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dinslakener- golf3cab 01.03.2011 23:43

alter nach der mängelliste und nicht eingetragenen dingen hat man seinen lappen noch ?? Oo
das is echt krass ...... ich will nich wissen was du rennleitung zahlen musstest .... omg

Profigolf3r 01.03.2011 23:45

naja waren 3 punkte und 600€ (nur strafe) die ich heute noch abzahle!
bin aber nich sonderlich stolz drauf!:o

w1cht 01.03.2011 23:48

Sorry, aber wenn ich immer solche sachen lese wie: ohne Nachweis d. Zulassung.
Nehmts mir net übel, dann braucht ihr euch net wundern, wenn ihr so rumfahrt und eine auf den Sack bekommt.....
Fällt mir immer nix zu ein...da brauch sich im nachhinein auch keiner beschweren..

Aber jeder zahlt bekanntlich mal sein Lehrgeld :)

Profigolf3r 01.03.2011 23:49

hab mich doch garnicht beschwert!

hatte das FW aber gerade am WE verbaut und dienstag wurde ich angehalten! is doof ich weiß... aber halt auch n bissl pech!

"bissl" lehrgeld!:D bei mir wars halt n bissl mehr! aber ist wahr, man lernt eben wirklich draus, sonst hätt ich schon lange Xenon in den inpros!:D

snakefan 02.03.2011 11:22

Naja, wärst du besser mal Montag zum Spurvermessen und dann zum Onkel TÜV gefahren... aber egal, ist nun eh zu spät.
Also so einen Streß hatte ich hier noch nie, bei uns darf auch die Dekra Einzelabnahmen machen. Musste ich damals mit dem Honda wegen dem Fahrwerk und Rad/Reifenkombi.
Auf die Bühne, gerüttelt, belastet, eine Runde um den Hof.
Dann wurde mir freundlich zugelächelt, eingetragen und das war es.

Golf-Mike 02.03.2011 15:00

Zitat:

Zitat von Bo200 (Beitrag 1130719)
Ja ich hätte auch Lieber den Prüfer vom ersten mal der war vom Cab begeistert, vor allem weils so Schick im neuen Glanz ist und so gut in Schuss.

Und warum machst Du dann bei dem keinen Termin zur Abnahme? Bei uns (TÜV-Südwest) geht das ohne Probleme.
Zitat:

Zitat von GT-Fahrer (Beitrag 1130746)
....da der PRÜFER bei einem Unfall haftet, sofern das betroffene Bauteil mitschuld besitzt...

Schwachsinn! Das ist mir ganz was neues. Lies mal die Bedingungen bei einer TÜV-Abnahme durch (die irgendwo ausliegen müssen). Fall es doch so sein sollte: Kann ich das bitte schriftlich haben?
Zitat:

Zitat von BassFreak (Beitrag 1130813)
....der TÜV - Prüfer unterschreibt und haftet für alles was mit den eingetragenen Teilen passiert.....

s.o.

Meik und sein TDI 02.03.2011 16:05

und dein FW nun endlich eingetragen??

GT-Fahrer 02.03.2011 17:07

Zitat:

Zitat von Golf-Mike (Beitrag 1131069)
Schwachsinn! Das ist mir ganz was neues. Lies mal die Bedingungen bei einer TÜV-Abnahme durch (die irgendwo ausliegen müssen). Fall es doch so sein sollte: Kann ich das bitte schriftlich haben?


Ganz ruhig! "Schwachsinn" ist hier garnichts!

Wenn der Reifen aufgeschlitzt wird (weil er am Kotflügel schliff), und das Fahrwerk nach §21 abgenommen wurde, wird der Sachverständige mit ins Boot gezogen! Da er das ganze abgenommen hat....

Dies wird anschließend sicherlich genauer unter die Lupe genommen... Sollte sich aber herrausstellen, dass der Prüfer falsch gehandelt hat, trägt er einen großen Anteil Schuld bei!

Dies kann man umgehen, wenn man Ihn eine Abnahme nach §21 über §19 durchführen lässt... hierzu ist aber eine Unbedenklichkeitserklärung notwendig!
Dann ist der Prüfer raus!


@Bo200

es tut auch nichts zur Sache, ob es so enge Kreisverkehre gibt, wie der Prüfer sie fuhr! Es geht hier ums Prinzip!
Sei es in einer Gefahrensituation, Ausweichmanöver.... oder oder... wenn was schleift und schlussfolgernd etwas passiert, hält der Prüfer seinen Kopf unter Umständen dafür hin!

Wenn du nun mithilfe der Begrenzer das Schleifen unterdrückst, dann ist doch alles i.O.!

Bo200 02.03.2011 18:29

Zitat:

Zitat von GT-Fahrer (Beitrag 1131181)
Wenn du nun mithilfe der Begrenzer das Schleifen unterdrückst, dann ist doch alles i.O.!

Ja eben nich gestern Hieß es keine Chance mit den Federwegsbegrenzern. Heute sagt der SELBE TYP ist alles i.O. nachdem ich ihm gesagt hab ich hab den Hoch gedreht und er (mit Federwegsbegrenzern die ja bei der Letzten Prüfung auch drin waren) im Kreis gefahren ist.

Das die Begrenzer noch drin sind hab ich ihm auch gesagt und er sagte Heute ja ist doch in Ordnung...

Ich hab ihn hoch gedreht von 4 auf 4,3

Ist jetz durch den Tüv alles Tutti neue Plakette drauf und ab dafür...

Keine Ahnung ob der Heute nen guten Tag hatte oder so aber Heute gings dann wohl :/

das Deutet wieder mehr auf Willkür als schon Gestern heute war er sogar Freundlich...

Golf-Mike 02.03.2011 18:50

Zitat:

Zitat von GT-Fahrer (Beitrag 1131181)
Ganz ruhig! "Schwachsinn" ist hier garnichts!

OK, etwas zu heftig. Ich nehm´s zurück. Sorry.
aber:
Zitat:

Zitat von GT-Fahrer (Beitrag 1131181)
Wenn der Reifen aufgeschlitzt wird (weil er am Kotflügel schliff), und das Fahrwerk nach §21 abgenommen wurde, wird der Sachverständige mit ins Boot gezogen! Da er das ganze abgenommen hat....

Dies wird anschließend sicherlich genauer unter die Lupe genommen... Sollte sich aber herrausstellen, dass der Prüfer falsch gehandelt hat, trägt er einen großen Anteil Schuld bei!

Das hätte ich trotzdem gerne schriftlich.
Da Du ja demnächst bei diesem "Verein" arbeitest, kannst Du dazu sicher etwas bringen.
Wie ist das wenn der Prüfer bei einer normalen Abnahme einen porösen Bremsschlauch übersieht, mir der dann auf der Heimfahrt kaputt geht und ich gegen einen Baum fahre? Nach Deiner Aussage ist der Prüfer dann dafür haftbar. Das glaube ich genausowenig wie bei einer Fahrwerksabnahme.

Golf-Mike 02.03.2011 18:58

Ich hatte bei meinem Käfer damals ähnliche Probleme mit der Eintragung der Tieferlegung. Er hat mir 75 KG Sand vorne in den Kofferraum gelegt und ist gefahren wie eine S** bis er endlich geschliffen hat. Abnahme verweigert.
Ich bin dann zurück in die Werkstatt und habe dem Chef dort das Problem geschildert. Daraufhin hat er in einem schlauen Büchlein ein paar Paragraphen rausgekramt und mir aufgeschrieben. Z.B. ist bei einer Tieferlegung ein Unterschied von 30mm zwischen Vorder- und Hinterachse zulässig (darauf beruhen z.B. die ganzen Keilformfahrwerke). Genauso gibt es eine Toleranz über die ET der Felgen. Dann muss das Fahrzeug in einem verkehrsrealistischen Verhalten getestet werden. Das schliesst das Beladen mit 75 KG im Kofferraum und extremer Fahrweise aus. Und noch ein paar Sachen mehr. Ich bin dann sofort wieder hingefahren und habe dem Prüfer die Paragraphen vorgelegt. Er hat überhaupt nichts mehr gesagt und wortlos das Fahrwerk und die Felgen eingetragen. Manchmal geht´s halt nicht anders.

GT-Fahrer 02.03.2011 19:05

Zitat:

Zitat von Golf-Mike (Beitrag 1131317)
OK, etwas zu heftig. Ich nehm´s zurück. Sorry.
aber:
Das hätte ich trotzdem gerne schriftlich.
Da Du ja demnächst bei diesem "Verein" arbeitest, kannst Du dazu sicher etwas bringen.
Wie ist das wenn der Prüfer bei einer normalen Abnahme einen porösen Bremsschlauch übersieht, mir der dann auf der Heimfahrt kaputt geht und ich gegen einen Baum fahre? Nach Deiner Aussage ist der Prüfer dann dafür haftbar. Das glaube ich genausowenig wie bei einer Fahrwerksabnahme.


bei einer normalen HU/AU handelt es sich um keine Abnahme nach §21... demzufolge ist dies etwas anders....

trotzalledem hast du anschließend das Recht, zu behaupten, dass du dem Gutachten vertrauen geschenkt hast und danach gehandelt hast.... dann kannst du Schadensersatz beantragen! damit du auch ein Beispiel hast: http://www.motorvision.de/artikel/tu...hung,5732.html
vorrausgesetzt ist aber, dass nach dem Unfall die porösen/zu alten Bremsschläuche nachgewiesen werden!

snakefan 02.03.2011 21:17

Nino hat absolut Recht.
Wenn ein Tüvler was einträgt, egal ob §19 oder §21 und da ist was nicht ok, haftet der Prüfer mit. Die bekommen ganz kräftig einen auf den Deckel.
Ebenfalls ist das bei HU Untersuchungen so.
Unser ehemaliger Prüfer für unsere Busse war von der KÜS. Busse müssen ja alle 3 Monate zu SP (Sicherheitsprüfung) und einmal im Jahr HU/AU inkl. Tachoprüfung.
Der Prüfer war immer locker, hat auch mal die Plakette geklebt wenn er was gefunden hat, da er wußte, dass wir das spätestens am nächsten Tag beheben.
Das hat er natürlich nicht nur bei uns gemacht.
Irgendwann letztes Jahr im Frühling war auf einmal ein anderer Prüfer da. Warum? Der alte Prüfer hatte mal wieder bei irgend Jemanden ein Auge zu gedrückt und der ist ein paar Tage später in einen Unfall verwickelt worden.
Da ein erheblicher Mangel gefunden wurde trotz frischer Plakette war der Prüfer mit dran. Der wird nie wieder ein Auto oder ähnliches prüfen dürfen.
Worum es genau ging, weiß ich nicht.
Aber ein Prüfer hat schon Verantwortung und kann mächtig einen auf den S... bekommen, wenn er sich nicht an die Richtlinien hält.

Bo200 02.03.2011 21:35

Das ist ja alles Richtig aber dieser hier hat anscheinend wegen schlechter Laune das Fahrwerk nicht eingetragen....

Mein Fazit sie SOLLEN Gründlich Prüfen aber man kanns auch übertreiben.

Einen Defekten Bremsschlauch durchgehen zu lassen find ich Schlimmer als ein Fahrwerk aufgrund von Federwegsbegrenzern nicht ein zu Tragen, Im nachhinein Hat er die Begrenzer ja sogar Akzeptiert oder gut Geheissen.

Profigolf3r 02.03.2011 23:03

naja hin oder her! das mit dem tüv war schon immer so und wird halt auch leider (oder zum glück) immer so bleiben.

Tuning ist nun mal unser Spiel... und der Tüv gibt die regeln dazu vor!


wenn man manchmal sieht wie tief die amis fahren (sieht zwar geil aus) ist man manchmal auch froh über solche regeln! denn selbst ich kotz ab wenn vor mir ein tiefes auto bei jeder kleinen bodenwelle auf schritttempo runterbremsen muss und ich nicht dran vorbei komme!

likos1000 03.03.2011 00:48

Hi zusammen ich weis das die Prüfer auch Kontroliert werden z.b. bei mir in der näche wurde ein Prüfer zur Nachschulung geschickt weil er die gurte nicht Kontrliert hat,und wie das pech diesses Prüfers war der gurt ist nicht eingerastet.Relewand ist das alles was mit der Sicheheit zu tun hat mus auch funktionieren

Tankdeckel 03.03.2011 17:26

Was ich dabei eher bemängel, das es scheinbar keine einheitliche Form gibt, wie man sowas nun wirklich prüft. Dem einen reicht es, die Kiste auf 2 Rampen zu stellen und zu schauen, wie weit der Wagen einsinkt. Andere wollen eine Probefahrt mit 30kg Gewicht im Kofferraum machen.
Ist ja alles auch ok, aber bei mir wurde zb. das erste Fahrwerk so eingetragen ohne grosses Schauen, ob´s Schleift, und es hat erheblich geschliffen hinten, bei 2 Leuten drin.

Bei der letzten Eintragung wurde wirklich peniebel genau geschaut, ob die Räder frei sind. Sowohl bei geladener Kiste, wie auch bei leerem Auto mit übelster Kurvenfahrt.
Da sagte mir der Prüfer (der wie ich feststellte selber einen 3er GTI fährt), das es eventuell bei vollem Auto hinten schleifen KÖNNTE, wenn ich über einen Verkehrshügel fahr und ich darüber nachdenken sollte, die Kanten anzulegen. Eingetragen wurde es mir aber trotzdem, da er aus eigener Erfahrung wusste, das es bei vollem Auto schon gut Schub brauchte, bis das Fahrwerk so tief eintaucht, bzw. der Wagen, bis es schleift.
Also da ich eh nie mit mehr als 3 Mann im Auto fahr, werd ich das nie herausfinden, aber ich find es schon sinnvoll, wenn alle Möglichkeiten geprüft werden, auch wenn man selber nie in eine solche Situation kommen sollte. So hat man wenigstens ein wenig Spielraum.

Auch die Sache Sportlenkrad und Tieferlegung. Ich hab damals ein 30er Momo eingebaut gehabt, was in Verbindung mit der Servo ja auch voll legal ist. Ein anderer Prüfer meinte, es ginge aber zu schwer das Auto zu lenken (im Stand), worauf ich eben sagte, das es mit dem Serienlenker auch nicht besser ginge, wenn das Auto steht. Da kam halt nur die für mich überflüssige Aussage:" Ne, das muss immer gleichmässig leicht gehen". Bums, wurde nicht eingtragen, dafür aber halt das Airbaglenkrad (inzwischen ohne Knallsack drin), obwohl ich aber halt gar keinen Airbag vorher drin hatte. Das war ihm wiederum egal.

Gibt da immer wieder lustige Geschichten. Ich warte ja nur darauf, bis mir jemand kommt, ich brauch für die Ventofront eine ABE oder so.


(Aber das ich mit nem ausgebranntem (Verschleiss) Mittelschalldämpfer rumfahre, das hat noch nie jemanden gejuckt)

Knochen 03.03.2011 17:59

Moin!

Also ich hatte beim eintragen weniger Probleme: Fahrwerk eingebaut (TA- Techniks)- Spur einstellen lassen, und zum TÜV Nord. Allerdings habe ich erst den Prüfer gebeten, mal "drauf zuschauen" und mir sagen, was zu machen wäre (der gilt hier als sehr genau!). Er sagte mir dass ich an meinem Vari nur die 4mm an dem Übergang zur Stossi wegnehmen müsse, und dass ich eine §21 Abnahme bräuchte weil ich keine originalen Felgen habe. Und ich sollte möglichst genau die angegebenen Einstellwerte des Fahrwerks einhalten.

So, dann habe ich das Gewinde auf max tiefe aus dem Gutachten gestellt (- 85mm VA und - 65mm HA !!- gemessen von Mitte Radlauf zum Boden). Im Gutachten stehen die Maße gemessen von der unteren Befestigungsschraube vom Federbein, das sind andere Maße. Dann wurde der Radlauf bearbeitet und ich bin auf 6,5x16 Felgen zum Prüfer.

Kontrolliert hat der wirklich alles: Nummern der Federn, der Vorspannfedern, der Felgen usw. . Dann kam dieser ominöse Schaukeltest auf dem Bremsenprüfstand: 3 Mann (alle so geschätzte 70 Kg) und wippen. Der packte sein Kugelschreiber aus, ging beim wippen 2x am Radlauf innen lang und gab sein OK.
Auf Nachfrage sagte er, minimal müsste der Reifen 6mm Abstand zum Radlauf haben bei vollem einfedern.

Fahrwerk wurde OHNE Beanstandung eingetragen nach §21 - Kosten incl. HU ca. 220€ . Sogar mit einstellbaren Bereich für den Winter!

Grüße aus dem Cuxland

Knochen

LosPablos 03.03.2011 19:27

Mein FW wurde auch in einer Werkstatt ( Kumpel arbeitet dort) vom Dekra mensch eingetragen.. Ohne irgendeine Probefahrt oder sonstiges.. Das war vertrauen zu den leuten dort. Ok es schleift ja auch nichts.. Das hat mein Kumpel vorher nochmal alles überprüft.

Zuerst sagte der Prüfer auch.. Gutachten aus Österreich. Hmm.. muß ich mal mit nehmen und überprüfen.. ( Sind ja auch 2 verschiedene federhersteller GT Cupline und Supersport ist Guttachten NUR von Supersport)

Jetzt ist es aber alles legal

Bo200 03.03.2011 19:29

So Teuer?
Ich habe 90€ Tüv und Hu und die Einzelabnahme fürs Fahrwerk hat 61,80 Gekostet und da war schon ein Aufschlag bei weils "Umfangreich" war.

Golf-Mike 03.03.2011 19:46

Ich will ja keinen nerven, aber ich warte immer noch auf etwas schriftliches vom TÜV. Jeder hier redet davon, aber keiner kann es beweisen. Also, wenn es so ist, kann es doch nicht so schwer sein, oder.

Buddha 03.03.2011 19:49

Bei meiner Fahrwerkseintragung hat er nur die Nummern mit dem Gutachten verglichen und das Restgewinde gemessen, das wars.

LosPablos 03.03.2011 19:57

Zitat:

Zitat von Golf-Mike (Beitrag 1132308)
Ich will ja keinen nerven, aber ich warte immer noch auf etwas schriftliches vom TÜV. Jeder hier redet davon, aber keiner kann es beweisen. Also, wenn es so ist, kann es doch nicht so schwer sein, oder.


Bei mir im Showroom ist der bericht drinne.. mußt nur etwas suchen.. :D

Golf-Mike 04.03.2011 08:54

Zitat:

Zitat von LosPablos (Beitrag 1132332)
Bei mir im Showroom ist der bericht drinne.. mußt nur etwas suchen.. :D

In Deinem Showroom finde ich nur den Beitrag (111) zur Eintragung.
Aber mir geht es um den schriftlichen Beweis dass der Prüfer haftbar gemacht werden kann.

Amazing 04.03.2011 09:03

Gott sei dank muss ich NICHT zur Dekra :D

Ich lass mein Fahrwerk bei GTÜ oder KÜS eintragen, je nach dem wer gerade Zeit.

Da ich ein Gutachten fürs Fahrwerk habe, reicht ein §19.

Golf-Mike:

ein schriftliches, pauschales Schuldeingeständnis wirst du so schnell von keiner Prüforganisation bekommen, die wären ja schön blöd.

Fakt ist aber, das schon einige ihre Jacke abgeben durften, weil sie für 50 € schwarz ALLES eingetragen haben was mal sowas von unzulässig war.

Tankdeckel 04.03.2011 10:26

Der schriftliche Beweis, ist doch an sich die Unterschrift des Prüfers unter dem Prüfergebniss. Wenn sich da etwas als falsch herausstellt, dann geht das auf die Kappe des Menschen, der unterschrieben hat und sein Endergebnis somit als korrekt angibt.

kurtie 04.03.2011 10:50

wenn was eingetragen werden soll zum beispiel fahrwerk, kann ich nur empfhelen, hinzugehen wenn viel los ist oder kurz vorm feierabend.


ich war mit mein gewindefahrwerk da, wo es ehr voll war. musste auch 1 1/2 h warten bis dran kam, aber der hat das so schnell durchgezoge.


er wurde auf 2 böcke gestellt, geguckt passt.

dann hat er eingetragen, hab ihn damals sogar noch gefragt wie tief er denn jetzt ist. meinte er nur zu mir das hätten sie vorher mal messen sollen. also hat er mir auch keine tiefe eingetragen. das heißt ich kann ihn noch um einiges runterschrauben.

Bo200 04.03.2011 14:56

Was issn GTÜ oder KÜS kenne nur Tüv und Dekra

GT-Fahrer 04.03.2011 15:31

GTÜ= Gesellschafft für Technische Überwachung...

Küs=Kraftfahrzeugsüberwachungsorganisation ...

weder Küs noch GTÜ dürfen Abnahmen nach §20 ausführen....


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