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ja max versuch nochmal woanders ;) ´@tuning3er 1. OT 2. Doppelpost zum Berichtigen einfach mal EDIT (Editieren)!!! 3. Back to Topic ! duck und weg |
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Und wenn sich dieser Verdacht bestätigt, trägst du alle Kosten, Gebühren und darfst noch dicke Buß- oder gar Strafgelder abdrücken. Im Gegenzug gibt's aber viele Punkte. Sei mir nicht böse, wen ich das etwas deutlich ausdrücke, aber das "TÜV so, ansonsten anders"-Spiel ist bestenfalls bauernschlau. Zitat:
Und was dieses grausame tuning3er-Trauerspiel angeht: Hier hat noch nichts geholfen: Weder Bitten, Flehen, sanfte Hinweise, Lob noch plakative Statements erreichen den Kerl. Der Mann ist offensichtlich unbelehrbar und ist das schon, seit er vom Baum gefallen ist. Irgendwann wird auffallen, dass er sich nur ständig selbst seine eigenen Unzulänglichkeiten unter die Nase reibt, was auch de facto eine Verletzung der Forenregeln bedeutet. Der Mann belastet sich ja mit jedem Beitrag selbst am meisten. Jeder andere würde sich schämen, laufend solch abgründige Scheiße rauszuhauen. Langsam muss man sich echt fragen, ob die Community gewillt ist, sich von dem Troll länger auf der Nase herumtanzen zu lassen. Er trägt ja wirklich nur zur zweifelhaften Erheiterung bei. Irgendwo kommt der Punkt, da muss man manche Knallaffen vor sich selbst schützen. |
Das Gillt auch für Dich Agent! Hier soll keiner öffentlich an den Pranger gestellt werden! Was mit IHM hier im Forum passiert, dass überlass mal den Admins und den Mods! Wenn das hier jetzt nicht aufhört gibt es Verwarnungen! Das nächste OT wird Kommentarlos verwarnt! |
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Naja ich werd jetzt erstmal auf die Federwegsbegrenzer warten müssen und mach dann mal nen neuen Termin woanders wenn das nich klappt werd ich mir mal die Plastikverkleidung ma dran klemm... |
Das gleiche Problem habe ich mit meinen 9x16 hinten auch,zu mir wurde bei Tüv gesagt.das mittlerweile die GANZE Felge unter dem Kotflügel sein muss und nicht mehr raus stehen darf.Auch angeblich hinten nicht.Hab mir dann Schmutzfänger geholt und die hinten angeklebt(für eintragung versteht sich)aber wieder nix gebracht.Ich verzweifel langsam |
Also los, Kotflügelverbreiterung vom GT-Modell dran machen, die bringt die paar Millimeter. Wenn das eingetragen ist, dann bekommst du ja eine neue Bescheinigung Teil 2. Wenn man an der nicht erkennen kann, wann das eingetragen wurde, dann könnte man das wieder abbauen, weil es kann sich um einen Altfall (<1.4.2009) handeln. Zumindest könnte man das der Polizei so erklären. Wenn die Bescheinigung nur geändert wurde, dann wirst du die Verbreiterungen besser dran lassen. Im Zweifelsfall gibt es reichlich Ärger, Kosten und Punkte. Alternative: Mach dünnere Spurplatten rein. Wenn es jetzt 10mm sind, dann mach nur noch 5mm rein und erledigt. Geht natürlich nur, wenn es innen genug Platz hat zum Stoßdämpfer hin. Die Vorschriften besagen nunmehr wohl, dass keine beweglichen Teile mehr vorstehen dürfen. Wie schon gesagt, vor dem 1.4.2009 gab es etwas lockere Bedingungen. Wolfgang |
Also ich hab meine Felgen im Spätsommer letzten Jahres eintragen lassen. Allerdings bei der DEKRA. Mir wurde gesagt das die Flanke rausschauen darf wenn die Lauffläche zu den Seiten hin genügend abgedeckt ist. Mir wurde es anstandslos eingetragen obwohl sie vorn auch etwas zu weit raussteht. Geh zu nem anderen Prüfer denn da gibt es enorme Unterschiede. |
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Im EU-Recht gibts leider keine "enormen Unterschiede" :o Was ist daran nicht zu verstehen das es einfach verboten ist ? Was ist daran nicht zu verstehen das eine Eintagung keinen Schutz vor späteren Kontrollen bietet ? |
also genau das problem hatte ich letztens erst beim audi von meiner freundin, wie hier schon alle gesagt haben mach die verbreiterung dran aber es kann sein das sie dir der tüv einträgt, zumindestens wenn du zu gleichen gehst. steht bei uns auch in der abnahme vorne gzogen und hinten radabdeckung(vom slk zum glück zum kleben) und wie schon gesagt da wird jeder tüv gleich sein! unser tüvler hat schon gesagt das er es uns auch ohne einträgt aber es kann sein das die cop´s es schnallen und die dir die karre still legen! grüße und viel glück! |
Hab ich alles verstanden ;) Werd erst ma die Federwegsbegrenzer reinmachen noch nen Paar und die Verbreiertung dran amchen für den TüV nun bitte ich euch mal in allen Showrooms zu blättern :D Ich seh nur Reifen^^ und oder Felge^^ Schaut euch auch auf der Straße um ... ich mein nur vlt versteht mich ja auch jmd geht mir nur ums Prinzip bei dem paar mm könnt man echt Bäume ausreisen... Ich versteh das ja alles dagegen sag ich ja nix! |
Zitat:
Er sagte mir Fahrzeuge vor Baujahr 95 (könnte das Problem sein!) können nach anderen Prüfrichtlinien geprüft werden (EG-irgendwas...) Hab auch HU bekommen ohne Seitenblinker was für Fahrzeuge nach 95 eigentlich nicht möglich ist. Eigentlich,... denn jeder Prüfer bewertet die Sachen etwas anders. Hab ich selbst erlebt. Jedenfalls sind bei mir die Räder eingetragen mit rausstehender Flanke und das ist rechtens. |
Aber das Gesetz ergibt was rechtens ist und nicht das was dir einer vom TÜV einträgt und durchgehen lässt. Der TÜV macht nunmal keine Gesetze.... |
Hab bei mir ein Ähnliches Problem. Mein Reifen bzw felge steht genau bündig mit dem Kante oben, aber man kann von hinten und vorne ein teil der lauffläche sehen und das darf nicht sein ( an der hinterachse ) Was kann ich dagegen tun? Hinter dem Reifen könnte ich diese schäbigen Schmutzfänger dranmachen aber was mache ich vorn dem reifen machen? |
STVZO: Man lege ein Lineal an der Radmitte waagerecht an und kennzeichne die Reifenfllanke jeweils mit Kreide. Jetz verschiebt man das Lineal 150mm nach oben und kennzeichnet wieder auf der Reifenflanke. Oberhalb dieser zweiten Kennzeichnungen muß die Lauffläche(!) abgedeckt sein. Felgenhorn und Flanke darf also überstehen. Es natürlich immer wieder zu Diskussionen was nun Lauffläche ist und was nicht... Auch das kann man Beispielsweise mit Kreide nachweisen... EG: Man lege das Lineal senkrecht an der radmitte an und kennzeichne wieder die Flanke mit Kreide. Nun trägt man einen 30Grad Winkel nach vorn und 50Grad Winkel nach hinten ab und kennzeichnet wieder die Flanken. In diesem Bereich muss das ganze Rad abgedeckt sein. Also Reifen und Felge = Rad! So stehts im Gesetz (ungangssprachlich erklärt) |
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Wenn mir ein anerkannter Prüfingeneur der Dekra mir meine Änderungen am Fahrzeug abnimmt und neue HU gibt, kann ich als PKW Fahrer davon ausgehen, das es richtig ist was das Fachpersonal macht. Eine Eintragung des Prüfers kann auch nicht "einfach" so angefochten werden ohne weiteres, wenn das Rad irgendwo schleift ok, aber wenn es passt etc. ??? Es geht zwar, aber nicht ohne weiteres und dann sitzt der Prüfer mit im Boot, er ist der Fachmann, nicht ich. mfg marko |
Stimm ich voll mit ein |
Hallo Max2012, gibt es bei Dir in der Gegend den KÜS oder GTÜ ???? Ich hab meinen letzten TÜV bei KÜS gemacht, weil da die Prüfer nicht so pingelig sind wie bei Dekra oder TÜV SÜD / NORD ! Soll als Tipp gelten mit KÜS / GTÜ ! :winke: Gruss Thomas |
So wie ich das sehe möchtest du eigentlich die Verbreiterungen nicht montieren. Da es bei dir nur um ein paar mm geht würde ich mal zu nem sehr guten Karosseriebetrieb gehen und die hinteren Radläufe leicht ziehen lassen. Gute Betriebe schaffen das auch ohne den Lack zu beschädigen. Die holen da Locker 1cm raus und dann sollte dein Problem gelöst sein. Und Verbreiterungen brauchst du dann auch keine mehr. |
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Gruss Thomas |
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Genauso ist es übrigens bei lauten ESDs, die eingetragen wurden. Jeder Verkehrspolizist darf dich damit erneut zum TÜV schicken, wenn der ESD ihm zu laut ist. Was lernen wir daraus? Lieber gleich RICHTIG eintragen lassen! |
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Darauf hin hat der Kollege von dem ein Besenstil aus dem Streifenwagen geholt und legte sich neben meinen Golf und klopfte wirklich Alles ab, ob da irgendwo eine Attrappe sich versteckt, aber Fehlanzeige. Als man da Nichts fand hat der Polizist gemeint ich solle die Motorhaube aufmachen und er wollte sie aufmachen aber da sie verschoben war klemmte das Motorhaubenschloss etwas. Also musste ich für Ihn die Motorhaube aufmachen und dann bat er Mich darum, den Luftfilterkasten auf zu machen und war verdutzt, dass da kein Sportluftfilter war, sondern Original VW Filter :D und Alles somit nämlich Serie gewesen ist ! Er verstand die Welt nicht mehr und er fragte wie das möglich ist und ich sagte " Das ist eben der Sport ESD, der den Sound macht " und dann mussten die Mich wieder ziehen lassen ! In so einem Fall können die überhaupt nix machen ;) da sind Ihnen die Hände gebunden. Gruss Thomas |
Stimmt nicht so ganz. Sie können prüfen lassen, ob das auch mit der ABE und den dort genannten Bedingungen übereinstimmt. Nur wenn es das tut, dann haben die ein Problem mehr. Dann kannst du denen nämlich eine Rechnung präsentieren: Kilometergeld, Zeitausfwand etc. Das wissen die auch und deswegen nehmen die davon gerne mal Abstand, wenn die sich nicht sehr sicher sind. Übrigens ist es noch gar nicht lange her, dass die Zulassungsstellen einfach von dir verlangt haben, nachzuweisen, dass alles in Ordnung ist. Das sollte mit einem Gutachten geschehen und die Kosten sollte der Halter auf jeden Fall tragen. Dem wurde dann aber ein Riegel vorgeschoben und seitdem haben die Anordnungen in Zweifelsfällen oder bei strittigen Fällen deutlich nachgelassen. Wolfgang |
Ich war bei den GTÜ Penners -.- |
Und was ist rausgekommen? |
Neh ich war am Dienstag schon bei GTÜ ich war nich bei Dekra oder so |
Achso war das gemeint. |
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@wolfi Wann gab es diese Auflockerung der Vorschriften? Evtl. ist diese Geschichte, an die ich mich hier erinnere, vor diesem Datum gewesen. Dann hat GOLFTAF wahrscheinlich Recht. |
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mfg marko |
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Wolfi sagte nun aber, dass diese Vorgaben (speziell zur Lautstärke von Sport ESDs) gelockert wurden und ich hätte gerne gewusst, wann diese Änderung statt fand. Denn ich kann mich noch gut erinnern, dass dieser User mit dem zu lauten ESD auf jeden fall wieder zum TÜV musste, und das auch gesetzeskonform gewesen ist. Dem wurde da nichts eingeredet ;) |
Was für eine Auflockerung der Vorschriften? Es gab nur eine einzige Lockerung nämlich die, dass immer dann, wenn die Behörde etwas anordnet und sich dann herausstellt, dass kein verstoß vorliegt die Behörde die Kosten des Beweises tragen muss. Das war früher nämlich von denen gerne mal dem Fahrer überlassen worden. Und natürlich kann angeordnet werden, dass zu prüfen ist, ob die in der ABE genannten Bedingungen auch eingehalten sind. Das macht dann ein "Sachverständiger". Solange die ABE nicht widerrufen ist, können die an der ABE selbst nur sehr bedingt Zweifel anmelden. Das war doch neulich das Thema mit den Partikelfiltern, die die Bedingungen nicht eingehalten haben. Da wurden nachträglich die ABE widerrufen. Die Autos durften aber in Betrieb bleiben und waren nicht illegal unterwegs. Es durften nur keine mehr neu eingebaut werden. Zum Zeitpunkt des Einbaus waren die ABE nämlich gültig. Wenn bei dem Auto übrigens die ABE widerrufen wird, so können die Autos nicht mehr umgeschrieben werden und fallweise müssen die Autos aus dem verkehr gezogen werden. Da trifft dann allerdings die Hersteller mitunter der Hammer, weil die verpflichtet sind Autos mit ABE zu liefern. Ob man da vom Hersteller z.B. für unsere Altgolf mehr wie ein paar hundert Euro rausschinden kann, das wage ich zu bezweifeln. Wolfgang |
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