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theblueone 01.05.2009 10:11

Fakt ist doch eins, die Polizei kennt dich "von deinem BMW".
Also wirst du da wohl kein unbeschriebenes Blatt sein, sich Punkte während der Porbezeit zu fangen ist auch nicht lobenswert.

Und ein Fahrzeug stillzulegen weil es schleift, ist i.O. - dass darf es nicht und somit haben die grünen/blauen Recht - egal wieviel da schleift beim fahren.
"Hätte wäre wenn" du einen Unfall gehabt hättest mit sagen wir mal Todesfolge würde man dich wahrscheinlich sogar wegen Mord dran kriegen, davon abgesehen das sowieso keiner etwas zahlt - weil du mit dem Auto ja nicht da sein darfst wo du warst...

Sollte das Fahrzeug natürlich nach eingebauter Tieferlegung oder geänderter Rad/Reifenkombination schleifen ist es auf einem Trailer zur Werkstatt zu transportieren und schon hättest du den ganzen Ärger nicht gehabt.
Der Spruch "ich TÜV fahren" ist doch wohl lächerlich und keinerlei Entschuldigung.

Meiner Meinung nach - eigene selberschuld.

Golf5010 01.05.2009 10:56

Also ein Sachverständiger DARF das Auto stilllegen! Wer auch sonst? Die sind ja dazu da.

Auszug aus dem gestrigen Unterricht in der Berufsschule für Kfz-Technik:

StVZO Anlage VIII (§29 Abs. 1 bis 4, Abs. 9 und 10)
3.1.4.3 Stellt der aaSoP erhebliche Mängel (EM) fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Plakette zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich beheben zu lassen (§31 Abs. 2 dieser Verordnung sowie § 23 StVO9 und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen.
3.1.4.4 Stellt der aaSoP Mängel fest, die das Fahrzeug verkehrsunsicher (VU) machen, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen; er hat die vorhandene Prüfplakette zu entfernen und unverzüglich die Zulassungsbehörde zu benachrichtigen




Heißt im Klartext: Beschädigte Reifen zählen zu erheblichen Mängeln, also Mängelkarte, kostet pro Reifen also n Punkt und 40€ oder so + wiedervorführung beim TÜV. Da nur ein Reifen beschädigt war hätten die dich auch das Ersatzrad montieren lassen können, zur Not hätte dir auch ein Kollege eins vorbeibringen können.

Nur bei Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs wird die Plakette abgekratzt und darf auch nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Das ist z.B. bei gerissenen Bremsleitungen oder Bauartveränderung des Motors (Motortuning) so oder ich hab mal beim TÜV gesehen wo bei ner Karre das Lenkgetriebe an die Spritzwand GEKLEBT war. In diesen Fällen wird der Wagen aus dem Verkehr gezogen und darf nicht mal auf eigenen Beinen in die Werkstatt gefahren werden.

wolfi71 01.05.2009 16:08

Hallo Golf,

er hatte geschrieben, dass die Kennzeichen entwertet wären. Ich hatte das als entstempelt betrachtet, das heisst zwangsabgemeldet. So rum wie du schreibst, wird ein Schuh daraus. Dann ist das Auto aber nicht abgemeldet. Die Plaketten, die darf er abmachen, den Zulassungsstempel nicht.

Aber wenn der SV die Prüfplaktetten abgemacht hat, dann hat er das Auto als verkehrsunsicher eingestuft. Und evtl als nicht zugelassen oder was noch schlimmer wäre: Nicht zulassungsfähig.

Zitat:

Zitat von theblueone
Fakt ist doch eins, die Polizei kennt dich "von deinem BMW".
Also wirst du da wohl kein unbeschriebenes Blatt sein, sich Punkte während der Porbezeit zu fangen ist auch nicht lobenswert.

Richtig, die dachten, bei dem ist was zu machen, was ja wohl auch einen Volltreffer einbrachte.

Zitat:

Zitat von theblueone
Und ein Fahrzeug stillzulegen weil es schleift, ist i.O. - dass darf es nicht und somit haben die grünen/blauen Recht - egal wieviel da schleift beim fahren.
"Hätte wäre wenn" du einen Unfall gehabt hättest mit sagen wir mal Todesfolge würde man dich wahrscheinlich sogar wegen Mord dran kriegen, davon abgesehen das sowieso keiner etwas zahlt - weil du mit dem Auto ja nicht da sein darfst wo du warst...

Mord wohl nicht, fahrlässige Tötung, evtl Totschlag käme eher in Frage. Weil Mord bedingt Vorsatz und niedrige Beweggründe.

Zitat:

Zitat von theblueone
Sollte das Fahrzeug natürlich nach eingebauter Tieferlegung oder geänderter Rad/Reifenkombination schleifen ist es auf einem Trailer zur Werkstatt zu transportieren und schon hättest du den ganzen Ärger nicht gehabt.
Der Spruch "ich TÜV fahren" ist doch wohl lächerlich und keinerlei Entschuldigung.

Meiner Meinung nach - eigene selberschuld.

Da kann man dir nur recht geben. Evtl wäre es mit anderen Reifen auch gegangen. Aber wer zur Werkstatt fährt ist auch so angezogen und kann einen Termin oder eine Absprache dort vorweisen.

Wolfgang

ToReTo 02.05.2009 11:33

zur klarstellung mal wegen Kennzeichen, Also Zulassungsstempel abgekratzt vorn und hinten.. und tüv siegel!

MfG ToReTo

wolfi71 02.05.2009 13:42

Zulassungsstempel auch, dann muss aber was vom Landratsamt bzw. Straßenverkehrsamt vorliegen. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hast du aber noch?

Wolfgang

Schrauber030 03.05.2009 03:26

Also zum Thema Polizisten haben immer recht usw. kann ich nur ein paar Beispiele bringen.
Ein Geselle von mir ist mit seinem Astra F der ne 40\40 Tieferlegung inkl. Dämpfer hatte angehalten worden. Der Schnittlauch meinte zu ihm er müsse die Ferdern so einbauen das die Nummer von aussen gut zu lesen sei. Das die Federn eine bestimmte Einbaulage haben und man das nicht verhindern kann war egal ;).
Anderer Fall, selber Geselle. Der Polizist hat anstatt der KBA Nummer der Felge die Teilenummer abgelesen und ihm einen Mengelschein ausgestellt da ja die Nummer auf der ABE nicht zur Felge passt::heul:-: . Da sag ich , solche Leute taugen in meinenen Augen nichtmal zum Knöllchen schreiben. Ich wurde leztes Jahr angehalten und der Polizist hat sich von mir die E Prüfzeichen auf meinen Leuchtmitteln zeigen lassen da er mich erst wegen der Klarglasrückleuchten mit E Zeichen anscheißen wollte. Daraufhin habe ich dann mit ihm diskutiert und erst ein Anruf bei seinem Revier brachte Klarheit das ich recht habe. Daraufhin war er so angekotzt das er ernsthaft von mir die E-Prüfzeichen auf den Leuchtmitteln sehen wollte weil meine Blinkerbirnchen relativ weiß waren. OHOHOHO....
Soviel zum Thema.
Ich würde auf jeden fall rechtliche Schritte prüfen aber dein Verhalten war auch wirklich nicht besonders vorbildlich ;).
Du kannst bestenfalls Schadensbegrenzung betreiben. Ich denke Punkte ggf. Fahrverbot wirds schon werden. Ich hoffe du lernst was fürs spätere Leben draus. Halt uns auf dem laufenden interessiert mich sehr was da noch kommt und ob du noch was mit einem Anwalt reißen kannst.

MFG

stingewitz2 03.05.2009 11:13

also das ganze sind schon ernsthafte mängel! wenn die reifen schleifen ist das immer schlecht! vor allem wenn noch spuren an den reifen sind! egal ob nur oberflächlich oder nicht! an den flanken dürfen keine beschädigungen sein!
da die dich auf dem kicker haben, war das klar das die den abschleppen lassen! was natürlich ärgerlich ist! mein beileid noch dazu denn das wird auf jeden fall richtig teuer!
ja das mit der polizei kenn ich auch gut genug! bei uns hier im saarland haben die extra polizisten auf ein lehrgang geschickt für auto tuning, damit sie auch immer schön die e-zeichen finden und die kba nummern und das ganze zeug! die haben doch schon richtig ahnung davon!
Ich werde hier in 7 tagen mindestens 3 mal angehalten!
Fakt ist: mit einem auto rum zu fahren wo nix eingetragen ist, ist sche....und man ist slebst dran schuld wenn man dann angehalten wird und eine strafe kassiert! ist jetzt nix gegen dich das ist allgemein so!
und vor allem kann sich dann deiner versicherung quer stellen mit dem zahlen wenn du einen unfall gehabt hättest!
Die machen auch nur ihre arbeit und sind für ordnung und sicherheit zuständig!

und der spruch ich bin gerade auf dem weg zum tüv bringt gar nix!
dann kommt die gegenfrage zu welchem tüv?`kurzer anruf von der polizei beim tüv und siehe da kein termin! Oder die Poliei begleitet dich dann bis dorthin und dann steht man möglicherweise auch blöde da, weil man bestimmt nicht seine gutachten dabei hat!

schade das es dich gestrofen hat, sie machen nur ihre arbeit! wird teuer und ein fahrverbot wird es wohl auch geben!

mfg
sting

ToReTo 04.05.2009 15:26

Ja die zulassungsbescheinigung teil 1 hab ich noch..
mal was ganz neues jetzt, habe mal das geschriebene von wolfi71 getan und bin
zur polizei.. Als ich dort den zuständigen nach ca 25 min. sprechen konnte.. habe ich ihn direkt gefragt ob ich denn die Verfügung Zwecks der Entstempelung sehen könne! Daraufhin schaut er mich komisch an, sagt einen moment nix und bittet mich dann ihm nachzugehen, im büroartigem zimmer sucht er dann nach unterlagen und sagt zu mir: das es ihm leid tut, aber er keine informationen o.ä. rausgeben kann, ich solle auf schreiben warten! Mehr hat er nicht gesagt!
Aber ich muss zu geben seine reaktion hat auf ungewissheit angedeutet!
Naja bin mal gespannt, wann nun endlich das schreiben bei mir ankommt!

MfG Kilic

ToReTo 04.05.2009 19:28

habe vor 2 std. einen Anruf von der Polizei bekommen, ich soll Morgen um 9 Uhr da antanzen, bin mal gespannt was Sie jetzt dazu zu sagen haben!

stingewitz2 04.05.2009 22:53

da bin ich auch mal gespannt!
halte uns auf dem laufenden

mfg
sting

ToReTo 05.05.2009 15:23

Ich war heute vor der Arbeit also da..
Also habe zunächst meinen Fahrzeugschein wieder bekommen, danach durfte ich mir anhören, dass Sie noch nix vorliegen haben, aber das ich wohl ende dieser Woche oder anfang nächste Woche ein Schreiben krieg, wodrin alles steht und ich mich dann entscheiden kann ob ich alles einsehe und abwarte oder ob ich dann halt mit dem Anwalt alles durchziehen will!
Mal schauen was geschieht!

Meno habe zudem noch heute, die Heckscheibenblende, Haubenlifter und die anschraubbare MhV bekommen! =(

r0b89 05.05.2009 16:49

ja wie? kann doch nich sein, dass du so lange auf dein auto warten musst, oda???

aba fahren darfste ja quasi jetzt wieder oda is deine karre noch bei denen oda wie?

stingewitz2 05.05.2009 22:38

er hat doch keine tüv stempel mehr drauf! also kann er im moment nicht mit dem auto fahren!
bekommen hat er es ja wieder!

mfg
sting

ToReTo 05.05.2009 23:33

Genau so ist es stingewitz2! Danke dir für die beantwortung! ^^

wolfi71 06.05.2009 15:52

ich hatte doch gesagt, da stinkt was. Die haben die Zulassungsstempel runtzergekratzt und das dürften die nicht. Vor allem wenn ein Schreiben der Zulassungsstelle kommen soll, dann hätten die ihm die Zulassungsbescheinigung nicht aushändigen dürfen.

Wenn du Glück hast, läuft es auf einen Deal raus.

Wolfgang

stingewitz2 08.05.2009 11:33

und gibt es nochmal was neues von den herren in grün/blau?

mfg
sting

ToReTo 09.05.2009 20:44

nee leider noch nichts neues.. aber bin auch schon mehr frustiert als ich es war.. ich will endlich mein wagen wieder anmelden können..
es ist schon krass, wenn man neue schöne felgen hat, und noch dieverse kleinigkeiten die man gerne anbauen will und fahren will aber das fahrzeug noch nicht angemeldet werden kann!
echt schlimm..

naja leute ich halte euch wie immer auf den laufenden!

MfG ToReTo

ToReTo 12.05.2009 18:14

Hallo Leute hab heute das Gutachten mal endlich bekommen!
Also bemängelt wurde:

* Lenkrad: Nachweis der Zulässigkeit fehlt
* Lenksäule: nicht ausreichend befestigt
* Scheibenfolie: im unmittelbaren Fahrersichtfeld
* Abblendlicht: manuelle Leuchtweiten - Einstellung ohne Funktion - beidseitig
* Begrenzungsleuchten: vorne ohne Funktion
* Elektrische Leitungen: vorne Verlegung nicht fachgerecht
* Batterie: Pluspolabdeckung fehlt
* Federung-/Fahrwerksänderung - VA: Ausführung nicht genehmigt
* Federung-/Fahrwerksänderung - HA: Kennzeichnung nicht auffindbar
* Reifenschäden: hinten links Flanke / Seitenwand beschädigt-Ausfallgefahr
* Reifenschäden: hinten rechts Flanke / Seitenwand beschädigt-Ausfallgefahr
* Reifenschäden: vorne links Flanke / Seitenwand beschädigt
* Reifenschäden: vorne rechts Flanke / Seitenwand beschädigt
* Reifen-Herst./Typ/Größe/Bauart: Reifengröße unzulässig, Nachweis der Zulässigkeit fehlt
* Radschäden: vorne links Felgenhorn beschädigt
* Radschäden: vorne rechts Felgenhorn beschädigt
* Radschäden: hinten links Felgenhorn beschädigt
* Radschäden: hinten rechts Felgenhorn beschädigt
* Radausführung: Nachweis der Zulässigkeit fehlt


So das steht im Gutachten drin..
Fange morgen an das Fahrzeug Tüv fertig zu machen -.-

wolfi71 14.05.2009 12:40

Na, das heisst, dass praktisch alles, was du umgebaut hast, für die katz ist. Mit den Abdeckungen der Batterien, da halten die sich auf. Aber dass der auch das Lenkrad bemerkt hat, das spricht für die Qualität der Prüfung.

Wolfgang

GP-Wu 14.05.2009 12:46

und was kostet der spaß mit der stilllegung????

yawns 14.05.2009 13:14

Zitat:

Zitat von ToReTo
* Lenksäule: nicht ausreichend befestigt


Wie schafft man das denn??

wolfi71 14.05.2009 14:51

Die Rechnung wird er kaum sehen. Wenn ein Strafbefehl vom Amtsgericht kommt, dann stehen da evtl. Auslagen der Polizei, bei einem Bußgeldverfahren kommt ein Leistungsbescheid vom Landratsamt.

Es wird auf jeden Fall 300-500€ zusätzlich zur Strafe kosten.

Die Lenklsäule, da könnte ich mir vorstellen, dass das lenkrad oben locker war, weil die Buchse nicht richtig sitzt. So was in der Richtung. Weil wenn die Schrauben des Lagers locker sind, dann ist das schon richtig übel.

Ich habe übreigens das Gefühl, dass das Auto nur nach einem Vollgutachten erneut die Stempel bekommt. Weil bei einer Zwangsabmeldung, hätten die die Bescheinigung Teil 1 eingezogen.

Wolfgang

ToReTo 14.05.2009 23:54

Guten Abend Leute,
war heute beim tüv und siehe da, alles perfekt.
War bei der gtü stelle wo auch der gutachter raus kam,
der kollege von ihm meinte, das er die ganze sache zu schlim gesehen hat,
es hätte nur eine mängelkarte gereicht, das mit dem kratzen war seiner meinung nach eig. unnötig, so dann hat er mir mein Fahrwerk und meine neie radreifen kombi. abgenommen sowie komplett eine neue HU gemacht.
Morgen also ab zum straßenverkehrsamt und wagen wieder zulassen.
So jetzt bin ich aber mal gespannt was rechnungs mäßig und punkte mäßig alles auf mich zu kommt!

eischi 15.05.2009 00:02

na immerhin ein kleiner lichtblick.
immerhin wieder auto fahren ;)
bitte weitere berichte wies mit bußgeld bzw punkten usw aussieht!

raul 15.05.2009 00:44

ja ja die rennleitung da hat se mal wieder einen gebracht.Aber nach dem was ich hier gelesen hab,würd ich ja mal fast wieder behaupten das so ein tüver sich der meinung der grünnen annimmt .Weil wenn sein kolege es auch übertriebenn findet und alles ohne probs einträgt,aber naja der tüver der das gutachten gemacht hat wird bei so einer anschuldigung wohl mit dem argument antworten das das alles im ermessen des prüfers lege .

Stefano Rosino 15.05.2009 07:29

selbst schuld...echt ohne worte...

wolfi71 15.05.2009 08:51

Wenn die eingebauten Teile nach evtl Einstellungen eingetragen wurden, dann ist das durchaus beurteilungsrelevant. Weil dann war es nur nicht eingetragen.

Und vor allem, wenn das Fahrwerk drin blieb, dann können die das nicht so einfach abblocken.

Wenn du es gut hinkriegst, dann war die Stilllegung und vor allem die Entstempelung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Das kann u.U. zu einem Deal führen.

Wolfgang

ToReTo 18.05.2009 00:57

Also gut.. noch ca. 10 std. dann ist er wieder angemeldet und dann ab zum Anwalt ob es etwas neues gibt, bin mal gespannt!
Mal was lustiges.. vor ca. einer stunde wurd ich gestoppt und das schöne daran, es war die selbe Dame (die mich aufn kicker hat) und der selbe Herr!
Er war gut drauf wieder und Sie hat sich mein Wagen auf jeden cm unter die Nase genommen! Er hat währenddessen nur mit dem Kopfgeschüttelt und gegrinst!
Soo, dann geb ich euch nach dem Anwalt mal bescheid ob's was neues gibt!

MfG ToReTo

yawns 18.05.2009 09:39

Zitat:

Zitat von ToReTo
noch ca. 10 std. dann ist er wieder angemeldet
[...]
vor ca. einer stunde wurd ich gestoppt

Du fährst mit dem Auto ohne Anmeldung? Kurzzeitkennzeichen oder wie?

quattro-RS90 18.05.2009 11:09

Zitat:

Zitat von ToReTo
vor ca. einer stunde wurd ich gestoppt und das schöne daran, es war die selbe Dame (die mich aufn kicker hat) und der selbe Herr!
Er war gut drauf wieder und Sie hat sich mein Wagen auf jeden cm unter die Nase genommen!

MfG ToReTo


dieser sch***e hätte ich gesagt die soll ihre drecks pfoten von der karre lassen.. da hätt ich mir nicht gefallen lassen! ganz sicher nicht

der Variant 18.05.2009 11:53

Hallo,

ich fahre auch ein recht "auffälliges" Sommerauto, ich wurde zu einer Kontrolle angehalten und alles, aber auch alles aus meinem 3 seitigen fahrzeugschein kontrolliert, dann kam der Spruch"...an der Bastuck-Anlage wurde etwas verändert damit er so laut ist".
HaHaha, aus dem Alter bin ich raus eine Edelstahlanlage ab RennKat lauter zu machen.
Sie ist Eingetragen und ich habe auch das Gutachten dabei, schauen sie bitte....
Das Ende das Fahrzeug wurde "beschlagnahmt", es wurde eine Geräuschmessung gemacht und ich konnte das Fahrzeug nach 5 Wochen bei der Polizei abhohlen.
Es gab keine Anzeige, Punkte, oder ähnliches, zum Glück.
Mit Anwaltskosten, Prüfkosten, etlichen Bearbeitungsgebühren lag ich bei rund 500€, KLASSE !!!

tja, da machst du garnicht´s gegen.......Hurra.

wolfi71 18.05.2009 12:01

du kannst versuchen, der Polizei einen Nutzungsausfall für das Auto aufzudrücken. Das wird zwar schwierig werden, aber es geht.

War das Auto sichergestellt oder beschlagnahmt? Weil Sicherstellung geht mit Einverständnis von dir, die Beschlagnahme muss durch einen Richter bestätigt werden und das innerhalb von 48 Stunden, nach der Beschlagnahme. Das machen die Polizisten ungern, weil das dich in eine bessere Rechtsposition setzt.

Übrigens gibt es Urteile zu den Kosten der behördlich veranlassten Messungen. Da sieht es nicht so gut aus, für die Jungs. Aber der Anwalt muss danach suchen. udn bei 500€ Streitwert tun die Anwälte nicht sehr viel.

Wolfgang

der Variant 18.05.2009 12:04

aha, gut das ist aber schon 2 Jahre her und ich war froh das mein Auto in einem Stück wiederin der Garage stand......

besser gleich einen guten Anwalt nehmen....

wolfi71 18.05.2009 12:04

Zitat:

Zitat von ToReTo
Also gut.. noch ca. 10 std. dann ist er wieder angemeldet und dann ab zum Anwalt ob es etwas neues gibt, bin mal gespannt!
Mal was lustiges.. vor ca. einer stunde wurd ich gestoppt und das schöne daran, es war die selbe Dame (die mich aufn kicker hat) und der selbe Herr!
Er war gut drauf wieder und Sie hat sich mein Wagen auf jeden cm unter die Nase genommen! Er hat währenddessen nur mit dem Kopfgeschüttelt und gegrinst!
Soo, dann geb ich euch nach dem Anwalt mal bescheid ob's was neues gibt!

MfG ToReTo

Mach mal ein nettes Schreiben an das Innenministerium in Düsseldorf, Leiter der Polizeiabteilung. Da schilderst du das ganze Theater und dass die dich jetzt schon wieder auf dem Kieker hatte. Dann darf die Dame bei ihrem Chef aufkreuzen und der muss einen Bericht nach Düsseldorf ans IM schicken. So etwas macht der ungern.

Wolfgang

nbb-angel 18.05.2009 12:13

also ich kann dazu nicht mehr sagen wie selber schuld.....den jeder der hier im forum ist möchte glaub ich das öffentlich schlechte image der tunerscene anblegen. den jeder ist verpflichte jeder änderung am fahrzeug begutachten und eintragen zu lassen. und wenn das geld dazu fehlt, würde mein auto lieber original bleiben!!!

sorry aber sowas kann und will ich nicht verstehen!!!

der Variant 18.05.2009 12:26

bei mir ist alles Eingetragen, selbst der Feuerlöscher....

wolfi71 18.05.2009 13:42

Bei mir ist nichts eingetragen und damit ist alles, was gemacht wurde eingetragen. :D

Wer A sagt zum Schrauben, der muss auch B sagen zum Eintragen.

Wolfgang

DerT_aus_B 18.05.2009 17:06

Da wird auch oft nur rausgezogen weileinem vielleicht die nase nicht passt.

ToReTo 18.05.2009 17:28

Zitat:

Zitat von yawns
Du fährst mit dem Auto ohne Anmeldung? Kurzzeitkennzeichen oder wie?

Ja Kurzzeitkennzeichen

Golf5010 18.05.2009 17:32

Und was hast du gesagt wo du hinfährst?

Kurzzeitkennzeichen sind nur für Überführungsfahrten, Anmeldungsfahrt und für Fahrten zum TÜV und in die Werkstatt. Und das ist alles in der Nacht von Sonntags um Mitternacht ziemlich sicher auszuschließen. Alleine dafür hätten die dir wieder was anhängen können. Das is echt Blödheit-.-


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:49 Uhr.

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