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Danjo 21.10.2011 14:28

also du kannst einen eigenen gutachter beauftragen. die kommen meisst sogar zu dir nach hause. wenn die gegnerische versicherung das nicht glauben will schickt sie halt noch einen allerdings denke ich das wird nicht der fall sein. zahlen wird das alles die gegnerische versicherung.

Macl 21.10.2011 14:29

so hab mich mit meinem gutachter ausanderer gesetzt ... danke für den tip Danjo

montag guckt er sich das an und er erledigt dann alles :D

zum glück habe ich bei ihm stehts und ständig ein positiven eindruck hinterlassen , letzte woche erst privat unterwegs getroffen, der macht das gern hat er mir grad erzählt :)

w1cht 21.10.2011 15:11

Mit Gutachter musst auch immer ein wenig vorsichtig sein, bei Kleinschäden so etwa um ~800€, kann es Dir durchaus passieren das die Versicherung den Gutachter nict zahlt...

Und wenn die gegnersiche Versicherung einen schicken will liegt das daran, weil dieser meist die Kosten für die Gesellschaft niedrig hält. Sprich nicht dein Schaden niedriger bewertet, sondern die Gutachterkosten ansich.
Aber kannst Dir natürlich wie erwähnt selbst einen holen.

Man muss halt immer die Schadenhöhe bedenken.

Danjo 21.10.2011 15:16

genau das meinte ich wusste den betrag nicht genau aber irgendsowas meinte der gutachter damals auch. wenn er fair ist schaut er schnell und sagt dir ob es reicht oder nicht :)

aber aus erfahrung sag ich mal das es über 1000 eur ist eher so 1200-1500.
(oem VW preise zzgl. machelohn)

w1cht 21.10.2011 15:19

Also nochmal ...

Auf nen Rückruf der Versicherung brauchst Du nicht warten, ausser Du hast etwas anderes mit Ihnen vereinbart.

Dann holst Dir entweder nen Kostenvoranschlag oder nen Gutachter...

Eines von den beiden reichst bei der gegnerischen Versicherung ein, mit Hinweiß das Du nach Kostenvoranschlag bzw Gutachten abrechnen möchtest...fertig ;)

CeeJay 21.10.2011 17:32

... und garantiert holt Dich nunmehr das Mehrwertsteuerproblem ein.

Alsooo: Die Versicherungen ziehen dir vom Brutto-Schaden 19% Mehrwertsteuer ab, wenn Du das selbst erledigst - denn sie ist ja nicht angefallen. Paradox, aber leider die Wahrheit.

Hast Du eine Rechnung ueber den gesamten Reparaturbetrag, wird Dir die Mwst. ausgezahlt. Du kannst Dir anteilig die Mwst. zuruekholen, wenn Du die Teile auf Rechung kaufst ... viel Spass bei der Rennerei beim Vorlegen der Rechnungen.

Kaufst Du einen Ersatzwagen von privat, wird die Versicherung Dir auch die Mwst. abziehen ... darf sie aber nicht. Gibt ein BGH-Urteil dazu (Az. VI ZR 91/04) - also nicht locker lassen.

Nutzungsausfall steht Dir in voller Hoehe zu - gegen Photos vom reparierten Fahrzeug. Egal ob selbst gebrutzelt oder von einer Werkstatt.

Schoenes WE,
Carsten

marko1983 21.10.2011 17:48

Ich würde immer einen Gutachten aussuchen beauftragen, das Recht hast du ! Egal wie hoch der Schaden ist, da du ja keinerlei Schuld an der Sache hast. Und bei deinem Schadensbild, kommste locker auf 2500€, hatte einen ähnlichen Schaden. Auf jedenfall Gutachten und alles mit einberechnen lassen, was du vielleicht im Auto nachgerüstet hast, das steigert den Wert... Dann Abbrechung per Gutachten minus den geannten 19% und Verbringungskosten... Und den Nutzungausfall nicht vergessen, wurde aber schon soweit alles genannt.

mfg
marko

CeeJay 21.10.2011 17:49

Zitat:

Egal wie hoch der Schaden
Noe - erst ab 700Eur zahlen die Versicherungen einen Gutachter. Davor gilt das als Bagatellschaden. Der TS hat aber sicherlich KEINEN Bagatellschaden.

Carsten

marko1983 21.10.2011 17:51

Zitat:

Zitat von CeeJay (Beitrag 1302211)
Noe - erst ab 700Eur zahlen die Versicherungen eine Gutachter.

Carsten

Steht dir immer zu, woher soll man vorher wissen wie hoch der Schaden ist ?

CeeJay 21.10.2011 17:56

Nein - ein Gutachter steht die NICHT immer zu. Erst ab 700 Eur.

(Landgericht Coburg Az.: 33 S 36/07)

Carsten

marko1983 21.10.2011 18:00

Zitat:

Zitat von CeeJay (Beitrag 1302221)
Nein - ein Gutachter steht die NICHT immer zu. Erst ab 700 Eur.

(Landgericht Coburg Az.: 33 S 36/07)

Carsten

Habe schon einen bei 550€ geholt, der rechnet immer mit der Versicherung ab. Woher soll ICH, als Laie, es denn vorher wissen, ob es nun 650€ oder 750€ sind ? Erkläre mal bitte ?

CeeJay 21.10.2011 18:11

Das erklaert Dir das Landgericht Coburg. Nicht ich:

Nach allgemeiner Meinung ist die Bagatellschadensgrenze derzeit in einem Bereich von 700,- EUR anzusiedeln (BGH NJW 2005, 356; Münchener Kommentar BGB/Oetker, 4. Auflage, § 249 BGB, Rdnr. 372 m. w. N.

Sorry, aber willst Du wirklich gegen ernsthaft gegen gueltige BGH-Rechtssprechung und ein rechtskraeftiges Landgerichtsurteil an-agrumentieren? Das ist doch nicht meine eigene, popelige Meinung sondern das haben hoehere Instanzen mal so entschieden!

Viel Spass bei der Argumentation - aber verheb' Dich mal nicht dabei ...

Peace ,
Carsten

marko1983 21.10.2011 18:14

Zitat:

Zitat von CeeJay (Beitrag 1302248)
Das erklaert Dir das Landgericht Coburg. Nicht ich:

Nach allgemeiner Meinung ist die Bagatellschadensgrenze derzeit in einem Bereich von 700,- EUR anzusiedeln (BGH NJW 2005, 356; Münchener Kommentar BGB/Oetker, 4. Auflage, § 249 BGB, Rdnr. 372 m. w. N.

Sorry, aber willst Du wirklich gegen ernsthaft gegen gueltige BGH-Rechtssprechung und ein rechtskraeftiges Landgerichtsurteil an-agrumentieren? Das ist doch nicht meine eigene, popelige Meinung sondern das haben hoehere Instanzen mal so entschieden!

Viel Spass bei der Argumentation - aber verheb' Dich mal nicht dabei ...

Peace ,
Carsten

Mag ja seien, bin mir wars trotzdem so... da steht auch "in einem Bereich von 700€"... naja ist ja auch egal, bei ihm sind es auf jedenfall mehr !

Macl 21.10.2011 20:17

Mal schauen. Ich hab ihn gefragt ob kosten auf mich zukommen und er hat sofort nein gesagt. Er klärt das mit der gegnerischen versicherung ich brauch mich um nichts kümmern!

Vielen dank für die vielen meinungen! Montag hab ich termin mit dem gutachter. Ich halte euch auf den laufenden!

w1cht 22.10.2011 01:59

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 1302207)
Ich würde immer einen Gutachten aussuchen beauftragen, das Recht hast du !

Nix gegen Dich persönlich....

Aber gerade Leute die diese Meinung vertreten, sind die ersten die sich jedes Jahr aufregen weil ihre Versicherungsprämie gestiegen ist, weil alle Schäden bis aufs letzte ausgereizt werden.

Wenn man dies Kostengünstiger, zB durch einen Kostenvoranschlag lösen kann, der übrigens die gleichen Teilenummern oder Reparaturen wie ein Gutachten beinhalten kann, sind doch im endeffekt beide Seiten Gewinner....

Ich versteh das man als Geschädigter natürlich nur diese Seite sehen will, aber im endeffekt schneidet man sich zum schluss ins eigene Fleisch...

Denn zB durch höhere Reparaturkosten steigen u.A. auch die Typklassen....


Soll nur ein kleiner Gedankenanstoß sein... ;)

Jeder soll natürlich seinen Schaden ersetzt bekommen, schön und gut, dafür gibt es auch Versicherungen.
Aber selbst ein Schaden mit 2000€ kann durch einen Kostenvoranschlag belegt werden. Und viele Versicherungen geben bei sowas sogar sofort Reparaturfreigabe bis 3000€ gegen Bilder und Rechnug, und das ohne großes Gerenne!


Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 1302229)
Habe schon einen bei 550€ geholt, der rechnet immer mit der Versicherung ab. Woher soll ICH, als Laie, es denn vorher wissen, ob es nun 650€ oder 750€ sind ? Erkläre mal bitte ?

In jeder Werkstatt kannst ca. Schätzen lassen wie hoch Dein Schaden sein wird, da ist das mit dem "laie" für mich nur eine Ausrede zur Geldmacherei.

Und das ein Gutachter versucht mit einer Versicherung abzurechnen, muss nicht immer zur Regulierung führen, denn wenn die Versicherung dies als Bagatellschaden sieht, siehe den Post oben, dann wird sich der Gutachter ganz schnell an Dich als seinen Vertragspartner wenden, und das Geld von Dir fordern ;)


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