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marco 88 24.10.2013 19:29

Zitat:

Zitat von Buddha (Beitrag 1647148)
z.B.? Was soll der dürfen was ein anderer nicht darf?

Das cleanen der Seitenblinker , segnen die meisten Prüfer nur bis BJ: 95 ab.

g3cmann 24.10.2013 19:41

ein alter g3 darf schon etwas lauter sein!

Peter[OG] 24.10.2013 20:31

Zitat:

Zitat von marco 88 (Beitrag 1647150)
Es liegt immer im Ermessen des Prüfers , wenn er es so absegnet das z.B bei der Rad / Reifen Kombi nur die Lauffläche abgedecht ist ist es eben so. Der eine Trägt es ein der andere wiederum nicht , die Vorschriften wurden verschärft. Aber wie gesagt Ermessen des Prüfers.

Quatsch.

Liegt es auch im Ermessen des Prüfers z.B. ein Fahrzeug tiefer einzutragen als es das Gutachten erlaubt ?
Was wäre wenn dir ein Tüvprüfer Xenon im Halogenscheinwerfer ohne Leuchtweitenregulierung und Waschanlage eintragt, liegt ja in seinem Ermessen, erlaubt ?
Ganz klares Nein, oder ?
Vorgabe ist Vorgabe, da gibt es keinen Spielraum, gar keinen.

Zitat:

Zitat von marco 88 (Beitrag 1647152)
Das cleanen der Seitenblinker , segnen die meisten Prüfer nur bis BJ: 95 ab.

Warum kann man sogar hier im Forum finden, wie so vieles...

Zitat:

Zitat von spaetbremser (Beitrag 386462)
Der Golf 3 ist 1990 nach VDTÜV (national) zertifiziert, da es (noch) keine einheitliche europäische Zertifizierung gab!!
Für diese Zertifizierung benötigt das Fahrzeug keine Seitlichen Blinkleuchten.

Alle Fahrzeuge, die ab 1996 in den Markt kamen sind nach ECE (einheitlich europäisch) zertifiziert (Neutypen, nicht bestehende Typen!!!) und benötigen zwingend Seitenblinker. Die EG-Typgenehmigung wird seit 1993 umgesetzt (70/156/EWG) und ist ab 1996 Pflicht.

In der Zertifizierungsvorschrift nach VDTÜV steht auch, dass der FRAZ in einem Winkel von 89° seitlich zu Fahrbahn sichtbar sein muss. Erfüllt der FRAZ dieses Kriterium nicht, müssen seitliche FRAZ montiert sein.

Darum gab es Fahrzeuge mit seitlichem Blinker und Fahrzeuge ohne seitlichen Blinker. Für alle Neutypen seit 1996 gibts im ECE-Zulassungsbereich nur Fahrzeuge mit seitlichen Blinkleuchten, da zertifizierungsrelevant. Diese dürfen auch (theoretisch) nicht gecleant werden ohne Ersatz.

Hier ein Auszug aus der "Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden" der Eurpäischen Kommision vom 14.02.2007

"3.3.1. EG-Typgenehmigung
In Serie hergestellte Pkw unterliegen seit 1996, in Serie hergestellte Krafträder seit 2003 und in Serie hergestellte land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen seit 2005 dem EG-Typgenehmigungsverfahren. Bei diesem Verfahren bescheinigt ein Mitgliedstaat, dass ein Fahrzeugtyp alle Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen der einschlägigen EG-Rechtsvorschriften erfüllt. Die EG-Typgenehmigung ist in allen Mitgliedstaaten gültig.

Stellt der Hersteller eines Fahrzeugtyps nach der Richtlinie 70/156/EWG einen Antrag auf EG-Typgenehmigung bei der dafür zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats, so erteilt die Behörde die Typgenehmigung, wenn der Fahrzeugtyp alle Anforderungen der jeweils geltenden Richtlinien erfüllt15. Die Genehmigungsbehörde eines jeden Mitgliedstaates übermittelt den Genehmigungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten eine Abschrift des Genehmigungsbogens für jeden Fahrzeugtyp, dem sie die Genehmigung erteilt, versagt oder entzogen haben.

Der Hersteller als Inhaber der Typgenehmigung stellt eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung aus, mit der er bestätigt, dass das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Die Übereinstimmungsbescheinigung muss jedem Neufahrzeug mit EG-Typgenehmigung beigefügt werden. Außerdem verpflichten die Vorschriften des EG-Wettbewerbsrechts die Hersteller, EG-Übereinstimmungsbescheinigungen innerhalb angemessener Zeit und diskriminierungsfrei auszustellen, unabhängig von Herkunfts- und Bestimmungsort des Fahrzeugs (d. h. es darf keine Rolle spielen, ob das Fahrzeug für einen Verbraucher oder Händler in einem anderen Mitgliedstaat bestimmt ist). Die Mitgliedstaaten dürfen die Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme von Neufahrzeugen mit EG-Typgenehmigung nur dann gestatten, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind.
Das EG-Recht schreibt nicht vor, dass die Übereinstimmungsbescheinigung beim Fahrzeug verbleiben muss, nachdem es zugelassen ist. In den meisten Mitgliedstaaten wird die Übereinstimmungsbescheinigung von der Zulassungsbehörde einbehalten. Für Neufahrzeuge mit EG-Typgenehmigung und gültiger EGÜbereinstimmungsbescheinigung darf weder eine erneute technische Prüfung vorgeschrieben werden noch dürfen zusätzliche technische Anforderungen an ihre Bauart oder Funktionsweise gestellt werden, sofern sie nicht offensichtlich nach Verlassen des Herstellerwerks verändert worden sind."


Ich hab keine seitlichen Blinkleuchten mehr und das ist so eingetragen. Meine Blinkleuchten sind in einem seitlichen Winkel von 88° zur Fahrtrichtung sichtbar (keine originalen Blinker).

Die meisten Fahrzeuge sind ab 1994 als Modellpflege europäisch zertifiziert worden, um möglichst wenige nationale Varianten zu bauen (Produktionssteuerungsaufwand, Teilevarianten, Ersatzteilsteuerung...). Das ist insofern auch noch wichtig, dass der Hersteller in der Lage ist, "Überproduktionen" auch in anderen ECE-Ländern abzusetzen.


Baxter89 24.10.2013 21:35

Is doch alles gut wenn man den Text da list steht da so gut wie nix zum Thema drin. Nirgendwo ist festgehalten wie laut mein auspuff sein darf und nirgendwo steht das man beides zusamm nich darf außer im jeweiligen Gutachten, dafür gibts keine festgelegten zahlen wie zum beispiel bei der scheinwerferunterkannte bis zum boden.

wenn die mich anhalten und son quatsch erzähln fahr ich weiter und bezahl lieber 15,- fürs entziehen einer verkehrskontrolle.

VR Driver Nord 24.10.2013 21:43

Im Zweifelfalle Einzelabnahme mit Phonmessung.
Wenn es nicht zu laut ist kriegt man es auch eingetragen.
Fahre auch einen Pilz mit Eigenbau Abgasanlage.Alles ordnungsgemäß eingetragen.

marco 88 24.10.2013 21:43

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1647202)
Is doch alles gut wenn man den Text da list steht da so gut wie nix zum Thema drin. Nirgendwo ist festgehalten wie laut mein auspuff sein darf und nirgendwo steht das man beides zusamm nich darf außer im jeweiligen Gutachten, dafür gibts keine festgelegten zahlen wie zum beispiel bei der scheinwerferunterkannte bis zum boden.

wenn die mich anhalten und son quatsch erzähln fahr ich weiter und bezahl lieber 15,- fürs entziehen einer verkehrskontrolle.

So sieht es aus , der Prüfer hier bei uns macht seinen Job schon über 30 Jahre und der trägt auch Rad / Reifenkombis ein wo nur die Lauffläche abgedeckt ist. Und der ist Meister auf seinem Gebiet , die kommen von weit her um hier Eintragungen zu machen weil er mehr Ahnung hat wie der durschnitts Prüfer.

Eines der vielen Beispiele im Netz (TÜV Hann Münden): umgeschweißte Stahlfelgen - Felgen & Reifen - Golf 2 & Jetta 2 Forum

Baxter89 24.10.2013 21:56

man bekommt mit einer einzelabnahme viele sachen als eigenbau auch ohne gutachten eingetragen, hab selbst die erfahrung gemacht. deshalb ja einzelabnahme mit ausgiebiger probefahrt usw.

Peter[OG] 24.10.2013 22:00

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1647202)
Is doch alles gut wenn man den Text da list...

Welchen Text ?

Zitat:

Zitat von marco 88 (Beitrag 1647210)
So sieht es aus , der Prüfer hier bei uns macht seinen Job schon über 30 Jahre und der trägt auch Rad / Reifenkombis ein wo nur die Lauffläche abgedeckt ist. Und der ist Meister auf seinem Gebiet , die kommen von weit her um hier Eintragungen zu machen weil er mehr Ahnung hat wie der durschnitts Prüfer.

Und deswegen zählen gültige Auflagen/Vorgaben/Gesetze oder sonst was für den Tüv Prüfer nicht ? Siehe auch mein Beispiel mit Fahrwerk und Xenon weiter oben.

In Euskirchen bekommt man auch alles eingetragen, wenn es sein muss sogar die Vogelscheiße auf dem Dach.

Baxter89 24.10.2013 22:03

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1647223]Und deswegen zählen gültige Auflagen/Vorgaben/Gesetze oder sonst was für den Tüv Prüfer nicht ? Siehe auch mein Beispiel mit Fahrwerk und Xenon weiter oben.

welche auflagen? es gibt dazu keine festgelegten Gesetzesvorlagen bezüglich dieses Themas, ich schreib das jetz zum vierten mal, nur das im Gutachten, keine Lautstärkeregelung oder sonstiges, für xenon und fahrwerk is widerrum ne andere sparte, da gibts festgelegte prüfauflagen und grenzwerte.

Peter[OG] 24.10.2013 22:05

Und deswegen zitierst du ein Beitrag von mir bei dem es um die Eintragung von Rad Reifenkombinationen geht ?

Edit: Welchen Text meinst du denn eigentlich ?

Der zitierte von mir der unter dem Seitenblinker cleanen steht ? Da gehts übrigens nicht um die Auspufflautstärke sondern um Seitenblinker. Offensichtlicher kann ich es nun wirklich nicht machen.

marco 88 24.10.2013 22:07

Habe ich nicht gesagt , aber die strengeren Richtlinien sind keine Pflicht , ob der Prüfer sich dran hält oder nicht ist ihm überlassen (Ermessen des Prüfers). Man kann ja auch eigenbauten z.B Stoßstangen u.s.w abnehmen lassen und da gibts nicht mal nen Gutachten. Das darf nathürlich nicht jeder TÜV Heini machen , da gibts welche die sind auf Eintragungen Spezialisiert so wie der bei uns.

Edit: Und alles bekommste bei dem auch nicht eingetragen , es muss schon verkehrssicher sein und die Funktionen wie Freigängikeit der Räder nicht beeinflussen. Wenn du zu fette Pellen fährst und es dauernd schleift keine Eintragung. Wie gesagt der ist darauf Spezialisiert und weiß was er tut.

Baxter89 24.10.2013 22:14

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1647227]Edit: Welchen Text meinst du denn eigentlich ?

den von dir zitierten langen Text ausm Forum hier mein ich.

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1647227]Und deswegen zitierst du ein Beitrag von mir bei dem es um die Eintragung von Rad Reifenkombinationen geht ?

langsam werd ich sauer, dazu schreib ich jetz nichts.

Zu deiner Sache mit der EU Vorschrift, da gibts auch keine festlegung, der Prüfer kann nach verschiedenen erlaubten Varianten eintragen.

ick schreib das jetz hier auch nich alles nochma, es steht alles da.

hab auch jetz kein bock ewig ruzustreiten, ich weiß das ich komplett legal unterwegs bin und selbst wenn eine kontrolle erfolgt und etwas angezweifelt wird, dann kann mein prüfer oder generell ein prüfer es ja immer mit argumenten belegen warum das so eingetragen ist

Psychophil 24.10.2013 22:17

Also ich wollte eigentlich nichts sagen aber meint ihr nicht das ihr das en bissl zu weit treibt? Das eigentliche Problem ist doch schon geklärt! :0

marco 88 24.10.2013 22:17

Danke Baxter hoffe jetzt ist alles klar , haben das ja jetzt mehrfacher erklärt.

marco 88 24.10.2013 22:19

Zitat:

Zitat von Psychophil (Beitrag 1647232)
Also ich wollte eigentlich nichts sagen aber meint ihr nicht das ihr das en bissl zu weit treibt? Das eigentliche Problem ist doch schon geklärt! :0

Ne weils manche scheinbar nicht verstehen. Hoffe jetzt ist alles geklärt.

Psychophil 24.10.2013 22:20

blabla

Sry Leute aber lasst es doch einfach dabei und fertig? ._.

marko1983 24.10.2013 22:20

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1647202)
...
wenn die mich anhalten und son quatsch erzähln fahr ich weiter und bezahl lieber 15,- fürs entziehen einer verkehrskontrolle.

Jawohl oder Widerstand gegen die Staatsgewalt :D Meinste die kommen dir nicht hinterher und ziehen das ganze Programm ab und das dann nicht mehr so nett ? :cool2:


Zitat:

Zitat von marco 88 (Beitrag 1647228)
Habe ich nicht gesagt , aber die strengeren Richtlinien sind keine Pflicht , ob der Prüfer sich dran hält oder nicht ist ihm überlassen (Ermessen des Prüfers). Man kann ja auch eigenbauten z.B Stoßstangen u.s.w abnehmen lassen und da gibts nicht mal nen Gutachten. Das darf nathürlich nicht jeder TÜV Heini machen , da gibts welche die sind auf Eintragungen Spezialisiert so wie der bei uns.

Genau genommen sind die EU Vorgaben Pflicht, wenns der Prüfer sich nicht dran hält muss er es verantworten, wenns Ärger gibt ist er genauso dran wie du.
Und sicherlich dürfen jegliche Eintragungen von einem Prüfer gemacht werden, "spezilisiert" muss der dafür nicht seien. Nur wird das unterschieden woher du kommst im "Osten" ists die Dekra und im "Westen" der Tüv. Die dürfen dann jegliche Arten von Einzelabnahmen dürchführen.

Ich hatte auch mal nen K&N Pilz mit Sport AGA, aber diese mit ABE und somit kein Thema. Offner Luftfilter nur in Verbindung mit Motorhaubendämmmatte...

Baxter89 24.10.2013 22:20

Zitat:

Zitat von Psychophil (Beitrag 1647232)
Also ich wollte eigentlich nichts sagen aber meint ihr nicht das ihr das en bissl zu weit treibt? Das eigentliche Problem ist doch schon geklärt! :0

ja hast recht sry. also BTT,

ich find den klang mit K&N Filter ja einfach immer toll, da is mir der Spritverbrauch auch egal. Technisch hatte ich bisher auch noch keine Probleme wenn man den immer schön reinigt usw. also wenn de n bissl klang von vorn möchtes bau ihn doch ein, warum denn nicht. wenns dir gefällt. :-)

extrem schlimm oder schlecht fürn motor is das auch nicht, jedenfalls erleidest de dadurch kein motorschaden oder sowas.

Baxter89 24.10.2013 22:23

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 1647237)
Jawohl oder Widerstand gegen die Staatsgewalt Meinste die kommen dir nicht hinterher und ziehen das ganze Programm ab und das dann nicht mehr so nett ?

ja mein Gott, wollts nur verständlich rüberbringen, hast ja verstanden was ich meine :-)

Baxter89 24.10.2013 22:24

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 1647237)
im "Osten" ists die Dekra und im "Westen"

genau, und da bin ich, bei jemanden der drauf spezialisiert ist und es seit mehreren jahrzehnt macht, hat noch nie probleme gehabt, kennt halt genau die vorschriften und weiß was er eintragen darf, daher wundern sich auch manche über die eintragungen.

is ja nichma irgend ne hinterhof tüv bude oder so wo ich bin

marco 88 24.10.2013 22:26

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 1647237)
Jawohl oder Widerstand gegen die Staatsgewalt :D Meinste die kommen dir nicht hinterher und ziehen das ganze Programm ab und das dann nicht mehr so nett ? :cool2:




Genau genommen sind die EU Vorgaben Pflicht, wenns der Prüfer sich nicht dran hält muss er es verantworten, wenns Ärger gibt ist er genauso dran wie du.
Und sicherlich dürfen jegliche Eintragungen von einem Prüfer gemacht werden, "spezilisiert" muss der dafür nicht seien. Nur wird das unterschieden woher du kommst im "Osten" ists die Dekra und im "Westen" der Tüv. Die dürfen dann jegliche Arten von Einzelabnahmen dürchführen.

Hm bei uns ist das z.B so eine normale Tieferlegung darf die Dekra oder der TÜV eintragen. Und bei , das tiefste was man darf soweit ich weiß ist 6cm Achse bis Boden , und das darf hier nur der TÜV direckt und da auch nicht jeder sonder nur ein TÜV Ingenieur.

Aber nun gut , BTT. Da könnten wir noch 100 Seiten über das Thema schreiben.

Baxter89 24.10.2013 22:28

Zitat:

Zitat von marco 88 (Beitrag 1647246)
nur der TÜV direckt und da auch nicht jeder sonder nur ein TÜV Ingenieur

Das ist doch dekra und Tüv, das andere sind alles nur buden für hauptuntersuchungen und für kleine sachen. nur der Dekra ingeneur darf bestimmte einzelabnahmen oder zum beispiel vollabnahmen machen.

marko1983 24.10.2013 22:33

Zitat:

Zitat von marco 88 (Beitrag 1647246)
Hm bei uns ist das z.B so eine normale Tieferlegung darf die Dekra oder der TÜV eintragen. Und bei , das tiefste was man darf soweit ich weiß ist 6cm Achse bis Boden , und das darf hier nur der TÜV direckt und da auch nicht jeder sonder nur ein TÜV Ingenieur.

Aber nun gut , BTT. Da könnten wir noch 100 Seiten über das Thema schreiben.

Meinste beim Tüv arbeiten nur Bauern und mal ab und an 1 Ingenieur ? Kannste ja gerne mal fragen... :D Das mit den 6cm ist genauso, laut Stvzo gibts sowas nicht. Laut Vorgabe sinds z.B. 9cm... mit "normaler" und "unnormaler" Tieferlegung hat das wenig zu tuen, eher mit Einzelabnahme oder "nur" Eintragung... einfach mal bissel damit beschäftigen, dann kommen solche Gerüchte nicht auf...

marco 88 24.10.2013 22:34

Jap das meinte ich doch :D Nur schnell in die Tasten gehauen und geantwortet (Sorry) xD

marco 88 24.10.2013 22:36

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 1647253)
Meinste beim Tüv arbeiten nur Bauern und mal ab und an 1 Ingenieur ? Kannste ja gerne mal fragen... :D Das mit den 6cm ist genauso, laut Stvzo gibts sowas nicht. Laut Vorgabe sinds z.B. 9cm... mit "normaler" und "unnormaler" Tieferlegung hat das wenig zu tuen, eher mit Einzelabnahme oder "nur" Eintragung... einfach mal bissel damit beschäftigen, dann kommen solche Gerüchte nicht auf...

Ist ja gut , habe selbst gemerkt das ich mich bescheiden ausgedrückt habe xD Man sollte nicht im Forum schreiben und nebenher am Auto werkeln ::hammer::::hammer::::hammer::

Peter[OG] 24.10.2013 22:44

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1647231)
den von dir zitierten langen Text ausm Forum hier mein ich.

Dazu habe ich doch schon folgendes geschrieben.

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1647227)
...Welchen Text meinst du denn eigentlich ?

Der zitierte von mir der unter dem Seitenblinker cleanen steht ? Da gehts übrigens nicht um die Auspufflautstärke sondern um Seitenblinker. Offensichtlicher kann ich es nun wirklich nicht machen.

Wenn man das gelesene nicht versteht kommt es zu solchen unnötigen Fehldiskussionen.

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1647231)
Zu deiner Sache mit der EU Vorschrift, da gibts auch keine festlegung, der Prüfer kann nach verschiedenen erlaubten Varianten eintragen.

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 1647237)
...Genau genommen sind die EU Vorgaben Pflicht, wenns der Prüfer sich nicht dran hält muss er es verantworten, wenns Ärger gibt ist er genauso dran wie du...

Tcha, genau meine Worte. Und sogar von jemanden der die ganze Zeit etwas anderes behauptet mit einem Danke gewürdigt !

Wer soll das noch verstehen ?

marco 88 24.10.2013 22:48

Fakt ist das Thema Eintragungen ist einfach zu umfangreich. Wenn ich was Eintragen lassen will frage ich vorher direckt bei meiner TÜV Station nach. Wenn er sagt: Klar kein Thema. Ich dan vorfahre und er das einträgt gehe ich davon aus das das seine richtigkeit hat.

Peter[OG] 24.10.2013 22:51

Dazu hatte ich ja schon ein Beitrag mit zwei Beispielen geschrieben, leider wurde darauf nicht weiter eingegangen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, auch bei einer illegalen Tüv Eintragung. Aber das können oder wollen einige hier ja nicht verstehen.

Baxter89 24.10.2013 22:53

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1647258]Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
den von dir zitierten langen Text ausm Forum hier mein ich.
Dazu habe ich doch schon folgendes geschrieben.

Zitat:
Zitat von Peter[OG] Beitrag anzeigen
...Welchen Text meinst du denn eigentlich ?

Der zitierte von mir der unter dem Seitenblinker cleanen steht ? Da gehts übrigens nicht um die Auspufflautstärke sondern um Seitenblinker. Offensichtlicher kann ich es nun wirklich nicht machen.
Wenn man das gelesene nicht versteht kommt es zu solchen unnötigen Fehldiskussionen.

alter liest du meine texte? also langsam reichts echt, les ma was ich darunter geschriebn hab, das dein Blinkerscheiß nichts mitm Thema zu tun hat um das es in den Beiträgen davor ging, das soll ma einer verstehn.

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1647258]Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
Zu deiner Sache mit der EU Vorschrift, da gibts auch keine festlegung, der Prüfer kann nach verschiedenen erlaubten Varianten eintragen.
Zitat:
Zitat von marko1983 Beitrag anzeigen
...Genau genommen sind die EU Vorgaben Pflicht, wenns der Prüfer sich nicht dran hält muss er es verantworten, wenns Ärger gibt ist er genauso dran wie du...
Tcha, genau meine Worte. Und sogar von jemanden der die ganze Zeit etwas anderes behauptet mit einem Danke gewürdigt !

Wer soll das noch verstehen ?

Das ist falsch, die EU richtlinie ist ab einem bestimmten BJ pflicht! Nicht aber bei z.B. meinem Golf also weg hier mit Halbwissen, ob bei deinem nach EU eingetragen wird kannst du im Fahrzeugschein oder auf der schönen Metaltafel auf deinem Schlossträger ablesen.

marco 88 24.10.2013 22:56

Meinste ich als Otto normal bürger weiß alles , der Prüfer sollte schon wissen was geht und was nicht. Darum kann ich ja nur davon ausgehen wenn er es einträgt , das alles vorschriftsgemäß ist.

Was du meinst ist mir schon klar , aber wie gesagt. Man geht ja davon aus das alles passt wenn es eingetragen ist.

Peter[OG] 24.10.2013 23:00

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1647264)
alter liest du meine texte? also langsam reichts echt, les ma was ich darunter geschriebn hab, das dein Blinkerscheiß nichts mitm Thema zu tun hat um das es in den Beiträgen davor ging, das soll ma einer verstehn.

Ich glaube es hat eigentlich jeder Verstanden !

In dem Text ging es nunmal um Seitenblinker, wenn DU das gelesene verstanden hättest dann hättest du das auch gemerkt und würdest nicht mit deinem Auspuff gefassel von Lautstärke anfangen, Klar geht es in dem Text nicht darum. Aber ich habe das Blinker Dings nicht ins rollen gebracht, war ja auch nur ein Hinweis.

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1647264)
Das ist falsch, die EU richtlinie ist ab einem bestimmten BJ pflicht! Nicht aber bei z.B. meinem Golf also weg hier mit Halbwissen

Sorry, aber es geht hier nicht nur um deinen Golf, falls du das auch noch nicht mitbekommen hast.

Peter[OG] 24.10.2013 23:02

Zitat:

Zitat von marco 88 (Beitrag 1647265)
Meinste ich als Otto normal bürger weiß alles , der Prüfer sollte schon wissen was geht und was nicht. Darum kann ich ja nur davon ausgehen wenn er es einträgt , das alles vorschriftsgemäß ist.

Was du meinst ist mir schon klar , aber wie gesagt. Man geht ja davon aus das alles passt wenn es eingetragen ist.

Richtig, aber eine Garantie ist das nunmal nicht, mehr versuche ich hier die letzten Seiten doch gar nicht so verständlich wie möglich zu erklären.

Baxter89 24.10.2013 23:03

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1647266]Sorry, aber es geht hier nicht nur um deinen Golf, falls du das auch noch nicht mitbekommen hast.

deswegen ja das zum Beispiel davor.bei jedem anderen 3er das gleiche, auch bei dem des Threaderstellers, bei dem übrigens nicht nach EU Vorgabe eingetragen werden muss


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