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VR6Tim 26.05.2010 00:20

ja max versuch nochmal woanders ;)

´@tuning3er

1. OT

2. Doppelpost zum Berichtigen einfach mal EDIT (Editieren)!!!

3. Back to Topic ! duck und weg

AgentBRD 26.05.2010 00:32

Zitat:

Zitat von Max2012 (Beitrag 891859)
Aber steht doch dann in den Papieren das es eingetragen ist "alles" da steht ja nix von Plastikverbreiterung

Dein Fahrzeug kann aber auf Anordnung der Verkehrsüberwachungsbehörden einer Verdachtsprüfung unterzogen werden. Sowas passiert immer gerne mal, wenn die Polizei den Verdacht hegt, dass da mit dem Fahrzeug etwas nicht so richtig in Ordnung ist.
Und wenn sich dieser Verdacht bestätigt, trägst du alle Kosten, Gebühren und darfst noch dicke Buß- oder gar Strafgelder abdrücken. Im Gegenzug gibt's aber viele Punkte.

Sei mir nicht böse, wen ich das etwas deutlich ausdrücke, aber das "TÜV so, ansonsten anders"-Spiel ist bestenfalls bauernschlau.
Zitat:

Zitat von Max2012 (Beitrag 892118)
Also meint ihr ich soll nochmal woanders nen Termin machen bevor ich die Plastikteile kauf?

Könnte durchaus klappen - aber die Gefahr der Verdachtsprüfung schwebt dennoch wie ein Damocles-Schwert über dir.

Und was dieses grausame tuning3er-Trauerspiel angeht:
Hier hat noch nichts geholfen: Weder Bitten, Flehen, sanfte Hinweise, Lob noch plakative Statements erreichen den Kerl. Der Mann ist offensichtlich unbelehrbar und ist das schon, seit er vom Baum gefallen ist.

Irgendwann wird auffallen, dass er sich nur ständig selbst seine eigenen Unzulänglichkeiten unter die Nase reibt, was auch de facto eine Verletzung der Forenregeln bedeutet.

Der Mann belastet sich ja mit jedem Beitrag selbst am meisten. Jeder andere würde sich schämen, laufend solch abgründige Scheiße rauszuhauen.

Langsam muss man sich echt fragen, ob die Community gewillt ist, sich von dem Troll länger auf der Nase herumtanzen zu lassen. Er trägt ja wirklich nur zur zweifelhaften Erheiterung bei. Irgendwo kommt der Punkt, da muss man manche Knallaffen vor sich selbst schützen.

GolfGtiRacer 26.05.2010 09:15

Das Gillt auch für Dich Agent! Hier soll keiner öffentlich an den Pranger gestellt werden! Was mit IHM hier im Forum passiert, dass überlass mal den Admins und den Mods!

Wenn das hier jetzt nicht aufhört gibt es Verwarnungen!

Das nächste OT wird Kommentarlos verwarnt!

Max2012 26.05.2010 09:25

Zitat:

Zitat von AgentBRD (Beitrag 892273)
Könnte durchaus klappen - aber die Gefahr der Verdachtsprüfung schwebt dennoch wie ein Damocles-Schwert über dir.

Wenn ich hier Wagen seh wo die Felge sogar gut rausblitzt wird ja wohl meine 4mm Reifen wenn überhaupt nicht schlimm sein... Als Prüfer hät "ich" wirklich gesagt gut Junge wir haben schon anderes gesehn das ist noch im rahmen denn je nachdem man das sich ansieht wird es "weniger" :D

Naja ich werd jetzt erstmal auf die Federwegsbegrenzer warten müssen und mach dann mal nen neuen Termin woanders wenn das nich klappt werd ich mir mal die Plastikverkleidung ma dran klemm...

Bluedragon777 26.05.2010 11:06

Das gleiche Problem habe ich mit meinen 9x16 hinten auch,zu mir wurde bei Tüv gesagt.das mittlerweile die GANZE Felge unter dem Kotflügel sein muss und nicht mehr raus stehen darf.Auch angeblich hinten nicht.Hab mir dann Schmutzfänger geholt und die hinten angeklebt(für eintragung versteht sich)aber wieder nix gebracht.Ich verzweifel langsam

wolfi71 26.05.2010 13:18

Also los, Kotflügelverbreiterung vom GT-Modell dran machen, die bringt die paar Millimeter.

Wenn das eingetragen ist, dann bekommst du ja eine neue Bescheinigung Teil 2. Wenn man an der nicht erkennen kann, wann das eingetragen wurde, dann könnte man das wieder abbauen, weil es kann sich um einen Altfall (<1.4.2009) handeln. Zumindest könnte man das der Polizei so erklären. Wenn die Bescheinigung nur geändert wurde, dann wirst du die Verbreiterungen besser dran lassen. Im Zweifelsfall gibt es reichlich Ärger, Kosten und Punkte.

Alternative: Mach dünnere Spurplatten rein. Wenn es jetzt 10mm sind, dann mach nur noch 5mm rein und erledigt. Geht natürlich nur, wenn es innen genug Platz hat zum Stoßdämpfer hin.

Die Vorschriften besagen nunmehr wohl, dass keine beweglichen Teile mehr vorstehen dürfen. Wie schon gesagt, vor dem 1.4.2009 gab es etwas lockere Bedingungen.

Wolfgang

Michi GTI 26.05.2010 15:02

Also ich hab meine Felgen im Spätsommer letzten Jahres eintragen lassen. Allerdings bei der DEKRA. Mir wurde gesagt das die Flanke rausschauen darf wenn die Lauffläche zu den Seiten hin genügend abgedeckt ist.
Mir wurde es anstandslos eingetragen obwohl sie vorn auch etwas zu weit raussteht.

Geh zu nem anderen Prüfer denn da gibt es enorme Unterschiede.

AAM 26.05.2010 15:09

Zitat:

Zitat von Michi GTI (Beitrag 892540)
Also ich hab meine Felgen im Spätsommer letzten Jahres eintragen lassen. Allerdings bei der DEKRA. Mir wurde gesagt das die Flanke rausschauen darf wenn die Lauffläche zu den Seiten hin genügend abgedeckt ist.
Mir wurde es anstandslos eingetragen obwohl sie vorn auch etwas zu weit raussteht.

Geh zu nem anderen Prüfer denn da gibt es enorme Unterschiede


Im EU-Recht gibts leider keine "enormen Unterschiede" :o


Was ist daran nicht zu verstehen das es einfach verboten ist ?

Was ist daran nicht zu verstehen das eine Eintagung keinen Schutz vor späteren Kontrollen bietet ?

saschki84 26.05.2010 15:24

also genau das problem hatte ich letztens erst beim audi von meiner freundin, wie hier schon alle gesagt haben mach die verbreiterung dran aber es kann sein das sie dir der tüv einträgt, zumindestens wenn du zu gleichen gehst. steht bei uns auch in der abnahme vorne gzogen und hinten radabdeckung(vom slk zum glück zum kleben) und wie schon gesagt da wird jeder tüv gleich sein! unser tüvler hat schon gesagt das er es uns auch ohne einträgt aber es kann sein das die cop´s es schnallen und die dir die karre still legen!

grüße und viel glück!

Max2012 26.05.2010 15:33

Hab ich alles verstanden ;) Werd erst ma die Federwegsbegrenzer reinmachen noch nen Paar und die Verbreiertung dran amchen für den TüV nun bitte ich euch mal in allen Showrooms zu blättern :D Ich seh nur Reifen^^ und oder Felge^^ Schaut euch auch auf der Straße um ... ich mein nur vlt versteht mich ja auch jmd geht mir nur ums Prinzip bei dem paar mm könnt man echt Bäume ausreisen...
Ich versteh das ja alles dagegen sag ich ja nix!

Michi GTI 26.05.2010 15:37

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 892543)
Im EU-Recht gibts leider keine "enormen Unterschiede" :o


Was ist daran nicht zu verstehen das es einfach verboten ist ?

Was ist daran nicht zu verstehen das eine Eintagung keinen Schutz vor späteren Kontrollen bietet ?

Der Prüfer von der Dekra wird ja wohl wissen was erlaubt ist und was nicht!
Er sagte mir Fahrzeuge vor Baujahr 95 (könnte das Problem sein!) können nach anderen Prüfrichtlinien geprüft werden (EG-irgendwas...)

Hab auch HU bekommen ohne Seitenblinker was für Fahrzeuge nach 95 eigentlich nicht möglich ist.
Eigentlich,... denn jeder Prüfer bewertet die Sachen etwas anders. Hab ich selbst erlebt.

Jedenfalls sind bei mir die Räder eingetragen mit rausstehender Flanke und das ist rechtens.

AAM 26.05.2010 15:43

Aber das Gesetz ergibt was rechtens ist und nicht das was dir einer vom TÜV einträgt und durchgehen lässt.

Der TÜV macht nunmal keine Gesetze....

L3tzR0ck 26.05.2010 15:59

Hab bei mir ein Ähnliches Problem.
Mein Reifen bzw felge steht genau bündig mit dem Kante oben, aber man kann von hinten und vorne ein teil der lauffläche sehen und das darf nicht sein ( an der hinterachse )
Was kann ich dagegen tun?
Hinter dem Reifen könnte ich diese schäbigen Schmutzfänger dranmachen aber was mache ich vorn dem reifen machen?

Michi GTI 26.05.2010 16:00

STVZO:
Man lege ein Lineal an der Radmitte waagerecht an und kennzeichne die Reifenfllanke jeweils mit Kreide. Jetz verschiebt man das Lineal 150mm nach oben und kennzeichnet wieder auf der Reifenflanke. Oberhalb dieser zweiten Kennzeichnungen muß die Lauffläche(!) abgedeckt sein. Felgenhorn und Flanke darf also überstehen.
Es natürlich immer wieder zu Diskussionen was nun Lauffläche ist und was nicht...
Auch das kann man Beispielsweise mit Kreide nachweisen...

EG:
Man lege das Lineal senkrecht an der radmitte an und kennzeichne wieder die Flanke mit Kreide. Nun trägt man einen 30Grad Winkel nach vorn und 50Grad Winkel nach hinten ab und kennzeichnet wieder die Flanken. In diesem Bereich muss das ganze Rad abgedeckt sein. Also Reifen und Felge = Rad!


So stehts im Gesetz (ungangssprachlich erklärt)

marko1983 26.05.2010 22:03

Zitat:

Zitat von Michi GTI (Beitrag 892540)
Also ich hab meine Felgen im Spätsommer letzten Jahres eintragen lassen. Allerdings bei der DEKRA. Mir wurde gesagt das die Flanke rausschauen darf wenn die Lauffläche zu den Seiten hin genügend abgedeckt ist.
Mir wurde es anstandslos eingetragen obwohl sie vorn auch etwas zu weit raussteht.

Geh zu nem anderen Prüfer denn da gibt es enorme Unterschiede.

Das denke ich auch, auch wenns nicht seien soll, gibt es Unterschiede !
Wenn mir ein anerkannter Prüfingeneur der Dekra mir meine Änderungen am Fahrzeug abnimmt und neue HU gibt, kann ich als PKW Fahrer davon ausgehen, das es richtig ist was das Fachpersonal macht. Eine Eintragung des Prüfers kann auch nicht "einfach" so angefochten werden ohne weiteres, wenn das Rad irgendwo schleift ok, aber wenn es passt etc. ??? Es geht zwar, aber nicht ohne weiteres und dann sitzt der Prüfer mit im Boot, er ist der Fachmann, nicht ich.

mfg
marko

Max2012 26.05.2010 22:18

Stimm ich voll mit ein

GOLFTFATF 27.05.2010 11:05

Hallo Max2012,

gibt es bei Dir in der Gegend den KÜS oder GTÜ ???? Ich hab meinen letzten TÜV bei KÜS gemacht, weil da die Prüfer nicht so pingelig sind wie bei Dekra oder TÜV SÜD / NORD !

Soll als Tipp gelten mit KÜS / GTÜ ! :winke:

Gruss Thomas

SaberRider 27.05.2010 11:20

So wie ich das sehe möchtest du eigentlich die Verbreiterungen nicht montieren. Da es bei dir nur um ein paar mm geht würde ich mal zu nem sehr guten Karosseriebetrieb gehen und die hinteren Radläufe leicht ziehen lassen. Gute Betriebe schaffen das auch ohne den Lack zu beschädigen. Die holen da Locker 1cm raus und dann sollte dein Problem gelöst sein. Und Verbreiterungen brauchst du dann auch keine mehr.

GOLFTFATF 27.05.2010 12:33

Zitat:

Zitat von SaberRider (Beitrag 893368)
... Da es bei dir nur um ein paar mm geht würde ich mal zu nem sehr guten Karosseriebetrieb gehen und die hinteren Radläufe leicht ziehen lassen. Gute Betriebe schaffen das auch ohne den Lack zu beschädigen. Die holen da Locker 1cm raus und dann sollte dein Problem gelöst sein ...

Genau das wäre die letzte Möglichkeit ;) und sehe ich auch somit genauso ! Und das heisst dass würde ich auch machen wenn ich in Max2012´s Position wäre ;) denn dann kann kein TÜV´ler mehr rummeckern !

Gruss Thomas

JackieZ 27.05.2010 13:13

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 893021)
Das denke ich auch, auch wenns nicht seien soll, gibt es Unterschiede !
Wenn mir ein anerkannter Prüfingeneur der Dekra mir meine Änderungen am Fahrzeug abnimmt und neue HU gibt, kann ich als PKW Fahrer davon ausgehen, das es richtig ist was das Fachpersonal macht. Eine Eintragung des Prüfers kann auch nicht "einfach" so angefochten werden ohne weiteres, wenn das Rad irgendwo schleift ok, aber wenn es passt etc. ??? Es geht zwar, aber nicht ohne weiteres und dann sitzt der Prüfer mit im Boot, er ist der Fachmann, nicht ich.

mfg
marko

So einfach ist es leider nicht. Die Verkehrskontrolle darf dich jederzeit wieder zum TÜV schicken, um den Wagen erneut vorzustellen. Da ist egal, wie viele halbwissende Prüfer die überstehenden Räder schon abgenommen haben!
Genauso ist es übrigens bei lauten ESDs, die eingetragen wurden. Jeder Verkehrspolizist darf dich damit erneut zum TÜV schicken, wenn der ESD ihm zu laut ist.

Was lernen wir daraus? Lieber gleich RICHTIG eintragen lassen!

GOLFTFATF 27.05.2010 14:01

Zitat:

Zitat von JackieZ (Beitrag 893464)
Jeder Verkehrspolizist darf dich damit erneut zum TÜV schicken, wenn der ESD ihm zu laut ist

Oder eine ABE haben, die das Montieren des Teils auch somit erlaubt am Fahrzeug und den Polizisten die Möglichkeit was dagegen zu sagen auch nimmt ! Ich kann Dir auch sagen warum :D Ich kam vor paar Jahren mit meinem 1.6L Golf in eine Tuning - Kontrolle und der Polizist meinte der Sport ESD sei aber verdammt laut und fragte, ob das Teil eingetragen sei, aber ich sagte " Der ist mit ABE " ;)

Darauf hin hat der Kollege von dem ein Besenstil aus dem Streifenwagen geholt und legte sich neben meinen Golf und klopfte wirklich Alles ab, ob da irgendwo eine Attrappe sich versteckt, aber Fehlanzeige. Als man da Nichts fand hat der Polizist gemeint ich solle die Motorhaube aufmachen und er wollte sie aufmachen aber da sie verschoben war klemmte das Motorhaubenschloss etwas.

Also musste ich für Ihn die Motorhaube aufmachen und dann bat er Mich darum, den Luftfilterkasten auf zu machen und war verdutzt, dass da kein Sportluftfilter war, sondern Original VW Filter :D und Alles somit nämlich Serie gewesen ist ! Er verstand die Welt nicht mehr und er fragte wie das möglich ist und ich sagte " Das ist eben der Sport ESD, der den Sound macht " und dann mussten die Mich wieder ziehen lassen !

In so einem Fall können die überhaupt nix machen ;) da sind Ihnen die Hände gebunden.

Gruss Thomas

wolfi71 27.05.2010 16:33

Stimmt nicht so ganz. Sie können prüfen lassen, ob das auch mit der ABE und den dort genannten Bedingungen übereinstimmt. Nur wenn es das tut, dann haben die ein Problem mehr. Dann kannst du denen nämlich eine Rechnung präsentieren: Kilometergeld, Zeitausfwand etc. Das wissen die auch und deswegen nehmen die davon gerne mal Abstand, wenn die sich nicht sehr sicher sind.

Übrigens ist es noch gar nicht lange her, dass die Zulassungsstellen einfach von dir verlangt haben, nachzuweisen, dass alles in Ordnung ist. Das sollte mit einem Gutachten geschehen und die Kosten sollte der Halter auf jeden Fall tragen. Dem wurde dann aber ein Riegel vorgeschoben und seitdem haben die Anordnungen in Zweifelsfällen oder bei strittigen Fällen deutlich nachgelassen.

Wolfgang

Max2012 27.05.2010 17:12

Ich war bei den GTÜ Penners -.-

Michi GTI 27.05.2010 18:04

Und was ist rausgekommen?

Max2012 27.05.2010 18:47

Neh ich war am Dienstag schon bei GTÜ ich war nich bei Dekra oder so

Michi GTI 27.05.2010 19:07

Achso war das gemeint.

JackieZ 28.05.2010 13:06

Zitat:

Zitat von GOLFTFATF (Beitrag 893490)
Oder eine ABE haben, die das Montieren des Teils auch somit erlaubt am Fahrzeug und den Polizisten die Möglichkeit was dagegen zu sagen auch nimmt !

Ich will mich jetzt nicht festlegen, aber ich glaube hier im Forum schon mal das Gegenteil gelesen zu haben! Da wurde jemand zum erneuten Vorführen des Wagens aufgefordert, obwohl alles rechtens eingetragen war (oder er eine ABE hatte, das weiß ich leider nicht mehr genau). Der Grund war jedoch die enorme Lautstärke des ESDs, der im Laufe der Monate/Jahre immer lauter wurde - vor allem im warmen Zustand. Von daher ABE hin oder her: die Lärmbelästigung, die der ESD verursacht, muss hier Vorrang haben! Ich weiß nicht, ob in der ABE eine maximale Dezibel-Zahl angegeben ist, aber selbst wenn nicht: ich bin ich der Meinung, der Rennleiter darf dich immer zur erneuten Vorführung zwingen oder ein erneutes Gutachten auf deine Kosten verlangen.

@wolfi
Wann gab es diese Auflockerung der Vorschriften? Evtl. ist diese Geschichte, an die ich mich hier erinnere, vor diesem Datum gewesen. Dann hat GOLFTAF wahrscheinlich Recht.

marko1983 28.05.2010 13:17

Zitat:

Zitat von JackieZ (Beitrag 894397)
Ich will mich jetzt nicht festlegen, aber ich glaube hier im Forum schon mal das Gegenteil gelesen zu haben! Da wurde jemand zum erneuten Vorführen des Wagens aufgefordert, obwohl alles rechtens eingetragen war (oder er eine ABE hatte, das weiß ich leider nicht mehr genau). Der Grund war jedoch die enorme Lautstärke des ESDs, der im Laufe der Monate/Jahre immer lauter wurde - vor allem im warmen Zustand. Von daher ABE hin oder her: die Lärmbelästigung, die der ESD verursacht, muss hier Vorrang haben! Ich weiß nicht, ob in der ABE eine maximale Dezibel-Zahl angegeben ist, aber selbst wenn nicht: ich bin ich der Meinung, der Rennleiter darf dich immer zur erneuten Vorführung zwingen oder ein erneutes Gutachten auf deine Kosten verlangen.

Also es gilt im allgemeinen eine max. Lautstärke in db die man haben darf. Nur weil ein Polizist meint, es wäre zu Laut, kann er mich nicht zwingen ein "Gutachten" machen lassen auf meine Kosten. Erstmal muss ein Verdacht auf Manipulation oder ähnliches vorhanden seien. Wenn ich alles korrekt habe, muss ich bestimmt keine Kosten übernehmen... Man muss nicht immer alles hinnehmen, was irgendein Polizist dir einreden will...

mfg
marko

JackieZ 28.05.2010 13:30

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 894412)
Also es gilt im allgemeinen eine max. Lautstärke in db die man haben darf. Nur weil ein Polizist meint, es wäre zu Laut, kann er mich nicht zwingen ein "Gutachten" machen lassen auf meine Kosten. Erstmal muss ein Verdacht auf Manipulation oder ähnliches vorhanden seien. Wenn ich alles korrekt habe, muss ich bestimmt keine Kosten übernehmen... Man muss nicht immer alles hinnehmen, was irgendein Polizist dir einreden will...

mfg
marko

Nene das hast du ein bisschen falsch verstanden. Ein Polizist versucht dir nichts "einzureden", sondern hat klare Vorgaben was er machen muss und was nicht. Und würde jeder Polizist diese Vorgaben immer kennen, gäbe es keine Diskussionen mehr - z.B. übrigens auch bei ABEs für nachgerüstetes Xenon.
Wolfi sagte nun aber, dass diese Vorgaben (speziell zur Lautstärke von Sport ESDs) gelockert wurden und ich hätte gerne gewusst, wann diese Änderung statt fand. Denn ich kann mich noch gut erinnern, dass dieser User mit dem zu lauten ESD auf jeden fall wieder zum TÜV musste, und das auch gesetzeskonform gewesen ist. Dem wurde da nichts eingeredet ;)

wolfi71 29.05.2010 13:09

Was für eine Auflockerung der Vorschriften? Es gab nur eine einzige Lockerung nämlich die, dass immer dann, wenn die Behörde etwas anordnet und sich dann herausstellt, dass kein verstoß vorliegt die Behörde die Kosten des Beweises tragen muss. Das war früher nämlich von denen gerne mal dem Fahrer überlassen worden.

Und natürlich kann angeordnet werden, dass zu prüfen ist, ob die in der ABE genannten Bedingungen auch eingehalten sind. Das macht dann ein "Sachverständiger". Solange die ABE nicht widerrufen ist, können die an der ABE selbst nur sehr bedingt Zweifel anmelden. Das war doch neulich das Thema mit den Partikelfiltern, die die Bedingungen nicht eingehalten haben. Da wurden nachträglich die ABE widerrufen. Die Autos durften aber in Betrieb bleiben und waren nicht illegal unterwegs. Es durften nur keine mehr neu eingebaut werden. Zum Zeitpunkt des Einbaus waren die ABE nämlich gültig.

Wenn bei dem Auto übrigens die ABE widerrufen wird, so können die Autos nicht mehr umgeschrieben werden und fallweise müssen die Autos aus dem verkehr gezogen werden. Da trifft dann allerdings die Hersteller mitunter der Hammer, weil die verpflichtet sind Autos mit ABE zu liefern. Ob man da vom Hersteller z.B. für unsere Altgolf mehr wie ein paar hundert Euro rausschinden kann, das wage ich zu bezweifeln.

Wolfgang


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