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also meiner meinung nach sind die angel eyes bei meinem polo z.B: tagfahrlicht sprich ich darf immer damit fahren, was ich auch tue, ist ja bei den BMW`s auch so. Tagfahrlicht ist zwar keine pflicht, aber es ist erlaubt, genau so ist es erlaubt den ganzen tag über mit nebelscheinwerfern zu fahren wenn es dir spaß macht. ÖAMTC sagt folgendes: Zitat:
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Zitat:
was bei bmw erlaubt ist muss nicht bei dir auch erlaubt sein! ausserdem ist es dort auch nur begrenzungs / standlicht ! also auch untersagt! und schonmal dir prüfzeichen auf deinem scheinwerfer angeguckt? zeig mir mal welches dort deine "angel eyes" als tagfahrlicht zulassen Oo Zitat:
in DE nicht! |
Schalten sich deine Angel Eyes beim Starten des Motors automatisch auf ein? Dann hast TFL. Kann ja sein, dass dein Polo das kann. Wenn du deine Angel Eyes aber nur durch das Umlegen des Schalters auf "Standlicht"!!! einschaltest, dann ist das nicht erlaubt. Und wir dürfen hier nicht mit NSW fahren. Man, was für eine Diskussion hier, die an der Tatsache nichts ändert. |
Zitat:
es ist ja egal was jeder macht, aber den tatsachen sollte man schon treu bleiben ._. |
Zitat:
Bei uns in österreich ist das nicht so streng. Solange du nicht das Fernlicht und/oder die nebelschlussleuchte eingeschalten hast, ist bei uns alles erlaubt. (LED Angel eyes natürlich nicht) |
Zitat:
die prüfzeichen sind innerhalb der EU pflicht! ob da jetzt einer was sagt oder nicht ist egal. also bitte keine halbwahrheiten hier einbringen. nicht persönlich nehmen, nur dann gehts wieder von vorne los '-' |
so, ich wollte jetzt auch nochmal was nützliches einbringen. da wir alle (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) wohl keine juristen im gebiet straßenverkehr sind, hab ich mich mal in einem juristen-forum umgesehen. dort kam diese diskusion auch auf und wurde vom 15.11.2005 bis 23.08.2007 (auf unglaublichen 2 seiten xD) diskutiert. ich gebe euch mal den link, dann könnt ihr euch es selbst durchlesen §17 Abs.2 STVO - Fahren mit Standlicht verboten? - Jurathek Forum das abschließende kommentar fand ich persönlich sehr interessant. gruß Julian |
Zitat:
Wenn man nun nach dem letzten Betrag geht, der alles recht gut zsuammengefasst hat, (ich habe mir natürlich alles vorher durchgelesen) ist das fahren mit Standlicht erlaubt, solange keine BELEUCHTUNGSPFLICHT besteht. So wie in dem Beschluss beschrieben, den ich im Beitrag #38 gepostet habe. Und nun nochmal damit hier das alle verstehen: (so habe ich das schlussendlich verstanden) Das Fahren mit Standlicht ist erlaubt, wenn die sonne einem mega auf n Kopf knallt. Verboten ist es aber doch bei Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, wie in § 17 StVO beschrieben. Mfg |
hi am besten ist du kaufst dir die hella angel eyes die angel eyes bei den scheinwerfern sind in LED leuchten so wie die angel eyes bei den bmw´s also bläulicher und warum sollte es nicht erlaubt sein mit dennen nur zu fahren stört keinen und die bmw fahrer habens ja auch und fahren so damit sollte eigentlich kein problem sein. mfg |
http://www.parts4vws.com/images/parts/golf3_celis_2.jpg so sehen die aus da kannst dir gleich ein xenon kit einbauen mfg |
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ich klink mich hier nochmal ein und verweise auf seite 1 dieses themas, mein post, speziell den link. der mann hat nicht einfach mal eben so klage erhoben, wegen den 10 euro, er hat zuvor das Bundesverkehrsministerium kontaktiert und genau nachgefragt, wie die beiden Absätze des Paragraphs 17 zu verstehen sind -> kopie der antwort aus dem link: Bundesverkehrsministerium hat folgendes geschrieben:: Sehr geehrter Herr Peuschel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach * 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Nach * 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf * 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z. B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann * 17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit * 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag so, daher geht eigentlich unmissverständlich hervor, dass man am Tag, wenn keine beleuchtungspflicht herrscht, mit Standlicht gefahren werden kann und darf, ich denke das Bundesverkehrsministerium wird es wohl am besten wissen. und ich wiederhole nochmal, da die polizisten sich natürlich auf ihre auslegung des §17 berufen, man solle sich die antwort vom BVM und den Berschluss ins auto legen, wenn man vor hat mit Standlicht am tag zu fahren. |
Also ganz easy wenn ich das aus dem beitrag oben richtig verstehe von Mortiferus. Du darfst am hellichten Tage mit Standlicht fahren, sobald es die Beleuchtungsverhältnisse erfordern muss das Ablendlicht mit an sein sonst machste dich strafbar. |
hey leute voll org das die bei euch in Deutschland so org drauf sind die Beamte ich dachte das bei euch in sachen tuning die angelegenheiten chilliger sind bei uns ins Österreich sagens nichts wegen angel eyes voll org mfg |
Zitat:
Damit sollte dsa thema endlich geklärt sein. :) |
Habe Angel Eyes von Sonar und dort musste ich von den Standlichtringen die Kabel zum Licht anzapfen, da sonst das Standlicht (Ringe) nicht an gehen würden. Allerdings darf man so etwas auch nicht, da man etwas verändert hat und die Betriebserlaubnis der Scheinwerfer erlischt. Hab ich Recht? |
Zitat:
da hast du recht |
Gut, dann weiß ich bescheid =) |
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