehen willst. Halte doch erstmal die Füße still und warte ab was der Bußgeldbescheid sagt und vorallem der Anwalt. Ohne dem gehst du eh nich vor Gericht. |
@OEM : ICh will halt nich für etwas geradestehen, was ich nicht verbrochen habe. Ich habe doch nix getan, alles habe ich richtig gemacht. deswegen. Und füsse still halten geht nich so einfach, wenn man im hinterkopf den gedanken hat, das der schein weg sein wird. |
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Wenn dem so wäre dann hättest du jetzt (und in der Vergangenheit) keine Probleme (gehabt). Das eine Ampel irgendwann von Gelb auf Rot umspringt ist doch eigentlich schon jedem Kind bekannt. In der Regel beträgt die Gelbzeit 3 s bei zul. V = 50 km/h, 4s bei zul. V = 60 km/h und 5 s bei zul. V = 70 km/h (Quelle: Verwaltungsvorschrift zur StVO). Und wenn du mit deinem Fahrzeug bei Gelb noch die Haltelinie überfahren hast, die Ampel auf Rot umspringt und du in den Sicherheitsbereich der Ampelanlage eingefahren bist ist das ein Rotlichtverstoss. Ganz einfach ! Ohne Gefährdung kannst du wenn du innerhalb einer Sekunde über die Rote Ampel gefahren bist mit 90 €, 3 Punkten rechnen, ein Fahrverbot gibt es nicht (zumindest dann nicht wenn man vorher nicht xxx mal negativ aufgefallen ist). Ein Fahrverbot von 1 Monat und 200 € Geldbuße gibt es erst innerhalb 1 Sekunde mit Gefährdung oder über 1 Sekunde ohne Gefähdrung. Mit Gefährdung und Sachbeschädigung kann das bis zu 360 € hochgehen. |
naja das mit den beweisen is so ne komische sache dir mir (indirekt) auch schon passiert is. bin mit meinem dad ausser werkstatt (er is gefahren) aufm weg nach hause gewesen. kurz bevor wir zuhause waren wurde wir dann raus gezogen von unseren staaatsdienern in uniform mit dem vorwurf mein dad hätte telefoniert am steuer. ---->hat er nicht<--------. auf die frage wie die darauf kommen kam die antwort: weiter vorne sitzen 2 kolleginnen im zivilfahrzeug und beobachten den verkehr. ende vom lied: vor gericht erschien nur eine polizistin,die andere war im urlaub. mein dad sollte eig nen punkt bekommen und xx€ strafe zahlen (genauen betrag weiss ich grade nich) der richter entschied sich zu 35€ und keinen punkt mit der anmerkung: recht kriegen und recht haben sind zweierlei. und er fügte hinzu er könne meinen dad ja nich freisprechen weil sonst die glaubwürdigkeit der beiden polizistinnen verloren gehen würde. soviel zu unserer justiz lg |
@ 83 Ich will Dich mit den folgenden Anmerkungen nicht beleidigen, sondern Dir nur knallhart vor Augen führen, auf welch dünnem Eis Du da läufst. Eigentlich ist da nicht mal Eis. Eigentlich versuchst Du, über´s Wasser zu laufen. Daher: Du warst schon mal Fußgänger und seilst dann solche Sätze ab: Zitat:
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Du hast etwas verbrochen: Du bist bei Nicht grün über die Haltelinie gefahren!!! Das überqueren einer Haltelinie von Ampeln ist nun mal nur bei Grün gestattet. Bei Gelb gibt es ein paar Ausnahmen vom Haltegebot, aber eben Ausnahmen. Grundsätzlich ist "Stoi" angesagt. Aber Du hast sogar noch Zeit, zu denken und zu handeln (Gas geben) Die Nummer mit dem Bild, das weisst Du genau, bleibt an genau DIR kleben - an keinem anderen. Aber erstmal das Schlaule machen. Meinst Du, Richter kommen direkt von der Baumschule auf den Richterstuhl?? Die kennen Ihre Pappenheimer. Wenn Du dann noch mit Deiner hier dokumetierten Einstellung (wer kann sich schon dauerhaft verstellen?) beim Richter einen entsprechenden Eindruck hinterlässt - dann war es das. Wenn Du viel Pech hast, gehst Du sogar schwerer bestraft aus dem Gerichtssaal als Du reingegangen bist - wenn der Richter mit solcher Einstellung ein Problem hat und Dich deswegen für ungeeignet hält, ein Kraftfahrzeug zu führen. |
Also mal kurz folgendes: Beamtenbeleidigung ist im Prinzip eine normalen Beleidigung mit dem einen Unterschied, dass auch der Dienstherr Strafantrag stellen kann. Zu dem Bild: Man kann die IP-Adresse des Uploaders feststellen und durch einen Freeze beim Provider die Zuordnung zu einer bestimmten Kennung festhalten. Sollte die Kennung direkt auf eine Firma laufen, ist es noch einfacher. Man beschlagnahmt die Logdatei der Firewall oder gleich die ganze Firewall. Verabschiede dich von der Meinung im Internet ist man anonym unterwegs. Ich kann dir aus meiner täglichen Arbeit sagen, dass die Ermittler für das Internet der Polizei das echt draufhaben. Die Jungs sind gut und werden gerne für horrende Gehälter abgeworben. |
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Die Gelbphase muss wie schon beschrieben und das seit sehr langer Zeit bei 3,4 oder 5s liegen. Das ist abhängig von der Geschwindigkeit, die vor der Ampel erlaubt ist. Bei 50 oder weniger sind es 3, bei 60 4 und bei 70 5s. Mehr wie 70 ist vor einer Ampel niemals erlaubt. Es gibt wie weiter oben beschrieben eine Anlage zur StVO, die das verbindlich regelt. Früher war das eher unverbindlich in den Richtlinien für Signalanlage geregelt. Die wurden aber vom Gericht regelmäßig herangezogen. Bitte miss das mal an den Ampeln nach. Kann es sein, dass der Nachbarort 60 vor der Ampel hat. |
Nein definitv nicht, und hier im Ort sind 50 erlaubt. Und im Nebenort auch. Im Nebenort kommt das mit den 3sek hin, das ist hier bei uns keinesfalls der Fall...das sind höchstens 2 sek. |
Hier mal ein Fall meines Kumpels. Er fährt früh auf die Arbeit 4:50uhr spät dran! Ampel schaltet auf gelb er dachte sich da fahr ich noch drüber. Wahrscheinlich hat sein wagenheck schon rot gesehen. So um elf klingelt das telefon auf Arbeit. Pforte dran. Ja kommen sie mal vor die Polizei ist da. Anzeige wegen Rotlichtverstoß. Beweise: Polizist der auch gerade auf weg zur Arbeit war hatte dies gesehen. Dachte sich mein Kollege, der bulle war ja zivil zu dem Zeitpunkt. Also Rechtsschutz eingeschalten. Ende vom Lied er hat die Strafe bekommen. Vorstrafe hat er keine bis auf einen Punkt wegen zu schnell. Es gibt auch noch andere Sachen. Wieder ein andere Kollege hat betrunken hinterm Steuer gepennt. Vor der Kneipe. Halbes Jahr Fahrverbot und zig tausend euro Strafe. Obwohl der motor kalt war. Und laut gesetzt muss mindestens eine Umdrehung des Rades sein und dieses vom Polizisten gesehen werden muss. aber Richter wollte das nicht einsehen. Beamtenbeleidigung gibt es nicht in deutschland! |
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Wer einen Fehler macht, tut gut daran kleine Brötchen zu backen und Einsicht zu zeigen. Dazu hatte er ja schon einmal im Rahmen einer MPU Zeit. Die MPU war ein Warnschuß gewesen und sollte eigentlich dazu anhalten, dass man künftig einsichtiger ist. Aber gleich bei einer Halt zeigenden Ampel vorbei, das passt dann wieder. Mofa-Fahren geht noch. Dazu bedarf es lediglich eine rPrüfbescheinigung udn das ist keine Fahrerlaubnis. |
jetzt will ich meinen senf auch mal dazu geben.... als 1. will ich mal anmerken, wenn die ampel gelb wird oder schon ist sollte man nicht darüber nachdenken "schaff ich es oder nicht"....gelb sagt einfach an der linie HALT! weiter im text... ....ob der beamte einen zeugen hat oder peng....der verstoß wurde aufgenommen und du wirst gelegenheit bekommen dich dazu zu äußern. hier werden die tollsten sachen von leuten geschrieben das mir schon die augen tränen. aus meiner erfahrung heraus sind die beamten eben von region zu region unterschiedlich....der eine belässt es bei einer mündlichen verwarnung (mangels zeugen), der andere zückt gleich stift und block........alles schon gehabt für dich zählt jetzt auf jeden fall: füsse still halten, abwarten was kommt, ruhig darüber nachdenken ob sich die sache mit dem gericht lohnt. was die äußerungen hier im forum angeht kann ich meinen vorrednern nur zustimmen, klappe halten........denke mal der eine oder andere kollege ist auch hier vertreten ;-) |
So liebe Freunde, ich habe das Foto gelöscht mit dem Wort "Bulle" , aber: Es kommt darauf an, ob man den Polizibeamten beleidigen wollte oder nett zu ihm sagt, daß er aber ein schnuckliger Bulle sei. Das Landgericht Regensburg (Az. 3 Ns 134 Js 97458/04) ist zu der Einsicht gelangt ist, dass der Begrif "Bulle" lediglich ein aus oben genannten Gründen ein umgangssprachliches Synonym für einen Polizeibeamten darstelle, und - sofern es nicht beleidigend gemeint sei - eine Strafbarkeit nicht begründe. Im Strafrecht gibt es im übrigen keine Beamtenbeleidigung - sind halt auch nur Menschen - diese Beamten. |
SO und da wird mal vollends am Thema vorbei sind, schliesse ich die Sache hier! Sollte sich noch was tun, kann sich der Threatersteller gern bei mir melden! |
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