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Hast du richtig verstanden,ja :) Laut aktuellen bestimmungen dürfen die Felgen nicht über den Radkasten hinaus ragen. |
OMG! Kopfschüttel... |
hast du bilder von den vn line auf dein golf ? |
Wie gesagt, gibt noch tüvler wo das eintrage, kann im nachhinein eh keiner nachvollziehen ob das nach "altem Recht" eingetragen wurde. Nur macht halt nicht jeder |
Das ist doch Ez. abhängig ô.O bei meinem Golf 1 Kräht da kein Hahn nach. |
Zitat:
Kannst immer nachvollziehen wann die Eintragung erfolgt ist. Der Prüfer muss blind oder kurz vor der Rente sein. 2-3 solcher Dinger und der darf nichts mehr machen. Unser Prüfer ist schon sehr kulant aber was nicht geht geht nicht. |
Zitat:
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