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-   -   geblitzt mit 60 km/h zu schnell (http://www.golf3.de/showthread.php?t=45750)

GolfRacer04 16.10.2008 09:55

Ja ich habe eine Rechtsanwältin in der Familie und die hat mir auch gesagt dass es nur 3 Monate wären. Ausnahmen bestätigen die Regel. Etwas neues hat sie mir noch nicht übermittelt, aber ich kann ja noch einmal fragen.

MFG GolfRacer04

s.d.w 16.10.2008 10:48

Woher weist du denn das da 60 ist - wenn du es nicht gesehen hast ^^

Also hast du es wohl doch gesehen :)


Ich hab in erinnerung das Ab 40 KMh zu schnell der lappen für ein Montag weg ist - Bin mir abern icht sicher...

Also infomiere dich schonmal über ne Monatskarte...

Amazing 16.10.2008 10:48

Ich musste es mal suchen, hatte deswegen große streitigkeiten wegen einen blitzer, der erst nach 16 wochen kam, den wollt ich auch nicht bezahlen! Aber das ist schon 2 jahre her!

Weesel 16.10.2008 10:50

Zitat:

Zitat von Amazing
Ich musste es mal suchen, hatte deswegen große streitigkeiten wegen einen blitzer, der erst nach 16 wochen kam, den wollt ich auch nicht bezahlen! Aber das ist schon 2 jahre her!

das ist aber genau das was ich meinte! alleine die tatsache das untersuchungen aufgenommen wurden läßt die verjährungsfrist unterbrechen!

http://www.verkehrsportal.de/verkehr...erjaehrung.php
das ist ein sehr interessantes und gut aufgebautes "tutorial"...

greetz weesel

eckard 16.10.2008 16:17

auf die frage woher ich wüsste das dort ne 60iger zohne ist....ich hatte im entefekt so ein bescheidenes gefühl das ich gedreht habe und dann mit 30 nochmal die strecke abgefahren habe....

mfg

wolfi71 16.10.2008 18:00

Das mit den aufgenommen Untersuchungen lässt sich leider immer erst nach Akteneinsicht klären. Die kann aber nur ein Anwalt beantragen.

Aber und das ist auch wichtig: Nach 6 Monaten ist es egal. Da ist das sowieso verjährt.

Wolfgang


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