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ich füge hinzu: Wenn das stimmt, dass NUR Autos unter 4m ohne Seitenblinker fahren dürfen, zählt der Golf 3 nicht dazu! Laut Fahrzeugschein hat meiner eine Gesamt länge von: 4020mm! also 4,02m. Wenn das allerdings die Regelung mit dem BJ. unter 94 stimmt, werd ich meine vieleicht auch Wegmachen. :) |
Ich hatte damals bei der HU ganz schöne Probleme mit den Seitenblinkern. Kenn jetzt die Gesetzestexte nicht mehr so genau, aber da wird auch unterschieden ob die Fahrtrichtungsanzeiger vorn seitlich sichtbar sind oder nicht (beim Golf natürlich nicht) Am Ende ging alles gut aber ich weis nicht ob es nur an der Unwissenheit des Prüfers lag oder wirklich rechtens ist. (das mit der Blinkfrequenz stimmt ist aber kaum merkbar) |
Fahre schon seit 6 Jahren oder so ohne, noch nie Probleme gehabt ! |
Man darf dabei nicht vergessen, dass man sich abgesehen davon, dass man ggf. Probleme beim Tüv oder mit den grünen bekommen kann auch im Verkehr ggf. Schlechter wahrgenommen wird. |
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