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Amazing 25.02.2011 16:17

Es gibt nur Vorgaben, welche Einbauhöhe Nebelscheinwerfer, Blinker und Hauptscheinwerfer haben müssen.

FlO2E 25.02.2011 16:45

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 1126971)
Nein.






der tüv macht aber keine gesetze...in der stvo steht KEINE mindest-bodenfreiheit.

Bei unserm TÜV hier schon. Er hat so ne rolle die unterm Fahrzeug durch passen muss. Wenn das nicht geht hat man Pech gehabt.

AAM 25.02.2011 16:47

aber der tüv bei dir ist nicht der bundestag, bundesrat oder das verfassungsgericht und kann aus richtlinien plötzlich gesetze machen.

gti-gott 25.02.2011 16:49

Zitat:

Zitat von Bremer (Beitrag 1121737)
Hiltrac ist für den Preis nicht schlecht und ich habe gute Erfahrungen mit Service und Lieferzeit gemacht.

TA sauschlechter Service und auf Nachfrage nach einer Bestellung per Emai dauert es ewig bis eine Antwort kommt.
Wenn man dann anruft und nachfragt werden die am Telefon auch noch frech.


kann ich zum ta service nich sagen. ein kollege hatte seinen hinteren dämpfer kaputt, also bei ta angerufen, bestellt,überwiesen und 3 tage später war ein neuer da.

ich hab im cabby auch das hiltrac, kann ich nur emfehlen.

FlO2E 25.02.2011 16:52

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. [...]
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Kunststoff) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.

forchi 25.02.2011 17:03

danke für diese antwort.

ich habe mir selbst letzte woche das TA gekauft, für den Variant ;) ich glaub hier haben nur wenige ihre eigenen erfahrung mit dem variant gemacht, wohl mehr mit dem normalen 3er ;) und ich glaube so n komplett höhenverstellbares fahrwerk ist beim variant echt nicht verkehrt, wegen weil langer radstand und so ;)

also ich bin früher im polo auch schon TA gefahren und scheiß ehrlich gesagt auf den namen..... weil es einfach mal auflagen dafür gibt, was ein fahrwerk an mindestmaß bringen muss um für den straßenverkehr zugelasssen zu werden und somit kann das TA schon mal nicht nur müll sein ;) das bleibt am ende jedem selbst überlassen, aber ich fahre weiter TA, bin zufrieden damit.

FlO2E 25.02.2011 17:13

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 1126995)
aber der tüv bei dir ist nicht der bundestag, bundesrat oder das verfassungsgericht und kann aus richtlinien plötzlich gesetze machen.

An diese Richtlinien ist er gebunden, immerhin muss der zuständige Prüfer Garantieren das ein Fahrzeug für den Öffentlichen Verkehr tauglich ist.
Es gibt ja auch kein Bundesgesetz das den Bremsscheibenverschleiß oder ähnliches regelt ansonsten wär eine Prüforganisation wie TÜV oder Dekra überflüssig.

forchi 25.02.2011 17:16

So isses .... wenn der TÜV es dir nicht absegnen will, hast du eh schlechte Karten, da sind die Gesetze völlig boogie.... am Ende liegts doch irgendwo im Ermessen des Prüfers.... entweder baust du es so, dass er es dir einträgt oder du suchst dir einen anderen Prüfer, bis es dir einer einträgt.

Amazing 25.02.2011 17:25

Zitat:

Zitat von forchi (Beitrag 1127017)
wenn der TÜV es dir nicht absegnen will, hast du eh schlechte Karten, da sind die Gesetze völlig boogie....

Dann such ich mir einen Prüfer, der auch weiss was er da tut. Solche Typen fress ich gerne zum Frühstück. Danjo kann ein Lied von singen das ich diesbezüglich schmerzfrei bin wenn ein Prüfer nicht weiss, was er da macht und sich von "TÜV geprüften Klugscheissern" erzählen lassen muss, wie die Richtlinien sind. Und die Gesetze dürfen ihm auch mal garnicht boogie sein. Der Prüfer ist nicht über jeden Zweifel erhaben.

forchi 25.02.2011 17:30

Zitat:

Zitat von Amazing (Beitrag 1127027)
Dann such ich mir einen Prüfer, der auch weiss was er da tut. Solche Typen fress ich gerne zum Frühstück. Danjo kann ein Lied von singen das ich diesbezüglich schmerzfrei bin wenn ein Prüfer nicht weiss, was er da macht und sich von "TÜV geprüften Klugscheissern" erzählen lassen muss, wie die Richtlinien sind. Und die Gesetze dürfen ihm auch mal garnicht boogie sein. Der Prüfer ist nicht über jeden Zweifel erhaben.

ja, na solange sich alles noch im gesetzlichen rahmen hält und der prüfer dann rummuckt, ist dir das ja auch gestattet. aber wenn man mit hängen und würgen versucht irgend ein fahrwerk eingetragen zu bekommen, wo die 8cm bodenfreiheit nicht gegeben sind o.Ä. und man dann die meinung des prüfers nicht akzeptiert und ihn vllt. noch vollmotzt, da hörts dann auf.

ASAGOLF3 25.02.2011 18:42

hab da noch was zum rebound, man kommt legal nur soo tief wie die normalen fahrwerke alles andere is wieder illegal


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