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@golf3variant1488 Du kannst aber nicht Vergewaltiger und Kinderschänder mit diesem Fall vergleichen. Sicher ist es richtig, dass man nicht mit Autos fahren sollte die "nicht zulässig" sind, aber wie schon gesagt finde ich einen Vergleich oder Bezug zu Kinderschändern massiv übertrieben. Prinzipiell ist es immer am besten sehr zeitnah nach nem Umbau am Fahrzeug einen TÜV Termin auszumachen und die Sache eintragen lassen. Dann spart man sich nen Haufen Ärger, Geld und Zeit. |
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Es hat hier wirklich niemand gesagt, er hätte keinen Mist gebaut und es hat erst recht niemand gesagt, er könne jetzt schön so weiter fahren. Von daher verstehe ich dein überaus großes Problem mit den von dir zitierten Beiträgen nicht. Sich "wie ein Aal herauswinden" hat nicht mal im entferntesten was damit zu tun, wenn man "Glück hat", weil man wahrscheinlich nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen ist und kein Geld zahlen muss. Zitat:
Naja und wenn man Formfehler in einem Verwaltungsakt feststellt, dann würde jeder dagegen vorgehen - erst Recht wenn es um eine solch beachtliche Summe Geld geht, die niemandem direkt zugute kommt. |
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Sicher ist das Verhalten der Polizisten etwas seltsam gewesen, aber ich denke auch, sollte er eine Strafe bekommen dann zu Recht. Naja bin mal gespannt wie es ausgeht/weitergeht. |
Auf irgendwelche Vergleiche oder Äußerungen mit Kinderschändern gehe ich hier nicht ein,da sie überhaupt nichts damit zu tun haben. Der TE gondelt mit na Karre rum wo die wichtigsten Sachen nicht eingetragen sind. Also wird er zurecht eins auf den S..k kriegen. Im Nachinein eintragen lassen und dann versuchen aus der Nummer rauszukommen ist : - jämmerlich - sinnlos da auf so nem Wisch das Datum steht. Aber der TE sollte seine nächste Fahrt mit dem Hobel wie schon gesagt wurde zum TÜV antreten. @ golf3variant1488 wie gesagt das Wort Kinderschänder hat in dem Posting nichts zu suchen. Aber ja ich bin der Meinung das man bestraft werden muss, wenn man mit nicht eingetragen Sachen rumfährt, das ist nunmal bei uns so, wem es nicht passt der muss auswandern und fertig. Auch wenn Du und der ein oder andere das nicht verstehen wollen. Aber ich möchte mal Dich sehen ( denn da Du ja immer die Kinderschänder erwähnst, scheint Dir viel an Kindern zu liegen ), wenn du Vater bist und dann fährt einer Dein Kind an, er fährt es aber "nur" an das ihm was passiert wie ein Bein geborchen oder so, er fährt es also nicht Tod, es ist quasi nur ein Bein. Dann stell sich heraus der es auf Grund irgendwelche Bauteile am Fahrzeug passiert ist, die so nicht hätten zusammen benutzt werden dürfen ( z.B. ein Fahrwerk mit Felgen ), da es mechanisch einfach nicht ohne Probleme passt. Na da möchte ich Dich mal sehen wenn es dein Kind ist. Also da mal schön drüber nachdenken. Zitat:
So wäre auch mein Schlußwort dazu. |
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Und mal ehrlich: ob er "Glück" hat oder viel Geld blechen muss, kann dir doch ziemlich schnuppe sein. Der Wagen kommt so oder so zum Tüv und die Mängel werden behoben. Zitat:
Fakt ist aber: Wenn Formfehler gemacht werden, ist es absolut legitim diesen Verwaltungsakt anzufechten und dann muss er ZURECHT nichts bezahlen. Zitat:
Genauso kann ein Auto mit einwandfreier Betriebserlaubnis zufällig in einer Pfuscher-Werkstatt (oder bei atu :D) gewesen sein und irgend eine Schraube ist z.B. nicht richtig angezogen. Wenn bei einem so verursachten Unfall dein Kind in Mitleidenschaft gezogen wird, kannst du auch nichts machen und das hat überhaupt nichts mit TÜV oder irgendwelchen Eintragungen zu tun. Aber die bösen Tuner sind natürlich an den Unfällen Schuld ge ;) |
alles ist gesagt. alle fragen beantwortet. es artet glaube ich grad aus. time2close ! |
Also, wenn der gleich an dem Tag zum Tüv gefahren wäre, hätte er argumentieren können: War beim Tüv, hatte noch einen Mangel, war auf der Heimfahrt davon, wollte den Mangel abstellen etc. Wenn er nicht schnell zum Tüv geht, dann bekommt er die Anordnung zur Vorführung vom Landratsamt und das ist nicht lustig. Dass er eine auf den Deckel braucht, ist auch klar. Es trifft den Halter und wir hoffen mal, dass er es ist. Weil sonst wird ihm der Halter aufs Dach steigen. Ich hatte mal den Fall, dass meine Frau sich das vordere Numemrnschild abgefahren hatte. Also ein neues geholt und den Halter dazu. Leider hatte man gerade keine Zeit das ranzumachen. Also fuhr meine Frau mit dem Nummernschild vorne im fenster und dem Halter im Kofferraum einige Tage rum. Wurde prompt angehalten. Immerhin konnte die sagen: ich habe den Halter neu gekauft und wir wollen den heute abend anbringen. Sie ist wenigstens nicht blöd und aufs Maul gefallen. Natürlich wurde am Abend der neuen Halter angebacht und Ruhe war. Dann kam noch ein Schrieb vom LRA und da erklärte ich dann, dass zur Vermeidung des Verlusts das Nummernschild aus dem erneut beschädigten Halter geborgen wurde um dann den dritten Halter innerhalb weniger Wochen zu montieren. Da kam nichts mehr. Ist natürlich auch nicht vergleichbar. |
Also ich war heute beim TÜV der meinte das wird kein problem sein das so einzutragen nur weil ich 205er Reifen haben muss ich mein Tacho überprüfen lassen ob das noch innerhalb der Toleranz ist. Glaube das nennt sich Tachobegleichung oder so in der art. Kosten fürs eintragen sind 50- max. 80 euro Ob ich es jetzt oder in 4wochen eintrage FAKT ist es muss ja gemacht werden. Werde das dann nächste woche machen lassen |
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War um kurz nach Mitternacht. |
Den Ärger hätteste dir aber echt sparen können ;) Ist dennoch merkwürdig das du nichts mitbekommen hast. Aber vielleicht kommt Post mit einem Mängelbericht und Verwahnungsgeld. Das wäre dann noch sehr erfreulich. Alles andere wird richtig Geld kosten ... mfg desx |
Mich haben sie ja letztens auch angehalten.. Noch nichts eingetragen. Felgen, Lenkrad, Fahrwerk, Luff,ESD mit ABE Hab ne Mängelkarte bekommen und 7 tage zeit + 25€ Bußgeld.Mehr nicht..Hatte aber auch Teilweise glück weil ich 1. Auf dem Wag nach hause war und 2. ich den Gleich gesagt habe das noch nichts eingetragen ist.. Für meine eintragung Fahrwerk und Lenkrad hab ich 62,50€ bei der Dekra gelassen.. Felgen und Luffi hab ich demontiert.. |
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tachoangleichung wird nur bei felgern größer 16 zoll gemacht oder ab einer überschreitung des maximalen abrollumfang |
Guck mal im Gutachten von den Felgen welche Reifengröße du fahren darfst. Und sonst benutze einen Reifenrechner (googeln) und vergleich die Reifengröße die du fährst mit einer im Schein eingetragenen. Darf glaub ich 3% Toleranz haben, steht aber bei den meisten Reifenrechnern. |
na tachoangleichung ist NICHT das gleiche wie ne tachoprüfung. ne tachoprüfung kostet beim bosch service 35€ und dauert ca. 15min. die bauen so ein messgerät an den hinteren radlauf und fahren dann ne runde. er werden ca. 4 geschwindigkeiten verglichen und gut ist. |
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Also mit dem Tachoangleichen würde 250 kosten wenn es gemachtb werden muss. Aber eigentlich müsste es ja auch gehen wenn ich einfach jetzt meine winterreifen drauf mache und dann nur das fahrwerk eintragen lasse |
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und danach kommen dann wieder die anderen reifen drauf ? ::hammer::::hammer:: sorry aber wie kann man so blöd sein ? |
Schreib doch einfach mal was du für ne Reifengröße fährt, dann können wir dir sagen ob eine Tachoangleichung von nöten ist. |
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205/40 R17 geht eigentlich immer ohne Angleichung. |
wurde entfernt, sonst regen sich noch mehr leute über meinen -ach so dummen- Kommentar auf -.- |
Schade, dass man keine Bewertungen für Beiträge mehr vergeben kann. Wen es nervt, der hält sich einfach raus. Aber solche Beiträge wie über mir sind doch überflüssig. |
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Der Thread ist schon seit 5 Seiten mehr wie sinnlos -.- |
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ja unterschiedlich...kumpel von mir musste bei der größe auch angleichen lassen. Das kommt drauf an was man original fährt. Bei GTI oder VR6 geht 17" problemlos weil die eh mind. 15" fahren. Bei kleineren Motoren mit 14" original ist bei 17" meist schon eine Angleichung erforderlich. Aber jetzt das FW mit Winterreifen eintragen lassen ist Schwachsinn hoch 10! Lass es gleich ordentlich machen und komplett! So wie du rumgefahren bist ist aber echt dumm. Ich mein wenn das FW mal bissl tiefer is als erlaubt, hm ok solang nix schleift. Da bekommste auch blos nen Mängelschein und drehst es wieder höher, aber ohne Eintragung, gerade bei sowas wie Felgen und Fahrwerk, sehr unverständlich -.- Kannst dir merken, das was alle Polizisten interessiert: Fahrwerk Felgen Luftfilter Xenonumbau Auspuff wenn du etwas davon verändert hast, sollte es unbedingt zugelassen sein bzw eingetragen. Denn das kontrollieren nahezu 95% der Polizisten. Gibt auch spezialisten, die kennen einfach alles und wissen genau groß ein aufkelber in der frontscheibe sein darf. Also good luck for the future^^ |
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205/40/17 ist ohne Angleichung beim G3 fahrbar. |
Lange habe ich mich zurück gehalten, jetzt muss es aber langsam mal raus. WENN ICH SOLCHE THEMEN WIE HIER LESE,KÖNNTE ICH KOTZEN!!! Leute, ihr seit es selber schuld, wenn ihr mit nicht eingetragenen Klamotten am Auto durch die Geschichte fahrt. Ihr gefährdet nicht nur euch, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer! Anschließend heult ihr rum, weil die böse bösel Polizei euch angehalten hat und eure Mängel am KFZ aufdeckt. Ich persönlich finde so etwas gaaaaanz schwach! Am liebsten würde ich jeden dieser Threads zu machen. Mach ich aber nicht, ein sooo fieser Typ bin ja ja auch nicht. MFG |
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das ist wohl genauso wie die Unterschiede allegmein bei Abnahmen. Sowieso unverständlich wieso es da keine einheitlichen Richtlinien und auch Kostensätze gibt! Also ich hab für meine Einzelabnahme (16" mit 195/45 und FW 60/40 - also wirklich nix besonderes) glaub ich das letzte mal fast 150 Euro bezahlt! Wenn ich da von einigen lese, 50 Euro alles eingetragen frag ich mich auch, warum das bei mir so teuer ist. Bei uns Sachsen dürfen Einzelabnahmen nur von der DEKRA durchgeführt werden. Und die haben saftige Preise, außerdem wird alles pennibel genau gemacht. Also FW verschränkt, max. zuladung, keine zusätzl. begrenzer und dann muss mind. 1cm platz sein. Naja, kann man nun von halten was man will... Aber cartman hat vollkommen recht, ohne Eintragung fahren, gerade bei Bauteilen wie FW und Räder ist einfach nur bescheuert. Man gefährdet sich und andere. Passiert ein Unfall mit Personenschaden, ihr werdet euer Leben nicht mehr froh und keine Versicherung der Welt übernimmt Haftung, wenn das Auto nicht regelkonform fährt. |
ich bin ganz ehrlich trotzdem hätte er eine mängelliste haben müssen. hier bei uns ist das auch so. haben mich schon so oft angehalten habe denen abs von allen sachen gezeigt und gut war. seid diesem tag machen die nur noch Allgeimeine Verkehrskontrolle. Haben nie was gesagt das ich mit 9x16 et 15 rumfahre wo nur ein gutachten dabei ist ohne einzutragen. Aber nichts desto trotz müssen sie dir eine mängelliste geben , weil du ja nun dein auto wieder Straßentauglich machen MUSST!! nur ohne Zettel schon schlecht!! |
ES lioegt auch viel im ermessen des polizeibeamten. einer sagt kein ding so wie hier bei uns und ein dorf weiter bist gleich am A..... |
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nimm mal n navi mit gps mit ins auto und dreh mit deinem 17ern ne runde und schau, was das navi sagt und vergleich mim tacho bei mir geht der tacho mit 17ern und auch 205/40ern auf 1-2km/h genau |
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Rein rechtlich darf nur nicht zu wenig anzeigen und mehr nur bis ca. 5-6%. 205/40 R17 hat rechnerisch gegenüber 175/70 R13 einen um 3,58% größeren Abrollumfang. Wenn der Tacho also mit 175/70 R13 3,58% oder mehr zu viel anzeigt als wirklich gefahren (und das ist nicht all zu unwahrscheinlich), dann ist alles in Butter. |
Bei mir wurden damals auch ohne Problem 17 Zoll mit 205/40 eingetragen. Serienbereifung war auch 13 Zoll. Hab die Einzelabnahme noch irgendwo rumliegen, wenn ich sie nicht mit dem Auto weggegeben habe... Bei Interesse suche ich mal |
bis jetzt ist noch nciht gekommen.. |
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