golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   TÜV-Board (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=34)
-   -   Mängelkarte (http://www.golf3.de/showthread.php?t=115181)

Dr.Gramot 17.07.2013 04:22

Zumal im Rahmen der ganzen Sache ja auch noch eine "Prüf- oder Erprobungsfahrt" möglich und erlaubt ist, sofern es Gutachten gibt, die die Richtigkeit der Bauteile bestätigen. Wie sonst soll ich denn bitte rausfinden, ob mein Fahrwerk/Reifen-Kombinationsding irgendwo schleift?

Ich hab ne Gasanlage, Gasprüfer gibt es nicht überall! Dann muss dieser für die Abnahme der Gasanlage da sein und es müssen nach dem einbau noch alle Papiere erstellt werden. Wiegekarte, Einstellfahrten, Erstbetankung von mindestens 50-75%,...

Ich bin mit der nicht eingetragenen Gasanlage 500km gefahren, vom Einbauort nach Hause, da der Tüv bereits zu hatte.
Tag's drauf dann wiegekarte und Tüv-Termin besorgt. Bis zur Gasanlagenabnahme hatte auch mein Auto keine Gültige betriebserlaubnis, da die Gasanlage nicht in Betrieb genommen wurde, obwohl sie in Betrieb genommen werden muss, bevor der Tüv geprüft hat. Auch irgendwie ironisch...

Wenn es so war, dass du deine alten (eingetragenen Räder) im Kofferraum hattest, dann würde ich da versuchen, was zu unternehmen, Zeugen gab's ja. Unterstellungen sind pauschal eigentlich auch ein "no-go", da "in dubio pro reo"... Bis die Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen wurde, ist man als Unschuldig zu betrachten.
Damit wäre das schreiben auch hinfällig.
Ich darf auf einer öffentlichen Straße genauso meinen Reifenwechsel machen, wie auf privatem Gelände, einzig einen Motorwechsel darfst du nicht...

Wieso Du aber überhaupt auf die Frage "wem gehört das Auto" reagiert hast, ist mir rätselhaft. Abgestellt im öffentlichem Raum ohne Ermittlung des tatsächlichen Eintragungsstandes (Fahrer nicht auffindbar), ist erstmal nichts zu machen. Es kann ja alles eingetragen, aber die Papiere noch nicht korrigiert sein...

GT_Variant 17.07.2013 08:04

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
Es waren ja nur unsere Autos dort geparkt. Eine einfach personalien Kontrolle hätte da schon gereicht.

Foto lad ich gleich mal runter.

Es geht halt darum, dass angaben gemacht werden sollen, wär das Auto fuhr usw. und sich zur Sache äußert.

edit: Fotos anbei.

VR-Mel 17.07.2013 10:28

Zitat:

Zitat von GT_Variant (Beitrag 1619400)
Es waren ja nur unsere Autos dort geparkt. Eine einfach personalien Kontrolle hätte da schon gereicht.

Foto lad ich gleich mal runter.

Es geht halt darum, dass angaben gemacht werden sollen, wär das Auto fuhr usw. und sich zur Sache äußert.

edit: Fotos anbei.

Ich persönlich würde bei der Rückseite alle angaben ausfüllen, bei Waren sie der Fahrzeugführer würde ich nein ankreuzen und dann bei der Frage wer dann, würde ich ausfüllen "Niemand, da Fahrzeug auf Parkplatz stand!"

Und da wo du gefragt wirst ob du den Verkehrsverstoß zugibst würde ich dann nein, mit der Begründung auf den TÜV-Termin und die Tatsache das, das Fahrzeug nicht bewegt wurde.

Halte dich kurz und knapp, damit dir nicht ein Strick daraus gebunden werden kann. Evtl gehst du mal zum Gericht, da kann man einen Beratungsschein bekommen, womit man sich einmal gratis beim Anwalt beraten lassen kann.


Warst du inzwischen beim Eintragen?

GT_Variant 17.07.2013 10:59

Kontrolle 10.06.
Eintragung und Abgabe der Mängelkarte 16.06
Übernahme in den Fahrzeugschein 01.07

VR-Mel 17.07.2013 11:05

Zitat:

Zitat von GT_Variant (Beitrag 1619441)
Kontrolle 10.06.
Eintragung und Abgabe der Mängelkarte 16.06
Übernahme in den Fahrzeugschein 01.07

Ja, dann geht es vermutlich nur noch um die Bestrafung (Bußgeld) würde aufjedenfall zum Anwalt gehen, weil sich das für mich nach Fahren ohne Betriebserlaubnis anhört! Das kann sehr böse enden.

GT_Variant 17.07.2013 11:16

Werde Freitag mal zur meiner Rechtschutzversicherung gehen, leider habe ich SB mit 150€ und weiß nicht, ob es so günstiger wird für mich und den Halter.

Danjo 17.07.2013 11:34

frag doch einfach mal shorty aber machs privat ;) vlt kann er dir tips geben.

ich kann dir aber aus eigener erfahrung sagen das es fast keine chance gibt.
da ich auf dem prakplatz standet isses öffentlich zugänglicher raum und auch dort darf die polizei glaube ich kontrolieren.

gabs mal nen rechtstreit bei dem der dorfpolizist den harten gemacht hat und den nachbar anschiss weil dieser sein angemeldetes fahrzeug auf privaten grund und boden aber eben von der strasse aus sichtbar, parkte mit abgelaufener tüv plakette mehrer monate. ging um einiges geld und ordentlich punkte.

trotzdessen der nachbar glaubhaft versichern konnte das das fahrzeug nicht mehr bewegt wurde, wurde er verknackt. Ein zugelassenes Fahrzeug muss gültige tüv papiere haben. ähnliches gilt natürlich auch für tuning massnahmen.

die jungs hätten natürlich pech gehabt wenn das auto verriegelt und der fahrer nicht auffindbar gewesen wäre. das mit dem gerade angebaut könntest du versuchen.

das problem hierbei ist das du halt rumgefahren bist. wäre dir die sache aufm weg zum tüv passiert hättest du dich sicher rauswinden können. Der weg zur Prüfung ist theoretisch auch mit abgemeldeten fahrzeug möglich Z.bsp. mit alten ent. kennzeichen des fahrzeugeses

GT_Variant 17.07.2013 13:07

So, hab einfach mal beim Rechschutz angerufen. Und zwar sollen keine Angaben zur Sache getätigt werden und soll nur drin stehen, dass man von seinen Rechten gebraucht macht und keine Angabe macht etc.

Bussgeldbescheid wird dann trotzdem folgen wohl, aber da könnte man auch gegen vorgehen noch...

Was ich auch bissel doof finde so eine Beschreibung, das man gar keine Angabe macht...

Schließlich wurde ich ja auch kontrolliert dort.

Naja, werde heute Nachmittag mal bei meinem Anwalt anrufen.

p1xx0r 17.07.2013 13:18

Zitat:

Zitat von GT_Variant (Beitrag 1606898)
Dürfen die ein Auto einfach kontrollieren, wenn es nicht bewegt wird und sich im Parkzustand befindet?

Klar, immer, dafür sind sie "leider" da:/ Und wenn Du die Falschen erwischst ist halt Pech.

Was ich nicht verstehe. JEDER, wirklich JEDER weiß ganz genau was er an seiner Kiste macht und was man darf und was man nicht darf?

Wenns dann raus kommt wird versucht sich mit Händen und Füßen zu wehren? Das versteh ich nicht. Man weiß doch genau was passieren kann und kennt das Risiko. Akzeptiert das Ganze doch.

Warum willst du denn etwas "einklagen" bzw. dich wehren? Du hast die Reifen-Rad-Kombi so nicht eingetragen gehabt, wenn ich das richtig verstanden hab. Du bist aufgefallen und musst halt mit den Konsequenzen leben.

GT_Variant 17.07.2013 13:31

Zitat:

Zitat von p1xx0r (Beitrag 1619483)
Klar, immer, dafür sind sie "leider" da:/ Und wenn Du die Falschen erwischst ist halt Pech.

Was ich nicht verstehe. JEDER, wirklich JEDER weiß ganz genau was er an seiner Kiste macht und was man darf und was man nicht darf?

Wenns dann raus kommt wird versucht sich mit Händen und Füßen zu wehren? Das versteh ich nicht. Man weiß doch genau was passieren kann und kennt das Risiko. Akzeptiert das Ganze doch.

Warum willst du denn etwas "einklagen" bzw. dich wehren? Du hast die Reifen-Rad-Kombi so nicht eingetragen gehabt, wenn ich das richtig verstanden hab. Du bist aufgefallen und musst halt mit den Konsequenzen leben.



Es geht darum, wie ich am besten nun vorgehe!

Ich weiß das es net schlau war.
Ich bin auch einer der alles eintragen lässt und sich auch Gedanken rum macht.
Leider war die Situation ein bisschen doof mit der Rad/Reifenkombination.
Ich hab die Felgen doch keine Ewigkeiten ohne Eintragung gefahren.
Die Felgen kamen an den Tag erst wieder drauf und die alten Reifen befanden sich auch noch im Kofferraum.
Leider konnte ich erst die Eintragung 6 Tage daraufhin machen, da ich da erst einen Termin bekommen habe, da die nur zweimal in der Woche Eintragungen machen.
Bitte jetzt nicht immer hier den Moralapostel spielen.

p1xx0r 17.07.2013 13:36

Zitat:

Zitat von GT_Variant (Beitrag 1619488)
Leider konnte ich erst die Eintragung 6 Tage daraufhin machen, da ich da erst einen Termin bekommen habe, da die nur zweimal in der Woche Eintragungen machen.

Dann erfrage am besten eine Terminbestätigung vom TüV. Kann als Nachweis viel wert sein!

Will kein Moralapostel spielen, nur sehe ich das total oft, dass "Grauzonen" im Forum gesucht werden :D

Ist halt bei Dir echt doof gelaufen :S

GT_Variant 17.07.2013 13:40

Ja, die müsste ich mir quasi dann holen. Es halt ein Tuningladen gewesen mit Tüvbesuch...

GT_Variant 26.11.2013 09:39

So ich wollte mal berichten was so in der Zeit nun passiert ist.

Zu dem Fall wo ich die Reifen/Felge nicht eingetragen habe:
Anwalt hat sich rum gekümmert. Leider erfuhr ich zu spät, dass die Rechtsschutz das nicht übernehmen wollte. Fazit. Es kam ein Schreiben zurück, dass ich statt die geforderte Summe von ca. 70€ nicht mehr zahlen muss und keine 3 Punkte bekomme. Ich muss 30€ +Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Dann gab es einen 2. Fall.

Wurde morgens um 3Uhr von der Polizei angehalten. Dachte ok, alles frisch eingetragen seit nem Monat... Kamen mit nem Zollstock raus... Wagen wäre zu tief, nur 6cm am Seitenschweller... Es gibt Gesetze etc. die die Höhe einen Fahrzeug bestimmten, bzw. die in Dortmund gelten 0.o Wir fahren mit Ihnen nun zum TÜV oder sie werden vor Ort und Stelle still gelegt.

Naja, ok, mit denen um 3 Uhr morgens auffen Samstags dahin...

Fazit:
-Nr.Schild rechts befestigt ---unzulässig.
-Domlager vorne kaputt - Reifen konnte man nach oben drücken, dass konnte man schon immer und störte nie bei der Hu und Eintragung und wußte nicht das man dadurch sieht das die Domlager kaputt sind.
-Wagen vorne 2cm tiefer als eingetragen (warum auch immer) und hinten 1cm, was aber nicht aufgenommen worden ist und auch nicht stimmte.

Durfte nach langer Diskussion nach Hause fahren und wurde nicht stillgelegt.
93€ Strafe, Tüvkosten plus Gebühren etc. Kam auf ca. 372€ und 3 Punkte.

Rechtsschutz übernahm die Kosten vom Anwalt.
Beim ersten schreiben wollten die 13€ von der Strafe runtergehen.
Dann ging es vors Gericht mit dem Sachverständigen der kontrollierte.
Nr.Schild hat die Winkel nicht, die sein müssen, dass sah er so (Erfahrungswerte) - schonmal nix gegen mich.

Domlager habe ich die alten mit gebracht und ein Foto vom neuen und alten nebeneinander. Man sah deutlich den Unterschied. Der Sachverständige wollte nun sich dazu nicht äußern und dazu Stellung nehmen, ob in einem Monat sich ein Domlager um 1,5 -2cm abnutzen kann, da er das nicht beurteilen kann. Damit war die Sache schonmal raus das ich das Gewinde verstellt habe. Des Weiteren hat er das Gutachten gar nicht geschrieben, da er in den Urlaub ging und sein Kollege es fertig gestellt hat. War auch gut.
Er meinte hinten stimmte die Höhe auch nicht. War aber nicht aufgelistet und Höhe bestand aber so wie es sein muss.

Dann halt die Eintragung vom TÜV angeschaut von den Felgen/Gewinde, dort meinte der Sachverständige nur von dem Prüfer hat er auch noch einen Fall. Glück gehabt das der Prüfer net da war, da er schon von Anfang an falsch eingetragen hat wohl.

Fazit: 30€, keine Punkte und TÜV-Kosten bezahlt die Rechtsschutz. Also nochmal Glück in Unglück gehabt. Und der Sachverständige wollte mir auch nicht an Bein pissen. ;)

Hoffe man kann es lesen, hab schnell runter geschrieben.

G3 Variant 26.11.2013 10:37

Oh Oh Oh,
leider wird genau durch so n Quatsch die Rechtsschutzversicherung für alle teurer.

Das mit nem Domlager merkt man aber als aufmerksamer Fahrer bekommt man das mit.

Nummernschild ist doch klar, stimmt der Winkel nicht,kann ein Blitzer evtl. nicht korrekt arbeiten.

Naja und n Gewinde eintragen und dann danach tieferschrauben sollte viel stärker bestraft werden.

w1cht 26.11.2013 10:41

Wenn ich schon immer die grünen höre: "oder wir legen ihr Fzg "still".

Ein Polizist ist gar nicht berechtigt ein Fahrzeug stillzulegen. Er kann ein Gutachter kommen lassen und dann darf dieser (wenn notwendig) das Fzg stilllegen.

Bei uns hier geht auch so einiges ab was sich die Leute gefallen lassen.

Da werden willkürlich und nach Lust und Laune Autos auf dem Schlepper zum GUtachter gebracht, dabei kommen die meisten Fahrzeuge ohne Mängel davon.
Mir wenn sowas passieren würde, würde ich keine Sekunde zögern und der Herr in Grün hätte bei solch einer Aktion sofort ne Beschwerde am Hals...

GT_Variant 26.11.2013 10:57

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1655324)
Oh Oh Oh,
leider wird genau durch so n Quatsch die Rechtsschutzversicherung für alle teurer.

Das mit nem Domlager merkt man aber als aufmerksamer Fahrer bekommt man das mit.

Nummernschild ist doch klar, stimmt der Winkel nicht,kann ein Blitzer evtl. nicht korrekt arbeiten.

Naja und n Gewinde eintragen und dann danach tieferschrauben sollte viel stärker bestraft werden.

Um was klar zu stellen.

Nr Schild war im Winkel.
Domlager hatte ich damals so eingebaut und es war schon immer so, dass man die Reifen nach oben drücken konnte. Wußte nicht, dass es so nicht sein darf.
Hätte man in 2Hu´s und 2 Eintragungen mit Gewinde ja eig. mir sagen müssen, bzw. auffallen müssen.
Das Gewinde wurde nicht verstellt.

Ich habe rein gar nix verändert, nach der Eintragung. Es wurde generell vorne mit einer falschen Höhe wohl eingetragen, warum die Höhe stimme bei den neuen Domlagern, weiß ich allerdings nicht. Wird Zufall gewesen sein.

googleman21 26.11.2013 11:11

Wird wohl Zeit für ne Rechtsschutz Versicherung wenn ich das so lese. Unglaublich mit welchem Halbwissen die Polizei rumhantiert.

Poldi 26.11.2013 11:23

Das Problem liegt an anderer Stelle...Jungspund und Tuning. Die werden im System einen Aktenvermerk haben und jedes Mal wenn Du denen vor die Nase fährst, sehen die das im System und überprüfen Dich dann...ich hab einige Jahre in Dortmund gelebt...die Cops dort sind seit den Wallrennen nicht mehr gut zu sprechen auf Tuningleute...
Es wird Dir immer wieder so gehen, sogar eingetragene Sachen werden angezweifelt und die versuchen einen damit zu dissen...ist nicht ganz einfach, wenn man da einmal drin ist...

G3 Variant 26.11.2013 11:32

Naja das die Polizei mit Halbwissen hantiert würde ich so nicht sagen.

Gefährliches Halbwissen ist wen man denkt :
Ach naja ist ja so alles eingetragen, die können mir nix.

Es ist schon länger so und das echt nicht seid Gestern das manch Eintragung das Papier nicht wert ist auf dem sie steht.

Man kann Eintragungen ja auch kaufen.

Ich kann Heute mit meinem Auto nach Hambrug fahren und um Punkt 12Uhr mit meinem Auto an einer Tankstelle tanken, in der gleichen Minute geht mein Auto aber in Hannover durch die HU. HU und AU sind dann ohne Mängel bestanden.
Da ist eine Eintragung ebenso kein Thema.

Wenn ein Polizist der Meinung ist, das an den verbauten Teilen nach der Eintragung rumhantiert wurde, oder mit der Eintragung stimmt was nicht, dann kann er der Kutsche die Weiterfahrt untersagen.

Der Fahrer kann den Wagen dann abschleppen / abschleppen lassen oder so

Hat ein Polizist einen Verdacht das was an der Eintragung nicht ok ist,
bleibt der Karren stehn. Fertig Ende aus.

Ob dann ein Abschleppwagen angefordert wird der den Wagen zu einer Prüfstelle bringt oder es bei kleineren Mängel / Vergehen ausreicht den Wagen mit einer Mängelkarte vorzuführen wird i.d.R vor Ort entschieden.

Und nein, das hat nichts damit zu tun das Cop A oder B keine getunten Autos mag,
der kann auch nicht alle 8 Wochen n Auto zur Prüfstelle schleppen lassen und es ist nichts dran was illegal ist oder so.

w1cht 26.11.2013 11:59

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1655343)
Und nein, das hat nichts damit zu tun das Cop A oder B keine getunten Autos mag,
der kann auch nicht alle 8 Wochen n Auto zur Prüfstelle schleppen lassen und es ist nichts dran was illegal ist oder so.

Ist bei uns bei Treffen teilweise oft genug so. Es kommen genug Autos davon ohne Mängel. Das Ding ist, dass nicht gleich jeder einen Rechtsanwalt hat der eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreibt.
Ein paar Cops wurden hier schon "auf die Finger geklopft", aber dadurch das es leider immer wieder Chaoten in der Tuningszene gibt, gibt es auch immer wieder dieses: Auf Verdacht zum Gutachter schleppen..

G3 Variant 26.11.2013 12:24

Zitat:

Zitat von w1cht (Beitrag 1655350)
aber dadurch das es leider immer wieder Chaoten in der Tuningszene gibt,
gibt es auch immer wieder dieses: Auf Verdacht zum Gutachter schleppen..

Find ich völlig ok,
lieber 2 Autos mehr die Weiterfahrt untersagen oder zum Gutachter schleppen als 2 zu wenig.

Haben wir doch hier im Forum einige, gab es doch schon in mehreren Postings, das Gewindefahrwerk wird eingetragen und dann schön runter gedreht.
Dafür gehört ohne wenn und aber sofort der Lappen abgenommen.
Das ist mutwillig, das was eingetragen ist bleibt und fertig.

Das sollte bestraft werden, ab 4stellig aufwärts, 1 Jahr Pappe weg und 6 Punkte.

Danjo 26.11.2013 12:24

Fakt ist das sich einige cops auf gesetze berufen die es nicht gibt. hab ich selbst mehrfach erlebt.

mir wollte sie rezählen ich hätte die VR6/gt rülis lasiert. da haben sie sich ewig dran hoch gezogen. dabei haben sie völlig übersehn das ich keine türgriffe hab.

ich weiss hier gibts wviele junge cops die auch plan haben. Die die keinen wirklichen plan haben sind aber def. in der mehrzahl. FAKT


btw. herr variant, mister gesetzes konform persönlich. am besten du wanderst aus richtung osten so china oder so. da haste deine härteren regeln .... deine forderungen jedesmal kotzen mich an. ich hoffe das du irgendwann mal in ne situation kommst in der du vlt auch mal ne grauzone brauchst.

GT_Variant 26.11.2013 13:13

Zitat:

Zitat von Poldi (Beitrag 1655339)
Das Problem liegt an anderer Stelle...Jungspund und Tuning. Die werden im System einen Aktenvermerk haben und jedes Mal wenn Du denen vor die Nase fährst, sehen die das im System und überprüfen Dich dann...ich hab einige Jahre in Dortmund gelebt...die Cops dort sind seit den Wallrennen nicht mehr gut zu sprechen auf Tuningleute...
Es wird Dir immer wieder so gehen, sogar eingetragene Sachen werden angezweifelt und die versuchen einen damit zu dissen...ist nicht ganz einfach, wenn man da einmal drin ist...

Wurd sogar am Wall auf dem nach Hause angehalten.

Es gab wohl in letzterer Zeit des öfteren solche Kontrollen am Wall.

Bzw. mein Nr.Schild konnten die gar nicht erkennen. Stand an einer Ampel. Polizei gegenüber weiter weg...(ca. 15m-20m). Polizei wendete fuhren langsam auf die nächste Ampel zu und blieben stehen. War mir eh klar das ich angehalten werden dann, als ich los fuhr.

Es ging wohl nur um Kontrollen für "auffällige Fahrzeuge". Glaube nicht das "normale" Autos kontrolliert wurden auf Verschleißteile.

Es wird ja nun schon ausgewichen auf andere Treffpunkte, aber dort wird man im Industriegebiet auch nicht immer Inruhe gelassen. Ich spreche nun für mich und die anderen die sich ganz normal einfach treffen und keine rennen fahren etc.

Klar gibt es Leute, die nix eintragen, runterschrauben, rennen fahren etc.
Daher haben vll. die Cops solche bedenken. Aber fand die Aktion schon sehr heftig.

ChrisCabrio 26.11.2013 13:41

@ Basti,

aus Erfahrung such schon mal nach einer neuen Rechtschutz.
2x in Anspruch genommen, da kommt bestimmt bald die Kündigung. das kommt leider oft vor.

GT_Variant 26.11.2013 13:43

Denke ich mal nicht.
Erster Fall wurde abgelehnt. Zu Recht.
Beim zweiten Fall bin ich extra hingegangen und habe gefragt, ob ich dagegen vorgehen kann.
Hatte damals mit SB. Nun habe ich es ohne SB ändern lassen.

Hoffe das nun nix mehr auf mich zu kommt. ;)

Sonst wurde die Rechtsschutzversicherung nicht beansprucht.

G3 Variant 26.11.2013 14:23

Zitat:

Zitat von Danjo (Beitrag 1655355)
1- btw. herr variant, mister gesetzes konform persönlich. am besten du wanderst aus richtung osten so china oder so. da haste deine härteren regeln ....

2- deine forderungen jedesmal kotzen mich an.

3- ich hoffe das du irgendwann mal in ne situation kommst in der du vlt auch mal ne grauzone brauchst.

1- na das überlass mal schön mir, das kommt auch hier von ganz allein, denn es gibt leider immer mehr solcher Leute. Daher ist es nur eine Frage der Zeit

2- Na das nenn ich mal ne Meinung.
Sry wenn die mich aber nicht interessiert.
Es gibt aber Abhilfe!
Setz mich auf die Ignorierliste, dann musste dich nicht mehr drüber aufregen und nichts kotzt Dich an.

3- In solch eine Situation kann jeder auch mal unverschuldet kommen,
aber irgendwas am Auto machen, oder gerade das mit nen Gewinde einbauen und eintragen lassen und dann hochschrauben etc. ist keine Grauzone.

Wer unverschuldet in solch eine Zone kommt,
der kommt i.d.R auch ohne Schaden wieder raus.
Anders ist es mir in fast 40 Jahren nie gegangen und wird es auch nicht.

Tja da Du meine Beiträge wohl nicht mehr lesen wirst, machs ma jut wa .........

Danjo 26.11.2013 14:28

ein letztes mal les ichs noch. Du bist einfach ein scheiss dauernörgler wenn ich deine posts lese sind sie zu 90% forderungen über höhere strafen und der zeigefinger. was anderes kannst du gar nicht mehr. aber ist okay, schön das alle deine kritik ertragen müssen und du keine ....

G3 Variant 26.11.2013 14:39

Zitat:

Zitat von Danjo (Beitrag 1655385)
ein letztes mal les ichs noch. Du bist einfach ein scheiss dauernörgler wenn ich deine posts lese sind sie zu 90% forderungen über höhere strafen und der zeigefinger. was anderes kannst du gar nicht mehr. aber ist okay, schön das alle deine kritik ertragen müssen und du keine ....

Kritik "wenn berechtigt" kann ich schon ertragen.

Ich sehe aber zwischen wirreem Gesabbel und Kritik schon einen Unterschied.

P.S. : mich nervt auch wenn mancher meint er bracht sich keine Mühe geben um ab und an mal ne Taste zu drücken damit gewissen Buchstaben auch groß sind, ich wein aber deswegen nicht jedes Mal.
Aber einmal haste es ja auch schon geschafft.
Keine Angst, wird schon alles .......

Ich will mich ja auch net mit Dir zoffen, passt eh nicht hier rein.
Soll ja alles beim Thema bleiben.

Nur schade das Du es nicht mehr siehst was ich schreibe ^^

Also BTT.

Sollte Dich wieder was vollbrechen , nimm den PN Button.

Danjo 26.11.2013 14:44

damit haste es endgültig geschafft ich antworte nochmal danach biste auf der ignoliste.

jedesmal kommste mit deinem gross klein scheiss wenn dir die argumente ausgehen ich werds trotzdem weiter so machen. denn ums mal in deinen worten zu sagen, ist mir doch egal obs dich stört.

Streiten werd ich mich mit dir sicher nicht. so long bye.

Dr.Gramot 27.11.2013 01:25

Mich würde ja mal interessieren, wie das ist, wenn die mir mein Winterauto mal hoch nehmen (auf Sommerbereifung).
Die Eintragung ist nicht gekauft, es schleift nichts. Aber ich hab zu tragenden teilen keine 85mm* (bei der HU Hauptprüfung bestand der Prüfer auf seinen 85mm Holzklotz), es ist kein Radmitte-Bördelkante Maß eingetragen. Aber von Befestigungsschraube-Untere Kontermutter Federbein ist fix... Mir hat der Prüfer unterstellt, ich hätte da was verstellt, als der das Maßband rausholte: "das könne so nicht sein", später dann "das kann doch niemals so weit nachsacken"...
Müsste ich da ein neues TA-Gewinde hinlegen um dem zu beweisen, dass ich im recht bin? Es ist alles wie nach Gutachten - lediglich bei den Felgen wird im Gutachten der Variant nicht explizit erwähnt, aber von der Achslast stimmt alles...

Wenn ich das hier so lese, was da an hanebüchenem Zeugs von den grünen gemacht wird...
Gut, in Do bin ich mit dem Auto selten.
Aber es geht ja um's generelle. So tief wie laut Gutachten machbar, eingtragen auf den mm genau.




*Die habe ich am Sommerauto aber auch nicht, der ist 5mm unter höchster Einstellung an der VA, hinten 2mm

Danjo 27.11.2013 10:09

auch die 85mm des tüvprüfers sind nicht relevant. es gibt eben kein gesetz das die höhe von PKWs in deutschland festlegt.
hast du es eingetragen können sie dich im schlimmste fall zum tüv schleifen und diese überprüfen lassen.
sollte trotz eintragung der prüfer zu dem schluss kommen das es so nicht bedenkenlos fahrbar ist kann die weiterfahrt untersagt werden im schlimmsten falle.

Rolw 27.11.2013 10:52

Am wenigstens kann man dir wenn in der Eintragung alles möglichst detailiert beschrieben ist, also nich nur mit Fahrwerk xy, sondern beim Gewinde alle Einzelbausteine und ne definierte Höhe.
In Gutachten stehen doch eh oft die Höhen, zur Kotflügelkante oder so.

Convertible 27.11.2013 11:05

Bei uns ist die Polizei wohl ziemlich kulant bei dem was man hier so liest.

Diese Jahr haben se mich schon paar mal angehalten. Abstand zur Plastrikverkleidung am Unterboden knappe 4 cm Ramitte-Koti 1cm tiefer als eingetragen.

Der Polizst hat alles nachgeschaut und gemessen, danach hat er nur den Kopf meinte "So tief würde ich niemals rumfahren" und dann gab es ne Mängelkarte fürs US Standlicht der Rest war ihm egal.

Er meinte nur solange es eingetragen ist wird der Prüfer schon wissen was er daunterschrieben hat.

Poldi 27.11.2013 11:32

Das ist auch so ein Schwachsinn...US Standlichter sind erlaubt...wenn man nicht mehr als 6 Standlichter hat und mindestens zwei davon weiß sind, kann man noch bis zu 4 gelbe Standlichter verbauen. Davon unberührt sind SML...aber da gehen die Meinungen der TÜV Prüfer auch auseinander...obwohl es eindeutig geregelt ist...

Danjo 27.11.2013 11:36

US standlicht ist nicht erlaubt. da gibts nix dran zu rütteln. standlicht ist in deutschland nach stvzo eindeutig weiss und nicht gelb/orange.

zeig bitte die geschichte mit den gelben standlichtern in der stvzo wenn du solche behauptungen aufstellst.

w1cht 27.11.2013 11:55

meine sind sogar rot xD

Poldi 27.11.2013 12:00

Zitat: "In Deutschland und den meisten anderen Staaten müssen die Standlichter vorne weiß und hinten rot sein. Orange Standlichter sind nur erlaubt wenn die sechs Beleuchtungspunkte an der Vorderseite nicht überschritten werden. Die vorderen Standlichter sind bei vielen Fahrzeugen mit den Hauptscheinwerfern ineinander gebaut, hinten ist der Ineinanderbau mit den Bremslichtern oder mit den Rückstrahlern die Regel. Seltener werden die Rücklichter auch mit den Nebelschlussleuchten ineinander gebaut (z. B. Ford Sierra Modellpflege bis 1992, Lada Niva ab 1996). Zur Seite können Seitenmarkierungsleuchten in orange/gelb angebracht sein, die zusammen mit dem Standlicht geschaltet sein müssen. Bei Fahrzeugen über 6 m Länge sind Seitenmarkierungsleuchten vorgeschrieben."
Quelle: Standlicht

Damit meine ich nicht, dass man seine FRONTBLINKER auf Standlicht umrüstet...sondern, dass man zusätzlich zu dem weißen Standlicht noch bis zu 4 gelbe Standlichter verbauen darf. Die Blinker dürfen dabei nicht angetastet werden...

Genauso wie fahren mit Standlicht ERLAUBT ist! Siehe hier:
Urteil Standlicht am Tag - keine Ordnungswidrigkeit - Wohnmobil & Wohnwagenform

Oder auch hier (Zitat): Wie so oft variieren die Verordnungen zum Licht am Fahrzeug, selbst innerhalb der Europäischen Union. So ist es zum Beispiel in Frankreich gestattet, selbst nachts, bei beleuchteten Verhältnissen mit Standlicht zu fahren. In Deutschland hingegen beschreibt § 17 Absatz 2 StVO: „Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. (...)“. Verpflichtendes Abblendlicht zum Standlicht entfällt allerdings in diesem Sonderfall (Satz 3): „(...) Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. (...)“) § 17 Absatz 2 wird oft fälschlich als generelles Verbot des Fahrens mit Standlicht ausgelegt. Das ist so nicht richtig. „Nach § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z. B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.“[1] Das Fahren nur mit Standlicht stellt dann eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach Bußgeldkatalogverordnung mit 10 Euro Verwarngeld belegt ist (Tatbestand Nr. 74). Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt der Satz auf 15 bzw. 35 Euro.

Quelle: Standlicht

Das Problem ist, dass es nicht alle wissen und wenn man es drauf anlegt, auf sein Recht zu pochen, dann muss man unter Umständen auch die Beweislast tragen und nachweisen, dass es so ist...

@ W1cht: Genau deshalb weiß ich das so genau, ich bin schließlich auch AMI-Fahrer ;) :P

Danjo 27.11.2013 12:36

mit standlicht fahren ist nicht erlaubt, es ist nur nicht verboten ;) wir hatten das thema er vor ein paar monaten.

US fahrzeuge haben sonderrechte und die zählen für deutsche fahrzeuge mal null.

Das mit dem US standlicht wäre dann auch geklärt hast dich ja selbst ausgehebelt also wären quasi nur gelbe standlichter erlaubt wenn du eben leuchten bekommst mit zulassung dafür und blinke haben die eben nicht. ich denke aber alle sind davon ausgegenagen das hier mit US standlicht natürlich das mitleuchten der blinker beim standlicht gemeint ist.

ChrisCabrio 27.11.2013 12:42

man man.. Wikipedia zitieren ...

in der StVzo steht nichts über gelbliche Standlichter.
Was bei Wiki steht, kann ja sonst wer da reingeschrieben haben. es wird aber keine gesetzliche Quelle genannt. und lt StVzo sind Beleuchtungen in der Front in Deutschland weiß.

Außnahmen wie LKWs oder 5er BMW bestätigen die Ausnahmen, klar. aber die sind dann wohl auch entsprechend geprüft.

damit bleibts leider leider illegal.

w1cht 27.11.2013 13:48

Eigentlich ist es alles ja nur paragraphenreiterei....

Wie schon erwähnt dürfen div. Fahrzeuge damit problemlos fahren. Andere wiederum werden wegen sowas aus dem Verkehr gezogen..


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:43 Uhr.

Powered by vBulletin®