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Mooniu 13.10.2010 13:18

@golf3variant1488
Du kannst aber nicht Vergewaltiger und Kinderschänder mit diesem Fall vergleichen.
Sicher ist es richtig, dass man nicht mit Autos fahren sollte die "nicht zulässig" sind, aber wie schon gesagt finde ich einen Vergleich oder Bezug zu Kinderschändern massiv übertrieben.

Prinzipiell ist es immer am besten sehr zeitnah nach nem Umbau am Fahrzeug einen TÜV Termin auszumachen und die Sache eintragen lassen. Dann spart man sich nen Haufen Ärger, Geld und Zeit.

golf3variant1488 13.10.2010 13:18

Zitat:

Zitat von Dr.NOS (Beitrag 1004460)
Seit ihr euch sicher, dass das nachträgliche Eintragen (Datum der Kontrolle wurde ja bestimmt festgehalten) überhaupt hilft? Wenn es nicht um eine Mängelkarte geht sondern um fahren mit für den Straßenverkehr nicht zugelassenem Fahrzeug dürfte das nachträgliche Eintragen doch auch nicht viel helfen.

Wobei, eintragen lassen solltest du die Sachen sowieso. Von daher hopp zum TÜV.

nein die eintragung wird nix helfen um aus der sache raus zu kommen wenn die alles ordnungsgemäß protokuliert haben, aber da ich nicht davon ausgehe das das so geschehen ist sollte er es dringlichst tuten da sie ihn mit sicherheit im laufe der nächsten tage erneut geziehlt kontrollieren werden. daher sofort ab zum tüv, wagen nicht bewegen außer zum tüv!

golf3variant1488 13.10.2010 13:20

Zitat:

Zitat von Mooniu (Beitrag 1004464)
Du kannst aber nicht Vergewaltiger und Kinderschänder mit diesem Fall vergleichen.
Sicher ist es richtig, dass man nicht mit Autos fahren sollte die "nicht zulässig" sind, aber wie schon gesagt finde ich einen Vergleich oder Bezug zu Kinderschändern massiv übertrieben.

ich habe beabsichtig einen derartiken vergleich angestellt um klar zu machen was in der brd formalien ausmachen. ein fehler eine geziehlte berufung und der kopf ist aus der schlinge

JackieZ 13.10.2010 13:24

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1004428)
Warum nicht ?
Na weil man für das was man verbockt selber Schuld ist und KEIN anderer !!!!
Wer mit na Kiste rumeiert wo nichts eingetragen ist, das ist es völlig richtig und normal das er Punkte und ne Geldstrafe aufgedonnert bekommt.

Da braucht man sich nicht wie ein Aal winden,man hat Mist gebaut und steht dafür gerade fertig, ohne wenn und aber, basta aus !

Wenn ich sowas lese :

Dann wird mir sogar richtig schlecht.
Keine Ahnung was die wie du sie nennst "bullen" sich aufgeschrieben haben, aber denkste die sinbd blööde ?
Auf der Eintragung steht ein Datum drauf.
Mal dran gedacht ?
Ne, aha dachte ich mir doch.

Gerichtlich vorgehen ?
Also echt :stupid:
Wenn man in einem Rechtsstaat lebt,dann bedeutet das nicht nur das man Rechte hat sondern sich auch an selbigen zu halten hat !

Wenn einer warum auch immer nicht in der Lage ist, den Tuningmist an seiner Karre eintragen zu lassen, dann verdient er eine Strafe und fertig.
Da muss man nicht gegen angehen.
Wenn jeder wegen so einem Blödsinn gerchtlich vorgehen will, dann sind die Steuern im nächsten Jahr doppelt so hoch ( denn das sind sehr hohe Kosten ) und dann sind Typen wie du der erste der am schreien ist.

Vollkommen am Thema vorbei!
Es hat hier wirklich niemand gesagt, er hätte keinen Mist gebaut und es hat erst recht niemand gesagt, er könne jetzt schön so weiter fahren. Von daher verstehe ich dein überaus großes Problem mit den von dir zitierten Beiträgen nicht. Sich "wie ein Aal herauswinden" hat nicht mal im entferntesten was damit zu tun, wenn man "Glück hat", weil man wahrscheinlich nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen ist und kein Geld zahlen muss.

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1004428)
Wenn jeder wegen so einem Blödsinn gerchtlich vorgehen will, dann sind die Steuern im nächsten Jahr doppelt so hoch ( denn das sind sehr hohe Kosten ) und dann sind Typen wie du der erste der am schreien ist.

So ein Humbug. Wer den Rechtsstreit im öffentlichen Verfahren gegen den Staat verliert (und das ist die große Mehrheit), der trägt die Kosten ganz alleine. Wenn mans genau nimmt, sichert er damit sogar noch Stellen im öffentlichen Dienst ;)

Naja und wenn man Formfehler in einem Verwaltungsakt feststellt, dann würde jeder dagegen vorgehen - erst Recht wenn es um eine solch beachtliche Summe Geld geht, die niemandem direkt zugute kommt.

Mooniu 13.10.2010 13:27

Zitat:

Zitat von golf3variant1488 (Beitrag 1004467)
ich habe beabsichtig einen derartiken vergleich angestellt um klar zu machen was in der brd formalien ausmachen. ein fehler eine geziehlte berufung und der kopf ist aus der schlinge

Dass unser Rechtssystem scheisse ist, will ich ned abstreiten. Hab ich selbst schon hin und wieder zu spüren bekommen.
Sicher ist das Verhalten der Polizisten etwas seltsam gewesen, aber ich denke auch, sollte er eine Strafe bekommen dann zu Recht.
Naja bin mal gespannt wie es ausgeht/weitergeht.

G3 Variant 13.10.2010 13:46

Auf irgendwelche Vergleiche oder Äußerungen mit Kinderschändern gehe ich hier nicht ein,da sie überhaupt nichts damit zu tun haben.

Der TE gondelt mit na Karre rum wo die wichtigsten Sachen nicht eingetragen sind.
Also wird er zurecht eins auf den S..k kriegen.

Im Nachinein eintragen lassen und dann versuchen aus der Nummer rauszukommen ist :
- jämmerlich
- sinnlos
da auf so nem Wisch das Datum steht.

Aber der TE sollte seine nächste Fahrt mit dem Hobel wie schon gesagt wurde zum TÜV antreten.

@ golf3variant1488
wie gesagt das Wort Kinderschänder hat in dem Posting nichts zu suchen.

Aber ja ich bin der Meinung das man bestraft werden muss, wenn man mit nicht eingetragen Sachen rumfährt, das ist nunmal bei uns so, wem es nicht passt der muss auswandern und fertig.
Auch wenn Du und der ein oder andere das nicht verstehen wollen.
Aber ich möchte mal Dich sehen ( denn da Du ja immer die Kinderschänder erwähnst, scheint Dir viel an Kindern zu liegen ), wenn du Vater bist und dann fährt einer Dein Kind an, er fährt es aber "nur" an das ihm was passiert wie ein Bein geborchen oder so, er fährt es also nicht Tod, es ist quasi nur ein Bein.
Dann stell sich heraus der es auf Grund irgendwelche Bauteile am Fahrzeug passiert ist, die so nicht hätten zusammen benutzt werden dürfen ( z.B. ein Fahrwerk mit Felgen ), da es mechanisch einfach nicht ohne Probleme passt.
Na da möchte ich Dich mal sehen wenn es dein Kind ist.

Also da mal schön drüber nachdenken.

Zitat:

Zitat von Mooniu (Beitrag 1004479)
Dass unser Rechtssystem scheisse ist, will ich ned abstreiten. Hab ich selbst schon hin und wieder zu spüren bekommen.
Sicher ist das Verhalten der Polizisten etwas seltsam gewesen, aber ich denke auch, sollte er eine Strafe bekommen dann zu Recht.

100% agree

So wäre auch mein Schlußwort dazu.

Mooniu 13.10.2010 14:14

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1004498)
Aber ich möchte mal Dich sehen ( denn da Du ja immer die Kinderschänder erwähnst, scheint Dir viel an Kindern zu liegen ), wenn du Vater bist und dann fährt einer Dein Kind an, er fährt es aber "nur" an das ihm was passiert wie ein Bein geborchen oder so, er fährt es also nicht Tod, es ist quasi nur ein Bein.
Dann stell sich heraus der es auf Grund irgendwelche Bauteile am Fahrzeug passiert ist, die so nicht hätten zusammen benutzt werden dürfen ( z.B. ein Fahrwerk mit Felgen ), da es mechanisch einfach nicht ohne Probleme passt.
Na da möchte ich Dich mal sehen wenn es dein Kind ist.

Du sprichst mir aus der Seele. :danke:

JackieZ 13.10.2010 14:44

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1004498)
Im Nachinein eintragen lassen und dann versuchen aus der Nummer rauszukommen ist :
- jämmerlich
- sinnlos
da auf so nem Wisch das Datum steht.

Welcher "Wisch"? Er hat nichts schriftliches bekommen.
Und mal ehrlich: ob er "Glück" hat oder viel Geld blechen muss, kann dir doch ziemlich schnuppe sein. Der Wagen kommt so oder so zum Tüv und die Mängel werden behoben.

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1004498)
Aber ja ich bin der Meinung das man bestraft werden muss, wenn man mit nicht eingetragen Sachen rumfährt, das ist nunmal bei uns so, wem es nicht passt der muss auswandern und fertig.

Klar gehört es bestraft, wenn man mit uneingetragenen Sachen herumfährt. Nichts anderes wurde hier behauptet - das reimst du dir irgendwie gerade selbst zusammen.
Fakt ist aber: Wenn Formfehler gemacht werden, ist es absolut legitim diesen Verwaltungsakt anzufechten und dann muss er ZURECHT nichts bezahlen.



Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1004498)
Auch wenn Du und der ein oder andere das nicht verstehen wollen.
Aber ich möchte mal Dich sehen ( denn da Du ja immer die Kinderschänder erwähnst, scheint Dir viel an Kindern zu liegen ), wenn du Vater bist und dann fährt einer Dein Kind an, er fährt es aber "nur" an das ihm was passiert wie ein Bein geborchen oder so, er fährt es also nicht Tod, es ist quasi nur ein Bein.
Dann stell sich heraus der es auf Grund irgendwelche Bauteile am Fahrzeug passiert ist, die so nicht hätten zusammen benutzt werden dürfen ( z.B. ein Fahrwerk mit Felgen ), da es mechanisch einfach nicht ohne Probleme passt.
Na da möchte ich Dich mal sehen wenn es dein Kind ist.

Also da mal schön drüber nachdenken.

Sind wir ehrlich: es ist viel wahrscheinlicher, dass DU mit deinem einwandfrei tüvgerechten Auto einen Unfall hast und dabei dein Kind verletzt wird. Da musst du nicht mal Schuld sein, weil irgendwelche Idioten und senile Rentner auf den Straßen unterwegs sind.
Genauso kann ein Auto mit einwandfreier Betriebserlaubnis zufällig in einer Pfuscher-Werkstatt (oder bei atu :D) gewesen sein und irgend eine Schraube ist z.B. nicht richtig angezogen. Wenn bei einem so verursachten Unfall dein Kind in Mitleidenschaft gezogen wird, kannst du auch nichts machen und das hat überhaupt nichts mit TÜV oder irgendwelchen Eintragungen zu tun.

Aber die bösen Tuner sind natürlich an den Unfällen Schuld ge ;)

Danjo 13.10.2010 15:09

alles ist gesagt. alle fragen beantwortet.
es artet glaube ich grad aus.

time2close !

wolfi71 13.10.2010 15:34

Also, wenn der gleich an dem Tag zum Tüv gefahren wäre, hätte er argumentieren können: War beim Tüv, hatte noch einen Mangel, war auf der Heimfahrt davon, wollte den Mangel abstellen etc.

Wenn er nicht schnell zum Tüv geht, dann bekommt er die Anordnung zur Vorführung vom Landratsamt und das ist nicht lustig.

Dass er eine auf den Deckel braucht, ist auch klar. Es trifft den Halter und wir hoffen mal, dass er es ist. Weil sonst wird ihm der Halter aufs Dach steigen.

Ich hatte mal den Fall, dass meine Frau sich das vordere Numemrnschild abgefahren hatte. Also ein neues geholt und den Halter dazu. Leider hatte man gerade keine Zeit das ranzumachen. Also fuhr meine Frau mit dem Nummernschild vorne im fenster und dem Halter im Kofferraum einige Tage rum. Wurde prompt angehalten. Immerhin konnte die sagen: ich habe den Halter neu gekauft und wir wollen den heute abend anbringen. Sie ist wenigstens nicht blöd und aufs Maul gefallen. Natürlich wurde am Abend der neuen Halter angebacht und Ruhe war. Dann kam noch ein Schrieb vom LRA und da erklärte ich dann, dass zur Vermeidung des Verlusts das Nummernschild aus dem erneut beschädigten Halter geborgen wurde um dann den dritten Halter innerhalb weniger Wochen zu montieren. Da kam nichts mehr. Ist natürlich auch nicht vergleichbar.

marci92 13.10.2010 15:34

Also ich war heute beim TÜV der meinte das wird kein problem sein das so einzutragen nur weil ich 205er Reifen haben muss ich mein Tacho überprüfen lassen ob das noch innerhalb der Toleranz ist. Glaube das nennt sich Tachobegleichung oder so in der art.
Kosten fürs eintragen sind 50- max. 80 euro

Ob ich es jetzt oder in 4wochen eintrage FAKT ist es muss ja gemacht werden. Werde das dann nächste woche machen lassen

marci92 13.10.2010 15:36

Zitat:

Zitat von wolfi71 (Beitrag 1004607)
Also, wenn der gleich an dem Tag zum Tüv gefahren wäre, hätte er argumentieren können: War beim Tüv, hatte noch einen Mangel, war auf der Heimfahrt davon, wollte den Mangel abstellen etc.

Wenn er nicht schnell zum Tüv geht, dann bekommt er die Anordnung zur Vorführung vom Landratsamt und das ist nicht lustig.

Dass er eine auf den Deckel braucht ist auch klar. Es trifft den Halter udn wir hoffen mal, dass er es ist. Weil sonst wird ihm der Halter aufs Dach steigen.

Um diese Uhrzeit fährt man nicht mehr zum TÜV ;).
War um kurz nach Mitternacht.

desx 13.10.2010 19:01

Den Ärger hätteste dir aber echt sparen können ;)
Ist dennoch merkwürdig das du nichts mitbekommen hast. Aber vielleicht kommt Post mit einem Mängelbericht und Verwahnungsgeld. Das wäre dann noch sehr erfreulich.
Alles andere wird richtig Geld kosten ...

mfg desx

LosPablos 13.10.2010 19:10

Mich haben sie ja letztens auch angehalten.. Noch nichts eingetragen. Felgen, Lenkrad, Fahrwerk, Luff,ESD mit ABE

Hab ne Mängelkarte bekommen und 7 tage zeit + 25€ Bußgeld.Mehr nicht..Hatte aber auch Teilweise glück weil ich 1. Auf dem Wag nach hause war und 2. ich den Gleich gesagt habe das noch nichts eingetragen ist..

Für meine eintragung Fahrwerk und Lenkrad hab ich 62,50€ bei der Dekra gelassen.. Felgen und Luffi hab ich demontiert..

marci92 13.10.2010 20:00

Zitat:

Zitat von marci92 (Beitrag 1004608)
Also ich war heute beim TÜV der meinte das wird kein problem sein das so einzutragen nur weil ich 205er Reifen haben muss ich mein Tacho überprüfen lassen ob das noch innerhalb der Toleranz ist. Glaube das nennt sich Tachobegleichung oder so in der art.
Kosten fürs eintragen sind 50- max. 80 euro

Kennt das einer wad der Prüfer meint ?

aam 90 13.10.2010 20:01

tachoangleichung wird nur bei felgern größer 16 zoll gemacht oder ab einer überschreitung des maximalen abrollumfang

Golf5010 13.10.2010 20:04

Guck mal im Gutachten von den Felgen welche Reifengröße du fahren darfst. Und sonst benutze einen Reifenrechner (googeln) und vergleich die Reifengröße die du fährst mit einer im Schein eingetragenen. Darf glaub ich 3% Toleranz haben, steht aber bei den meisten Reifenrechnern.

AAM 13.10.2010 22:52

na tachoangleichung ist NICHT das gleiche wie ne tachoprüfung.


ne tachoprüfung kostet beim bosch service 35€ und dauert ca. 15min.


die bauen so ein messgerät an den hinteren radlauf und fahren dann ne runde.
er werden ca. 4 geschwindigkeiten verglichen und gut ist.

golf3variant1488 14.10.2010 08:53

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1004498)
Auf irgendwelche Vergleiche oder Äußerungen mit Kinderschändern gehe ich hier nicht ein,da sie überhaupt nichts damit zu tun haben.
ACH NE? ABER ver gleiche mit angefahrenen Kinder sind besser?


Der TE gondelt mit na Karre rum wo die wichtigsten Sachen nicht eingetragen sind.
Also wird er zurecht eins auf den S..k kriegen.
Habe ich was anderes behauptet? Habe nie gesagt das es nicht fair ist, nur das er sich rauswinden kann wegen formal fehlern. stell dir mal vor evtl braucht er das auto für die arbeit.....würde diese ohne verlieren.......
MENSCH JEDER MACHT MAL FEHLER!
!

@ golf3variant1488
wie gesagt das Wort Kinderschänder hat in dem Posting nichts zu suchen.

ACHSO?? wiso soll mein vergleich schlechter sein wie dein nachvolgender?
Meine Erklärung hast du bestimmt überlesen, hier nochmal:
Ich habe beabsichtig einen Drastischen vergleich gewählt um Klar zu machen was alles möglich ist bei Formalfehler.


Aber ja ich bin der Meinung das man bestraft werden muss, wenn man mit nicht eingetragen Sachen rumfährt, das ist nunmal bei uns so, wem es nicht passt der muss auswandern und fertig.
Auch wenn Du und der ein oder andere das nicht verstehen wollen.
Aber ich möchte mal Dich sehen ( denn da Du ja immer die Kinderschänder erwähnst, scheint Dir viel an Kindern zu liegen ), wenn du Vater bist und dann fährt einer Dein Kind an, er fährt es aber "nur" an das ihm was passiert wie ein Bein geborchen oder so, er fährt es also nicht Tod, es ist quasi nur ein Bein.
Dann stell sich heraus der es auf Grund irgendwelche Bauteile am Fahrzeug passiert ist, die so nicht hätten zusammen benutzt werden dürfen ( z.B. ein Fahrwerk mit Felgen ), da es mechanisch einfach nicht ohne Probleme passt.
Na da möchte ich Dich mal sehen wenn es dein Kind ist.

Also da mal schön drüber nachdenken.

Die warscheinlichkeit halte ich doch für sehr gering (für den fall das doch, oder ein reines fahrerverschulden vorlag, würde ich die sache eh selber "Klären" :) )das soetwas passiert und das es zu einem unfall kommt weil etwas nicht eingetragen war.
was bei der sache viel schlimmer ist ist das keine versicherung zahlen wird.
das soll erstmal nicht ,mein problem sein, entstehen jedoch folgeschäden kann es sein das medikamente nicht ersätzt werden. sehr ärgerlich.


Wie auch vorn schonmal geschrieben bei mir ist alles eingetragen und ich würde nen teufel tuen und ohne eintragung rumfahren, aber wir machen alle fehler, einig haben früher ihr mofa frisiert, andere fahren heute nicht gleich zum tüv.


Fazit du wirst mich nicht umstimmen......

marci92 14.10.2010 12:58

Also mit dem Tachoangleichen würde 250 kosten wenn es gemachtb werden muss.
Aber eigentlich müsste es ja auch gehen wenn ich einfach jetzt meine winterreifen drauf mache und dann nur das fahrwerk eintragen lasse

AAM 14.10.2010 13:01

Zitat:

Zitat von marci92 (Beitrag 1005429)
Also mit dem Tachoangleichen würde 250 kosten wenn es gemachtb werden muss.
Aber eigentlich müsste es ja auch gehen wenn ich einfach jetzt meine winterreifen drauf mache und dann nur das fahrwerk eintragen lasse



und danach kommen dann wieder die anderen reifen drauf ? ::hammer::::hammer::

sorry aber wie kann man so blöd sein ?

Buddha 14.10.2010 13:03

Schreib doch einfach mal was du für ne Reifengröße fährt, dann können wir dir sagen ob eine Tachoangleichung von nöten ist.

LosPablos 14.10.2010 20:04

Zitat:

Zitat von LosPablos (Beitrag 1004913)
Mich haben sie ja letztens auch angehalten.. Noch nichts eingetragen. Felgen, Lenkrad, Fahrwerk, Luff,ESD mit ABE

Hab ne Mängelkarte bekommen und 7 tage zeit + 25€ Bußgeld.Mehr nicht..Hatte aber auch Teilweise glück weil ich 1. Auf dem Wag nach hause war und 2. ich den Gleich gesagt habe das noch nichts eingetragen ist..

Für meine eintragung Fahrwerk und Lenkrad hab ich 62,50€ bei der Dekra gelassen.. Felgen und Luffi hab ich demontiert..

Heute ist mir auch nochmal eingefallen das die Polizisten von allen sachen Fotos gemacht haben.. Wegen der Beweise halt..

marci92 15.10.2010 02:33

Zitat:

Zitat von LosPablos (Beitrag 1005817)
Heute ist mir auch nochmal eingefallen das die Polizisten von allen sachen Fotos gemacht haben.. Wegen der Beweise halt..

Hatte er bei mir auch vor aber hat dann gesgat ne hab es ja gesehen

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 1005430)
und danach kommen dann wieder die anderen reifen drauf ? ::hammer::::hammer::

sorry aber wie kann man so blöd sein ?

hab ich ja nicht geschrieben, klar wenn die dann wieder im frühjahr drauf kommen das ich die eintragen lassen werde

Zitat:

Zitat von Buddha (Beitrag 1005432)
Schreib doch einfach mal was du für ne Reifengröße fährt, dann können wir dir sagen ob eine Tachoangleichung von nöten ist.

205/40zr17 84w vorher waren die standartgrößen drauf

Dr.NOS 15.10.2010 09:18

205/40 R17 geht eigentlich immer ohne Angleichung.

the FLo 15.10.2010 09:31

wurde entfernt, sonst regen sich noch mehr leute über meinen -ach so dummen- Kommentar auf -.-

Dr.NOS 15.10.2010 09:34

Schade, dass man keine Bewertungen für Beiträge mehr vergeben kann. Wen es nervt, der hält sich einfach raus. Aber solche Beiträge wie über mir sind doch überflüssig.

the FLo 15.10.2010 09:37

Zitat:

Zitat von Dr.NOS (Beitrag 1006258)
Schade, dass man keine Bewertungen für Beiträge mehr vergeben kann. Wen es nervt, der hält sich einfach raus. Aber solche Beiträge wie über mir sind doch überflüssig.

Jetzt wurde diskutiert was ihm passiert, dann wurde diskutiert was die eintragung kostet, dann wurde diskutiert ob es einzutragen geht. zwischendrin ein paar geistreiche Kommentare wie z.B.: "Selber schuld, nix eingetragen"....

Der Thread ist schon seit 5 Seiten mehr wie sinnlos -.-

TobiRacer 15.10.2010 10:16

Zitat:

Zitat von marci92 (Beitrag 1006176)
Hatte er bei mir auch vor aber hat dann gesgat ne hab es ja gesehen



hab ich ja nicht geschrieben, klar wenn die dann wieder im frühjahr drauf kommen das ich die eintragen lassen werde



205/40zr17 84w vorher waren die standartgrößen drauf


ja unterschiedlich...kumpel von mir musste bei der größe auch angleichen lassen. Das kommt drauf an was man original fährt. Bei GTI oder VR6 geht 17" problemlos weil die eh mind. 15" fahren. Bei kleineren Motoren mit 14" original ist bei 17" meist schon eine Angleichung erforderlich.

Aber jetzt das FW mit Winterreifen eintragen lassen ist Schwachsinn hoch 10! Lass es gleich ordentlich machen und komplett!

So wie du rumgefahren bist ist aber echt dumm. Ich mein wenn das FW mal bissl tiefer is als erlaubt, hm ok solang nix schleift. Da bekommste auch blos nen Mängelschein und drehst es wieder höher, aber ohne Eintragung, gerade bei sowas wie Felgen und Fahrwerk, sehr unverständlich -.-

Kannst dir merken, das was alle Polizisten interessiert:

Fahrwerk
Felgen
Luftfilter
Xenonumbau
Auspuff

wenn du etwas davon verändert hast, sollte es unbedingt zugelassen sein bzw eingetragen. Denn das kontrollieren nahezu 95% der Polizisten.
Gibt auch spezialisten, die kennen einfach alles und wissen genau groß ein aufkelber in der frontscheibe sein darf. Also good luck for the future^^

Buddha 15.10.2010 10:20

Zitat:

Zitat von TobiRacer (Beitrag 1006280)
ja unterschiedlich...kumpel von mir musste bei der größe auch angleichen lassen. Das kommt drauf an was man original fährt. Bei GTI oder VR6 geht 17" problemlos weil die eh mind. 15" fahren. Bei kleineren Motoren mit 14" original ist bei 17" meist schon eine Angleichung erforderlich.

Das ist Jacke wie Hose wie die Serienbereifung ist. Ich hab problemlos bei meinem damaligen 1.4l mit serienmäßigen 13ern die 17er eingetragen bekommen.
205/40/17 ist ohne Angleichung beim G3 fahrbar.

cartman1 15.10.2010 10:31

Lange habe ich mich zurück gehalten, jetzt muss es aber langsam mal raus.

WENN ICH SOLCHE THEMEN WIE HIER LESE,KÖNNTE ICH KOTZEN!!!
Leute, ihr seit es selber schuld, wenn ihr mit nicht eingetragenen Klamotten am Auto durch die Geschichte fahrt. Ihr gefährdet nicht nur euch, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer!
Anschließend heult ihr rum, weil die böse bösel Polizei euch angehalten hat und eure Mängel am KFZ aufdeckt.

Ich persönlich finde so etwas gaaaaanz schwach!

Am liebsten würde ich jeden dieser Threads zu machen. Mach ich aber nicht, ein sooo fieser Typ bin ja ja auch nicht.

MFG

Dr.NOS 15.10.2010 10:56

Zitat:

Zitat von TobiRacer (Beitrag 1006280)
ja unterschiedlich...kumpel von mir musste bei der größe auch angleichen lassen. Das kommt drauf an was man original fährt. Bei GTI oder VR6 geht 17" problemlos weil die eh mind. 15" fahren. Bei kleineren Motoren mit 14" original ist bei 17" meist schon eine Angleichung erforderlich.

.....

Meistens wird im Verhältnis zum Größerwerden der Felge ja auch die Flankenhöhe des Reifen kleiner. Von daher ändert sich nur minimal etwas. Muss man aber im Einzelfall ausrechnen. Schade nur, dass der TÜV glaube ich wirklich anhand von Tabellen die Serienbereifung mit der größeren Bereifung vergleicht.

TobiRacer 15.10.2010 11:12

Zitat:

Zitat von Buddha (Beitrag 1006283)
Das ist Jacke wie Hose wie die Serienbereifung ist. Ich hab problemlos bei meinem damaligen 1.4l mit serienmäßigen 13ern die 17er eingetragen bekommen.
205/40/17 ist ohne Angleichung beim G3 fahrbar.

ja, aber eben nicht bei allen ;)

das ist wohl genauso wie die Unterschiede allegmein bei Abnahmen. Sowieso unverständlich wieso es da keine einheitlichen Richtlinien und auch Kostensätze gibt!

Also ich hab für meine Einzelabnahme (16" mit 195/45 und FW 60/40 - also wirklich nix besonderes) glaub ich das letzte mal fast 150 Euro bezahlt! Wenn ich da von einigen lese, 50 Euro alles eingetragen frag ich mich auch, warum das bei mir so teuer ist. Bei uns Sachsen dürfen Einzelabnahmen nur von der DEKRA durchgeführt werden. Und die haben saftige Preise, außerdem wird alles pennibel genau gemacht. Also FW verschränkt, max. zuladung, keine zusätzl. begrenzer und dann muss mind. 1cm platz sein. Naja, kann man nun von halten was man will...

Aber cartman hat vollkommen recht, ohne Eintragung fahren, gerade bei Bauteilen wie FW und Räder ist einfach nur bescheuert. Man gefährdet sich und andere. Passiert ein Unfall mit Personenschaden, ihr werdet euer Leben nicht mehr froh und keine Versicherung der Welt übernimmt Haftung, wenn das Auto nicht regelkonform fährt.

ladysgolf3 15.10.2010 13:07

ich bin ganz ehrlich trotzdem hätte er eine mängelliste haben müssen. hier bei uns ist das auch so. haben mich schon so oft angehalten habe denen abs von allen sachen gezeigt und gut war. seid diesem tag machen die nur noch Allgeimeine Verkehrskontrolle. Haben nie was gesagt das ich mit 9x16 et 15 rumfahre wo nur ein gutachten dabei ist ohne einzutragen. Aber nichts desto trotz müssen sie dir eine mängelliste geben , weil du ja nun dein auto wieder Straßentauglich machen MUSST!! nur ohne Zettel schon schlecht!!

redgolf1 15.10.2010 13:08

ES lioegt auch viel im ermessen des polizeibeamten. einer sagt kein ding so wie hier bei uns und ein dorf weiter bist gleich am A.....

Mortiferus 15.10.2010 13:31

Zitat:

Zitat von Buddha (Beitrag 1006283)
Das ist Jacke wie Hose wie die Serienbereifung ist. Ich hab problemlos bei meinem damaligen 1.4l mit serienmäßigen 13ern die 17er eingetragen bekommen.
205/40/17 ist ohne Angleichung beim G3 fahrbar.

kann ich nur bestätigen!

nimm mal n navi mit gps mit ins auto und dreh mit deinem 17ern ne runde und schau, was das navi sagt und vergleich mim tacho

bei mir geht der tacho mit 17ern und auch 205/40ern auf 1-2km/h genau

marko1983 15.10.2010 13:53

Zitat:

Zitat von Mortiferus (Beitrag 1006398)
kann ich nur bestätigen!

nimm mal n navi mit gps mit ins auto und dreh mit deinem 17ern ne runde und schau, was das navi sagt und vergleich mim tacho

bei mir geht der tacho mit 17ern und auch 205/40ern auf 1-2km/h genau

Das kann normalerweise nicht seien, weil mit 13 Zoll Serie zeigt dein Tacho zu wenig an und das darf nicht seien ! Stell doch mal beide neben einander dann siehtst du es... Navi ist genauso ungenau, ein anständigen Wert bekommste damit auch nicht. Tacho sollte immer 3 km/h MEHR anzeigen !

Dr.NOS 15.10.2010 14:40

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 1006423)
Das kann normalerweise nicht seien, weil mit 13 Zoll Serie zeigt dein Tacho zu wenig an und das darf nicht seien ! Stell doch mal beide neben einander dann siehtst du es... Navi ist genauso ungenau, ein anständigen Wert bekommste damit auch nicht. Tacho sollte immer 3 km/h MEHR anzeigen !

Welcher Techo sollte 3 km/h mehr anzeigen und bei welcher Geschwindigkeit?

Rein rechtlich darf nur nicht zu wenig anzeigen und mehr nur bis ca. 5-6%.

205/40 R17 hat rechnerisch gegenüber 175/70 R13 einen um 3,58% größeren Abrollumfang. Wenn der Tacho also mit 175/70 R13 3,58% oder mehr zu viel anzeigt als wirklich gefahren (und das ist nicht all zu unwahrscheinlich), dann ist alles in Butter.

VR669 15.10.2010 14:58

Bei mir wurden damals auch ohne Problem 17 Zoll mit 205/40 eingetragen. Serienbereifung war auch 13 Zoll. Hab die Einzelabnahme noch irgendwo rumliegen, wenn ich sie nicht mit dem Auto weggegeben habe... Bei Interesse suche ich mal

marci92 03.11.2010 23:53

bis jetzt ist noch nciht gekommen..


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