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Es gibt nur Vorgaben, welche Einbauhöhe Nebelscheinwerfer, Blinker und Hauptscheinwerfer haben müssen. |
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aber der tüv bei dir ist nicht der bundestag, bundesrat oder das verfassungsgericht und kann aus richtlinien plötzlich gesetze machen. |
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kann ich zum ta service nich sagen. ein kollege hatte seinen hinteren dämpfer kaputt, also bei ta angerufen, bestellt,überwiesen und 3 tage später war ein neuer da. ich hab im cabby auch das hiltrac, kann ich nur emfehlen. |
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß 1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, 2. [...] (2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden. Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können. Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Kunststoff) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt. |
danke für diese antwort. ich habe mir selbst letzte woche das TA gekauft, für den Variant ;) ich glaub hier haben nur wenige ihre eigenen erfahrung mit dem variant gemacht, wohl mehr mit dem normalen 3er ;) und ich glaube so n komplett höhenverstellbares fahrwerk ist beim variant echt nicht verkehrt, wegen weil langer radstand und so ;) also ich bin früher im polo auch schon TA gefahren und scheiß ehrlich gesagt auf den namen..... weil es einfach mal auflagen dafür gibt, was ein fahrwerk an mindestmaß bringen muss um für den straßenverkehr zugelasssen zu werden und somit kann das TA schon mal nicht nur müll sein ;) das bleibt am ende jedem selbst überlassen, aber ich fahre weiter TA, bin zufrieden damit. |
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Es gibt ja auch kein Bundesgesetz das den Bremsscheibenverschleiß oder ähnliches regelt ansonsten wär eine Prüforganisation wie TÜV oder Dekra überflüssig. |
So isses .... wenn der TÜV es dir nicht absegnen will, hast du eh schlechte Karten, da sind die Gesetze völlig boogie.... am Ende liegts doch irgendwo im Ermessen des Prüfers.... entweder baust du es so, dass er es dir einträgt oder du suchst dir einen anderen Prüfer, bis es dir einer einträgt. |
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hab da noch was zum rebound, man kommt legal nur soo tief wie die normalen fahrwerke alles andere is wieder illegal |
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