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Moin, ich will ja keinem hier den Spaß verderben, aber eure lichttechnischen Upgrades auf Xenon sind leider illegal. Woher der Klugschnacker das weiß? Aus 1. Hand, mein bester Freund ist selbst ein begeisterter VW-Tuner und Komissar bei der Streife, meine Wenigkeit ist der "böse Onkel" bei einer großen Versicherung. Denn ein Scheinwerfer wird immer nur mit dem werkseitig verbauten Leuchtmittel zugelassen und bekommt das E-Zeichen, darf also nur damit betrieben werden! Selbst wenn ich in einen H4-SW eine H7-Lampe stecke erlischt die Bauartprüfung und somit die ABE des Fahrzeugs! Aktuell habe ich 2 Fälle auf dem Tisch wo es um illegale Xenonumrüstung geht. Fall 1: Ein älterer Herr hat in seinen Volvo 960 von einer Werkstatt!!! Xenon in die originalen H4-SW einbauen lassen. Das Fahrzeug verfügt werksseitig über eine aut. Niveauregulierung an der Hinterachse und SW-Reinigung. Im letzen Winter fühlte sich auf einer Landstraße eine entgegenkommende Dame von ihm geblendet und dazu genötigt, das Steuer zu verreißen um in der Leitplanke zu parken. Mein Kunde (der Opa) hielt an und rief auch noch die Polizei, welche nach Aussage der Geschädigten (der hat total geblendet) den Volvo inspizierte. Und siehe da: den kundigen Beamten ging gleich ein "Licht" auf... Meine Versicherung hat den Schaden der Dame erstmal bezahlt, fordert nun aber gut 70% (ca. 13.000€) von dem Opa zurück! Fall 2: Ein junger Golf-Tuner (welch Zufall ;)) war anscheinend etwas zu zügig unterwegs, verlor die Kontrolle über den Wagen, Ergebnis: Totalschaden. Nun wollte er seine Vollkasko in Anspruch nehmen, was ja auch legitim ist, denn grobe Fahrlässigkeit war ihm nicht nachzuweisen. Als der Gutachter nun den Wagen besichtigte stellte er den Umbau von H7 auf Xenon fest und teilte meinem Arbeitgeber dies natürlich mit. Daraufhin wurde ihm die Bezahlung seines Schadens mittels der VK verweigert, dagegen klagt er z.Zt. noch vor dem AG Hannover (wohl mit geringen Aussichten auf Erfolg). Sobald der Prozeß vorbei ist werde ich hier mal das Aktenzeichen posten, als Info. Ich persönlich kann euren Wunsch nach besserem Licht gut verstehen, wenn ich vom Golf mit seinem H4-Licht (mit den guten Philips X-treme drin) in meinen 5er (der Bi-Xenon hat) steige, sind das schon Welten, aber verboten bleibt nun mal verboten. Übrigens: Selbst wer den Umbau auf wundersame Weise beim TÜV etc. eingetragen hat, das kann die Polizei jederzeit "ungültig" stempeln, Begründung siehe Bauartprüfung! Auch diese Pseudo-Gutachten die lange Zeit kursierten sind für den Müll, man darf nur ein komplettes Xenon-System einbauen. Gibt´s z.B. für den IVer von Hella und kostet stolze 1000,- € plus 130,- € für die aut. LWR, Vorraussetzung ist aber auch hier eine SW-Reinigungsanlage. So, habe fertig, nun werft Steine, trinke erstmal in Ruhe nen Weizen, das stärkt die Abwehrkräfte... :p Gruß, Andre |
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@ tchibomann na wenigstens mal einer der weis was sache ist und was gescheites zu dem thema beitragen kann. @ all nochmal für alle andern StVZO: § 49a | § 50 | § 51 B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht (1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden. (2) Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer. An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer. Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. Für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer statt an der Zugmaschine am Anhänger angebracht sein. Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebauten Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit 2 zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für 1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, 2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). (4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen. (5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt 1. 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm³, 2. 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm³, 3. 1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen. Die Einschaltung des Fernlichts muß durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen. (6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, daß sie nur gleichzeitig und nur gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht. (6a) Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. Diese Fahrzeuge müssen mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Der Scheinwerfer muß am Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer muß 15 W betragen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Kleinkrafträder und andere Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn eine ausreichende elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht nach den Sätzen 2 und 4 sichergestellt ist. (7) Die Beleuchtungsstärke ist bei stehendem Motor, vollgeladener Batterie und bei richtig eingestellten Scheinwerfern zu messen. (8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht. (9) Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen. (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.06.2007. Letzte Änderung durch: Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 24. Mai 2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 22 S. 893, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2007). Und sonst lest euch bitte nochmal die Stvzo § 50, Abs. 10, Ziff. 1, 2, 3 durch. |
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Regressansprüche an den VN sind bei haftpflichtschäden auf 5000€ begrenzt! KfzPflVV §5, obliegenheiten vor eintritt des versicherungsfalls... desweiteren kann ich nur aus meiner erfahrung sprechen, diese regressansprüche wurden soweit ich das mitbekommen habe nur bei trunkenheit und drogenkonsum angewandt! sodale, ich halte xenon nach wie vor für schmarrn, aber mei wers will^^ greetz weesel p.s. habe von härtefällen gehört bei denen der regressanspruch verdoppelt wurde... wird allerdings bei ner xenongeschichte vor gericht sicherlich keine anwendung finden! |
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Dieses Urteil kennt nur leider kaum jemand, selbst viele Kollegen wissen da nichts von. Und ich auch nur, weil meiner einer sich tagtäglich mit den Abgründen dieses Geschäfts befassen muss. Gruß, Andre |
Kauft euch einfach die Xenon-Scheinwerfer von FK. Die sind geprüft und auch zugelassen. ELWR und SRA müssen natürlich auch angebracht sein. |
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1) Und wer jetzt sein Projekt in Gefahr sieht kann sich ja mal an diese Konstruktion wagen... :D Gruß, Andre |
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geeenau. Du bist der retter. :D scheinwerfer 800 euro + ELWA und SRA |
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Hauptsache mit Paragraphen um sich werfen .. naja, ich geh gleich mal mit Sonnenbrille und Xenon die Geschwindigkeit übertreten, damit du noch n bischen in deinen Gesetzestexten blättern kannst :leck-mich.: |
Jaja, der Preis ist eine andere Sache, aber so ist es wenigstens legal. Wenn ich die bei einem Neuwagen dazu bestelle kosten die z.T. weit mehr, aber das ist ein anderes Thema. Mir persönlich wären die auch zu teuer. |
@ marcel.d ja leider sind die so teuer. wenn man das ganze andere gedönst noch dazu kauft is man sicher bei 1300 oder so. @ yawns hör mal lieber auf jetzt. Hab nie gesagt das man mit original lampen soviel sieht wie mit xenon. Bin lang genug selber nen passat mit bi xenon gefahren. ;) Es ging um das blenden. genau aus dem grund weil das XENON deutlich heller ist. :) alles klar. Also erstmal richtig lesen. |
also alles in allem hat der patti schon richtig ahnung! ;) ich sehe das immer so, jeder soll das für sich machen, was er denkt, dementsprechend allerdings auch die konsequenzen einstecken können im falle eines falles! zu serien H7 auch die tollen nightbreaker vision millenium hyper 5000+ power extreme muss man xenon garnicht vergleichen. ich bin jedenfalls top zufrieden mit der ausleuchtung. und da ich in anderen autos auch xenon fahre, möchte ich es in meinem golf auch nicht missen! ähm noch was, die FK bekommt man schon für die hälfte, aber das wisst ihr ja auch mit sicherheit schon, da ihr ja fachtuners seid! ;) ich hoffe nur, dass manche leute bei sich nach illegalen sachen (z.B. schleifende reifen an der radhauskante) genau so skeptisch suchen, wie andere wegen illegalen xenonumbauten an den pranger zu stellen! noch was an den patric, da du so schön von erstmal richtig lesen hier schreibst, ich hatte nie gesagt, dass der xennumbau legal ist, sondern, dass deswegen das auto nicht stillgelegt werden kann! ;) |
Naja ahnung kann man nie haben. man muss nur wissen wo man sich schlau macht. Finde halt für solche sachen gibts immer das Stvzo forum. Die mitglieder da bestehen ja zu 70% aus TÜV menschen, Rennleitung und anwälten. denke halt die wissen schon was se einem erzählen auch wenns änderungen und neuigkeiten gibt. Wie du schon sagst jeder sollte alleine wissen was er macht. alt genug sind wir alle. und leider ist es nunmal so im tuning bereich die besten und schönsten sachen sind nicht erlaubt. :( find ich ja auch blöde. Aber vieles kann ich in gewisser weise auch verstehn. bei einem bin ich mir jedoch sicher. Mein auto hat zu 100% tüv segen so das nichtmal alles auf eine seite gepasst hat. :D edit hier mal meine frage an die schlauen mensch da. ich hoffe ihr verzeit mir das eine oder andere böse wort da. :) http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=59823 |
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Du kannst ja Xenon-Kits kaufen die die selben Fassungen wie die normalen Halogenleuchtmittel besitzen, d.h. du kannst das Set 1 zu 1 in deine Scheinwerfer einbauen. Beim Auktionshaus beispielsweise mußt du beim Kauf die Fassung und die Farbtemperatur ( Kelvin) angeben. Beim Einbau sitzen dann die Xenonbrenner wie die Halogenlampe in der gleichen Fassung, also ist kein Anpassen von Nöten. |
Was haltet ihr denn ersatzweise zu Xenon Nachrüst Kits von diesen angeblich mit echten Xenongas gefüllten H-Funzeln? (H1, H4, H7...) Einige von euren unten stehenden Xenon-Nachrüst-Meinungen stimmen mich wirklich nachdenklich, obwohl ich sonst ziehmlich schmerzfrei bei sowas bin. (Ich wurde schon so oft angehalten..., eigentlich dürfte ich die Cops schon mit Vornamen ansprechen... - die sind immer auf der Suche...) |
also da die in pros mit halos ja eh schon nicht mit dem top licht glänzen sollen, ist das so eine sache mit den xenonlook lampen. meist sind die ja gerade bei nässe noch en tick schlechter, als gute osram nightbreaker und was es da alles gibt! wenn überhaupt würde ich dann die von xenonlook nutzen gleich mit biolight! war in den golf4 look hellas ganz zufrieden damit und haben en e prüfzeichen! |
*no Comment* |
@ Silas Das ja ganz gut soweit, aber welcher TÜVer trägt sowas ein?? Da muss man den auch schon sehr gut kennen - oder? Ich kenne meinen privat und der sagt, dass er seinen Kopf da nich für hinhält - auch nich für mich. Spätestens wenn man zu nem größeren Treffen fährt (Castrop / Lukau), wo die Herrschaften in grün-weiß ab und zu auch ma bisschen Ahnung haben ist man am A...? |
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Bei Richtigen Xenon-Lampen glüht kein Draht sondern das ionisierte Xenongas leuchtet wie z.B. in einer Leuchtstoffröhre (nur zum Vergleich). Deswegen ist Xenon nicht gleich Xenon! |
mal ne frage aus neugier zu den xenonbrennern mit h4 fassung: h4 lampen haben ja 2 fäden einen für abblend- und einen für fernlicht, wie soll das mit einem xenonbrenner gehen (kenn mich so genau net aus) bi xenon bedeutet ja das der scheinwerfer eine klappe für fernlicht umlegt, wie soll das dann mit einem stinknormalen h4 halogen scheinwerfer funktionieren, haben die xenonbrenner dann 2 fäden wie ne normale h4 lampe? Zitat:
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sry, off-topic.... Zitat:
weiter machen.... :bier: |
hey das is ja echt nich okay,vieleicht können einer der admins das wieder rausnehemen!!! |
habe es selber schon gemacht, und es tut mir wirklich leid. Habe ja auch alles unkenntlich gemacht, wollte es nur als beweis zeigen das man es eintragen kann. Nummernschlid sowie die Fahgestellnummer habe ich unkenntlich gemacht. dacht das es dann so okay währe, weil keiner es so benutzen könnte, stehen ja auch nur die paar eintragungen drin. Keiner konnte rausfinden von wem der is, bis *B4ll4* es selber gesacht hat- ::heul:-: tut mir echt leid wollte ich nicht. Bild wurde vom server gelöscht, heist kann sich keiner mehr ankucken. |
also ich habe das bild noch gesehen und auch gelesen, wie es eingertragen ist und so wurde es auch bei mir immer eingetragen. NUR BITTE, DIESE EINTRAGUNG HAT GENAU DEN GLEICHEN WERT, ALS WENN DU DAS AUF NE KLOROLLE SCHREIBST UND DAS MIT DIR FÜHRST! OK VORTEIL AN DER KLOROLLE IST, ES HAT DICH NUR EN EURO FÜNFZIG GEKOSTET, WER ES ABER IMMERNOCH EINTRAGEN LÄSST FÜR TEILWEISE UM DIE 300E, DEM KANN ICH AUCH MEINE BANKVERBINDUNG DURCHGEBEN,DAMIT MAN MIR GLEICH DAS GELD ÜBERWEISEN KANN ;) soll also heissen, diese eintragungen haben null wert!!! |
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b2t hab mir den thread nich durchgelesen... aber 4 dinge braucht man für "legales" xenon 1. alwr 2. swra 3. scheinwerfer, die für xenon-brenner zugelassen sind --> also sind die in.pro schon mal verboten! 4. das abblendlicht muss bei zuschalten des fernlichtes eingeschaltet bleiben! die alwr ist nicht unbedingt pflicht, hab ich mal gehört ... und wie man so vieles hört und es gut klingt, glaubt man es natürlich auch gleich! meine meinung is, wer sich an alle 4 punkte hält, dem kann nix passieren! zu der eintragung: ich weiß, dass die illegal is! aber in dem falle würde auch der prüfer eine dran kriegen und nich nur ich allein als fahrer... :bier: so viel von mir.. :shit.: |
Das ganze Thema scheitert meist an den für Xenon zugelassen Scheinwerfern. Soweit ich weiß bietet nur FK welche für den Golf 3 an. Es muss dann auf der Streuscheibe oder dem Gehäuse "DC" (Für Xenonabblendlicht) stehen. Alles andere ist kein Akt. Die ALWR gibt es von Hella, die SWRA kann man sich selber basteln (gibt es aber auch von Hella) und die Tatsache das das Abblendlicht anbleibt bei zugeschaltetem Fernlicht lässt sich mir einer Brücke im Sicherungskasten lösen. |
ich finds schwachsinnig sich xenon da ein zu basteln... kauft euch hella golf IV looks und gute philips birnen und gut is. alles legal udn machen gutes licht. dass die leute die fk angel eys fahren kack licht haben weiss man hier ja... ich glaube bzw denke viele bauen sich eifnach xenon ein weil sie denken es is "cool" oder sons was. aber wenn man mit den golf 3 scheinis nix sehen sollte wären sie net zugelassen worden oder die leute sind eifnach blind wien maulwurf. ich meien der gross teil fährt doch ohne xenon rum (golf 3) wieso kan nde rrest es dann net auch? so scheisse kanns licht ja dann wohl doch ent sein. aber meien meinung. muss jeder selber wissen... |
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ich sehe das so: der Aufwand um sich Xenon legal in den Golf zu bauen ist so groß, dass er sich rein wirtschaftlich überhaupt nicht lohnt auch bei der Lichtverbesserung! Die FK Xenon sind zwar soweit zugelassen aber auch wieder nur in Verbindung mit ALWR und SRA!!! Zudem sind die Scheinwerfer an sich so schlecht konstruiert, dass sie kein besseres Leuchtbild bringen als Hella G4 Look mit sehr guten Leuchtmitteln!!! Wie sieht es mit G4 Scheinwerfern aus??? Was heißt das für uns: 1. es lassen oder 2. immer mit der Angst im Nacken herum zu fahren, dass die Bullen einen die Karre mal stilllegen oder 3. endlich mal z. B. Hella dazu bringen Scheinwerfer zu bauen, die Xenon tauglich sind für den Golf 3 (vielleicht in Anlehnung G4 Xenon) ich denke man könnte schon mal einen Brief aufsetzen und dies als Anregung Hella vorbringen und wenn eine große Nachfrage besteht wird vielleicht auch der Preis fallen! Außerdem könnte man sich vielleicht auch am Design beteiligen, denn die FKs sind einfach nur hässlich und mehr prollig als dezent. In diesem Sinne Gruß Marcus |
ok, wie ist dass dann bei xenonbrennern mit h4 fassung realisiert? 2 plasmabögen für fern- und abblendlicht? oder haben die leute dann einfach kein fernlicht wenn sie sich xenonbrenner in h4 scheinwerfer bauen? Zitat:
genauso wenn hella scheinwerfer mit blinkern auf den markt bringen würden, super qualität hätten aber sagen wir 400€ kosten würden, die meisten leute würden dann trotzdem billigere und schlechtere scheinwerfer kaufen, die meisten leute wollen halt billigen krempel der möglichst wenig kostet und "cool" ausschaut, und mit den paar wenigen ausnahmen lässt sich denk ich kein geld machen |
@Razor GT fahr mal dauerhaft Xenon und steig dann auf die H7 funzeln um! auch wenn die noch so guten Hella G4Look mit noch so tollen H7 leuchtmitteln nimmst, ist das dann ein unterschied wie tag und nacht! wer natürlich immernoch nur das tolle bläuliche licht schön fidet, dem kann wohl nicht mehr weiter geholfen werden! mir ging es diesbezüglich wirklich nur um die deutlich besser sicht! |
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Ein guter Xenonscheinwerfer ist schon was tolles, dagegen ist jede Halogenlampe ne Funzel. Dass Hella nochmal was neues für den Golf 3 rausbringt kann ich mir nicht vorstellen, dafür sind selbst die neusten Golf 3 zu alt. |
gut tunen ist immer ein fass ohne boden!!! ich würde trotzdem nicht 1000 euro in xenon investieren!!! Gruß Marcus |
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ja ich fahre oft genung mim neuen a6 rum. klar is es en unterschied. aber ich meien doch nur dass licht beim golf 3 is doch ent so kacke dass man gar nix sieht da muss man ja blind wien maulwurf sein. da man trotzdem gut sieht wieso sollte man deswegen zu illegalen mitteln greifen?? würds ja verstehen wenn des licht soooo scheisse wäre. aber wie gesagt jedem das seine |
eine sache die auch net verstehe, wenns einem um möglichst gute sicht geht, warum baut man sich die xenon brenner immer in scheinwerfer die nicht gerade für ihre qualität bekannt sind, warum baut man sie nicht in die hella celis oder die alten hella de linsen scheinwerfer? ich bin zufrieden mit den doppelscheinwerfern, ich denke wenn man mit dem licht unzufrieden ist, wärs am vernünftigsten neue hella oder bosch scheinwerfer zu kaufen (keine gebrauchten) und dazu ordentliche philips, osram oder bosch lampen, keine blau gefärbten, das sollte denk ich reichen um genug zu sehen, es wird immer ein auto geben dass bessere scheinwerfer hat |
@golf raser weil beide von dir genannten hella scheinwerfer einfach nur kacke aussehen! also dass muss ich dann doch sagen! ;) |
jaja, alle sind se geil mit nachgerüstetem xenon für knapp 200 euro, und wenn die bullerei das spitz bekommt, ist das geheule gross -.- meine fresse, wie oft müssen wir das lästige thema noch durchkauen: XENON eintragung: notwendig: Scheinwerfer-reinigungsanlage Automatische leuchtweiten regulierung zugelassene hauptscheinwerfer und die sache mit dem abblendlicht!! trotz der eintragung die silas gepostet hat, ist da nix sicher! diese eintragung GIBT ES NICHT!!! ist nie und nimmer legal, auf keinster weise! holt euch doch einfach zugelassene halogen birnen in ultra super duper mega maximum white oder blue, und alles is chico!.. für die, die es richtig machen wollen: unter 1500 € inkl. eintragen geht nix!!! im leben nicht!! viel spass und NUN CLOSE bitte -.- das is ja nicht mehr zum aushalten hier.. alles selbsternannte kfz sachverständige hier hab ich das gefühl -.-! PS: nicht auf jeden bezogen, sorry! das reizt einfach die nerven son schrott zu lesen! |
meine meinung amazing. |
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