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ich mach mir große sorgen, den ohne schein bin ich mein job los, ich bin revierfahrer in einer Sicherheitsfirma.... |
warum durftest du denn schon zur mpu ? |
Unfall mit Fahrerflucht, war damals dumm gelaufen! |
Genau dasselbe hatte ein Familienitglied von mir... Eine Polizistin hat ihn angeblich beobachtet wie er über Rot fuhr. Diese hatte ihn nichtmal aufgehalten, sondern es kam direkt das Schreiben ins Haus. Die Polizistin hatte keinen Zeugen sondern war alleine, ebenfalls mein Bekannter. Haben dies unserem Anwalt gegeben, der meinte man solle es versuchen länger als 3Monate in die Länge zu ziehen, da es dann verfällt. Den Anwalt wo wir haben ist absolut Top, und kennt so ziemlich jeden Kniff was solche Verstöße etc angeht... Aber um auf den Punkt zu kommen, es hat alles nix genützt....Führerschein war nach langem hin und her dennoch weg. Inkl Geldstrafe und Punkte. Ich denke das hier den Polizisten einfach mehr glauben geschenkt wird... |
@w1cht das ist das problem, das befürchte ich auch, am ende endtscheidet doch der Richter, egal ob beweise da sind oder nicht. |
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Ich würde es trotzdem vor Gericht versuchen. Der Polizist war alleine und du hattest eine Beifahrerin. MFG |
Brauchen Beamte nicht immer einen Zeugen/Beweiß? Ich würde auch erstmal abwarten ob überhaupt was kommt. |
Ich denke mal das du die Ampel nicht die ganze Zeit beobachtet hast beim abbiegen. Sobald du über der Haltelinie warst siehst du eine umspringende Ampel sowieso nicht mehr, daher bist du vielleicht schon bei Rot in den Schutzbereich der Ampel eingefahren, und genau das hat der Polizist gesehen und dich deswegen angehalten. Selbst wenn man vor einer roten Ampel hinter der Haltelinie zum stehen kommt kann man ein Bußgeld bekommen (Haltlinienverstoß). Falls es wegen der Aussage des Polizisten zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte könnte dein bisher negatives Auffallen im Straßenverkehr bzw. in Flensburg den Richter möglicherweise etwas beeinflüssen. Gibt auch Länder da dürfen Polizisten deine Geschwindigkeit schätzen, die brauchen keine Zeugen, Bilder oder Beweise. |
Also bei deinem Vorstrafenregister würde ich schon mal drüber nachdenken, wie du künftig unterwegs bist. Die MPU war ja ein Gutachten, das leider falsch war. Du bist wieder aufgefallen, obwohl die Prognose sagte, dass du einsichtig bist. Ist technisch leider nicht wesentlich anders wie wenn ein Sittlichkeitsverbrecher mit guter Prognose entlassen wird und über die nächste Frau herfällt. Gutachten war in der Prognose falsch. Also wird dir kaum ein Gutachter eine günstige Prognose stellen. Das bedeutet, die Pappe ist für lange Zeit weg, rechne mal mit 3-5 Jahren. Versuch mal deinen Chef darauf vorzubereiten, dass du künftig nicht mehr fahren kannst. Tatsache ist, warum hätte der Polizist dich anzeigen sollen? Du bist schlicht durch deine Fahrweise aufgefallen. Das ist das einzige Problem. Der Polizist hat dich gesehen und daraus geschlossen, dass du bei Spätgrün drüber bist. Und ich sage es mal mitleidlos: Wer so wie du unter Bewährung fährt, der darf sich nicht das geringste erlauben. Schon gar keine auffällige Fahrweise. |
Das Prob. ist, das deine Zeugin nicht anerkannt wird weil sie bei dir im Auto saß... Wenn du Zeugen hast die auf der Straße standen und in keisterweise mit dir befreundet u.s.w. kannst du diese angeben.. Alles andere wird abgewiesen an zeugen... Da du schon mal zur MPU warst ist es noch etwas Komplizierter.. Da wird der richter dieses gegen dich verwenden.. Weil Fahrerflucht ist absolut kein Kavaliersdelikt... und dazu noch mit unfallfolge.. |
Achso, deine Freundin ist erstmal Zeugin. Sie gilt nicht mehr oder weniger wie jeder andere Zeuge. Weißt du genau was die aussagt, wenn der StA die in die Mangel nimmt? Es reicht schon, wenn die aussagt, dass du reichlich Gas gegeben hast vor der Kreuzung. Dann ist das überfahren der Ampel schon mal billigend in Kauf genommen worden. Du hattest dich entschieden durchzufahren und die Entscheidung schon getroffen ohne dass du dich auf rot vorbereitet hast. An der Stelle sind sicherlich 3s gelb angesagt. gelb heißt eben nicht Vollgas und durch. Nochwas: Der Richter ist nicht an den Bußgeldkatalog gebunden. |
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also ohne Rechtsschutzversicherung brauchst du gar nicht darüber nach zu denken zu klagen! |
Zitat:
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot |
Also vorneweg, wenn dich ein Polizist anhält und dir was vorwirft, halt die Klappe! Sage nichts dazu und warte ab was kommt! Ich wurde mal angehalten, weil ich nicht angeschnallt war. Habe rein gar nichts gesagt, hab gesagt er möchte bitte alles aufschreiben und mir das Postalisch zukommen lassen. Mein Anwalt wird dann prüfen in wie weit man das in der Vorbeifahrt in der Dämmerung aus dem fahrenden Auto herraus feststellen kann ob ich angeschnallt war oder nicht. Schwarzer Gurt auf Schwarzer Jacke. :-/ Was war? 7 Monate her, nie was nach gekommen... Wenn du den Bußgeldbescheid hast, wirst du damit zu einem Anwalt für Verkehrsrecht gehen und Dich beraten lassen. Der wird Dir sagen wie die Chancen stehen und was es kostet wenn er erstmal einen Widerspruch einlegt. Alleine damit kann die Sache schon vom Tisch sein, wenn er etwas drüber nachdenkt und dir da ne schöne Begründung für den Widerspruch fertig macht. Und auch hier meine Erfahrung: Ich wurde mal mit 24 oder so gelasert, sollte aufjedenfall 3 Punkte geben. Auch erstmal abgewartet was kommt, vorher wieder nichts zum Sachverhalt gesagt (immer ganz wichtig). Dann eine vernünftige und sachliche Begründung beim Widerspruch eingereicht und schon wurde der Bußgeldbescheid ebenfalls fallen gelassen. Alles steht und fällt mit der Form wie du die Sache jetzt angehst. Ohne Bescheid kannst du eh nix machen. Danach gehst du zum Anwalt und lässt dich Beraten. Das du eine Verkehrsrechtschutz kündigst war natürlich etwas unpassend. Die brauch eigentlich jeder, vorallem mit deinem bisherigen Verhalten im Straßenverkehr. |
Zitat:
Natürlich darf die Freundin aussagen, wird gehört und ihre Aussage ist zu werten! Eine Passantin wäre natürlich besser, weil der niemand unterstellen kann, sie wolle ihren Freund vor Bösem bewahren. Aber deswegen eine Zeugin ablehnen - never ever! @ 83 Vorweg - bei gelb hast Du anzuhalten. Fahren darfst Du nur bei Grün. Über die Haltelinie fahren darfst Du bei Gelb nur, wenn Du auch mit einer starken (nicht Voll-)Bremsung nicht mehr vor der Haltelinie zu stehen gekommen wärst oder Deine Bremsung Nachfolgende bzw Dich (als Mopedfahrer z.B.) hätte gefährden können. Wenn Du bei Gelb noch die Chance hattest, zu denken und zu beschleunigen, dann war es zumindest dunkelorange beim Überfahren der Haltelinie. Du hast zwei Möglichkeiten: Gleich die Nummer hinnehmen - mit allen Folgen Vor Gericht gehen, mit einer Niederlage rechnen - wieder mit allen Folgen - und Dich freuen, wenn Du gewinnst. Der einzig sinnvolle Rat war der mit dem Anwalt! Aber bitte einen für Verkehrssachen. Und wenn der sagt - Vergiss es - dann vergiss es! Ach ja - nimm mal lieber Dein Bild aus dem Netz - sonst kannst Du Dich geich in der nächsten Sache mit nem Richter befassen - Beamtenbeleidigung!!! |
Zitat:
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Der Ausdruck "Bulle" im Startposting und dieser Absatz : Zitat:
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Würde mich komplett kalt lassen. Noch sind wir in Deutschland und hier müssen Beweise aufgeführt werden. Eine Aussage ist kein nachweislicher Beweis, also ist die Aussage des Beamten genausoviel Wert, wie deine. Sein Status als Beamter hat da nix zu melden. Kein Beweis? Kein Rot-Blitzer? Kein Video? Dumm gelaufen.... nicht umsonst fahren die Streifen immer zu zweit oder bei Motorradcops / Fahradcops sind Kameras verbaut. |
Da irrst Du gewaltig. Auch eine Aussage ist ein Beweis!!! Und eine Aussage eines Polizisten im Dienst hat schon ein gewisses Gewicht, das bei Aussage gegen Aussage den Satz "Im Zweifel für den Angeklagten" aushebeln kann!!! Darüber mag man jetzt denken wie man will - es ist aber nun mal so. Und oft genug sicher auch zu Recht. Zitat:
Natürlich darf sich im Netz auch jeder so sehr schaden, wie er kann und mag, aber .......... |
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