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fuchs 08.10.2009 19:17

Zitat:

Zitat von tommytdi
Man kann alles wieder hinbekommen,ist nur die Fage ob sich der Aufwand den lohnt?
Bzw wieviel Zeit und Geld man da rein stecken will....

richtig
nichts ist unmöglich , vor ner weile erst ein ebricht wo ein alter sl restauriert wurde , karosse kommplett verzogen , die haben das wieder hinbekommen , richtige kunst...

aber das lohnt sich fürn golf eher nicht

domiiiiii 08.10.2009 19:47

Zitat:

Zitat von Tommy86
Bevor du den Golf rippst, muss erstmal ein Gutachter dran. ansonsten bekommst du nix.

Wie schon gesagt wurde bekommst du wenn überhaupt nur einen wiederbeschaffungswert von der versicherung.
Ich sag´s ja immer und immer wieder: "Leute lasst ein Wertgutachten machen!!!"



wo macht man sowas ? sidn die werte realistisch ? wie vie ist zB deiner wert ???

Danjo 08.10.2009 19:51

ob die realistisch sind oder nicht spielt dabei nur ne geringe rolle es geht vor allem darum sein geld das man reingesteckt hat auch wieder zubekommen.
mein kumpel hat jetzt wertgutachten machen lassen und es kamen ca 25 000 eur raus normaler restwert bei seinem vr6 1 500 eur so hätte er immer angst haben müssen wenn mal einer reinfährt nur einen bruchteil zu kriegen von dem was er reingesteckt hat und nun ist er auf der sicheren seite wenn jetzt wer reinfährt schiebt er das teil zu vw und sagt "ganzmachen"

domiiiiii 08.10.2009 20:43

und dann bekommt er von der gegen bersicherung alles wieder ? und nicht nur ein teil ???
sind dabei dann nur karosserie arbeiten gemeint oder auch innen ?
oder einfach das komplette auto ??
wo kann man sowas machen lassen ???
wie teuer ist sowas ??

wolfi71 08.10.2009 21:36

Wenn ein Wertgutachten vorliegt, dann hatte das Auto diesen Wert vor dem Unfall. Und deswegen muss die Versicherung Instandsetzungskosten bis 10% über dem Wert berappen. basta

Da können die sich krummlegen und strampeln wie die wollen, blechen müssen die.

Und bitte wenn du gegen die Versicherung vollstrecken musst: Immer den Vorstand von denen mit in die Haftung nehmen und Gesamtschuldnerisch vollstrecken lassen. Dann fliegt nämlich der Sachbearbeiter raus.

Wolfgang

Tdiler2 08.10.2009 22:36

30 % über wert... Aber der ist nicht zuretten .habe heute weitere Bilder gesehen

XSIGHT 09.10.2009 10:05

Ich hatte so einen ähnlichen fall mit meinem Blauen G3,

ich hatte mir auf ne Tür kaputt gefahren. War aber gut Versichert und der Schaden wurde von nem Gutachter in Augenschein genommen. Der hat auch einen Wiederbeschaffungswert ermittelt.

Ich hatte auch Klarglasscheinwerfer und co drin. Das macht schon was aus. Also immer drauf hinweisen.

Ich hatte dann 1 Woche später nen Brief bekommen mit nem Scheck drin. Das war aber nur ein Teil vom Gutachtenwert. Für den Rest hätte mich mein Auto abgeben sollen. War in meinem Falle nicht ratsam weil ich ja nur ne Beule in der Tür hatte und so habe ich durch den Privatverkauf noch mal das Doppelte bekommen wie die Versicherung mir geben wollte.

Also man kann da schon geschickt anstellen. Andere Möglichkeiten wären dann z.B. kaputten Golf günstig reparieren und verticken oder so

wolfi71 09.10.2009 11:43

Den Golf kann er nur noch der Presse verticken. Aber evtl ist der Schrotter scharf auf das Teil. Dafür kann er nämlich einen anderen, besseren exportieren.

Wolfgang

nafets1337 09.10.2009 16:41

der schrotter bekommt das teil nicht auf keinen fall da kommt vom abssensor bis hin zu zum temperatur sensor alles bei ebay rein und wird verkauft da kommt rein garnix von in müll ausser das was nicht mehr zu retten ist
gutachter war heute da nächste woche bekomme ich post

nafets1337 15.10.2009 18:32

wiederbeschaffungswert 2300 euro restwert 50 euro also kriege ich 2250 von der versicherung oder?

domiiiiii 15.10.2009 19:06

wo bekomm ich son wertgutachten ?? was kostet sowas ??

BlueG6o 15.10.2009 19:18

Google ist dein Freund ;) Hat keine Minute gedauert. Ist halt nur mal ein Anhaltspunkt.

http://www.juergen-hermanns.de/pageID_4241104.html

nafets1337 15.10.2009 19:21

Zitat:

Zitat von nafets1337
wiederbeschaffungswert 2300 euro restwert 50 euro also kriege ich 2250 von der versicherung oder?

um meine frage nochmal ins rollen zu bringen:D:P bin neugierig:D

Drive 15.10.2009 20:34

Zitat:

Zitat von nafets1337
wiederbeschaffungswert 2300 euro restwert 50 euro also kriege ich 2250 von der versicherung oder?

Richtig!

Du bekommst den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Und kannst dann mit dem Auto machen, was Du willst.

Aber nicht vergessen:

Nutzungsausfallentschädigung, wenn Du keinen Leihwagen genutzt hast.

Pauschale für Telefongespräche / Porto etc., meistens werden 30,- Euro ohne Nachweis anerkannt.

nafets1337 15.10.2009 21:04

Zitat:

Zitat von Drive
Richtig!

Du bekommst den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Und kannst dann mit dem Auto machen, was Du willst.

Aber nicht vergessen:

Nutzungsausfallentschädigung, wenn Du keinen Leihwagen genutzt hast.

Pauschale für Telefongespräche / Porto etc., meistens werden 30,- Euro ohne Nachweis anerkannt.

nutzungsentschädigung bekomme ich 10 tage lang
wie is das eig mit schmerzensgeld wurde nicht krankgeschrieben hatte nur prellungen doppelsichtigkeit zerungen usw usw und nen schleudertrauma
wurde aber nicht krankgeschrieben

Drive 15.10.2009 21:17

Zitat:

Zitat von nafets1337
nutzungsentschädigung bekomme ich 10 tage lang
wie is das eig mit schmerzensgeld wurde nicht krankgeschrieben hatte nur prellungen doppelsichtigkeit zerungen usw usw und nen schleudertrauma
wurde aber nicht krankgeschrieben

Warum wurdest Du nicht krankgeschrieben?
Wolltest Du es nicht?

Das geht eher in die Richtung:
Warum Schmerzensgeld, wenn sogar arbeitsfähig!

Ich denke, das hast Du ohne gerichtlichen Zuspruch null Chancen.
Kann Dir aber Dein Anwalt näheres zu sagen, den benötigst Du für eine solche Forderung. Ohne wird das nichts werden.

Und mit sicherlich nicht einfach, wenn überhaupt!

nafets1337 15.10.2009 22:39

Zitat:

Zitat von Drive
Warum wurdest Du nicht krankgeschrieben?
Wolltest Du es nicht?

Das geht eher in die Richtung:
Warum Schmerzensgeld, wenn sogar arbeitsfähig!

Ich denke, das hast Du ohne gerichtlichen Zuspruch null Chancen.
Kann Dir aber Dein Anwalt näheres zu sagen, den benötigst Du für eine solche Forderung. Ohne wird das nichts werden.

Und mit sicherlich nicht einfach, wenn überhaupt!

wollte ich nicht weil ich die ausbildung erst am 17.8 angefangen habe ja ich habe nen anwalt und der anwalt arbeitet mit dem autohaus wo ich arbeite zusammen

Drive 15.10.2009 23:16

Zitat:

Zitat von nafets1337
wollte ich nicht weil ich die ausbildung erst am 17.8 angefangen habe

Das ist dann zu den "Schmerzen" ein krasser Widerspruch, das wirst Du selber wissen.

Entweder ich bin krank (verletzt), oder eben nicht.

Zitat:

Zitat von nafets1337
ja ich habe nen anwalt und der anwalt arbeitet mit dem autohaus wo ich arbeite zusammen

Dann sollte es doch kein Problem sein, den Anwalt zu fragen. Der kann Dir mit Sicherheit mehr sagen, wie die Antworten im Forum Dir bringen.

wolfi71 16.10.2009 09:00

Mit den genannten Punkten an Krankheit bist du aber nicht arbeitsfähig. Ist aber kein Problem, der Betrieb fordert von der Versicherung sogar den Lohn für die Ausfallzeit von dir ein zzgl Bearbeitungskosten im Betrieb.

Das gilt übrigens nicht als Krankheit, sondern als Unfall und wird in den Firmen deswegen auch anders bewertet. Mitunter freuen sich die Firmen auch, wenn die eine Versicherung belangen können.

Wolfgang


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