golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   Golf Allgemein (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=17)
-   -   Xenon in die Nebelscheinwerfer einbauen? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=53036)

vwcult33 20.10.2009 12:24

Xenon hat zwar ne Tolle Optik ist und bleibt aber leider nicht Legal egal ob in den Hauptscheinwerfern oder in denn Nebelscheinwerfer. Da muss man nur einen Unfall bauen und die nebler oder die Scheinwerfer mit xenon an haben, dann hat man immer pech da kein Versicherungsschutz.
Also würde ich es mir zweimal überlegen Xenon zu verbauen.

Masterb2k 20.10.2009 15:27

Nur mal kur so am Rande,
Die Xenonlampen haben ne E-Zulassung, oder?
§50(10)StVZO sagt:
Zitat:

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Quelle: Gesetze im Internet
Während §52(1)StVZO sagt:
Zitat:

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
Quelle: Gesetze im Internet

Die beiden dicken Passagen sagen mir: Xenon ist legal in den NSW, wenn man bei 4600°K (weißes Licht) bleibt und die Scheinwerfer soweit herunterdreht (drehen kann), dass in entsprechender Entfernung nur noch vorgeschriebene Werte erreicht werden. Hier sind keine Expliziten Hinweise auf SRA Alwr o.ä gegeben und auch kein Hinweis auf ein Verbot.
Zwar sehr gewagt diese These, aber wenn das Leuchtmittel ( der HID Xenonbrenner) wirklich mit nem Prüfzeichen versehen ist, dann würd mich das schon mal interessieren....

JackieZ 20.10.2009 16:20

Zitat:

Zitat von Dr.NOS
Viel Spaß, meistens sind dort Mitarbeiter aus der Personalabteilung.

Ich würde mal zu ner freien KFZ-Werkstatt fahren die sich auf KFZ-Elektrik spezialisiert hat.

hattest recht, die hella-mitarbeiter auf der messe hatten davon keine ahnung :schimpf:

Dr.NOS 20.10.2009 20:55

@masterb2k
Nach dem Text müsste es gehen, ist nur noch die Tatsache vorhanden, dass die ori NSW ihre Prüfzeichen mit einer Halogenlampe erhalten haben. Somit hat keiner die Eignung für HID Lampen und der dabei verwendeten Hochspannung geprüft.

Somit auch keine Zulassung!

Masterb2k 21.10.2009 02:01

Naja, also so einfach mach ich das ja nun nicht...

Wie gesagt, wenn die HID Brenner als Leuchtmittel ugelassen sind, dann steht dem wenig im Wege, da:
A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/
- nicht zusammen einzuschalten

Naja, NSW sind nicht als Xenon aufgeführt....
Und die Kennzeichnung der Scheinwerfer als Xenon, dient ja eher dazu um die Regeln nach §50 zuzuschreiben

vwcult33 23.10.2009 16:10

@Masterb2k

Welche Xenon Birnen meinst du die ne E-nr haben und in die Nebelscheinwerfer passen?

Masterb2k 23.10.2009 19:25

ja, meine ich, eigentlich.

G0lF3_Tun3r 22.11.2010 11:50

Ich grabe diesen Thread mal kurz aus. Hab noch ein Satz H1 Xenon Kit hier liegen die ich gerne in den NSW verbauen möchte (ich weiß, dass es nicht legal ist!) gibt es Eike Möglichkeit die zu verbauen oder brauche ich unbedingt H3 Kit??

Dr.NOS 22.11.2010 12:02

Naja, H1 hat einen größeren Sockel als H3. Dürfte schwer werden. Auch steht die H1 dann wahrscheinlich nicht im Focus des Reflektors und die Lichtausbeute dürfte nicht optimal sein.

G0lF3_Tun3r 22.11.2010 12:13

Den Sockel anzupassen ist nicht schwer hab ich auch schon gemacht und das passt. Mir geht's eher um die Kabeln. Bei H3 wird ja ein Kabel nur angeschlossen aber bei dem Kit sind 2 Kabel dran.

Dr.NOS 22.11.2010 12:17

Das zweite "Kabel" geht glaube ich als Kontakt über den Sockel der Lampe. Am NSW-Gehäuse gehen ja auch 2 Kabel rein, oder?

G0lF3_Tun3r 22.11.2010 13:14

An dem xenon sind 2 Kabel mit Stecker einmal das rote Kabel und das schwarze. Beim NSW sind am Stecker auch 2 Kabel wo das eine direkt zu der Birne und das 2. Kabel an die metallfassung angeschlossen wird.

Dr.NOS 22.11.2010 13:21

Dann ist doch alles klar, oder? :)

G0lF3_Tun3r 22.11.2010 13:39

Hab gerade nen denkfehler. Wo muss ich denn das schwarze Kabel anschließen??

sebbi83 22.11.2010 14:24

Würde mal sagen an Masse :)

[Dane] 22.11.2010 15:15

Zitat:

Zitat von Tdiler2 (Beitrag 567710)
Die Xenon nebler haben eine ABE !!

Dann schreib doch bitte nicht nur DASS du so welche hast sondern auch WELCHE das sind und WO man diese herbekommen kann. :)


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:01 Uhr.

Powered by vBulletin®