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Highline `97 08.10.2009 23:31

Habe mir seit längerem eine Abnehmbare AHK bei Remeder von Thule erworben und verbaut , und bin sehr zufrieden damit. Die Montage ist zu überwältigen. Hintere Stoßstange abmontieren, stoßfängerträger abschraoben. Nach dem Demontieren des stoßfängerträger hat das Heck Links u.Rechts ausen in der karroserie zwei öffnungen wo die AHK eingeschoben wird. Löcher sind in der Karroserie für die befestigung schon vorhanden. Vorher sollte die Aufnahme für die AHK von Bitumen befreit sein.
E-Satz würde ich den 13-Poligen empfehlen. damit darfst z.B. einen Wohnwagen,fahrradträger ect. betreiben. Der 7-Polige E-Satz hat keine Rücklicht funktion.

wolfi71 09.10.2009 08:11

Der 7polige Satz soll keine Rücklichtfunktion haben? Das wäre mir neu. Der hat 2Adern für das Rücklicht (1 je Seite), 2 für den Blinker, 1 für Bremse, 1 für Masse und 1 für Dauerstrom oder NSL.

Ich würde aber auch 13polig einbauen. Die Dinger sind einfach besser. Notfalls einen Adapter ins Auto legen und den eigenen Anhänger umbauen auf 13polig. Es werden immer noch viele neue Anhänger mit 7polig verkauft.

http://www.kfztech.de/kfztechnik/elo...rsteckdose.htm

Apropos: Wie bringt man denn die zusätzliche Kontrollleuchte für den Blinker unter? Am besten wäre es natürlich im Tacho unten in der Leiste.

Noch eine Frage dazu: Muss die AHK nicht extra eingetragen oder auch nur abgenommen werden? Ich habe da einen Hinweis gefunden:
Die Voraussetzungen für einen abnahmefreien Anbau der AHK nach §19 Abs. 3 STVZO sind im Einzelnen in Deutschland, wie folgt: (Quellenangabe)

- Die AHK muss eine EU-Zulassung haben (Prüfzeichen mit e beginnend).
- Nach §27 STVZO muss die AHK spätestens bei der nächsten Befassung (Halterwechsel) in die Fahrzeugpapiere unter Vorlage der Einbauanleitung bei der Zulassungsstelle eingetragen werden.
- Die zulässige Anhängelast ist anhand des D-Wertes der Anhängerkupplung zu überprüfen.
- Ist die errechnete Anhängelast geringer als die in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer 28 eingetragene Anhängelast, so muss diese nach §27 Abs.1a über die Zulassungsstelle geändert werden.


Wolfgang

Highline `97 09.10.2009 10:10

muss mich korrigieren, meinte Rückfahrlicht und nicht Rückleuchten

sven84 09.10.2009 22:44

Zitat:

Zitat von Highline `97
Habe mir seit längerem eine Abnehmbare AHK bei Remeder von Thule erworben und verbaut , und bin sehr zufrieden damit. Die Montage ist zu überwältigen. Hintere Stoßstange abmontieren, stoßfängerträger abschraoben. Nach dem Demontieren des stoßfängerträger hat das Heck Links u.Rechts ausen in der karroserie zwei öffnungen wo die AHK eingeschoben wird. Löcher sind in der Karroserie für die befestigung schon vorhanden. Vorher sollte die Aufnahme für die AHK von Bitumen befreit sein.
E-Satz würde ich den 13-Poligen empfehlen. damit darfst z.B. einen Wohnwagen,fahrradträger ect. betreiben. Der 7-Polige E-Satz hat keine Rücklicht funktion.

Kannst du bitte mal ein Bild machen ???:winke:

Danke....

Mfg
Sven

heilbutt 02.01.2010 13:06

Ich habe die AHK Kontrollleuchte,die neben dem Schalter der Klimaanlage verbaut war zurückgebaut.kann ich das jetzt so lassen oder muß ich das Relais mit dem Zusatzabgang auch wieder wechseln?

Teletubby 02.01.2010 13:08

Hallo heilbutt,

das Blinkrelais mit Anhänger-Blink-Kontakt kann eingebaut bleiben. Du brauchst es nicht gegen ein "normales" zu tauschen.

Freundliche Grüße
Teletubby

heilbutt 02.01.2010 13:11

Ich danke dir für die schnelle Antwort,also entferne ich noch das Kabel für die LED und gut ist.


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