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Ach, scheiß mindesthöhe.... daran hab ich gar nicht gedacht. Glaube die hab ich eh nicht eingehalten :-( Aber das ist ja schonmal ne Aussage. Haben die dir das nur gesagt, oder steht das auch irgendwo? |
unter anderem hier: http://www.motor-talk.de/blogs/g-for...-t1894556.html aber wenn man danach googlet, kommt man immer wieder auf dieses höhen! |
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Sag mal, wo ist dein Problem? Lichttechnische Einrichtungen müssen Zugelassen sein, soweit sind wir und einig, oder? Gut. So, gehen wir mal vom TFL weg und nehmen mal etwas anderes, zum Beispiel das Rücklicht beim aktuellen Passat (komm wieder gedanklich auf den Text zurück und denk nicht, warum ich ausweiche!) der innere Ring, der Rückleuchten im Seitenteil, dieser leuchtet normal als Standlicht mit, obwohl es das Bremslicht ist, was auch heller leuchtet, wenn man auf die Bremse tritt. Warum tut es das, weil die Lampe eine Lichttechnsiche Einrichtung ist, die ein Zulassungverfahren beim TÜV absolviert hat und dieser hat das ganze abgesegnet uund gesagt, es eignet sich für beides. Soweit, so gut. Nun gehts ab zum TFL und wir sind immernoch in der Lichttechnsichen Prüfstelle des TÜV, der liebe Audimann, oder auch der liebe Mercedesmann kommt da nun mit seinem TFL an und sagt dem TÜVer, das soll aber auch Standlicht sein, dann wird das Ding auf beide Eignungen untersucht, wenn es für beides geeignet ist, dann bekommt es auf die Zulassung ein "A" was bedeutet, das es als Standlicht nach vorn Zugelassen ist und Zusätzlich dazu noch ein "RL", da es TFL ist. Wenn nun Onkel Mercedeskunde sich in seinen Benz setzt und das Licht anwirft, dann dimmen die TFL runter und fungieren als Standlicht, ganz legal, ganz normal. Nebenbei, die aktuelle E-Klasse mit ILS und Xenon hat ab Werk 4 Standlichter. 2x innere Lampen neben dem Grill + 2 TFL Haken unten im Stossfänger, sieht meiner Meinung nach richtig bööööse aus. Alles weitere bzgl Standlichtern und TFl wird in der StvZo geregelt, denn dort wird beschrieben, wie hoch und wie weit von irgendwo so eine Lampe positioniert sein muss. Ebenso die Mindestabstrahlfläche. Wo issn da ein Problem? Es komm auf die Zulassung an! Wenn du nen Autoführerschein hast, darfst du Autofahren, aber keinen LKW. Ich weiß nicht, wie ich die das noch näher bringen kann. Lampen sind Zugelassen für das was sie tun. und das was sie tun dürfen, das tun die meistens auch. Edit: Der Link von dir von einer Seite weiter vorn: http://www.golf3.de/showpost.php?p=380697&postcount=22 - genau das gleiche Sage ich immernoch. |
Jaja, ist ja gut. Habs verstanden. Ich hab keine Probleme. Hab s halt nur nicht direkt verstanden. Ich hab nen Autoführerschein und darf LKW fahren. Und jetzt komm mir nicht mit "aber nur bis 7,49t Ist auch ein LKW. Mit Tandem immerhin 16 Meter. So, gut is. Ich kauf mir nen Benz, sieht nämlich wirklich Böse aus. |
Hachja - nicht persönlich als Angriff werten. Problem imSinne des Verständnisses.... Und der Führerschein sollt nur als Vergleich dienen. |
Ich hab das schon richtig verstanden. Deine Erklärung war prima. So hab ich es wenigstens verstanden ;-) thx |
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