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-   -   Gewinde Verstellen nach Eintragung? (Fahrwerk) (http://www.golf3.de/showthread.php?t=71459)

derk 25.10.2011 16:41

hey,
ich kram das Thema mal wieder an die Oberfläche xD
was passiert wenn die Polizei mich anhält und feststellt das mein Gewinde tiefer ist als eingetragen?
Lg

pwrd111 25.10.2011 16:57

steht alles im thema.

billig wirds nicht.

derk 25.10.2011 16:59

Ich hab das ganze Thema schon durchgelesen und da ist lediglich die Andeutung, dass es 3 Punkte geben soll.
Ist so etwas jemandem schonmal passiert?
Würd mich mal interessieren.
Grüße

pwrd111 25.10.2011 17:05

das ist keine andeutung sondern ein versprechen.

messen die es nach und es ist die höhe nicht eingehalten worden => Punkte, Geldbuße (fahren ohne BE ) => ggf Nachschulung

Danjo 25.10.2011 17:08

es gibt vier möglichkeiten wie die cops reagieren:

- sie messen nach und glauben dir deine ausrede das es sich gesetzt hat und du es sofort wieder hochdrehst ;), zeigen dir den bösen zeigefinger und du darfst weiterfahren

- sie messen nach und glauben dir deine ausrede das es sich gesetzt hat und geben dir nen mängelschein du darfst es schnellst möglich ändern und musst wieder vorstellig werden

- sie messen nach und glauben dir deine ausrede das es sich gesetzt hat NICHT weil du es übertrieben hast ;) und du bekommst nen mängelschein samt anzeige wegen fahren ohne BE du musst es schnellst möglich ändern und vorführen. kosten punkt 150 eur und 3 punkte in flensburg

- sie messen nach und glauben dir deine ausrede das es sich gesetzt hat NICHT weil du es übertrieben hast ;) und sie begleiten dich direkt zum tüv weil sie noch weiteres vermuten. Du bekommst ne anzeige wegen fahrens ohne BE du zahlst die TÜV prüfung (ca. 60 eur) + 150 Eur + 3 Pkt., zusätzlich riskierst du es wenn du richtig übertrieben hast das sie dir den hobel zwangsstillegen was auch zusätzlich kostet.



und ja das habe ich alles schon getestet -.-

Seppel( 25.10.2011 17:08

Also musst du dein gewinde wenn es sich 5 mm bis 1cm gesetzt hat wieder hochdrehen was man aber eig. nicht darf ? hmmm

Danjo 25.10.2011 17:12

Zitat:

Zitat von Seppel( (Beitrag 1304515)
Also musst du dein gewinde wenn es sich 5 mm bis 1cm gesetzt hat wieder hochdrehen was man aber eig. nicht darf ? hmmm

theoretisch musst du es sogar wieder hochdrehn wobei ich bei 5mm ausgehen würde das es da toleranzen gibt aber da wäre ich mir nicht sicher.

vwcult33 25.10.2011 17:12

Hoch drehn darf man wohl immer die achten nur auf zu tief. Habe auch bei nem Polizisten gefragt der meinte auch Höher als eingetragen ist egal.
Hätte ich das Vorher gewusst hätte ich mein GF auch ganz runter wie möglich gedreht und eintragen lassen.

Baui 25.10.2011 17:13

Kommt auch immer drauf an was genau eingetragen wurde.

Manche Prüfer tragen das Restgewinde, andere Kotflügel/Radmitte oder so ein.

Oder man hat Glück und bekommt einfach "Verstellbereich siehe Gutachten" eingetragen, so wie ich :D :D :D

derk 25.10.2011 17:22

Das ist doch totaler mist :/ wozu kauf ich mir dann ein Gewindefahrwerk?
ich hab gerad nachgeschaut und gemessen, im Schein steht Radhausmitte bis Kotflügelkante 320mm, am arsch, bin zur Zeit bei 295 vorne und 305 hinten :/
Da frag ich mich doch, was fahren die Leute für ein Fahrwerk, die Ihren Golf fast am Kotflügel schleifen lassen??
Grüße
derk

Seppel( 25.10.2011 21:04

Das problem kenne ich auch vorne und hinten habe ich 285 mm von kotflügelkannte zur radmitte
und eingetragen sind 300mm tiefer ging nicht einzutragen weil meine schwellerkante schon 8 cm hatte muss mal sehen wie ich es nächste saison mache

AAM 26.10.2011 02:29

Zitat:

Zitat von derk (Beitrag 1304528)
Das ist doch totaler mist :/ wozu kauf ich mir dann ein Gewindefahrwerk?


damit du es passend für dich einstellen kannst, z.B. wenn du neue räder o.ä. kaufst.



höher drehen ist rechtlich genau das gleiche wie tiefer drehen, beides weicht von der eintragung ab.
immer diese wilden behauptungen die aus halbwissen bestehen......

marko1983 26.10.2011 21:15

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 1304905)
damit du es passend für dich einstellen kannst, z.B. wenn du neue räder o.ä. kaufst.

höher drehen ist rechtlich genau das gleiche wie tiefer drehen, beides weicht von der eintragung ab.
immer diese wilden behauptungen die aus halbwissen bestehen......

In der Eintragung steht MINDESTabstand Radmitte / Bördelkante...

AAM 26.10.2011 21:25

bei mir nicht.

marko1983 26.10.2011 21:28

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 1305345)
bei mir nicht.

Schade, bei mir schon... also soviel zu der Aussage bezüglich Halbwissen... :fluestern: :winke:

AAM 26.10.2011 21:42

Zitat:

Zitat von vwcult33 (Beitrag 1304520)
Hoch drehn darf man wohl immer die achten nur auf zu tief. Habe auch bei nem Polizisten gefragt der meinte auch Höher als eingetragen ist egal.
Hätte ich das Vorher gewusst hätte ich mein GF auch ganz runter wie möglich gedreht und eintragen lassen.





DAS kann man doch als halbwissen bezeichnen, oder nicht ? ::hammer::

vwcult33 27.10.2011 14:42

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 1305364)
DAS kann man doch als halbwissen bezeichnen, oder nicht ? ::hammer::

Naja wenn mir das so ein Prüfer sagt das höher immer geht, und auch ein Polizist.
Wieso sollte man es dann nicht dürfen?

w1cht 27.10.2011 15:38

Jeder weiß was auf einen zukommt, wenn nachträglich am Fahrwerk was verändert wird....
Und viele belehren immer wieder was alles passieren kann.

....doch komischerweise machen es die meisten....selbst die "Prediger" ;)

djskapz 27.10.2011 15:45

Zitat:

Zitat von w1cht (Beitrag 1305620)
Jeder weiß was auf einen zukommt, wenn nachträglich am Fahrwerk was verändert wird....
Und viele belehren immer wieder was alles passieren kann.

....doch komischerweise machen es die meisten....selbst die "Prediger" ;)

hast vollkommen recht ^^ nur bei mir ists anders... :naund: :D

aber auch nur, weil ich kein gewinde hab... -.-

:abgelehnt:

hab schon mal überlegt, nur bei uns kannst nichtmal mit weniger als 10cm fahren, ohne aufzusetzen... von daher würds net viel bringen..

achja, möchte noch was hinzufügen ^^ bei uns in österreich musst du mind. 11cm bodenfreiheit auf sachen wie ölwanne, auspuff, etc. haben
auf "bewegliche" teile wie lippe darfst 9cm haben..

bei mir wurde vom zivilgutachter eine latte mit genau 10,5cm durchgeschoben unterm auto... wenn was gestreift hätte, hätt ich nen anderes fahrwerk verbauen müssen :D

soviel dazu ;)

Macl 27.10.2011 17:07

Scheint wohl überall anders zusein! mein tüver hat gesagt, die tiefe ist sche...egal hauptsache es schleift nix kennzeichen und scheinwerferaustrittskannte beträgt die mindest höhe, kz min 300mm und sw 520mm vom boden gemessen..(soweit ich das noch im kopf habe. somit stand einer eintragung nix im wege... Im fzs ist bei mir auch keine genaue höhe eingetragen!

marko1983 27.10.2011 18:32

Zitat:

Zitat von Macl (Beitrag 1305673)
Scheint wohl überall anders zusein! mein tüver hat gesagt, die tiefe ist sche...egal hauptsache es schleift nix kennzeichen und scheinwerferaustrittskannte beträgt die mindest höhe, kz min 300mm und sw 520mm vom boden gemessen..(soweit ich das noch im kopf habe. somit stand einer eintragung nix im wege... Im fzs ist bei mir auch keine genaue höhe eingetragen!

Das wiederrum ist auch nicht korrekt, die Tiefe kann nicht egal seien, du musst ne Bodenfreiheit einhalten, Scheinwerferaustrittskante ist auch ein Maß das eingehalten werden muss... wenn man die Höhe zu sehr verändert, sollte man nicht vergessen, das sich dann auch die Achse neu vermessen werden sollte...

mfg
marko

hary 27.10.2011 18:41

bei uns in österreich gilt ja die 11 cm regel!
somit musst du wenn du ein gewinde hast immer max auf 11 cm gehen!
in gewissen bundesländern muss man eine abrissschraube haben!
in meinen wird einfach das restgewinde und kontrollmasse eingetragen! bei mir sind es blinker vo/hi, lichaustrittskante vo/hi

sollte sich jetzt das fahrwerk altersbedingt setzen stimmen ja die kontrollmaße nicht mehr ABER das restgewinde!
sollte dies auch nicht stimmen wissen sie eben das du dran gedreht hast

Macl 27.10.2011 21:19

Zitat:

Zitat von Macl (Beitrag 1305673)
Scheint wohl überall anders zusein! mein tüver hat gesagt, die tiefe ist sche...egal hauptsache es schleift nix kennzeichen und scheinwerferaustrittskannte beträgt die mindest höhe, kz min 300mm und sw 520mm vom boden gemessen..(soweit ich das noch im kopf habe. somit stand einer eintragung nix im wege... Im fzs ist bei mir auch keine genaue höhe eingetragen!

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 1305752)
Das wiederrum ist auch nicht korrekt, die Tiefe kann nicht egal seien, du musst ne Bodenfreiheit einhalten, Scheinwerferaustrittskante ist auch ein Maß das eingehalten werden muss... wenn man die Höhe zu sehr verändert, sollte man nicht vergessen, das sich dann auch die Achse neu vermessen werden sollte...

mfg
marko

Es gab aber keine mindest höhe vorgeschrieben! Nur die dinge die ich aufgezählt habe! Also beleuchtung und kennzeichen höhe sind einzuhalten! Natürlich sollte das fahrzeug kein verkehrshindernis sein, aber was fahrbar ist oder nicht beurteilt jeder anders

edit: was meinst mit achse einstellen? sicherlich sollte immer spur sturz spurdifferenzwinkel vorlauf nachlauf und weiß der geier noch eingestellt werden, nach arbeiten und veränderungen am fahrwerk auch der bkv an der hinterachse aber das sollte jedem klar sein

marko1983 27.10.2011 21:41

Zitat:

Zitat von Macl (Beitrag 1305847)
Es gab aber keine mindest höhe vorgeschrieben! Nur die dinge die ich aufgezählt habe! Also beleuchtung und kennzeichen höhe sind einzuhalten! Natürlich sollte das fahrzeug kein verkehrshindernis sein, aber was fahrbar ist oder nicht beurteilt jeder anders

edit: was meinst mit achse einstellen? sicherlich sollte immer spur sturz spurdifferenzwinkel vorlauf nachlauf und weiß der geier noch eingestellt werden, nach arbeiten und veränderungen am fahrwerk auch der bkv an der hinterachse aber das sollte jedem klar sein

Ja ich meinte das bezogen auf das nachträgliche verstellen des Fahrwerks...

Ja Kennzeicheunterkante 200mm und bei Scheinwerfern tiefster Punkt der Spiegelkante 500mm... die Prüfer halten sich meistens an die 110mm Regel... Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können. (Quelle Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751)

mfg
marko

chris rock 27.10.2011 22:14

Geht beim AEX gar nicht bei ner 60er Tieferlegung.
Da ist das Hosenrohr im Weg!
Wie ist denn nun da der Verbleib?
Dachte die Höhe gilt für Tragende Teile!

GTÜ Prüfer meinte mit 35mm Vogtlandfedern das geht so grad noch weils
Hosenrohr an der 9cm Kante der Grube geschliffen hat!
Mit 16"!

vwcult33 24.08.2014 13:48

Wenn man es um 1-2cm Verstellt und dann neu Eintragen lasst zahlt man dann die übliche Tüvgebühr von um die 45€ oder?

Mortiferus 24.08.2014 15:23

Zitat:

Zitat von vwcult33 (Beitrag 1717712)
Wenn man es um 1-2cm Verstellt und dann neu Eintragen lasst zahlt man dann die übliche Tüvgebühr von um die 45€ oder?

Wenn sonst alles andere am Auto was Fahrwerk7Felgen/Reifen/Spurplatten/Lenkrad, also alles was sich gegenseitig beeinflusst, original ist, zahlst du eine normale Änderungsabnahme nach §19 die 45€ +- kommen da hin.

Hast du irgendwas von den oben erwähnten Teilen auch im Vergleich zum Serienzustand verändert, zahlst du eine Einzelabnahme nach §21, die wird teurer.

forchi 24.08.2014 15:30

Ist regional unterschiedlich; der ein oder andere TÜVer nimmt dafür gerne mal mehr, da er die anderen Teile (falls verbaut) wie Rad/Reifen und Spurplatten oder Lenkrad ebenfalls erneut prüfen will; ob man diesbezüglich nichts verändert hat. Aber bei 1-2cm würde ich nicht extra neu abnehmen lassen; das liegt noch im Ermessen der Polizei, da man immernoch damit argumentieren kann, dass z.B. zum Zeitpunkt der Eintragung der Tank voll war oder Federn sich nochmal gesetzt haben nach dem Einfahren.

Was ich versuchen würde, wenn die Eintragung noch nicht zu lange zurückliegt, nochmal zum gleichen TÜVer zu fahren und korrigieren zu lassen. Sollte eigentlich kostenfrei machbar sein oder nur eine geringe Gebühr kosten,.

Amazing 25.08.2014 08:15

Zitat:

Zitat von vwcult33 (Beitrag 1717712)
Wenn man es um 1-2cm Verstellt und dann neu Eintragen lasst zahlt man dann die übliche Tüvgebühr von um die 45€ oder?

Wieso sollte man nach einer Verstellung zum TÜV?

Dafür ist es ein Gewindefahrwerk mit Einstellbereich gemäß TÜV und Gutachten... -.-

Mortiferus 25.08.2014 13:11

Zitat:

Zitat von Amazing (Beitrag 1717849)
Wieso sollte man nach einer Verstellung zum TÜV?

Dafür ist es ein Gewindefahrwerk mit Einstellbereich gemäß TÜV und Gutachten... -.-

Mit einem Gewindefahrwerk kannst du trotzdem nicht einfach hoch und runter drehen, wie du lustig bist!

Hoch wird sicher niemand was sagen, aber tiefer muss neu geprüft werden, z.B. im Hinsicht der Freigängigkeit, vor allem wenn dann auch noch andere Rad-Reifen-Kombinationen montiert sind.

Gewindefahrwerk ist kein Freifahrtsschein, um munter im Tüv-Bereich zu drehen.

Wenn dem so wäre, dann wäre eine Abnahme, wenn man sich im TÜV-Bereich befindet, absolut hinfällig

Amazing 25.08.2014 15:02

Zitat:

Zitat von Mortiferus (Beitrag 1717902)
Wenn dem so wäre, dann wäre eine Abnahme, wenn man sich im TÜV-Bereich befindet, absolut hinfällig

Wenn bereits geprüfte Rad/Reifen Kombis verbaut sind ist das durchaus zulässig, genau DESWEGEN gibt es den TÜV Bereich.

Wozu sonst ein Gewinde, das nimmt dieser Art des Fahrwerks jegliche Daseinsberechtigung, wenn ich wegen jedem mm ( egal ob hoch oder tief ) zur Abnahme müsste.

Bei Sonderkombinationen mit zB 17Zoll Felgen mag es was anderes sein, oder wenn ich ausserhalb des geprüften ( geprüften ) Bereichs drehe aber alles andere ist überbewertet. Darüber hatte ich im Übrigen auch schon Gespräche mit der Dekra HST geführt, u.A. mit dem Prüfer für meinen Golf ( Vollabnahme ).

GT_Variant 25.08.2014 15:12

Zitat:

Zitat von Amazing (Beitrag 1717917)
Wenn bereits geprüfte Rad/Reifen Kombis verbaut sind ist das durchaus zulässig, genau DESWEGEN gibt es den TÜV Bereich.

Wozu sonst ein Gewinde, das nimmt dieser Art des Fahrwerks jegliche Daseinsberechtigung, wenn ich wegen jedem mm ( egal ob hoch oder tief ) zur Abnahme müsste.

Bei Sonderkombinationen mit zB 17Zoll Felgen mag es was anderes sein, oder wenn ich ausserhalb des geprüften ( geprüften ) Bereichs drehe aber alles andere ist überbewertet. Darüber hatte ich im Übrigen auch schon Gespräche mit der Dekra HST geführt, u.A. mit dem Prüfer für meinen Golf ( Vollabnahme ).

Ich kenne das auch nur so, dass jede Verstellung neu eingetragen werden muss, weil es ja in dem Bereich so abgenommen worden ist, wie es eingestellt worden ist.
Ein Gewinde hat für mich nur den Vorteil, dass ich die Tiefe, bzw. Höhe selber einstellen kann, wie ich es gerne haben möchte als gegenüber einen anderen Fahrwerk ohne Verstellung.

forchi 25.08.2014 15:30

Schlauerweise lässt man es sich also so tief wie es geht einfach eintragen um dann nur noch nach oben korrigieren zu müssen. Dann kannst du munter im TÜV-Bereich drehen.... aber davon reden wir hier sicherlich nicht, denn der sieht ja bei den meisten Fahrwerken eh noch nach Serienhöhe aus.

vwcult33 25.08.2014 22:45

Also 1-2cm machen kaum was aus, das habe ich auch schon wo anders gelesen.
Jedoch kommt es auch immer auf denn Poliziesten an.
Am Wörthersee wird das Strenger gesehn, Kennzeichenabnahme etc.

Man sollte natürlich mit der Tiefsten Stellung zum Tüv fahren und die Eintragen lassen.
Jedoch hatte ich leider nicht die möglichkeit mein Fahrwerk vor dem Tüv Termin Gängig und tiefer zu drehn.

Habe auch schon einen Polizist auf ner Tuningmesse gefragt der meinte auch höher ist kein Problem bloß Tiefer darf es nicht sein.

Es wird hat leider immer ein Kontrollmaß eingetragen und das wohl nicht umsonst.

Mir wäre es auch lieber wenn sie nur ein Verstellbereich eintragen.

Eigentlich wird ja bei jeder höhe, das fahrwerk Voll belastet beim Tüv (Eingefedert) Also sollte das rein Sicherheitstechnisch auch kein Problem sein.


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